Dienstag, 1. November 2022

Ihre Meinung könnte strafbewehrt sein...

von Thomas Heck...

Der Umbau des Rechtsstaates in einen übergriffigen Überwachungsstaat linker Prägung ist in vollem Gange. Gestern wurde die Erweiterung der Volksverhetzung auf die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden im Strafrecht aufgenommen. Was bei der Leugnung des Holocaust noch plausibel erscheint, erscheint bei näherer Betrachtung bereits beim russischen Angriffskrieg oder beim Nahost-Konflikt in einem ganz anderen Licht. Denn hier treffen bei hitzigen Diskussionen in Sozialen Netzwerken schnell unterschiedliche Meinungen aufeinander und das könnte künftig zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ich persönlich werde mich daher beim nächsten Waffengang im Gaza-Streifen sehr zurückhalten und über meine Worte sorgfältig reflektieren, bevor diese über Soziale Medien in den Äther gehen.

Und genau das ist ja auch die Intention. Aktuell möchte man vermutlich die Putin-Trolle und Russland-Freunde gängig bekommen, doch was kommt als nächstes? Irgendwie trifft es Ihre Meinung, die plötzlich strafbewehrt ist. Löschungen auf Sozialen Medien inklusive. Daher wäre es weiser, auch widerliche Bilder bei Demonstrationen besser hinzunehmen, als die freie Meinungsäußerung dergestalt einzuschränken. Schaden nimmt dabei nur unsere Demokratie und Freiheit, die eh schon auf der Kippe steht.


Der Bundestag hat ein absurdes Gesetz verabschiedet: Über Tatbestände wie den des „Kriegsverbrechens“ befindet in der Regel der Internationale Strafgerichtshof. Nun soll das jeder deutsche Amtsrichter tun.

Wer lügt, begeht noch keine Straftat. Es ist eine Regel, deren Ausnahmen bislang überschaubar waren. Schließlich gilt die Meinungsfreiheit. Es gibt Strafnormen wie den Betrug, die neben der Lüge allerdings weitere Voraussetzungen verlangen. Die wichtigste Ausnahme vom ansonsten umfassenden Grundsatz des straflosen Lügens war bisher das Leugnen des Holocausts. Aus guten Gründen hat Deutschland hier ein vom Bundesverfassungsgericht gebilligtes Sonderrecht geschaffen.

Die Erweiterung der Volksverhetzung auf die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden im Allgemeinen bricht mit dieser Exklusivität. Schon das ist bedenklich.

Die Wahrheitssuche ist anspruchsvoll

Was der Bundestag im Eiltempo beschlossen hat, ist darüber hinaus ein auf äußerst wackeligen Beinen stehender, aber erheblicher Eingriff in die Meinungsfreiheit. Über Tatbestände wie den des „Kriegsverbrechens“ befindet in der Regel der Internationale Strafgerichtshof. Die Verfahren dauern Jahre und sind hochkomplex.

Russlands Verantwortung für den Krieg in der Ukraine und die erschütternden Nachrichten von dort dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wahrheitssuche in Kriegszeiten anspruchsvoll ist. Das gilt erst recht, wenn sie Grundlage juristischer Aufarbeitung werden soll. Sie muss Experten vorbehalten sein. Die neue Regelung bringt nun jeden Amtsrichter in die Verlegenheit, über diese Fragen zu befinden. Schon das ist absurd.







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen