Sonntag, 15. Januar 2017

Meinungsfreiheit versus Hass auf Facebook

von Thomas Heck...

Der Versuch des Staates, die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken, geht in die nächste Runde. Es geht um sogenannte Hasskommentare. Und es ist traurig, dass man auf unser Grundgesetz überhaupt hinweisen muss.

Art 5. (1) GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Da steht nichts davon, dass Meinungsäußerung in einer bestimmten Form oder unter bestimmten Regeln erfolgen muss.

Wir sind auf dem Wege in die Zensur. Ein Versuch des Staates, die Sprache für sich zu vereinnahmen und Kritiker mundtot zu machen. So schreibt die Tagesschau in ihrer Web-Präsenz:


Immer mehr Politiker, aber auch viele einfache Bürger werden in sozialen Medien beschimpft, verleumdet, gemobbt. Nun will die Regierung härter gegen die Verbreitung solcher Hasskommentare vorgehen. Facebook und Co. drohen saftige Bußgelder. 

Die Regierung will stärker gegen Hasskommentare in sozialen Medien vorgehen. Darauf haben sich Unionsfraktionschef Volker Kauder und Bundesjustizminister Heiko Maas geeinigt, bestätigte Kauder dem ARD-Hauptstadtstudio. Es gehe nicht um Zensur, sondern darum, dass sich Menschen in der virtuellen Welt genauso gegen Verleumdung wehren können wie in der realen Welt, sagte der CDU-Politiker. Zuvor hatte bereits die "Rheinische Post" (RP) über die Einigung berichtet.

Konkret geht es darum, dass Facebook, Twitter und andere Plattformen auf Beschwerden künftig innerhalb von 24 Stunden reagieren müssen. Sonst soll ihnen eine Strafzahlung drohen. Über deren Höhe ist zwar noch nicht entschieden - in jedem Fall aber müsse das Bußgeld den Konzernen "wehtun", so Kauder.


"Er hat zwar getötet, aber trotzdem ..."

Abgesehen von eigentlichen Hasskommentaren sollen die Regeln auch für sogenannte Fake News - also absichtliche Falschmeldungen - gelten, sofern diese einen verleumderischen Charakter haben.

Kurz vor Weihnachten war die Grünen-Politikerin Renate Künast Opfer einer solchen Falschmeldung geworden. Damals hatten viele Facebook-Seiten ein Foto Künasts samt einem vermeintlichen Zitat gepostet, wonach die Grüne über den Mord an der Freiburger Studentin Maria und die Festnahme eines Verdächtigen gesagt hätte: "Der traumatisierte junge Flüchtling hat zwar getötet, man muss ihm aber jetzt trotzdem helfen."

Künast stellte daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt sowie gegen die Betreiber einer rechtsradikalen Facebook-Seite.

Klare Fristen sollen den Druck erhöhen

Nach Ansicht von Maas und Kauder sind Facebook und andere Plattformen den bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen bislang zu wenig nachgekommen. Deshalb müsse nun nachjustiert und die Einhaltung klarer Fristen verlangt werden. "Wir erwarten, dass sich die Löschpraxis von Facebook deutlich verbessert", sagte Maas.

In den kommenden Wochen werde durch ein externes Monitoring die Praxis des Löschens ausgewertet. "Wenn dann noch immer zu wenige strafbare Inhalte gelöscht werden, müssen wir dringend rechtliche Konsequenzen ziehen", sagte der SPD-Politiker.

Lammert fordert Mindeststrafmaß

Bundestagspräsident Norbert Lammert kritisierte im "Hamburger Abendblatt" und anderen Zeitungen "eine "Verrohung von Kommunikationsformen in den sogenannten sozialen Medien". Die Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbare Gewaltandrohung gegenüber Politikern seien "in keiner Weise hinnehmbar".

Lammert wünscht sich einen konsequenten Umgang mit Hass-Kommentaren: "Für solche Delikte sollte es ein Mindeststrafmaß geben, um Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen", sagte er.


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