Donnerstag, 2. August 2018

Manche sind halt gleicher als andere... 380.000 Brutto nur aus Spendengeldern...

von Thomas Heck...

Was macht eigentlich der Lageso-Skandal? Nichts mehr gehört. Und man wird auch nichts mehr hören, weil sich die Menschen im Sozialstaat wie die Made im Speck gut eingerichtet haben. Dabei verwischen nicht nur die Grenzen von Recht und Unrecht, die zunehmend fließend werden, sondern auch die Grenzen des Anstandes. Nur so ist es zu erklären, wenn sich eine Geschäftsführerin einer Behindertenwerkstatt, die von Spendengeldern betrieben wird, 380.000 Euro Bruttogehalt genehmigt und sich danach morgens beim Rasieren überhaupt noch in die Augen schauen kann, ohne vor Scham im Boden zu versinken. Warum sollte man solche Organisationen überhaupt noch mit Spenden unterstützen?


Das Gehalt der Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Roselyne Rogg, löst Wirbel in der Duisburger Stadtverwaltung aus. Zuletzt verdiente sie jährlich zwischen 350.000 und 380.000 Euro brutto. Angefangen hatte sie 2009 mit deutlich unter 100.000 Euro. Spätestens seit 2013 wurden die Gehaltserhöhungen der Chefin offenbar nicht mehr dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgelegt. Die Stadt ist an der Gesellschaft mit 50 Prozent, zwei Verbände sind mit je 25 Prozent beteiligt.

„Im Zuge des Wechsels des Aufsichtsratsvorsitzenden haben sich Fragen ergeben, auf die wir in den Akten keine ausreichenden Antworten finden konnten“, musste Oberbürgermeister Sören Link (SPD) am Mittwoch gegenüber unserer Redaktion einräumen: „Nach derzeitigem Sachstand muss ich jedoch davon ausgehen, dass der Aufsichtsrat in der Vergangenheit nicht in ausreichendem Maße über die Erhöhung der Bezüge informiert war. Hier gilt es umgehend und transparent aufzuklären.“

Der Aufsichtsrat der Werkstatt hat bereits im März ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sich auch mit der Angemessenheit der Bezüge der Werkstatt-Chefin befassen soll. Link: „Das Gutachten wird dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. August vorgestellt. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Ergebnissen nicht vorgreifen möchte.“

Ähnliche Funktionen in anderen Städten werden mit jährlichen Bezügen von rund 120.000 Euro vergütet. Das war zunächst auch bei Roselyne Rogg so. Für einen erheblichen Sprung auf ihrer Abrechnung sorgte nach unseren Informationen neben einer mehrfachen Erhöhung des Gehaltes bis auf 200.000 Euro die Zahlung einer Altersversorgung, die zuletzt auch bereits im sechsstelligen Bereich gelegen haben soll. Zudem gab es noch eine Tantieme.

Die entsprechenden Verträge waren offenbar ohne Beteiligung des Aufsichtsrates geschlossen worden und trugen nur die Unterschrift des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und Stadtdirektors Reinhold Spaniel und Roselyne Roggs selbst.

„Die Stadt Duisburg sowie die Mitgesellschafter Lebenshilfe Duisburg und Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Duisburg werden alles daran setzen, schnell Aufklärung zu leisten“, kündigte Link an. Schnelle Aufklärung hatte vor Tagen schon CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler gefordert. Er schloss sogar nicht aus, das unangemessen hohe Bezüge die Gemeinnützigkeit der Werkstatt in Gefahr bringen könnten. Mit teuren Folgen für die Stadt.

Unbestritten sind die beruflichen Leistungen von Roselyne Rogg. Die mehrfach ausgezeichnete Werkstatt hat 1088 behinderte und 182 hauptamtliche Mitarbeiter. Sie betreibt mit dem „Kleinen Prinzen“ in der City und dem „Ziegenpeter“ im Rheinpark zwei beliebte Gaststätten und hat auch ein Modelabel aufgebaut. Fragt sich nur, warum die so erfolgreiche Geschäftsfrau dann nicht ihre "Fähigkeiten" ehrenamtlich einbringen kann, sondern sich an gemeinnütziger Arbeit bereichern muss? Unanständig ist das.

Nachtrag am 09.08.2018: Frau Rogg ist mittlerweile durch den Aufsichtsrat fristlos gekündigt worden. Die Pressemitteilung des Aufsichtsrats hierzu im Wortlaut:

"Mit einstimmigem Beschluss hat der Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (wfbm) in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung das Arbeitsverhältnis mit Roselyne Rogg mit sofortiger Wirkung beendet. Die fristlose Kündigung ist der Geschäftsführerin heute mitgeteilt worden.
Obwohl Roselyne Rogg in den vergangenen Jahren fachlich gute Arbeit geleistet und die wfbm gut aufgestellt hat, sah sich der Aufsichtsrat zu diesem Schritt gezwungen. Nicht nur die zwischenzeitlich öffentlich gewordenen Erkenntnisse hinsichtlich der massiven Gehaltserhöhungen, sondern auch die gestrige Pressekonferenz ließen dem Aufsichtsrat, der vor allem im Wohle der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und ihrer Mitarbeiter handelt, keine andere Entscheidungsmöglichkeit.
Die Wirtschaftsprüfer Vinken, Görtz, Lange und Partner kamen zuvor in ihrem Gutachten vom 28. Juni 2018 zu dem Ergebnis, dass ein angemessenes Geschäftsführungsgehalt für die wfbm maximal zwischen 150 000 Euro und 180 000 Euro liegen könne. Das aktuelle Gehalt Roselyne Roggs, welches ohne Kenntnis des Aufsichtsrats ausgezahlt wurde, beträgt jedoch 376 000 Euro und ist damit inakzeptabel.
Dass das Vertrauensverhältnis zu Roselyne Rogg irreparabel gestört ist, ergibt sich zudem aus mittlerweile zusammengetragenen Dokumenten, die den Schluss zulassen, dass dem Aufsichtsrat ganz bewusst die am 10. Juli 2013 ausgesprochene Vertragsverlängerung, nicht jedoch die zugleich unterzeichnete Vergütungsanhebung vorgelegt wurde. Sachliche Gründe für die Trennung dieser beiden eng miteinander verknüpften Vorgänge sind nicht ersichtlich, sodass der Aufsichtsrat von einem ganz bewussten Verstoß gegen die Statuten der wfbm ausgehen muss.
Roselyne Rogg hat mit der von ihr am gestrigen Dienstag eigenmächtig initiierten Pressekonferenz und der in diesem Zusammenhang versendeten Pressemitteilung ihre persönlichen Interessen über die der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gestellt und somit nicht nur den Aufsichtsrat und seinen Vorsitzenden, sondern auch das Vertrauensverhältnis zu ihren Mitarbeitern nachhaltig gestört.
Um die wfbm trotz der jüngsten Entwicklungen zukunftsfähig aufzustellen, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung beschlossen, zunächst mit den zwei Prokuristen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung die kommenden Herausforderungen anzugehen. Eine Stellenausschreibung für die Geschäftsführerposition wird zeitnah veröffentlicht.

Auf Wunsch von Oberbürgermeister Sören Link wird der Aufsichtsrat außerdem den Rechnungsprüfungsausschuss in die Aufklärung des Sachverhalts einbeziehen. Der Aufsichtsrat leitet umgehend die Prüfung von Schadensersatzpflichten ein."

1 Kommentar:

  1. So ist das nun einmal, wo keine effektive Kontrolle besteht, tanzen die "Mäuse" auf den Tischen, denn die "Würde" des Menschen ist unbeschreiblich!

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