von Rocco Burggraf
Wahlausschüsse als neue Inquisition “unserer Demokratie“…Die niedersächsische rotgrüne Landesregierung beauftragt den unterstellten Verfassungsschutz über das SPD-geführte Innenministerium damit, ihr gefälligst die aufsteigende Opposition vom Leib zu halten. „Lasst euch was einfallen, sonst scheiß ich euch nicht mehr mit meinem Geld zu!“ Oder so ähnlich. Bereits im April hatte die Regierung ganz listig ein gesondertes vorgezogenes Prüfverfahren auf Kreisebene verabschiedet. Genial! Ein Verbotsverfahren für Anfänger. Absolut wasserdicht. Und die AfD hat’s nicht gemerkt, hihi.
Rein prophylaktisch hatte die geheimdienstliche Dienstleistungsbehörde die Opposition zuvor bereits zur Gänze als „Beobachtungsfall“ eingestuft. Sie beobachtet nun sogleich – legitim und ungestört – dass der Landratskandidat Martin Sichert sich offen zur Opposition bekennt, völlig ungeniert als Bundestagsabgeordneter politische Arbeit verrichtet, dabei in sozialen Netzwerken die Polizeiliche Kriminalstatistik zitiert und in Kommentaren von „Kartellparteien“ spricht. Bingo! Jetzt hat der VS genug vom “Leben der Anderen” gesehen – und erinnert sogleich den friesischen Wahlausschuss daran, dass dieser doch nun, bitteschön, die empfehlende Expertise des Verfassungsschutz auch nutzen möge, um dessen wichtige Informationen und Hinweise über die Verfassungstreue seiner vor der Wahl gesondert zu prüfenden Kandidaten einzuholen.
Regelrechte Kartellbildung? Iwo!
Na denn! Wollen wir mal nicht so sein, denkt sich nun der Wahlausschuss mit seinen fünf beunruhigten Parteifunktionären in der Kaffeerunde. Machen wir doch prompt! Die Ausschuss-Freunde nehmen erleichtert zur Kenntnis, dass die Berichte der Offiziere im besonderen SPD-Einsatz aussagen, dass der Kandidat der Opposition die Kartellparteien als „Kartellparteien“ bezeichnet hat. Oha! Dies allein zeige bereits, so die Organe der niedersächsischen Staatssicherheit, dass der Kandidat Sichert seinen Konkurrenten ja eine regelrechte „Kartellbildung“ (!) unterstellt, was ja wiederum nicht anderes heißt, als dass diese ihre Gegner im Zweifelsfall vom Willensbildungsprozess einfach ausschließen, unfair behandeln, ja gegebenenfalls sogar ihrer demokratischen Rechte berauben würden; dass am Ende also die Opposition womöglich ihr passives Wahlrecht gegenüber dem Bürger entzogen bekäme. Ja, Wahnsinn!
Wer kommt denn auf sowas? Brandmauer, Kartellbildung? Absurd! Ein völliges Unding, solche Vorwürfe! Und natürlich auch ein sonnenklares Zeichen für mangelndes Demokratieverständnis. Und, last but not least, ein schlagender Beweis für einen düsteren Verfassungsfeind! Findet der Verfassungsschutz. Und jetzt fällt’s auch dem Wahlausschuss im Friesland wie Schuppen von den Augen. Solche Verfassungsfeinde kann, ja muss man umgehend von der Wahl ausschließen! Und zack! Beschlossen. Wow, das war ja einfach. Und keiner hat‘s gemerkt. Hihi!
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