von Thomas Heck...
Wie umgehen mit den IS-Aktivisten, wie die IS-Schlächter und deren Weibsvolk von Linken, Grünen und SPD und ihren Unterstützern in der Journaille liebevoll genannt werden? Doch während hier die Nachsichtigkeit obsiegen wird und Ihre Kinder künftig mit Kindern von IS-Kopftuchweibern in Kindergarten und Schule werden umgehen müssen, für die Enthauptungen und Schlachtungen Alltag waren, gehen andere Länder den Weg, den ehemaligen Bürgern die Staatsangehörigkeit zu entziehen, um ihnen den Zutritt zum eigenen Hoheitsgebiet zu verwehren. So schreibt die WELT:
Der britische Innenminister Javid hat seine Entscheidung verteidigt, der IS-Anhängerin Begum die Einreise zu verweigern. „Um dieses Land zu schützen“, habe das Innenministerium die Befugnis, jemandem die Staatsbürgerschaft abzusprechen. Das gelte, wenn sie nicht in Staatenlosigkeit entlassen werde. Doch laut Berichten lehnt Bangladesch Begums Aufnahme ab.
Der künftige Wohnort der 19-jährigen IS-Anhängerin Shamima Begum ist weiterhin unklar. Die gebürtige Britin hatte sich in Syrien dem Islamischen Staat angeschlossen und dort kürzlich ein Kind zur Welt gebracht, will aber nun zurück nach Großbritannien. Doch das Land will sie nicht wieder aufnehmen, und auch andere Länder verweigern ihr die Einreise.
Begum besitzt nur die britische Staatsbürgerschaft. Doch weil ihre Familie aus Bangladesch stammt, war die britische Regierung davon ausgegangen, dass die Frau auch in der alten Heimat der Familie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft habe. Der britische Innenminister Sajid Javid hat seine Entscheidung verteidigt, der 19-jährigen IS-Anhängerin Shamima Begum die Einreise zu verweigern. „Um dieses Land zu schützen“, habe das Innenministerium die Befugnis, jemandem die britische Staatsbürgerschaft abzusprechen, wenn die Person nicht in die Staatenlosigkeit entlassen werde, zitierte die Nachrichtenagentur Press Association das Innenministerium.
Doch Medienberichten zufolge lehnt Bangladesch Begums Aufnahme ab. Darüber berichten „Guardian“ und „Daily Mail“. Es gebe keine Zweifel daran, dass Begum keine Staatsbürgerschaft seines Landes habe, sagte Außenminister Shahrial Amam. Begum sei „keine bangladeschische Staatsbürgerin“, erklärte das Außenministerin in Dhaka. Sie sei britische Staatsbürgerin „durch Geburt“ und habe nie eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragt. Die junge Frau sei auch noch nie in Bangladesch gewesen. Eine Aufnahme komme daher nicht infrage.
Der britische Innenminister verteidigte seinen Vorstoß. Er müsse sich fragen, ob er alles dafür getan habe, sein Land zu sichern: „Meine Aufgabe ist es, alles dafür zu tun, und ich gebe zu, dass solche Entscheidungen nicht immer leicht sind“, zitiert ihn „Daily Mail“. Wie es nun weitergeht, ist allerdings unklar. Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert Javid mit den Worten, er werde „keine Entscheidung treffen, die irgendjemanden staatenlos“ zurücklasse.
Der antisemitische Oppositionsführer Jeremy Corbyn hingegen zeigte sich im Interview mit dem TV-Sender ITV versöhnlicher. Die junge Frau sei gebürtige Britin und habe seiner Meinung nach ein Recht, im Land zu sein, zitierte ihn „The Sun“. Sicher müsse sie „einige Fragen“ beantworten, aber sie brauche auch „eine gewisse Unterstützung“.
Auch die Niederlande sind keine Option
Auch die niederländische Regierung will Begum nach Angaben der britischen Boulevardzeitung „The Sun“ nicht ins Land lassen. Begum hatte laut Medienberichten auch erwogen, dort die Staatsbürgerschaft zu beantragen, da dies das Herkunftsland ihres Ehemannes und IS-Anhängers Yago Riedijk sei. Begum habe nicht einmal die richtigen Papiere, um in den Niederlanden ein neues Leben zu beginnen, schreibt „The Sun Online“ und beruft sich auf Aussagen der niederländischen Regierung. Da das Land ebenfalls Dschihadisten die Staatsbürgerschaft entziehen kann, wenn sie eine Bedrohung darstellen, sei es sehr unrealistisch, dass die Regierung nun eine IS-Anhängerin ohne Papiere einbürgere.
Hintergrund dieser Diskussion ist die niederländische Staatsbürgerschaft des Ehemannes der IS-Anhängerin. In einem Fernsehinterview hatte die 19-Jährige ihren neugeborenen Sohn Jerah gezeigt und gesagt, sie könne vielleicht in den Niederlanden leben. Falls ihr Ehemann dort ins Gefängnis geschickt werde, könne sie dort auf ihn warten.
Die drei jungen Britinnen bei der Ausreise, Begum ist das Mädchen in der Mitte. Die beiden anderen Frauen haben ihre Reise nicht überlebt |
Nach Angaben der „Daily Mail“ stammt Begums Mann aus Arnheim und schloss sich 2014 dem IS an. 2015 heirateten Begum und er. Nach ihren eigenen Angaben starben zwei ihrer Kinder noch vor dem ersten Lebensjahr in Syrien. Experten zufolge hat der neugeborene Sohn nun die niederländische und die britische Staatsbürgerschaft und somit auch das Recht auf einen britischen Pass – was auch seiner Mutter die Erlaubnis geben könnte, wieder als Britin das Land zu betreten.
Keine Reue über IS-Anhängerschaft
Um Begum gibt es eine heftige Debatte. Die heute 19-Jährige hatte vor vier Jahren Schlagzeilen in der britischen Presse gemacht, als sie als damals 15-Jährige mit zwei Freundinnen über die Türkei nach Syrien gereist war, um sich der IS-Miliz anzuschließen. Nachdem sie am Wochenende in einem kurdischen Gefangenenlager im Nordosten Syriens ihr Kind zur Welt gebracht hatte, appellierte sie an die britischen Behörden, „Mitgefühl“ zu zeigen und ihr zu erlauben, das Kind in Großbritannien aufzuziehen.
Zugleich zeigte sie keinerlei Reue über ihre Entscheidung, sich dem Islamischen Staat angeschlossen zu haben. „Ich bereue nicht, hierhergekommen zu sein“, sagte Begum der Zeitung „The Times“. Auch liebe sie ihren Ehemann, der aus den Niederlanden stammt und sich dem IS angeschlossen hatte, noch immer.
In einem weiteren Interview, diesmal mit dem Sender BBC am Montag, verglich sie den Anschlag auf die Manchester Arena mit Militärangriffen auf IS-Hochburgen. Der Anschlag sei eine „Vergeltungstat“ gewesen. Am 22. Mai 2017 hatte sich ein Brite mit libyschen Wurzeln nach einem Popkonzert der US-Sängerin Ariana Grande in die Luft gesprengt. Er riss 22 Menschen mit in den Tod, darunter sieben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
In Großbritannien löste der Fall Begum eine Debatte über den Umgang mit Dschihad-Rückkehrern aus. In Nordsyrien sind mehrere Tausend ausländische IS-Kämpfer mit ihren Frauen und Kindern von den kurdischen Truppen festgenommen worden. Die IS-Anhänger stellen ihre Heimatländer vor ein Dilemma, da sie bei einer Rückkehr als unkalkulierbares Sicherheitsrisiko gelten, die Kurden sie langfristig aber nicht festhalten wollen oder können. Auch in Deutschland gibt es deshalb eine Debatte darüber, wie mit IS-Anhängern mit deutscher Staatsbürgerschaft umgegangen werden soll.