Sonntag, 16. Dezember 2018

Bewährungsstrafen für jemanden ins Koma treten

von Thomas Heck...

Deutschland ist das Land, wo man jemanden ins Koma treten kann, seine Gesundheit und Leben gefährdet und dafür im schlimmsten Falle mit Bewährungsstrafen rechnen können. Wen interessiert es da noch, dass das Opfer unter schweren körperlichen Einschränkungen leben muss, worunter auch seine Selbständigkeit leidet, von seelischen Qualen ganz schweigen. Für die Milde der Strafe habe laut Staatsanwalt in erster Linie die Vergangenheit der Täter gesprochen. In strafrechtlicher Hinsicht seien "die Angeklagten fast unbeschriebene Blätter", sagt er. Außerdem sei der Gewaltausbruch fast aus dem Nichts gekommen. Die Lebensumstände der Angeklagten sprechen dafür, dass weitere Straftaten nicht zu erwarten sind. Das ist ja beruhigend... Drecksstaat...


Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren – so lautet das Urteil, das Mittwochvormittag vom Darmstädter Landgericht gegen sechs junge Männer zwischen 18 und 23 Jahren verhängt wurde. Vor anderthalb Jahren hatten sie den 35-jährigen Dennis O. in Langen bewusstlos geschlagen. Der Geschädigte lag nach der Tat vier Wochen im Koma und war zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen. Seinen Job als selbstständiger Facility Manager kann der Geschädigte nur noch mit großen Einschränkungen ausüben. Unser Reporter Rafael Fleischmann berichtet über den Prozess.

Über das Urteil zeigt sich der 35-Jährige enttäuscht, eine härtere Strafe hätte er für angemessen gehalten. "Es liegen Tatsachen auf dem Tisch, die teilweise nicht berücksichtig wurden", sagt er uns im Interview. So sei beispielsweise die Gerichtsmedizinerin erst nach vier Tagen zu ihm ins Krankenhaus gekommen. Einige Spuren seien unter Umständen bereits verschwunden gewesen.
Laut O. hätten die jungen Männer ihre Taten auf den Konsum von Betäubungsmitteln zurückgeführt. "Wenn ich in der Lage bin Drogen zu nehmen und Alkohol zu konsumieren, muss ich auch mit den Taten, die daraus resultieren, klar kommen", so der 35-Jährige. Laut eigener Aussage verfügt er seit dem Angriff nur noch über 50 Prozent Körperleistung.
Für die Milde der Strafe habe laut Staatsanwalt Oliver Wilbert in erster Linie die Vergangenheit der Täter gesprochen. In strafrechtlicher Hinsicht seien "die Angeklagten fast unbeschriebene Blätter", sagt er. Außerdem sei der Gewaltausbruch fast aus dem Nichts gekommen. Die Lebensumstände der Angeklagten sprechen laut Wilbert dafür, dass weitere Straftaten nicht zu erwarten sind.

1 Kommentar:

  1. Nun ja, es hilft nichts.
    Der Bürger muss sich bewaffnen um sich selber zu schützen.
    Und wenn Gerichte derart menschenverachtende Urteile fällen, muss der Bürger sein Recht auch selber durchsetzen.
    Legal, illegal, scheissegal, sagten die 68-er dazu.
    Handeln wir danach, zwingen wir unseren Staat uns Gerechtigkeit angedeihen zu lassen, straffen wir solches Gesindel selber …..und nachhaltig.

    Die Folgen sind vorerst zu tragen, aber es wird ein Signal senden an das zugewanderte Pack auf unseren Strassen.

    Wenn wir Bürgern uns nicht wagen ….zu handeln, ….zu wehren, ….ja sogar diese Politiker nochmals wählen, anstatt auch die zu bestrafen, kann uns nicht mehr geholfen werden.

    Also, wir müssen es in die eigne Hand nehmen..... so oder so.
    Lernen wir etwas von den Gesellschaften aus denen die Täter kommen, bereiten wir uns vor, und wenns dazu kommt ………seien wir Mutig und Hart.

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