Mittwoch, 29. August 2018

"Ohne rechtfertigenden Grund 5 Mal in den Oberkörper gestochen..."

von Thomas Heck...

Nach der Bluttat von Chemnitz ist in Sozialen Medien der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft aufgetaucht. Wir veröffentlichen diesen hier und unter Beachtung der Rechte des Verdächtigen, weil auf Facebook Postings mit dem Inhalt immer wieder gelöscht werden. 

Was auffällt, ist bereits die Erwähnung des gemeinschaftlichen Totschlags, nicht Mord, wobei sich der juristische Laie schon fragen darf, wie 5 Stiche in die Herzgegend eines Menschen nur zum Totschlag führen. "Der Beschuldige nahm zumindest billigend in Kauf, den Geschädigten tödlich zu verletzen" heisst es weiter. "Er stach 5x ohne rechtfertigenden Grund zu..." Wenn man sich überlegt, wofür eine Beate Zschäpe jetzt lebenslang in Haft sitzt, die nie eine Waffe in der Hand hielt. Daran wird sich die Justiz wohl messen lassen müssen. Mit der Milde des deutschen Rechtsstaates wird der Beschuldigte wohl nicht rechnen können. Mit aller Härte wird er wohl ebenfalls nicht bestraft werden. 



3 Kommentare:

  1. Zum Mord gehört ein Plan, der zielgerichtet verfolgt wird. Bei Totschlag fehlt dieser Plan - weil die Absicht anders war oder der Totschläger aus dem Affekt heraus gehandelt hat.

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  2. Mit einem Messer auf die Straße zu gehen, klingt für mich stark nach einem Plan. Und der war nicht, einen Apfel schälen zu wollen.

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  3. 5 gezielte Stiche, mit einem mitgeführten Messer, als Totschlag abzutun, würde mein Rechtsempfinden stark ins Wanken bringen. Der Plan kann unterstellt werden, da die Täter nach einem verbalen Streit mit Verstärkung zurückgekommen sind, um sich zu rächen.

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