Sonntag, 19. Juli 2026

Inszenierte Hitzekrise: Münchens Wasser-Faschos proben die Klima-Diktatur

von Theo-Paul Löwengrub

Ins Wasser gefallener Hitzeschutz am Fischbrunnen auf dem Marienplatz: München erlebt sein erstes Grünes Wunder



Der Wasserfaschismus von München, wo plötzlich eine “Trinkwasserkrise“ politisch heraufbeschworen wird, ist ein mustergültiges Beispiel für die grüne Verblendung in diesem Land und dafür, wie hirntot und bereitwillig sich die deutsche Öffentlichkeit sechs Jahre nach Corona von skrupellosen Puppenspielern eines schamlosen Krisentheaters mit frei erfundenen Scheinbedrohungen ins Bockshorn jagen lässt. Die Münchner Stadtwerke, der Wasserversorger der bayrischen Landeshauptstadt, hatten auf ihrer Webseite stets stolz darauf hingewiesen, dass die Münchner Trinkwasserversorgung besonders stabil und absolut gesichert ist. Dort stand noch bis vor kurzem unter der Überschrift “Sichere Wasserversorgung Münchens” wörtlich zu lesen: “Die Quellgebiete im Mangfalltal und Loisachtal sind durch Gesteinsschichten bestens geschützt und werden regelmäßig überwacht. Die Wasservorkommen dort sind sehr ergiebig, ja praktisch unerschöpflich.” Dann kam Dominik Krause: Direkt nach Amtsantritt des grünen Oberbürgermeisters im Mai 2026 wurde der Hinweis gelöscht.

Ganz offensichtlich hatte Krause mit seiner kaputten Klimasekte schon damals den Plan im Hinterkopf, bei nächster sich bietender Gelegenheit – sprich: bei den erstbesten für einen heißen Sommer stinknormalen knackigen Temperaturen, die sich zur Ausrufung einer schier tödlichen “Hitzewelle“ eignen – einen künstlichen Notstand zu inszenieren, um die Bevölkerung durch bereits während Corona erprobte öffentliche Panikmache für die “Klimakrise” zu “sensibilisieren” und sich nebenbei natürlich wichtigtuerisch zu profilieren. Auf einmal hieß es seitens der Stadtwerke, die eben noch die Unerschöpflichkeit der Münchner Grundwasservorräte gepriesen hatten, das Problem sei jetzt ein “zu hoher Verbrauch”. Das ist ganz offensichtlich unwahr, worauf Professor Stefan Homburg unter Berufung auf Daten des Umweltbundesamtes verweist. Tatsächlich hat sich die Wasserentnahme bundesweit mehr als halbiert, und auch in München ist sie stark rückläufig.



Trotz viel höherer Entnahmen in der Vergangenheit gab es in München niemals Wasserverbote gab. Der Grund ist simpel: Die Grünen saßen damals erstens noch nicht in der Regierung, hatten keinen gleichgesinnten Apparat an journalistischen Aktivisten an der Seite und waren vor allem mit anderen Themen beschäftigt. Stefan Homburg erinnert daran, dass die Grünen zuerst voll aufs Waldsterben fokussiert waren, später dann aufs Ozonloch, dann auf Gen-Tomaten und dann schließlich zur CO2-Psychose samt Hockeystick-Schwindel fanden, dem Grundlagennarrativ der heutige Industriezerstörungspolitik im Namen des “Klimaschutzes“. Den “Hitze“- und “Dürre”-Alarmismus übernahmen sie erst in den letzten Jahren, als diese neuesten Hits in den Bedrohungscharts von Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Davoser Word Economy Forum (WEF) eingeführt und aufs Tapet gebracht wurden; seit dem Abebben der Corona-Angstmache wird diese neue Apokalyptik von freiwillig gleichgeschalteten Agendamedien pflichtschuldigst ausgerollt und als neue Horrorerzählung bespielt. Hitzeschutz statt Virenschutz – Hauptsache: “Wir bleiben zuhause!“, “wir sind solidarisch!”

Homburg: “Die geniale Erfindung eines ‚Waldsterbens‘ brachte die Grünen in die Parlamente und bewies zugleich, wie retardiert die Deutschen sind: Dieses Sterben endete nämlich an den deutschen Grenzen; es spielte in UK, Frankreich oder USA keine Rolle. 2003 ließen die Grünen das Thema fallen und wechselten auf andere Narrative für Verbote.” Und er erinnert: “Der drastische Rückgang beim Wasserverbrauch hat übrigens nichts mit WC-Spartasten und ähnlichem Pillepalle zu tun, sondern beruht im Kern auf der Deindustrialisierung: Jedes gesprengte Kraftwerk ’spart‘ Wasser und ist ein Skalp der Degrowth-Politiker.” Wie wunderbar die Gehirnwäsche funktioniert hat, zeigt sich im wohlstandsverwahrlosten München besonders eindrucksvoll, wo man nicht nur einen grünen lifestyleschwulen Milchbubi zum Stadtoberhaupt gewählt hat, sondern offenbar auch niemand mehr seinen gesunden Menschenverstand bemüht und sich fragt, wieso bei früheren, teils noch heißeren Sommern nie zu solchen angeblich zwingend notwendigen Maßnahmen gegriffen wurde.

Einsparung am Fischbrunnen: Exakt Null

Zu diesen Maßnahmen gehört auch, dass bekanntlich zahlreiche Münchner Zierbrunnen im Stadtgebiet stillgelegt oder ihr Betrieb eingeschränkt, bekanntlich auch der weltberühmte 800 Jahre alte Fischbrunnen am Münchner Marienplatz, der medienwirksam mit Holzbrettern zugenagelt wurde (siehe obiges Beitragsbild). Da Deutschland ja eine “Dürre“ drohe, wie prompt auch CDU-Bundesumweltminister Carsten Schneider ins Panikorchester einstimmte, muss natürlich mitten im Sommer – soviel zum Thema “Hitzeschutz” der Zugang zum erfrischenden und kühlenden Wasser eingeschränkt werden;ist klar. Dumm bloß, dass die Natur im hydrologischen Nichtkrisen- und Hochversorgungsgebiet Deutschland wieder mal nicht mitspielt – und der von den Grünen beschworene Hitzehorror in heftigen Sommerunwettern in den letzten Tagen auch schon wieder unterging. Dies führte dann etwa gestern zu der absurden Situation, dass die von Krause auf den Fischbrunnen getackerte Holzverspundung den Brunnen vor den heftigen Regenfällen “schützte”.

Doch einmal unterstellt, es gäbe diese Notwendigkeit, es hätte mittlerweile nicht schon wieder mehrfach geregnet und München müsste wirklich, einer trockengefallenen Wüstenmetropole gleich, auf den letzten Tropfen achten. Wieviel würde denn konkret am Beispiel Fischbrunnen tatsächlich gespart? Der Brunnen wird von ungefähr 130.000 Litern Trinkwasser täglich durchlaufen. Das Wasser wird anschließend über die Kanalisation abgeführt – und steht dem Kreislauf unvermindert zur Verfügung. Die Stilllegung spart daher rechnerisch absolut gar nichts. Die Begründung der Stadt ist somit gelogen. Wie viele Brunnen funktioniert auch der Zierbrunnen am Marienplatz analog einer Umwälzanlage, die dasselbe Wasser immer wieder im Kreis pumpt: Eine Pumpe saugt es aus einem einmalig befüllten Becken an, befördert es nach oben und lässt es in Form von kleinen Fontänen immer wieder gemäß einem unendlichen Kreislauf zirkulieren. Bei den zehn anderen abgeschalteten Großbrunnen zusammen wird eine Einsparung von 43 Prozent des gesamten Wasserverbrauchs aller 150 städtischen Zierbrunnen genannt, weitere 56 Brunnen laufen statt 14 nur noch zehn Stunden täglich, wodurch deren Verbrauch um knapp 30 Prozent sinken soll (eine belastbare öffentlich zugängliche Zahl, wie viele Millionen Liter das insgesamt pro Tag sind, ließ sich außerhalb städtischer Verlautbarungen nicht finden).

Beispielloser Akt grünautoritärer Willkür

Das mag beeindruckend klingen (vorausgesetzt, es gäbe diesen Einsparbedarf wirklich!), ist aber reine Augenwischerei. Alle Münchner Brunnen zusammen machen damit einen winzigen Promille-Bruchteil des Tagesverbrauchs aus. Zum Vergleich: München benötigte an besonders heißen Tagen zuletzt etwa 400 Millionen Liter täglich, normalerweise sind es zwischen 300 und 350 Millionen Liter. Die angeblich durch Krauses “Wasserschutz“-Allgemeinverfügung erzwungene Verbrauchssenkung von etwa 400 auf zuletzt unter 330 Millionen Liter täglich – also den Normalverbrauch (!) – dürfte in Wahrheit vor allem durch kühleres Wetter, Regen und weniger Gartenbewässerung entstanden sein. Selbst die Stadtwerke konnten nicht trennen, welcher Anteil auf Verbote und welcher auf das Wetter entfiel. Für den Fischbrunnen selbst gibt es also gar keine Einsparung, für die Gesamtversorgung Münchens sind Einsparungen praktisch kaum messbar. Alle zehn Brunnen haben nur symbolische Wirkung – und es geht auch nur um Bilder für die Medien.

Hinzu kommt: Grundwasservorräte versiegen nicht plötzlich. Das Trinkwasser stammt überwiegend aus großen Grundwasservorkommen im Mangfall- und Loisachtal, die wesentlich träger als ein Fluss oder ein kleiner oberflächennaher Brunnen auf Eintragsveränderurngen durch Niederschläge reagieren. Rund 75 Prozent kommen aus dem Mangfalltal, etwa 15 Prozent aus dem Loisachtal; zusätzlich gibt es Reserve- und Spitzenförderwerke in der Münchner Schotterebene. Dass Krause angesichts dieser entspannten Lage eine Krise an die Wand mal und per Allgemeinverfügung seit dem 14. Juli 2026 – bis zunächst August – für ganz München massive Verbote zur Verwendung von Trinkwasser anordnet, ist ein beispielloser Akt grünautoritärer Willkür und ein Vorbote grüner Klimadiktatur, wie ihn sich diese Partei für ganz Deutschland erträumt. Bei Wasserentnahmen für private Pools, Plansch- und Badebecken, private Springbrunnen und Wasserspiele sowie zum Befüllen von Vorratsbehältern wie Regentonnen, das Bewässern privater Rasen- und sonstiger Grünflächen (und zwar grundsätzlich ganztägig) und das Gießen in Schrebergärten am Tag gelten abnorme Bußgelder in existenzgefährdender Dimension von 50.000 bis sogar 100.000 Euro. Auch privates Autowäschen außerhalb gewerblicher Waschanlagen, Hochdruckreinigung oder Abspritzen von Terrassen, Hauswänden, Höfen, Wegen, Straßen und Dächern, das Befeuchten von Baustellen und Baustraßen gegen Staub (sofern nicht behördlich vorgeschrieben) und die Entnahme von Wasser aus Seen, Flüssen, Bächen und Gräben für diese privaten Zwecke sind strikt untersagt, ausgenommen bestimmte gewerbliche und öffentliche Nutzungen, Sportplätze, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Friedhöfe, notwendige Reinigungen von Einsatzfahrzeugen, Viehtränken und das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Handgefäßen.

Eklatante Rechtsverstöße

Rechtsanwalt und Ansage!-Autor Dirk Schmitz wies diese Woche bereits nach, dass diese Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München zur Einschränkung der Trinkwassernutzung völlig rechtswidrig ist. Es fehlt zunächst einmal die Ermächtigungsgrundlage. Paragraph 100, Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz sieht zwar vor, dass die Wasserbehörde die erforderlichen Anordnungen treffen kann, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu verhindern oder wasserrechtliche Pflichten durchzusetzen; diese Vorschrift ist allerdings als Generalklausel ausgestaltet und setzt eine konkrete wasserwirtschaftliche Gefahrenlage voraus. Sie rechtfertigt gerade nicht weitreichende Nutzungsverbote für jegliches bereits in das öffentliche Leitungsnetz eingespeiste Trinkwasser. Außerdem mangelt es an Tatbestandsvoraussetzungen, denn es liegt offensichtlich und nachweislich keine konkrete Gefahr für die öffentliche Wasserversorgung vor. Nach den von den Stadtwerken selbst veröffentlichten Daten ist die Trinkwasserversorgung Münchens weiterhin gesichert. Anlass für die Maßnahmen ist nicht ein drohendes Erschöpfen der Grundwasservorräte, sondern ein außergewöhnlich hoher Spitzenverbrauch infolge einer kurzfristigen Hitzeperiode, den die grüne Stadtverwaltung bewusst als Vorwand missbraucht. Nach allen bekannten Tatsachen bestand jedoch nie die Gefahr eines Versorgungsausfalls. Die Gefahrenprognose stützt sich auf die Vermeidung modellierter außergewöhnlicher Verbrauchsspitzen, nicht auf eine unmittelbar drohende Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung.

Vor allem jedoch entbehrt Krauses Verfügung jeder Verhältnismäßigkeit. Zwar sind, so Schmitz, die Maßnahmen grundsätzlich geeignet, den Wasserverbrauch zu senken; ihre Erforderlichkeit ist aber nicht gegeben. Mildere Mittel wie zeitliche Beschränkungen, mengenmäßige Begrenzungen, erhöhte Wasserpreise für Spitzenverbräuche oder freiwillige Sparappelle wurden nicht ausgeschöpft. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an der Angemessenheit. Die Einsparung durch einzelne Verbote – insbesondere das Abschalten von Zierbrunnen – ist gemessen am Gesamtverbrauch faktisch nicht existent. Demgegenüber greifen die Verbote erheblich in die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürger nach Artikel 2, Absatz 1 Grundgesetz sowie in deren Recht auf freie Eigentumsnutzung nach Artikel 14 Grundgesetz ein. Und zu schlechter Letzt verstößt die Verfügung auch noch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3, Absatz 1 Grundgesetz: Private Gartenbewässerung und Poolbefüllung wurden weitgehend untersagt, während zahlreiche öffentliche und gewerbliche Nutzungen – etwa Sportanlagen oder sonstige privilegierte Einrichtungen – ganz oder teilweise ausgenommen blieben.

Eine sachliche Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung ist angesichts desselben Schutzzwecks nicht erkennbar. Schmitz fragt daher ironisch: “Was ist mit eigentlich Schwulenpools in München? Während Familien auch aufblasbare Kleinstpools nicht mehr auffüllen dürfen, gilt: Die Arschfreunde-Sauna Deutsche Eiche und andere verfügen über Whirlpools und Cold wie Hot Pools – die dürfen weiter genutzt werden!” Showtime für Krause. Pol Pot für Bayern!


Lügenfritze Merz und das Märchen von der „Glaubwürdigkeit als höchstes Gut“

von Bernd Volkmer

Der rückgratloseste, fremdbestimmteste und erpressbarste Lügenkanzler aller Zeiten



Es war ein Moment für die Geschichtsbücher: Friedrich Merz stand am Rednerpult, die Stirn in tiefe, staatsmännische Falten gelegt, die Stimme bebend vor moralischem Pathos. Anlass war der Rücktritt von Jens Spahn als Unions-Fraktionsvorsitzender. Und dann sprach Merz die Worte gelassen aus, als handele es sich um eine Angelegenheit, die zwar für andere aber nicht für ihn selbst gilt: „Glaubwürdigkeit ist in der Politik das höchste Gut.“ Hach! Man möchte weinen vor Ergriffenheit. Es ist, als würde der Chef von McDonald’s eine flammende Rede über die Gefahren von gesättigten Fettsäuren halten.

Dass Jens Spahn über das Stolperbeinchen der Glaubwürdigkeit fiel, ist die eine Sache. Dass Friedrich Merz diesen Maßstab nun wie eine Monstranz vor sich her trägt, ist jedoch von einer ganz eigenen, exquisiten Ironie. Denn wenn Glaubwürdigkeit tatsächlich die harte Währung der Politik ist, dann bewegt sich die Kanzlerschaft von Friedrich Merz derzeit in einem Bereich, den Ökonomen wohl als „akute Insolvenz“ bezeichnen würden. Der Kanzler, der laut aktuellen Umfragen die Beliebtheitswerte eines Zahnarztbesuchs ohne Betäubung genießt und sich erfolgreich den Titel „unbeliebtester Kanzler aller Zeiten“ gesichert hat, scheint unter einer akuten Form von politischer Amnesie zu leiden. Er misst mit zweierlei Maß – blöd nur, wenn das eigene Lineal voller Knicke ist.

Rückblick auf das prall gefüllte Sündenregister

Im Wahlkampf gab sich Merz noch als der unerbittliche Gralshüter der schwarzen Null. Kaum im Kanzleramt angekommen, beschloss er, noch mit der Mehrheit des alten Bundestages ein Milliarden schweres Sondervermögen: „Wortbruch!“ Was Merz “Sondervermögen” nannte, war das größte Schuldenpaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Die angekündigte „drastische Wende“ in der Migrationspolitik inklusive kompromissloser Zurückweisungen an den Grenzen war das große Versprechen. Die Realität? Illegale Einreisen finden weiterhin statt, und die Opposition reibt dem Kanzler genüsslich unter die Nase, dass zwischen Wahlkampf-Getöse und Regierungshandeln Welten liegen.

Was wurde vor der Wahl nicht alles versprochen? Die glorreiche Rückkehr zur Kernkraft, die totale Abschaffung des Heizungsgesetzes und das sofortige Ende des Verbrennerverbots. Nach der Regierungsbildung schrumpften diese Titanen-Versprechen jedoch zusammen: Alles wurde entweder aufgeweicht, verschoben oder gleich ganz abgesagt. Wer Merz wählt, wählt spürbare Entlastung – so der Tenor. Doch die versprochene Senkung der Stromsteuer und die großen Steuererleichterungen verhielten sich wie eine Oase in der Wüste: Je näher man ihnen kam, desto schneller wurden sie nach hinten verschoben. Am Ende wurde aus der versprochenen Entlastung eine neue Belastung, egal ob bei Gesundheit oder Rente.

Glaubwürdigkeit – ein überaus dehnbarer Begriff

Man muss Friedrich Merz fast bewundern. Es gehört eine gehörige Portion Größenwahn dazu, sich hinzustellen und von anderen das einzufordern, was man selbst im Keller des Kanzleramts unter Wahlkampf-Lyrik abgeheftet (oder vergraben) hat. Wenn Glaubwürdigkeit das höchste Gut ist, Herr Bundeskanzler, dann müssen Sie ganz kurze Beine haben. Der Maßstab, den Sie so großspurig an Jens Spahn angelegt haben, gilt nämlich nicht nur für Fraktionsvorsitzende auf dem Schleudersitz. Er gilt auch für Männer im Kanzleramt, die sich gerne als Macher inszenieren, deren Wort aber die Halbwertszeit einer Eintagsfliege im Solarium hat.

Die Regierung Merz hat verstanden: Glaubwürdigkeit ist super. Man muss sie nur besitzen. Oder zumindest so tun als ob. Und wer das nicht kann, wird eben der unbeliebteste Kanzler der Geschichte. Aber, hey: Immerhin ein Rekord!


Samstag, 18. Juli 2026

Geschlechtertrennung in der U-Bahn: Der Rückzug als Fortschritt

von Thomas Hartung

Willkommen in der bunten Zukunft (und nein, eine Islamisierung findet nicht statt!): Reine Frauenabteile im deutschen ÖPNV



Es gibt Vorschläge, die ihre Urheber selbst verraten. Frauenabteile in Berliner U-Bahnen mit dem expliziten Verweis auf Kairo als Vorbild gehören in diese Kategorie. Denn in ihnen steckt eine vollständige politische Kapitulation, die sich als Pragmatismus verkleidet. Man gibt nicht mehr vor, den öffentlichen Raum wieder sicher machen zu wollen. Man teilt ihn nur noch neu ein. Nicht die Störung soll verschwinden, sondern die von ihr Gestörten sollen ausweichen. Das ist der eigentliche Skandal. Denn wer Frauenabteile fordert, spricht ein vernichtendes Urteil über den Zustand dieses Gemeinwesens. Er sagt: Wir trauen uns nicht mehr zu, normale öffentliche Sicherheit für alle durchzusetzen! Wir rechnen dauerhaft mit sexueller Belästigung, Einschüchterung und sexuellen Übergriffen! Und wir sind innerlich schon so weit, dies nicht mehr als Notstand, sondern als strukturprägende Normalität zu behandeln. Aus der Unfähigkeit, den Raum zu befrieden – was schon daran scheitert, dass das wahre Problem des Unfriedens beharrlich weiter verleugnet wird –, wird dann eben die Idee seiner Segregation.

Nicole Opitz beschrieb jetzt im “taz”-Video – ihr entsprechender Artikel dazu erschien schon vor Wochen) – die Frauenabteile in Kairo – ein Abbild der weiblichen Ausgrenzung in misogynen islamistischen Gesellschaftsordnungen – allen ernstes als „Safe Space auf Schienen“ und meint ironiefrei, Berlin könne sich daran „eine Scheibe abschneiden“. Man kann sich das alles nicht mehr ausdenken. Doch gerade Opitz‘ Formulierung ist aufschlussreich. Kairo wird hier nicht als Warnung gelesen, sondern als Modell gepriesen. Ein Zustand, der früher als Ausdruck einer defizitären, patriarchal verformten Öffentlichkeit gegolten hätte, erscheint nun als nachahmenswert. Das ist keine kleine Verschiebung mehr, sondern eine weltanschauliche Bankrotterklärung.

Die Logik der Gewöhnung

In Wahrheit geht es dabei um mehr als nur um ein paar Wagen in der U-Bahn. Es geht um Gewöhnung: Heute Frauenabteil im Stadion, morgen in der Bahn, übermorgen in der Behörde. Dann beim Arzt, im Museum, in der Schule, im Hotel, im Konzertsaal, auf der Messe, beim Stadtfest. Überall heißt es dann: nur noch App, nur noch Zone, nur noch Kontrollraum, nur noch Schutzraum, nur noch digital oder getrennt. In der Summe ergibt dies eine Gesellschaft, in der die normale, freie und gemeinsame Nutzung des öffentlichen Raums nicht mehr als erstrebenswert betrachtet und vorausgesetzt wird – und daher auch kein staatliches Schutzziel mehr ist. Diese Entwicklung ist alles andere als zufällig. Sie folgt einer tieferen Logik des spätmodernen Staates: Nicht die Störung wird beseitigt, sondern der Umgang mit ihr wird verwaltet. Nicht die Norm wird verteidigt, sondern die Abweichung wird architektonisch eingepreist. Frauenabteile sind genau in diesem Sinn keine Lösung, sondern ein räumlich organisiertes Eingeständnis von Kontrollverlust.

Gerade deshalb ist der Vorschlag politisch so brisant. Denn der öffentliche Raum ist nie bloß eine Verkehrsfläche. Er ist ein Symbol der Ordnung. Eine Gesellschaft, in der Frauen nur noch in eigens markierten Bereichen ungestört reisen sollen, sagt damit etwas sehr Grundsätzliches über sich selbst aus: Sie hat aufgehört, ihr Zivilitätsversprechen allgemein durchsetzen zu wollen. Sie gibt Sicherheit nicht mehr als Recht, sondern als Sonderregel aus.

Die Übernahme islamistischer Narrative

Damit berührt der Vorschlag noch einen zweiten, tieferen Widerspruch. Denn die Logik der Frauenabteile übernimmt, ob gewollt oder nicht, einen Teil jener Erzählung, die man sonst gern islamistischen oder traditionalistischen Milieus zuschreibt: dass Frauen sich schützen, zurücknehmen, absondern und in speziell ausgewiesene Räume ausweichen müssen, weil der gemeinsame öffentliche Raum “männlich dominiert” und potenziell “gefährlich” ist. Das, was die importierte Gewalt archaisch-patriarchaler islamischer Gesellschaften nach Deutschland zurückgebracht hat, dass Frauen Freiwild sind, wird nun den “Männern“ insgesamt – gemeint sind natürlich vor allem die alten, weißen, biodeutschen, denen diese Flausen spätestens durch den Feminismus schon lange ausgetrieben wurden – angelastet.

In dieser Täterprojektion liegt der Punkt, an dem die progressive Selbstgewissheit in sich zusammenfällt. Wer immer betont hat, Frauen müssten sich die Stadt, die Nacht, den Bahnhof und die Bahn gleichermaßen aneignen können, argumentiert plötzlich für den Rückzug in reservierte Zonen. Das ist kein Fortschritt, sondern die Umkehrung des eigenen Anspruchs. Nicht mehr die Freiheit der Frau im allgemeinen Raum wird verteidigt, sondern ihre geschützte Sonderstellung im eingeschränkten Raum. Und hier liegt auch die Antwort auf die rhetorische Pointe mit Hijab und Niqab. Nein: Die Verschleierung wird nicht dadurch feministischer, dass man sie als weibliche Selbstbestimmung umetikettiert. Lediglich der Widerspruch wird sichtbarer. Denn wenn die Logik lautet, Frauen sollten selbst entscheiden können, welchen Männern sie sich im öffentlichen Raum zeigen, nähern sich bestimmte progressive Schutzraumkonzepte tatsächlich gefährlich jener Denkfigur an, die sie sonst als patriarchal ablehnen. Der Unterschied liegt dann weniger im Prinzip als in der Verpackung. Dort heißt es Sittsamkeit, hier “Awareness”. Dort Tradition, hier “Schutzkonzept”. In beiden Fällen wird der öffentliche Raum nicht als allgemeiner Raum verteidigt, sondern als Gefahrenzone anerkannt, in der die Frau sich eigens organisieren muss.

Die Milde der falschen Adressierung

Wie gesagt: Die gesamte Debatte ist von einer eigentümlichen Scheu geprägt, die eigentlichen Ursachen offen zu benennen. Man diskutiert Zonen, Abteile, FLINTA-Bereiche, Notrufsysteme und subjektive Sicherheitsgefühle. Aber man redet nur ungern über Täterkulturen, importierte Frauenbilder, enthemmte Männlichkeitsmilieus und die Folgen einer Migrationspolitik, die gerade im urbanen Raum die Alltagszivilität sichtbar belastet. Statt die Störung klar zu adressieren, wird die Betroffene umorganisiert.

Auch das ist Teil des Problems. Denn Frauenabteile sind in Wahrheit ein Ausweichmanöver des Milieus, das seine eigenen dogmatischen Grenzen nicht überschreiten will. Es möchte einer-seits anerkennen, dass der öffentliche Raum unsicherer geworden ist. Andererseits möchte es die Ursachen dieser Unsicherheit nicht in aller Klarheit aussprechen. Also wählt es die typisch spätliberale Ersatzhandlung: Man segmentiert den Raum und nennt das Schutz.

Der konservativer Einwand gegen Frauenabteile ist deshalb nicht der, dass das Sicherheitsproblem erfunden wäre; im Gegenteil. Der Einwand muss vielmehr darauf abzielen, dass hier ein fraglos reales ernstes Problem durch eine falsche Antwort noch weiter verschärft wird. Wer Frauenabteile einführt, normalisiert die Vorstellung, dass gemeinsame Sicherheit nicht mehr herstellbar sei. Er macht aus dem Notbehelf ein Modell.

Räumliche Notlösungen statt öffentliche Ordnung

Damit wird eine Gesellschaft geprägt, die nicht mehr auf Ordnung, sondern auf räumliche Notlösungen setzt. Statt nüchtern, ehrlich und offen die wahren Ursachen zu benennen, welche “Männer“ diesen Verfall der inneren Sicherheit und die wachsende Bedrohungslage für Mädchen und Frauen tatsächlich verschulden – und es sind nicht die Gottschalks, Ulmens, Lindemanns dieser Gesellschaft, auch nicht die “Catcaller” und Dirndlglotzer vom Oktoberfest –, werden die Opfer lieber weggepfercht.

Der Staat – oder in diesem Fall die politische Klasse, die solche Lösungen propagiert – muss aber etwas anderes leisten: Er muss den gemeinsamen öffentlichen Raum verteidigen. Nicht als Utopie, sondern als Norm. Frauen sollen nicht sicher reisen dürfen, weil sie im richtigen Wagen sitzen – sondern sie sollen sicher wie eh und je, mit wem sie wollen reisen dürfen, weil die Gesellschaft Verstöße wirksam sanktioniert. Darum ist die Kairo-Idee für Berlin nicht bloß schief, sondern verräterisch. Sie zeigt, wie weit Teile des linksliberalen Milieus bereits im Denken des Rückzugs angekommen sind. Was als Schutz verkauft wird, ist in Wahrheit eine Dressur des Anspruchs. Die Frau bekommt nicht den öffentlichen Raum zurück – sie bekommt ihr Abteil. So etwas sollte eine freie Gesellschaft niemals als Fortschritt feiern.


Gesetze gelten nicht für schwule Millionäre

von Josef Thoma

Die “Methode Spahn“: Christliche Familienplanung für Homo-Alpha-Tiere



Es gibt wohl viele Gründe, die Frauen dazu treiben, aus purer Verzweiflung über das ihnen Widerfahrene bis zum Äußersten zu gehen und teilweise darüber hinaus. Vielleicht erinnern Sie sich noch an den ehemaligen Star der französischen Diplomatie, den sozialistischen Wirtschafts- und Finanzminister Dominique Strauss-Kahn. Zum Staatspräsidenten hat er es allerdings nicht geschafft, nachdem ihn die Amerikaner wegen der versuchten Vergewaltigung einer Hotelangestellten ins Gefängnis steckten. Später gestand eine der vielen zu seinen perversen Selbstfindungsparties gekauften Frauen, sich aus purer Verzweiflung mit ihm eingelassen zu haben – weil Sie einfach nicht mehr wusste, wie sie ihr Kind sonst noch hätte ernähren sollen.

Eine andere Art, sich den Lebensunterhalt zu verdienen, ist die Leihmutterschaft. Neben den Frauen, die angeben, aus Mitleid mit kinderlosen Paaren einzuspringen, gibt es eben doch sehr viele, denen die blanke wirtschaftliche Not diktiert, zu was sie sich unter normalen Umständen niemals bereit erklären würden. Im einen wie im andern Falle ist zumeist Geld – oftmals sehr viel Geld – im Spiel; im Fall kalifornischer Leihmütter sind es bis zu 200.000 Dollar je Kind. Je höher dabei die Summen, sind desto sicherer kann man annehmen, dass die Leihschwangerschaft aus kommerziellen Gründen gedeiht und unter munter weiterbetrieben wird.

Kein Neunmonats-Leasing eines SUV

Eines ist bei der ethischen Bewertung der Leihschwangerschaft jedoch sehr erstaunlich: So unterschiedlich die Ansichten von rechts- bis linksaußen hinsichtlich Leib und Leben auch sein mögen, so einheitlich ist die Ablehnung dieses Modells – zum als kommerzielles Geschäft – über alle politischen Grenzen hinweg. Es scheint sich also mit der Schwangerschaft, ihrem Entstehen, dem monatelangen Heranreifen des Kindes im Mutterleib von den ersten spürbaren Bewegungen bis hin zum erlösenden ersten Schrei nach der Geburt und dem Halten des in Tüchern eingepackten Neuankömmlings in den Armen einer erschöpften, aber überglücklichen Mutter, doch ganz grundlegend anders zu verhalten als etwa mit dem Neunmonats-Leasing eines SUV oder dem Kauf eines bereits vor Monaten bestellten Exemplars aus dem letzten Wurf einer Rassehündin.

Wie anders sich das verhält, wie verschieden sich das anfühlt, wie tief sich eine Schwangerschaft in die Seele einer Mutter eingräbt, brauche ich Ihnen, liebe Leser, nicht zu schildern. Wir Männer respektive Väter dürfen uns bei diesem Wunder zwar ebenfalls einer gewissen Mitwirkung rühmen, aber mit dem Erleben der schwangeren Frau ist das doch wohl überhaupt nicht zu vergleichen. Davon wissen wir Männer soviel wie der Blinde von der Farbe. Und irgendwie – dies kann und muss auch durch hunderttausend Worte nicht erklärt werden – sind Schwangerschaft und Geburt mit all ihren Strapazen, Mühen, Freuden, Schmerzen, Risiken, Hoffnungen, Sorgen und Erwartungen doch auch wesenhaft auf eine spätere Gemeinschaft der Mutter mit ihrem Kind ausgelegt. Warum durchlebt eine Mutter das alles freiwillig und mit Erfüllung, wenn nicht in der Hoffnung auf ein langes und glückliches Leben gemeinsam mit ihrem selbst geborenen Kind?

Unmoralisches Angebot

Ein Kind diret nach am Ende glücklich durchgestandenen Geburt auf Nimmerwiedersehen abgeben zu müssen, ist ein disruptiver Gewaltakt, der dem tiefsten Empfinden und ureigenen Wesen einer Mutter widerspricht. Diejenigen, die einer gerade Mutter gewordenen Frau solches zumuten, die ihr das unmoralische Angebot zumuten, aus wirtschaftlicher Not in diesen traumatischen Akt einzuwilligen, müssen sich grundsätzlich fragen lassen, welchen rechten Grund es denn gäbe, dieses Empfinden zu seinem eigenen Nutz und Vorteil zu verletzen. Der Gesetzgeber – ansonsten nicht immer von Weisheit und Verstand belastet – hat in Bezug auf die Einzigartigkeit der Schwangerschaft eine durchaus weise, dem natürlichen menschlichen Fühlen entsprechende Regelung getroffen und die Leihschwangerschaft verboten, was ihm, völlig zurecht, eine breite Zustimmung von rechts bis links gesichert hat.

Allerdings war das zu einer Zeit, als Augenmaß, Verantwortung und moralische Orientierung noch parteiübergreifend die Politik bestimmten. 1991 trat das Gesetz zum Verbot der Leihmutterschaft in Kraft. Später wäre es vermutlich so nicht mehr durchgegangen. Immerhin: Auch der spätere Gesundheitsminister Jens Spahn, der heute endlich als CDU-Bundestagsfraktionsvorsitzender zurücktrat, hat dieses Gesetz, soweit es seine Befolgung durch andere betrifft, ausdrücklich verteidigt. Und genau darin besteht das Problem: Dieses Gesetz, liebe Zuhörer, gilt nämlich zuallererst für Sie, das Stimmvieh. Für schwule Millionäre, für Parteibuchchristen und für ehrgeizige politische Funktionäre gilt es augenscheinlich nicht.


Spahn als Ablenkung: Wer Deutschland wirklich in den Dreck fährt

von David Cohnen

Die – ohne Zweifel skandalösen – Verfehlungen eines Spahn sind zwar bequeme Zielscheibe, doch die Lügen und Zerstörungshandlungen des Kanzlers und der politischen “Elite“ insgesamt ist das weit größere Problem



Es zählt nicht der Charakter im Beichtstuhl, sondern die Bilanz in der Staatskasse und im Maschinenraum der Republik. Wer Deutschland rettet, darf privat ein Sauhund sein – wer Deutschland ruiniert, bleibt auch als moralisch wohlfrisierter Vorzeigeprotestant ein politischer Versager. Genau hier prallt die aktuelle Empörungswelle gegen Jens Spahn auf eine viel größere Heuchelei: Die lautesten Moralpfeifen über Leihmutterschaft sind oftmals dieselben, die bei illegaler Migration, Kriegsrhetorik und ökonomischem Niedergang seit Jahren politisch die Hand am Steuer haben – und den Fuß nicht vom Gas nehmen.

Der Skandal um die Leihmutterschaft des heute als CDU-Bundestagsfraktionschef zurückgetretenen Jens Spahn ist der perfekte Skandal für eine mediensatte, aber analytisch verarmte Öffentlichkeit: persönlich, emotional, moralisch aufgeladen, leicht in eine Schlagzeile zu pressen. Ein prominenter Politiker, der Leihmutterschaft in Deutschland politisch bekämpft und sie privat im Ausland nutzt, bildet die ideale Figur für den Vorwurf der Doppelmoral – zurecht, wohlgemerkt.

Spahn als Projektionsfläche

Doch während Journalisten, Parteifreunde und politische Gegner sich am Widerspruch eines Sauhunds abarbeiten, bleibt der eigentliche Skandal unberührt: Diejenigen, die Spahn jetzt mit moralisch erhobenem Zeigefinger zerlegen wollen, sind vielfach dieselben, die in zentralen Zukunftsfragen seit Jahren systematisch die falschen Weichen stellen – oder bewusst verschweigen, wohin ihre Politik führt.

Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass Jens Spahn deshalb automatisch rehabilitiert wäre oder alle seine politischen Entscheidungen richtig gewesen wären. Auch er muss sich an seiner gesamten politischen Bilanz messen lassen. Wer ihn wegen eines persönlichen Widerspruchs „schlachtet“, darf jedoch nicht vergessen: Auf diese politische Schlachtbank gehören nicht nur diejenigen, deren Fehler medial besonders sichtbar sind, sondern auch jene, die mit weitreichenden Entscheidungen die Grundlagen des Landes beschädigt haben.

Die großen Versäumnisse: Wirtschaft, Staat, Zukunftsfähigkeit

Die Karre Deutschland ist nicht wegen eines Leihmutterschaftsfalls im Graben gelandet, sondern wegen einer langen Reihe politischer Entscheidungen, die die Energieversorgung verteuern und verunsichern, statt Planbarkeit und Verlässlichkeit zu schaffen; die industrielle Wertschöpfung zugunsten symbolischer Klimapolitik und regulatorischer Überbietungswettbewerbe strangulieren; die öffentliche Infrastruktur verfallen lassen, während Milliarden in schlecht designte Transfers, Bürokratie und Symbolprojekte fließen; die die Haushalts- und Schuldenpolitik nach innen beschönigen und nach außen als praktizierte „Verantwortung“ etikettieren, obwohl sie strukturell zukünftige Generationen überlasten.

Ein Kanzler, der in dieser Situation Sätze der Art „am Tag, an dem ich Bundeskanzler werde, werde ich…“ in den Raum stellt und sie anschließend nicht hält, begeht keine harmlose rhetorische Unschärfe, sondern einen unverzeihlichen Vertrauensbruch mit massivem volkswirtschaftlichem Gewicht. Ein gebrochenes Versprechen über Steuern, Sicherheit, Sozialstaat oder Industriestandort betrifft Millionen – nicht nur die moralische Sensibilität eines Feuilletons. Gegenüber diesen Dimensionen ist Spahns Leihmutterschaft ein normativer Skandal zweiter Ordnung. Wer das anders gewichtet, verwechselt Leitartikel mit Lebensrealität.

Illegale Migration: Kosten, Kontrollverlust, Vertrauensverlust

Ein weiterer Punkt ist die illegale Migration. Hier geht es nicht um ein paar formaljuristische Unschärfen, sondern um die faktische Erosion staatlicher Kontrolle über Einreise, Aufenthalt und Rückführung, um die Belastung von Kommunen, Sozialstaat, Wohnungsmarkt, Bildungssystem und um einen politischen Kontrollverlust, der letztlich das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates zersetzt. Wer gleichzeitig die Grenzen des Systems bis zum Anschlag ausreizt, die Folgekosten herunterspielt und Warnungen als „Alarmismus“ diffamiert, und sich dann über Spahns Privatleben als moralisch verwerflich ereifert, der macht deutlich, dass ihm symbolische Aufregung näher liegt als strukturelle Verantwortung.

Illegale Migration ist nicht primär ein moralisches, sondern ein staatliches Funktionsproblem. Wenn ein Land über Jahre hinweg seine Steuerbasis, seine Sicherheitslage, seine Integrationskapazitäten und seine politische Stabilität durch planlose oder ideologisch verengte Migrationspolitik aufs Spiel setzt, ist der Schaden für das Volk ungleich größer als bei jeder noch so verwerflichen persönlichen Inkohärenz einzelner Politiker.

Moralische Pose statt strategische Vernunft

Hinzu kommt die Kriegsrhetorik – jene Mischung aus moralischer Aufladung, Symbolgesten und eskalationsbereiter Sprache, die außenpolitische Risiken erhöht, innenpolitische Debatten vergiftet und gleichzeitig die realen militärischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Ressourcen ignoriert. Wer nach außen mit großen Worten hantiert, aber nach innen weder Wehrfähigkeit, wirtschaftliche Resilienz noch diplomatische Handlungsoptionen konsequent stärkt, betreibt symbolische Selbstaufwertung auf Kosten der Bevölkerung. Die Rechnung zahlen diejenigen, die in einer zunehmend unsicheren Weltwirtschaft, in fragilen Lieferketten und unter neuen Sicherheitsrisiken leben und arbeiten müssen.

Auch hier gilt: Ein Politiker, der privat ein Sauhund ist, aber außenpolitisch nüchtern, deeskalierend und ressourcenbewusst agiert, ist für das Land weniger gefährlich als jemand, der sich rhetorisch als moralischer Feldherr inszeniert und gleichzeitig Wirtschaft, Energieversorgung und Bundeswehr in einem Zustand belässt, der für die nächsten Krisen unzureichend ist.

Die moralische Asymmetrie: Sauhunde vs. Saubermänner

Der Maßstab ist brutal klar und historisch durchaus anschlussfähig: Lieber ein Sauhund, der den Laden zusammenhält, als ein Saubermann, der ihn an die Wand fährt! Doch die gegenwärtige politische und mediale Empörungskultur kehrt diese Priorität um: Charakterdebatten, Lifestylefragen, symbolische Haltungen werden zu zentralen Kriterien für politische Bewertung; derweil geraten lkonomische Vernunft, fiskalische Ehrlichkeit, institutionelle Resilienz und nüchterne Migrations- und Sicherheitspolitik zur Nebensache oder werden hinter moralischen Narrativen versteckt.

Figuren wie Spahn dienen als Ventile einer Empörung, die eigentlich gegen die strukturellen Fehlentscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte gerichtet sein müsste. So entsteht eine doppelte Täuschung: Die Bevölkerung soll glauben, dass moralisch lupenreine Vorzeigeeliten Garant für „das Gute“ seien. Gleichzeitig werden die großen Fehler in Haushalt, Energie, Migration und Sicherheit als alternativlos, naturwüchsig oder „von außen verursacht“ verkauft. In dieser Konstellation ist es naheliegend: Wer sich ernsthaft um Deutschland sorgt, wird eher bereit sein, einen charakterlich fragwürdigen, aber strategisch klaren und realitätsbewussten Akteur zu tolerieren – als einen moralisch wohlanständigen, der mit schönen Worten die Grundlagen des Landes erodiert.

Der falsche Prozess gegen die falschen Leute

Jens Spahn hat sich mit seiner privaten Entscheidung in einen eklatanten Widerspruch zu seiner politischen Linie gebracht. Er hat sich damit angreifbar gemacht, und Kritik daran ist legitim. Doch der große politische Prozess, müsste anderswo stattfinden: Bei den Kanzlern, die zentrale Versprechen brechen; bei den Parteien, die illegale Migration faktisch dulden und ihre Folgen verschleiern; bei den Kriegsrhetorikern, die moralische Aufrüstung betreiben, ohne die materiellen Grundlagen des Landes zu sichern; bei den wirtschaftspolitischen Architekten, die Deutschland Schritt für Schritt Wettbewerbskraft, Infrastruktur und fiskalische Stabilität kosten.

Solange diese Akteure ihren moralischen Kredit behalten und stattdessen an einem Einzelfall wie Spahn ein Exempel statuiert wird, ist die bittere Diagnose unvermeidich: Offenbar “schlachtet“ man lieber den Sauhund, der einen sichtbaren Widerspruch liefert, als jene, die mit verlogener Sprache und schlechtem Kurs die Karre Deutschland weiter in den Dreck fahren.


„Lernhäuser“: Die verborgene Revolution in unseren Klassenzimmern

von Felix Wachter

Lernhaus der Gesamtschule Hamminkeln: Radikaler Bruch mit traditionellem Unterricht



Die etablierte Politik hat wieder ein neues Vorzeigeprojekt gefunden: Die sogenannten Lernhäuser. Schritt für Schritt soll das angebliche neue Konzept Eingang in den Schulunterricht finden. Der Begriff „Lernhaus“ ist dabei alles andere als selbsterklärend. Schließlich sollen doch alle Schulen Häuser sein, in denen man etwas lernt. Worum geht es hier also? Hinter dem Lernhauskonzept verbirgt sich ein radikaler Bruch mit dem, was man bisher unter Schule und Unterricht verstanden hat. Es geht um einen Generalangriff auf das, was despektierlich als „preußische Flurschule“, „Frontbeschallung“ und ähnliches bezeichnet wird.

In Wahrheit richtet sich der Angriff jedoch nicht auf autoritäre Pädagogikformen des 19. Jahrhunderts, die vermeintlich immer noch weiterexistieren. Es steht wesentlich mehr auf dem Spiel. Nämlich die Grundstruktur von Unterricht, wie sie seit der Antike bestand. In dieser Grundstruktur war die Schule „lehrerzentriert“ im Sinne der Verantwortung: Der Lehrer war verantwortlich für die Vermittlung der Lerninhalte. Er war verantwortlich für die bestmögliche Förderung der Schüler und sollte in Konfliktfällen unter den Schülern eingreifen.

Schüler im Lernhaus: Überwacht, gestresst, alleingelassen

Dieses „Konzept“ soll nun handstreichartig abgeschafft werden. Im Lernhaus ist der Lehrer ein „Impulsgeber“. Nach einem Kurzimpuls sollen die Schüler in Lerngruppen ausschwärmen und sich den Lernstoff weitgehend selbst erarbeiten oder eigene Projekte entwickeln. Natürlich steht Gruppenarbeit dabei im Mittelpunkt: „Schüler unterrichten Schüler“ heißt die Maxime, der Lehrer steht nurmehr für Rückfragen zur Verfügung. Die Architektur der Schulen soll sich dieser Grundidee anpassen: Es geht um eine „grenzenlose Schule“. Im Zentrum steht ein „Marktplatz“, ein Multifunktionsraum, der wie ein Wohnzimmer eingerichtet ist. Um diesen Marktplatz gruppieren, sich kleinere Räumlichkeiten, sogenannte „Lernateliers“, die alle durch Glasschiebetüren mit dem Zentrum verbunden sind. Das angeschlossene Teambüro, das aus Lehrern und Pädagogen besteht, ist ebenso aus Glas. Jeder soll jeden im Blick haben.

Schon dem gesunden Menschenverstand leuchtet ein, dass ein solches Unterrichtskonzept nicht funktionieren kann. Durch Überwachungsatmosphäre, permanente Hektik und Lärm entsteht ein vergiftetes Unterrichtsklima. Das Lernhaus erfordert von Schülern ein hohes Maß an Selbstorganisation und Eigeninitiative. Hier können sich nur selbstbewusste und ohnehin leistungsstarke Schüler behaupten, die Schwächeren werden abgehängt. Der Lehrer zieht sich hier aus der Verantwortung zurück und wälzt diese auf die Schüler ab. Mit Blick auf die sich immer stärker ausbreitenden Mobbingphänomene ist das eine fatale Entwicklung. Das Ganze erinnert ein wenig an die Zugschaffner, die die Tickets einfach nicht mehr kontrollieren, um keinen Ärger zu bekommen.

Pädagogischer Begriffsnebel verhüllt, worum es wirklich geht

Man sollte sich von einem Wust an Begrifflichkeiten wie „Lernlandschaften“, „Homebase“ oder „Recharge-Zone“ nicht blenden lassen: Hinter dem Lernhauskonzept steckt die abgestandene Pädagogiktheorie der antiautoritären Erziehung, die Autorität allgemein unter Generalverdacht stellt und als Unterdrückungsinstrument betrachtet. Man hat dabei schon x-mal versucht diese Theorie in die Praxis umzusetzen und es ist immer kläglich gescheitert. Das Neue am Lernhaus ist lediglich, dass die Umsetzung der antiautoritären Ideen nun architektonisch erzwungen werden soll. Ironischerweise wird oft argumentiert, dass Lernhäuser auf die künftige Arbeitswelt vorbereiten. Doch hier geht der Trend in die genau entgegengesetzte Richtung: Mit „Schwarmintelligenz“ und gläsernen Büros wurden schlechte Erfahrungen gemacht. Man setzt wieder mehr auf klare Strukturen und natürliche Autorität.

Schule als Lernhaus lässt sich nicht einfach als pädagogischer Unsinn abtun. Dahinter stehen heute gewaltige Fördersummen. Das Projekt liegt ganz im Interesse der Linken und sie treiben es in bekannter Hartnäckigkeit voran. Die Mehrheit der Menschen bekommt nur wenig oder gar nichts davon mit. Wir erleben eine Revolution, die im Hintergrund verläuft und über die es kaum eine öffentliche Debatte gibt. Kritische Bürger und Eltern sollten deshalb die Entwicklung im Blick behalten und die Diskurshoheit nicht „reformorientierten“ Pädagogen überlassen.

Keine Berührungsängste mit Islamisten: Berlin zahlt 675.000 Euro an “Islamic Relief”

von David Berger

Bei Anruf Islamterror?



Während der Berliner Senat bei Sicherheit, Schulen und Infrastruktur regelmäßig über leere Kassen klagt, fließen Hunderttausende Euro an das „Muslimische Seelsorge Telefon“ (MuTeS. Dessen Träger “Islamic Relief Deutschland” steht seit Jahren wegen seiner personellen Verbindungen zum Umfeld der Muslimbruderschaft in der Kritik. Berlin ist arm, aber großzügig – jedenfalls dann, wenn es um Projekte aus dem islamischen Verbandsmilieu geht. Insgesamt 675.000 Euro stellte das Land zwischen 2022 und 2026 für MuTeS bereit. Jährlich fließen 135.000 Euro Steuergeld in das Projekt, wie aus einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht.

Auf den ersten Blick klingt das Vorhaben ausgesprochen fürsorglich. Menschen in seelischen Notlagen können sich rund um die Uhr anonym und kostenlos beraten lassen. Das Angebot steht nach Angaben des Trägers unabhängig von Religion, Herkunft, Alter und Geschlecht offen. Allein im Jahr 2023 sollen die ehrenamtlichen Mitarbeiter 6.624 Gespräche geführt haben. Gegen eine Telefonseelsorge für Muslime wäre grundsätzlich wenig einzuwenden. In einer Großstadt mit einem erheblichen muslimischen Bevölkerungsanteil kann ein solches Angebot sinnvoll sein. Der Skandal liegt nicht in der Seelsorge, sondern in der Wahl des Trägers.

Der problematische Träger

Verantwortlich für das Seelsorgetelefon ist Islamic Relief Deutschland. Und diese Organisation ist keineswegs irgendein unbescholtener Wohlfahrtsverband. Bereits 2020 erklärte die Bundesregierung unmissverständlich, nach ihrer Kenntnis verfügten sowohl Islamic Relief Worldwide als auch Islamic Relief Deutschland über „signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehenden Organisationen“. Die Muslimbruderschaft tritt in Europa meist nicht mit martialischen Parolen oder offenem Terrorjubel auf. Ihre Strategie besteht vielmehr darin, langfristig gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu gewinnen, eigene Strukturen aufzubauen und sich als vermeintlich unverzichtbarer Ansprechpartner des Staates zu etablieren. Wohlfahrt, Bildungsarbeit, interreligiöser Dialog und soziale Projekte können dabei als Türen in die Mitte der Gesellschaft dienen.

Gerade deshalb müsste der Staat bei der Auswahl seiner Kooperationspartner äußerste Vorsicht walten lassen. Wer Seelsorge anbietet, erhält Zugang zu Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen. Er gewinnt Vertrauen, gesellschaftliches Ansehen und nicht zuletzt die Anerkennung als legitimer Vertreter muslimischen Lebens. Ein Seelsorgetelefon ist daher keineswegs nur eine neutrale Hotline. Es ist auch eine Institution, die ihrem Träger Autorität und Einfluss verschafft. Selbst das große Hilfsbündnis „Aktion Deutschland Hilft“ zog inzwischen Konsequenzen: Die Mitgliedschaft von Islamic Relief Deutschland war seit 2020 ausgesetzt und wurde im Juni 2026 endgültig beendet. Der Berliner Senat dagegen überweist unbeirrt weiter.

Berlin sieht keine Unregelmäßigkeiten

Bereits in einer früheren Antwort auf eine Anfrage der AfD bestätigte der Berliner Senat, dass MuTeS in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils 135.000 Euro erhalten hatte. Die Verwendung der Mittel werde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die zuständige Senatsverwaltung geprüft. Dabei seien „bisher keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen“, so die Behörde scheinheilig. Diese Antwort geht jedoch am Kern des Problems vorbei. Entscheidend ist nicht allein, ob Rechnungen korrekt abgeheftet, Gehälter ordnungsgemäß verbucht und die Zuschüsse formal für Telefon, Räume und Mitarbeiter verwendet wurden. Die entscheidende Frage lautet: Warum macht der Staat eine Organisation mit bekannten Verbindungen in das Umfeld der Muslimbruderschaft überhaupt zum Träger eines öffentlich finanzierten Seelsorgeangebots?

Eine buchhalterisch korrekte Mittelverwendung beseitigt keine politischen und ideologischen Risiken. Auch eine radikale Organisation kann ordentliche Verwendungsnachweise einreichen. Wer lediglich prüft, ob die Formulare stimmen, aber die gesellschaftliche Wirkung des geförderten Trägers ausblendet, verwechselt Verwaltungskontrolle mit politischer Verantwortung.

„Geld für Islamisten“?

Die fast identischen vorgestrigen Schlagzeilen von “Bild” und “Focus”, Berlin zahle „Islamisten“ 675.000 Euro für Telefonseelsorge, mag zugespitzt sein, da bislang nicht belegt ist, dass das Geld unmittelbar für islamistische Propaganda oder verfassungsfeindliche Aktivitäten verwendet wurde. Es fließt zweckgebunden in ein konkretes Seelsorgeprojekt. Doch diese notwendige Präzisierung entlastet den Senat nur begrenzt. Denn die staatlich festgestellten personellen Verbindungen des Trägers zur Muslimbruderschaft sind keine Erfindung politischer Gegner. Sie wurden von der Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Das Problem besteht daher nicht in einer nachgewiesenen Zweckentfremdung der 675.000 Euro, sondern darin, dass mit dem Geld eine umstrittene Organisation institutionell gestärkt und gesellschaftlich aufgewertet wird.

Staatliche Förderung verleiht schließlich nicht nur finanzielle Sicherheit. Sie erzeugt auch Vertrauen und Reputation. Wer Hunderttausende Euro aus öffentlichen Kassen erhält, kann sich gegenüber Spendern, Gesprächspartnern und muslimischen Gemeinden als anerkannter Partner des Staates präsentieren. Berlin finanziert somit nicht bloß Telefonrechnungen und Beratungsschichten, sondern trägt mittelbar zur gesellschaftlichen Legitimation des Trägers bei.

Die Berliner Doppelmoral

Besonders auffällig ist der Kontrast zum Umgang mit konservativen oder regierungskritischen Vereinigungen. Dort genügt häufig bereits ein journalistischer Verdacht, ein missliebiges Zitat oder der Kontakt zu einer unerwünschten Person, um Fördermittel gar nicht erst zu erteilen bzw. infrage zu stellen und ganze Organisationen unter Rechtfertigungsdruck zu setzen. Bei einem islamischen Verband, dem die Bundesregierung „signifikante personelle Verbindungen“ zur Muslimbruderschaft bescheinigt hat, entdeckt man dagegen plötzlich die Unschuldsvermutung, die Trennung von Projekt und Träger sowie die ganze Feinmechanik verwaltungsrechtlicher Differenzierung. Was gegenüber politischen Gegnern als Kontaktschuld gilt, wird hier als bloße Komplexität eines weitverzweigten Verbandes behandelt.

Gegen vermeintlich „rechte Netzwerke“ wird mit maximaler moralischer Empörung und extremen Maßnahmen vorgegangen; bei realen Verbindungen in das Umfeld einer islamistischen Bewegung jedoch beschränkt man sich darauf, die Belege des Verwendungsnachweises zu kontrollieren. Niemand bestreitet, dass auch muslimische Menschen in seelischen Krisen kompetente und sprachlich wie kulturell passende Hilfe benötigen. Aber gerade ein sensibles Angebot wie die Seelsorge darf nicht einer Organisation überlassen werden, deren politische und personelle Verflechtungen seit Jahren begründete Zweifel hervorrufen. Berlin hätte genügend Möglichkeiten, ein solches Telefon unter einem zweifelsfrei demokratischen und weltanschaulich unabhängigen Träger anzubieten. Dass der Senat stattdessen über Jahre an Islamic Relief festhält, ist kein Ausweis mutiger Sozialpolitik – sondern politisches Versagen in Reinstform, für das besonders auch die Berliner Union unter Wegner und Evers steht. Die 675.000 Euro sind deshalb mehr als eine weitere kuriose Ausgabe im Berliner Haushalt. Sie stehen beispielhaft für eine Politik, die vor dem politischen Islam warnt, aber gleichzeitig dessen umstrittene Strukturen mit Steuergeld gesellschaftsfähig macht.


Staats- und Behördenversagen, Zweiklassenjustiz, erodierende Sicherheit: Deutschlandweit jetzt schon 150.000 offene Haftbefehle

von Olli Garch

Haftbefehle für Ablage P – die übliche Klientel grinst sich eins



Im besten Deutschland aller Zeiten herrscht ein massives Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen: Zum 1. Juli 2026 sucht die Polizei nach 148.311 Personen mit offenen nationalen Haftbefehlen. Die Gesamtzahl der Fahndungen liegt bei 170.667. Dreimal darf man raten, wer in dieser abgetauchten Personengruppe natürlich weit überrepräsentiert ist. Bereits frühere Erhebungen zeigten, dass bis zu 88 Prozent der mit Haftbefehl Gesuchten ausländische Staatsangehörige sind – häufig aus Rumänien, Polen, Georgien oder der Türkei, doch seit Merkels Flüchtlingswunder kommen immer mehr Araber, Afghanen, Iraner, Kurden und Afrikaner hinzu. Oft werden Verurteilte abgeschoben, bevor sie ihre Strafe antreten, und tauchen später wieder auf oder bleiben unauffindbar.

Nur die wenigsten Fälle dieser nichtvollstreckten Haftbefehle dürften dabei Deutsche betreffen, die im eigenen Land seit Geburt melderechtlich erfasst sind und fast immer über festem Wohnsitz, Sozialversicherungs- und Steuernummer verfügen. Ein Rechtsstaat, der auf diesen eigentlich selbstverständlichen administrativen Voraussetzung aufbaut, muss zwingend auf der ganzen Linie scheitern, wenn immer mehr Subjekte ins Land gelangen, die weder die hiesigen Gesetze respektieren noch für den Staat überhaupt zu greifen sind – da niemand ihren Aufenthaltsort kennt, da ihre wahre Identität oftmals unbekannt ist und da die Behörden ein ausgeprägtes Vermeidungs- und Duldungsverhalten gegenüber Rechtsübertretungen und Verfehlungen dieser Klientel entwickelt haben.

Lieber wegschauen und alle Augen zudrücken

Das ist der Grund, warum teils viele Jahre lang ohne eine einzige Sanktion bei ausländischen Bürgergeldbeziehern weitergezahlt wird, obwohl sie jeden Termin und jede Mitwirkung verweigern. Es ist ebenfalls der Grund, warum Shisha-Bars, Wettbüros, Dönerbuden, Barbershops und türkische “Clubs“ ebenso wie die von Migranten betriebenen Schnelltestcenter bei Corona so schnell und “unbürokratisch“ öffnen und scheinbar mühelos alle behördlichen Anforderungen von Brandschutz bis Gesundheitspolizei “meistern“, an denen deutsche Antragsteller monatelang scheitern. Es ist auch der Grund, warum die Steuerfahndung oder Ordnungsämtern bei Clans lieber wegschauen und alle Augen zudrücken. Die Behörden wissen ganz genau, dass es für die vollziehenden Beamten im Zweifel lebensgefährlich werden kann, in diesen Parallelgesellschaften deutsches Recht durchzusetzen; sie wissen auch, dass mangels Sprachkenntnissen oder behaupteter Unwissenheit sowieso oft nichts zu holen ist und jedes Verbot zum nächsten Umgehungstatbestand führt; und sie wissen, dass sie selbst ganz schnell unter Diskriminierungs- und Rassismusverdacht geraten, wenn sie ihren neutralen Dienstauftrag bei den sakrosankten Goldstücken im Land durchzusetzen wagen. Die Politik signalisiert den Hoheitsträgern in den Behörden das, was damals Merkel den Grenzschutzbehörden signalisierte: Alles durchwinken, passt schon!

Um diese Pflichtverweigerung bei der migrantischen Hauptschutzklientel, die infolgedessen Narrenfreiheit genießt, zu kompensieren, greifen die Ämter dafür bei Einheimischen – deutschen Bürgern und Unternehmen – umso unerbittlicher und konsequenter durch: Betriebsprüfungen, Meldestatus, Steuererklärungen, Unterhaltspflichten, Gerichtsvollzieherpfändungen und zuletzt natürlich Razzien und Haftbefehle bei unliebsamen Meinungsäußerungen. Schon bei Corona war dies der Grund für eine Zweiklassenbehandlung migrantischer Milieus, die vielfach einen Scheiß auf Maskenpflicht und Versammlungsverbote haben, und deutscher Regelbrecher. Der Grund: Bei den Deutschen traut man sich was; der gemeine deutsche Michel droht weder mit Machete noch mit der Sippe zurück, er macht kaum Ungemach, verheißt keine Großfamilien-Lynchreaktionen und keinen Papierkram wegen Ärger mit Diskriminierungsstellen und Ausländerbeiräten. Das Ergebnis ist ein groteskes Unrechtssystem, das von selektiver Strafvereitelung und vorsätzlichem Wegschauen bei den einen und schikanöser bürokratischer Unerbittlichkeit gegenüber den anderen geprägt ist.

2.500 Täter trotz Mord- und Totschlags, über 3.000 trotz Sexualstraftaten auf freiem Fuß

Und eben hier wird dann auch die Zahl der 150.000 nicht vollstreckten Haftbefehle plötzlich plausibel: Man schiebt das auf die lange Bank, was wenig Aussicht auf Erfolg und den größten Ärger verspricht – und arbeitet sich an den korrekten, hier untertänig sozialisierten und obrigkeitshörigen Deutschen ab. Insofern ist die alarmierende Zahlen frei herumlaufender Krimineller kein Zufall, sondern das Ergebnis eines jahrelangen staatlichen Versagens bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz im Kontext der Migrationspolitik. Einen Hinweis darauf gibt schon die Art der Verbrechen, auf die sich die offenen Haftbefehle beziehe: Es sind genau jene schweren Straftaten, in denen Ausländer und Personen mit “Migrationsgeschichte“ massiv, ja teils aberwitzig überrepräsentiert sind.

Alleine rund 15.000 der offenen Haftbefehle betreffen Gewaltdelikte – darunter etwa 2.500 wegen Mord oder Totschlag und über 3.000 wegen Sexualstraftaten, viele davon Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung. Weitere “nichtvollstreckte“ entfallen auf, so die Statistik, “Extremisten” – wobei es sich selbsterklärend nur um Islamisten und/oder Linksextreme handeln dürfte, da auch nur beim leisesten Anflug einer “rechten” Gesinnung keine Staatsanwaltschaft und keine Polizeidienststelle auf die Lorbeeren verzichten würde, die medienwirksam inszenierte Verhaftung von rechtsextremen Tätern durchzuführen. Besonders beunruhigend ist, dass 94 sogenannte “Gefährder”, die als “potenziell fähig” eingestuft werden, “schwere politisch motivierte Straftaten oder Anschläge zu begehen”, ebenfalls trotz Haftbefehl nicht im Knast sitzen. Man kann Gift darauf nehmen, dass es sich hier um Klimaterroristen, Pro-Palästina-Aktivisten oder Antifa-Anhänger handelt.

Zunehmende Gefährdung des sozialen Friedens

Natürlich werden als Vorwand dafür, warum diese Haftbefehle nicht vollstreckt werden und der Zahl nach anderthalb Großstädte teils von Schwerverbrechern und anderem kriminellem Bodensatz frei herumlaufen, die üblichen Ausreden angeführt: Chronischer Personalmangel bei Polizei, Staatsanwaltschaften und vor allem bei Rechtspflegern in der Vollstreckung würde eine Art „Triage“ begründen, wobei durch die Priorisierung der Fälle viele liegen blieben. Außerdem tauchten viele Gesuchte unter oder halten sich im Ausland auf; auch das ein klarer Hinweis, um welche Hauptgruppen es sich bei diesen Gesuchten handelt. Entsprechend ernüchternd sind die Fahndungserfolge: Nur 48 Prozent der Suchen werden innerhalb von 100 Tagen abgeschlossen, fast 30 Prozent dauern länger als 500 Tage. Erfolgreiche Festnahmen gelingen oft nur zufällig – etwa bei Verkehrskontrollen. Tatsächlich aber es eher so, dass Polizei, Justiz und Behörden diese Problemklientel am liebsten komplett verdrängen würden und daher einfach gewähren lässt – aus den oben geschilderten Gründen.

Dieser alarmierende Befund ist Symptom eines zunehmend erodierenden Staates, der nur noch bei bestimmten Bevölkerungsgruppen unerbittlich durchgreift und die Rechtsordnung exekutiert – just denen natürlich, die hier zuhause und verwurzelt sind und die hier die systemerhaltende volkswirtschaftliche Grundleistung erbringen –, während er bei anderen auf Durchsetzung des Gewaltmonopols feige verzichtet und damit die Ausbreitung von Parallelmilieus und -strukturen immer weiter fördert. Das Ergebnis ist ein irreparabler Ansehens- und Vertrauensverlust der Bürger und eine zunehmende Gefährdung des sozialen Friedens in diesem Land. Wie sonst nur wenige Beispiele ist das Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen geeignet, das das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat weiter zu untergraben, zumal es die Bevölkerung immer größeren Alltagsrisiken aussetzt: aus. Tausende Mörder, Vergewaltiger und Gewalttäter laufen frei herum, während der Staat bei der Durchsetzung seiner eigenen Urteile versagt. Immer nur weiter so! Die Politik wird ernten, was sie gesät hat.


Freitag, 17. Juli 2026

Jetzt werden AfD-Anhänger schon auf offener Straße vom Verfassungsschutz “bekehrt”

von Wilma Fricken

Der Staat, dein Freund und Helfer: “Ausstiegshilfe“ für AfD-Mitglieder durch den Verfassungsschutz



Innenminister Dobrindt will dem längst zur Gesinnungspolizei des Altparteienstaates umfunktionierten Verfassungsschutz noch weitaus mehr Befugnisse erteilen, als bereits bekannt (und als diese ihrem ursprünglich Daseinszweck längst entrückte Behörde bereits hat). Das Hauptziel dabei ist, allen offiziellen Vorwänden zum Trotz, der Kampf gegen die AfD. Dass dieser bereits im vollen Gange ist, belegt ein Bericht der „Jungen Freiheit“ (JF), in dem ein AfD-Mitglied aus Mecklenburg-Vorpommern schildert, wie es nach der Rückkehr vom Einkaufen von zwei Männern verfolgt und angesprochen wurde, die sich als Angehörige des Verfassungsschutzes auswiesen. „Haben Sie Redebedarf über gewisse Geschehnisse?“, habe einer der beiden gefragt. Nachdem das AfD-Mitglied klarstellte, dass es nicht mit den beiden Mitarbeitern des Inlandsgeheimdienstes sprechen will, gab man ihm eine Karte, auf der nur eine Telefonnummer stand, begleitet von dem Kommentar: „Bei uns läuft es diskret anders“ und der Aufforderung: „Denken Sie nochmal nach“. Sogar ein Video des Vorfalls liegt der JF vor.

Diese unfassbare staatliche Übergriffigkeit, die an die “Aussteiger”-Ermutigung amerikanischer Geheimdienste erinnert, ist kein Einzelfall – wie aus einem Rundbrief hervorgeht, den Dario Seifert, der Generalsekretär des mecklenburg-vorpommerschen AfD-Landesverbandes, am Donnerstag an die Mitglieder verschickte. Nicht nur die Zersetzungsmethode durch gezielte Direktansprache von Parteimitgliedern, auch die Rekrutierung von V-Leuten gehört dabei offenbar zur Taktik. Allein in den letzten Tagen gab es offenbar mehrere Versuche, AfD-Mitglieder als Informanten anzuwerben. Die Häufung dieser Vorfälle sei „in jedem Fall besorgniserregend“. Seifert fordert alle Mitglieder auf, grundsätzlich keine Gespräche mit Mitarbeitern des Verfassungsschutzes zu führen. Dessen Vorgehensweise kurz vor der Wahl offenbare „die Nervosität unserer politischen Gegner angesichts eines möglichen Wahlerfolgs der AfD in Mecklenburg-Vorpommern“, heißt es weiter. Der Landesvorstand verurteile diese Einschüchterungsversuche durch den Verfassungsschutz “…auf das Schärfste und erwartet, dass diese aus unserer Sicht gezielten Zersetzungsmethoden gegen die größte Oppositionspartei unverzüglich eingestellt werden“.

Bedrängen mit Drückermethoden

Natürlich wird eher das genaue Gegenteil geschehen. Denn je größer die Panik des taumelnden Machtkartells angesichts der immer spektakuläreren Wahlerfolge und Umfragewerte der AfD, desto intensiver wird man versuchen, die Partei zu infiltrieren. Bei einem Anruf eines JF-Reporters unter der angegebenen Telefonnummer, in dem sich dieser als das auf der Straße angesprochene AfD-Mitglied ausgab, erklärte der Verfassungsschutz-Mitarbeiter auf Kritik, mit solchen Methoden solle doch Druck ausgeübt und Angst verbreitet werden: „Um Gottes willen, das müssen Sie nicht. Alles gut. Also das ist ein rein offenes, freiwilliges Gesprächsangebot unsererseits gewesen – wie Journalisten von mir aus. Und Sie brauchen auch keine Angst haben vor uns“. Es entstünden “keine Nachteile” daraus, “ein Gespräch abzulehnen”, säuselte er weiter und betonte gebetsmühlenartig die “Freiwilligkeit”. Es gehe lediglich darum, sich über manche Dinge in der AfD “ein eigenes Bild“ zu machen. „Sie brauchen auch keine Angst zu haben vor uns. Es passiert nichts, wir machen nichts“, versicherte er. Ist klar: Weil ja alles “freiwillig“ ist, bedrängt man die Leute auch auf der Straße und unterstellt ihnen implizit, sie seien nicht imstande, sich selbst ein Bild zu machen ohne entsprechende Denk- und Einordnungshilfe durch psychologisch geschulte Verfassungsschutzbüttel…

Als sich die JF gegenüber dem Mitarbeiter zu erkennen gab und wenig später offen konfrontierte, sagte er nur: „Okay, ich sage dazu nichts, dankeschön“ – und legte auf. Eine anschließende Anfrage der JF beim Bundesamt für Verfassungsschutz, auf welcher Rechtsgrundlage fand der Versuch der Informationsbeschaffung eigentlich statt, welche Informationen die Behörde sich von dem Gespräch mit dem Mitglied erhofft und warum der Bundesverfassungsschutz kurz vor den Wahlen in dem Bundesland über solche Gespräche Einfluss auf die Wahl beziehungsweise Mitglieder der AfD zu nehmen versucht, wurde mit der üblichen Antwort beschieden, man nehme „zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung“.

Antidemokratische Exzesse

Die AfD wolle diese verstörenden Vorgänge nun “mit den uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mitteln” aufklaren, so Seifert. „Fest steht: Wir lassen uns davon nicht einschüchtern. Wer versucht, Misstrauen zu säen oder uns gegeneinander auszuspielen, wird damit keinen Erfolg haben“. Tatsächlich bestätigen diese ungeheuerlichen Vorgänge einmal mehr, wie zielstrebig sich dieses Land auf dem Weg in einen neuen Totalitarismus befindet: Eine nicht verbotene, demokratisch legitime Oppositionspartei – inzwischen die größte politische Kraft Europas –, deren einziges “Vergehen” es ist, die katastrophal gescheiterte Politik des Altparteienkartells konsequent anzuprangern und ändern, womit sie auf immer größere Resonanz bei den Menschen in ganz Deutschland stößt, soll mit allen Mitteln zerstört werden. Nur dazu wird der gesamte Staatsapparat, einschließlich des Inlandsgeheimdienstes, missbraucht. Dabei hätte dieser wahrlich dringendere, rechte Gefährdermilieus ins Visier zu nehmen; wobei die von Dobrindt geplanten massiven Kompetenzaufweitungen selbst dann inakzeptabel wären, wenn sie zur Verfolgung der Realbedrohungen Islamismus und Linksextremismus dienten. Dafür allerdings hätte sich diese Regierung niemals an solche Grundrechtseingriffe herangewagt.

Doch im Kampf gegen rechts – sprich: die politische Konkurrenz, die das pfründefette Machtkartell der Altparteien bedroht – ist jedes Mittel recht, von minderjährigen Spitzeln, die bedarfsweise sogar die eigenen Eltern bespitzeln, bis zu vorsätzlich untergeschobenen Beweismitteln und belastenden Indizien. AfD-Politikern wird mit hanebüchenen Vorwänden die Kandidatur bei Wahlen verweigert, sie müssen sich Tests über ihre Verfassungstreue unterziehen, die jeder Rechtfertigung entbehren, der Verfassungsschutz stümpert im Auftrag seiner politischen Herren die lächerlichen Pseudo-Gutachten zusammen, die die Grundlage für diese antidemokratischen Exzesse bilden – und nun spricht er auch noch auf offener Straße AfD-Mitglieder an, um sie zu seinen Spitzeln zu machen. Die Stasi feiert in diesen Tagen ihre endgültige Wiederauferstehung.


Bundesregierung plant massive Verschärfungen: Wer Steuern hinterzieht, soll quasi wie ein Mörder bestraft werden… Und wie ist das bei Steuerverschwendung, liebe Politiker?

von Alexander Schwarz

Knast für Steuerhinterzieher – Straffreiheit für steuerveruntreuende Politiker



Die grenzenlose Geldgier des Staates und die völlige Unfähigkeit von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil, mit den irrwitzigen Summen, die den Bürgern abgepresst werden, auszukommen, führen nicht nur zu immer neuen Steuererhöhungen, sondern nun auch zu drakonischen Verschärfungen der Strafen gegen Steuerhinterziehung. Um die „Gangart gegen Steuerbetrüger verschärfen“, hat Klingbeil, gemeinsam mit seiner Parteifreundin, Justizministerin Stefanie Hubig, einen Aktionsplan mit 26 Punkten erarbeitet. Dieser sieht unter anderem vor, dass die strafbefreiende Selbstanzeige wegfällt. „Wer Steuern hinterzieht, muss mit Konsequenzen rechnen – die bisherige Regelung setzt falsche Anreize“, heißt es dazu. Steuerhinterziehung soll nicht mehr länger nur ein Vergehen sein, sondern ein Verbrechen, dessen Strafmaß von „bis zu zehn Jahren“ auf „bis zu 15 Jahre“ erhöht werden soll. In der Frage, ob Vermögenswerte steuerlich korrekt erworben wurden, soll eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Man werde „Instrumente zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen von verdächtiger unbekannter Herkunft konsequent ausbauen“, wird im Aktionsplan angekündigt.

Konkret bedeutet das, dass die Behörden teure Gegenstände wie Autos oder Uhren sicherstellen können, solange deren legale Herkunft nicht plausibel nachgewiesen wird. Zudem soll es Echtzeitmeldungen bei der Umsatzsteuer geben. Um in bargeldintensiven Branchen Steuerbetrug zu vermeiden, soll ein Zwang zur Einführung von Registrierkassen eingeführt werden. Ein neues „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität“, eine stärkere Rolle des Zolls und der Geldwäschebehörden, KI-gestützte Datenauswertung, behördenübergreifende Datenplattformen sowie ein Whistleblower-System sollen Steuerbetrug früher aufdecken. Dieser Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien zeugt von der zunehmend autoritären Machtanmaßung eines Systems, das die eigenen Bürger inzwischen wie Leibeigene behandelt. Das wäre selbst dann schon hochbedenklich, wenn der Staat mit dem künftig durch solche Strafandrohungen noch skrupelloser erpressten Geld wenigstens originäre Aufgaben zum Wohle Deutschlands finanzieren würde. Doch tatsächlich wird dieses Steuergeld mit vollen Händen im In- und Ausland veruntreut für linke NGO-Nutznießer, für eine korrupte “Entwicklungshilfe“, für sicherheitspolitisch halsbrecherische “Ukraine-Hilfen“ an ein hochkorruptes Regime und für eine zerstörerische Politik der Massenmigration.

Der Staat hat kein Einnahmenproblem!

Die geplanten extremen Maßnahmen werden mit den üblichen Phrasen garniert:. „Die wenigen, die betrügen, schaden allen, die ehrlich ihre Steuern zahlen“, heißt es in dem Aktionsplan. Dann folgt der Gipfel der Verlogenheit: Das Gemeinwesen lebe nun einmal davon, dass “alle nach ihren Möglichkeiten ihren Beitrag dazu leisten”, dass Kitas und Schulen gebaut, Erzieher und Lehrer bezahlt und “der Sozialstaat finanziert werden” könne. Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen: Dieser Staat verbucht seit vielen Jahren Rekordsteuereinnahmen, im letzten Jahr nahmen Bund, Länder und Kommunen erstmals mehr als eine Billion (!) Euro ein – nicht, weil es den Deutschen und insbesondere der Wirtschaft so gut geht, sondern weil der Staat noch nie in solchem Ausmaß abgeschöpft und die Bürger und Leistungsträger stranguliert hat. Trotzdem verschlechtert sich der Zustand von Kitas, Schulen, Brücken und anderen öffentlichen Gebäuden immer weiter. Es gibt kein Einnahmenproblem – und das Problem ist daher auch nicht der Steuerbetrug, der auch bisher schon vergleichsweise hart bestraft wird –, sondern der ungeheuerliche Schindluder, den dieser Staat mit dem Geld der Bürger treibt.

Und genau hier ist der Knackpunkt, der die Heuchelei des Regierungsentwurfs entlarvt: Wenn man schon meint, die Strafen für Steuerbetrug verschärfen zu müssen, dann müssten zuerst einmal spiegelbildliche strafrechtliche Vorschriften und Strafverschärfungen für diese Verschwendung, Veruntreuung und missbräuchliche Fehlausgabe von Steuern geschaffen werden – denn diese sind quantitativ im Vergleich zur Steuerhinterziehung längst ungleich höher und praktisch gar nicht mehr zu beziffern. Abermilliarden werden für sinnfreie Entwicklungshilfeprojekte im Ausland verbraten, wobei anders als früher nicht mehr nur die Korruption der Empfängerstaaten, sondern die der zwischengeschalteten projektverantwortlichen Stiftungen und NGOs der Ukraine dafür sorgt, dass diese Gelder kaum bis gar keinen messbaren Effekt haben. Dem hochkorrupten Kiewer Regime mit seinen Goldenen Toiletten und einer stetig zunehmender Zahl an Milliardären werden ebenfalls zig Milliarden zugeschoben; weitere Milliarden werden für absurde Klimasubventionen verschwendet; die Kosten für die seit 2015 anhaltende Massenmigration und ihre katastrophalen Folgen sprengen jede Vorstellungskraft; Minister wie Jens Spahn verursachen Milliardenschäden für dilettantische Maskendeals, und, wie gesagt, weitere Unsummen fließen an linke NGOs.

Kriminalisierung von Leistungsträgern

Die Liste ist schier endlos. Und keiner der für diese anhaltende, nur noch kriminell zu nennende alljährliche Zweckentfremdung von öffentlichen Mitteln in Bund und Ländern verantwortlichen Politiker muss dafür irgendwelche Strafverfolgung fürchten, von wenigen Ausnahmen wie Andreas Scheuer mit seinem Maut-Skandal abgesehen (wobei auch hier erst einmal abzuwarten ist, was es ihn am Ende wirklich kostet). Doch generell bleibt der aberwitzige Missbrauch von Steuergeldern völlig folgenlos: niemand denkt daran, solche Verfehlungen auch nur dadurch zu ahnden, dass den Schuldigen zumindest die Fortsetzung ihrer politischen Karriere verwehrt wird, die sie ebenfalls ausschließlich auf Kosten der Steuerzahler bestreiten, oder dass sie Abstriche in ihrer späteren Vollversorgung hinnehmen müssten.

Hingegen sollen Bürger, die, selbst wenn sie unbewusst geringe Steuerbeträge zu spät oder unvollständig gemeldet haben, nun mit absurden Strafverschärfungen bedacht werden, die weit über dem liegen, was hierzulande für Gruppenvergewaltigung, Totschlag und teils sogar Mord am Ende als Strafe effektiv herauskommt. Der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel stellt dazu fest: „15 Jahre für Steuerhinterziehung will Ministerin Hubig. Nach 15 Jahren kann ein Mörder wieder auf freiem Fuß sein. Wer dem Staat Geld vorenthält, ist so gefährlich wie einer, der tötet. Ein Staat, der sein Geld so schützt wie das Leben seiner Bürger, hat seine Maßstäbe verloren.” Wie fast alles, was diese Regierung anrichtet, wird auch hier wieder der Rechtsfrieden und damit der soziale Frieden massiv gefährdet. Sollten diese Pläne durchgehen, dann werden sie im harmlosesten Fall dazu führen, dass noch weniger Unternehmer bereit sein werden, ihr steuerliches Blutopfer in einem Land zu entrichten, das sie unter Generalverdacht stellt und wo sie mit einem Bein im Gefängnis stehen, wenn sie der absurden Strangulation durch eine gierige Regierung entkommen wollen. Im schlimmsten Fall, wird es zu einer weiteren Flucht der Leistungsträger aus Deutschland kommen.


Warum uns die Hitze kalt lassen sollte

von Lukas Mihr

So unbegründet die Hitzepanik, so aussagelos sind die Daten zu den “Hitzetoten“…



Über den vergangenen Juni kann man geteilter Meinung sein. Während sich die einen an Badeausflüge oder Grillabende erinnern, sehen die anderen die Vorboten des Weltuntergangs durch die globale Erwärmung. Gerade letztere Sichtweise hat nun eine neue Bestätigung gefunden: Laut den Daten des in Kopenhagen ansässigen Instituts EuroMOMO (European Mortality Monitoring) starben im Juni 10.000 Menschen in ganz Europa den Hitzetod. Diese Zahlen klingen dramatisch – denn stellen wir uns einmal kurz vor, was wäre, wenn 10.000 Europäer durch Terroranschläge ums Leben gekommen wären. Ganz so schlimm, wie sie klingen, sind sie jedoch nicht. Dieser Hinweis ist wichtig – weil nahezu alle Medien diese Zahlen unkritisch übernommen haben.

Dazu muss man zunächst verstehen, wie sie erhoben wurden. Intuitiv würde man annehmen, dass für 10.000 Menschen in ganz Europa im Obduktionsbericht „Hitzetod“ vermerkt wurde. Doch genau das ist nicht der Fall. Stattdessen zählt EuroMOMO die Zahl aller gemeldeten Todesfälle und vergleicht verschiedene Zeitabschnitte. In der letzten Juniwoche wurden, gemessen an den vergangenen Jahren im gleichen Zeitraum, etwa 10.000 Todesfälle mehr registriert, als zu erwarten gewesen wären. Der Kontext ist hier entscheidend: Die Todesfälle existieren nicht im luftleeren Raum. Zu erwarten wären 70.000 Tote gewesen, doch tatsächlich waren es 80.000. 10.000 Terrortote könnte man hingegen sauber erfassen, ohne sie mit einer normalen Sterberate zu vergleichen.

Kaum zuverlässiger als ein Münzwurf

Doch tot ist tot – oder nicht? Worin genau besteht nun der Unterschied? Wenn der Hitzetod nicht ausdrücklich erfasst, sondern nur statistisch abgeschätzt wird, lässt sich im Einzelfall kaum feststellen, welcher Verstorbene tatsächlich an den Folgen der Hitze gestorben ist. Es ist die alte “an und mit“-Debatte, die man noch aus den zweifelhaften Datenerhebungen zu den “Covid-Toten“ bei Corona kennt. Kommt es beispielsweise während einer Hitzewelle zu einer Verdoppelung aller Herzinfarkte, liegt die plausible Annahme nahe, dass etwa die Hälfte der Fälle auf die hohen Temperaturen zurückzuführen ist. In einem solchen Szenario könnte selbst ein Arzt beim einzelnen Verstorbenen kaum zuverlässiger als durch einen Münzwurf bestimmen, ob die Hitze den Tod verursacht hat. Anders ist es, wenn ein Kind im Auto vergessen wird und qualvoll stirbt. Dann ist zwar auch die Hitze schuld, vor allem aber sind es die verantwortungslosen Eltern. Aus medizinischer Sicht wäre die Hitze hier übrigens als Todesursache feststellbar. Doch solche Fälle sind selten.

Andererseits muss die Frage erlaubt sein, ob die vielen Todesfälle denn echte Todesfälle sind. Klar: Wenn die Personen tot sind, handelt es sich um Todesfälle. Dennoch ist es etwas komplizierter. Die Übersterblichkeit kann sich auf einen Zeitpunkt oder einen Zeitraum beziehen. Für die folgende Betrachtung behandeln wir eine Woche der Einfachheit halber wie einen Zeitpunkt. Eine Übersterblichkeit kann verschwinden, wenn man einen längeren Zeitraum betrachtet.

Schwammig definierte Todeszahlen

In der Wissenschaft spricht man hierbei von einer Mortalitätsverschiebung. In den Monaten nach einer gesteigerten Sterblichkeit findet man oft eine erniedrigte Sterblichkeit. Der Grund ist einfach: Bei einer Hitzewelle sterben im Wesentlichen alte und vorerkrankte Menschen. Wer im Sommer den Hitzetod stirbt, kann nicht im Herbst an einem Herzinfarkt oder im Winter an Altersschwäche sterben. Unter solchen Umständen sollte man also nicht von echten, sondern eher von vorgezogenen Todesfällen sprechen. Wann aber wird ein vorgezogener Tod zu einem echten Todesfall? Der eine eindeutige Zeitpunkt lässt sich hier nicht benennen. Bestimmte Fragen lassen sich eben nicht klar beantworten. In der Medizin ist oft die Rede von “verlorener Lebenszeit”, statt sich auf schwammig definierte Todeszahlen zu verlassen. Dazu ein simples Beispiel: Sterben ein einjähriges Kind und ein 79-jähriger Erwachsener, sind beide tot. Unterstellen wir, dass beide unter anderen Umständen 80 Jahre alt geworden wären, geht der Tod des Kindes 79-mal stärker in die Statistik ein. Wie aus den Daten von EuroMOMO hervorgeht, waren etwa 85 Prozent aller Toten über 65 Jahre alt. Nehmen wir an, dass die 65-Jährigen 15 Jahre vor ihrem voraussichtlichen Ende gestorben wären, dann wäre es sehr zynisch, diese als vorgezogene Todesfälle zu bezeichnen.

Kommen wir wieder auf das Beispiel der Terrorwelle zurück: Wenn dort Kinder und Alte gleichermaßen sterben, wären die alten Personen „echtere“ Tote als die Hitzetoten. Wer von einer Bombe getötet wird, bei dem lässt sich auch dann nicht über die Todesursache streiten, wenn er am Folgetag einen Herzinfarkt gehabt hätte. Wenn man von der Risikogruppe der Alten und Vorerkrankten spricht, denkt man oft an Personen, die alt oder vorerkrankt sind – seltener an Menschen, die alt und vorerkrankt sind. In der Gruppe der über 65-Jährigen tendieren die jüngeren Jahrgänge wohl eher in Richtung vorerkrankt, die älteren in Richtung alt. Nahezu jeder dürfte irgendwo zwischen diesen beiden Polen liegen. So hätte ein 65-jähriger Hitzetoter mit einer schwerwiegenden Herzerkrankung realistisch wohl nur die 70 und nicht die 80 erreicht. Eine andere Metrik würde nicht nur nach verlorener Lebenszeit, sondern auch nach verlorener Lebensqualität fragen. Wer ohnehin schon zur Risikogruppe gehört, wird in seinen letzten Jahren oft leiden. Wissenschaftlich beziffern lässt sich dies allerdings nicht präzise.

Unsichere Rechnung

Grob geschätzt dürften 90 Prozent der Hitzetoten des vergangenen Monats über 60 gewesen sein. Das hieße jedoch, dass es immer noch etwa 1.000 mehr oder weniger junge Hitzetote gab. Doch selbst diese Rechnung ist unsicher: Laut einer GPT-Recherche, die europaweit Artikel in der jeweiligen Landessprache auswertete, starben in der besonders heißen Juniwoche etwa 300 bis 500 Menschen bei Badeunfällen. In aller Regel handelte es sich dabei um junge Männer. Bei der Feststellung der Todesursache hätte man sie nicht als Hitzetote eingestuft; nach der eher groben Methode der Übersterblichkeit hingegen schon. Andererseits müsste man noch ermitteln, wie viele tödliche Badeunfälle in einem normalen Juni stattfinden. Wichtig ist also: Die Übersterblichkeit in einem einzelnen Monat ist wertlos. Auf ein ganzes Jahr bezogen kriegt man einen besseren Überblick. Je nachdem, wo man die Grenze zwischen einem echten und einem vorgezogenen Todesfall zieht, müsste man sogar über mehrere Jahre hinweg die Übersterblichkeit beachten. Da jedoch von Jahr zu Jahr Schwankungen auftreten, würde sich dieser Ansatz in der statistischen Unsicherheit verlieren. Damit wird erkennbar: Die Zahl der echten Hitzetoten dürfte deutlich unter 10.000 liegen. Das heißt nicht, dass es gar keine gibt, sondern lediglich, dass das Problem kleiner ist als vermutet.

Was in der Debatte oft vernachlässigt wird: Wärmere Temperaturen führen gleichzeitig zu mehr und zu weniger Toten. Neben den Hitzetoten gibt es auch Kältetote. Dabei fallen uns sofort Obdachlose ein, die im Winter erfrieren. Diese stellen jedoch die absolute Minderheit dar. Viel eher erhöht Kälte das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle oder macht anfälliger für Infektionskrankheiten. Auch hier gilt, dass die meisten Kältetoten alt oder vorerkrankt sind. Die Debatte über echte und vorgezogene Kältetote lässt sich entsprechend auch hier führen. Letztlich geht es nicht einmal darum, verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen: Es ist weitgehend derselbe Personenkreis, der gefährdet ist. Insgesamt sterben mehr Menschen durch Kälte als durch Wärme. Das Verhältnis liegt bei etwa 8 : 1. Bei weiter steigenden Temperaturen könnte die Nettobilanz sogar positiv ausfallen. Das muss nicht immer so bleiben. Während die Zahl der Kältetoten logischerweise nicht unter null sinken kann, kann die Zahl der Hitzetoten immer weiter steigen, und beide Entwicklungen müssen nicht symmetrisch verlaufen. Beim gegenwärtigen Verhältnis müsste der prozentuale Anstieg der Hitzetoten jedoch mehr als das Achtfache des prozentualen Rückgangs der Kältetoten betragen, damit sich die Gesamtbilanz verschlechtert. Und das dürfte – gerade wenn die Gesellschaft mit Klimaanlagen dagegenhält – noch lange auf sich warten lassen.

Wenn Tote der Agenda sehr gelegen kommen…

Bevor man sich von einer hohen Zahl erschrecken lässt, sollte man sich fragen, wie hoch das persönliche Risiko ist. Bei 10.000 Terrortoten wäre ein solcher Schock absolut gerechtfertigt. Bei 10.000 Toten durch Tabak nicht. Diesem Risiko kann man entgehen, indem man einfach nicht raucht. In der Frage der Hitzetoten ist es ein wenig komplizierter. Im Gegensatz zum Rauchen kann man das Risiko nicht durch eine einzige Entscheidung binär an- oder ausschalten. Es gibt jedoch Vorsichtsmaßnahmen, die man ergreifen kann. Allein ausreichend zu trinken, kann schon einen großen Unterschied machen. Auch sollte man die Wohnung ausreichend verdunkeln und das Haus nicht verlassen, wenn man ohnehin gesundheitlich angeschlagen ist. Das Risiko eines Badeunfalls lässt sich ebenfalls durch umsichtiges Verhalten erheblich reduzieren. Viele dieser Vorsichtsmaßnahmen kann eine demenzkranke Person allerdings nicht mehr eigenständig umsetzen, doch sie würde dann wohl eher in die Kategorie der vorgezogenen Todesfälle gehören.

Es ist auch überhaupt nicht gesagt, dass eine globale Erwärmung mit mehr Hitzetoten einhergeht. Der technische und medizinische Fortschritt lässt sich nicht aufhalten. Wenn sich beispielsweise im Sommer mehr Herzinfarkte ereignen, werden Ärzte sich auf die neue Situation einstellen und die Patienten besser behandeln können. Den zuverlässigsten Schutz vor Hitze bieten allerdings Klimaanlagen; das zeigt der Vergleich mit den USA. Seltsamerweise sind gerade diejenigen, die am lautesten vor der Hitze warnen, zugleich die größten Gegner von Klimaanlagen. Das klingt fast so, als ob ihnen die Toten sogar gelegen kämen, um ihre Agenda voranzutreiben. Uns sollte die Hitze jedoch kalt lassen.