von Thomas Heck...
Warum sticht jemand einem Menschen in Hals und Nacken und weiter in Richtung Kopf, wenn nicht aus Tötungsabsicht? Und wieder haben wir ein Beispiel eines Urteils einer Justiz, die zwar Recht spricht, welches aber oftmals nicht als gerecht empfunden wird. So wertete ein Hamburger Gericht die Tat eines Somaliers mit den vorgenannten Stichen als Körperverletzung, nicht als Mordversuch, obwohl der Stich gegen den Kopf nur von einem Fahrradhelm abgefangen wurde.
Ein weiterer Stich ging ins Gesäß der Frau, die den Täter Tage zuvor als Psychopath bezeichnet, sich getrennt und ihn nie wieder sehen wollte. Das habe den Täter zutiefst verletzt, so das Gericht. Der Täter ist wegen einer Körperverletzung vorbestraft, begangen an einer frühere Lebensgefährtin, mit der er ein Kind habe. Das Gericht könne auch eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen, der Täter habe aber einer psychiatrischen Untersuchung nicht zugestimmt. Jetzt wandert der Somalier aber ein, das zu den guten Nachrichten eines Urteils, welches einen dennoch sprachlos zurücklässt. Ein weiteres Urteil im besten Deutschland aller Zeiten.
Im Prozess um den Angriff auf eine 41-Jährige hat das Landgericht Hamburg den Ex-Freund zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen in der Tat – anders als die Anklage – keinen versuchten Mord, sondern nur eine Körperverletzung.
Wegen eines Messerangriffs auf eine 41-Jährige in Hamburg-Uhlenhorst hat das Landgericht den Ex-Freund der Frau zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer stach der 26-Jährige der Fahrradkurierin am 21. Mai vergangenen Jahres zweimal in den Hals- und Nackenbereich und fügte ihr damit blutende Verletzungen zu, weil sie zwei Tage zuvor erklärt hatte, den Mann nie wieder sehen zu wollen.
Ein weiterer Stich in Richtung Kopf wurde vom Fahrradhelm der Frau abgefangen. Als die 41-Jährige verletzt zum Eingang eines Verteilzentrums flüchtete, verfolgte der Angeklagte sie und versetzte ihr einen weiteren Stich ins Gesäß.
Das Gericht wertete die Tat am Mittwoch als gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Auch nach Ansicht des Gerichts handelte der Angeklagte mindestens mit bedingtem Tötungsvorsatz.
„Das Ganze stellt sich als Mordversuch dar“, sagte der Vorsitzende Richter, David Vymer. Der Angeklagte sei aber von diesem Versuch zurückgetreten. Er hätte weiter auf die nicht schwer verletzte Frau mit dem Küchenmesser einstechen können, habe es aber nicht getan.
Nach der Tat war der Somalier zunächst geflüchtet, hatte sich dann aber der Polizei gestellt und den Beamten nach Angaben von Vymer gesagt: „Das hat sie verdient.“ Er habe sich an ihr rächen und sie körperlich konfrontieren wollen, erklärte der Richter. Am Morgen der Tat habe er an der Arbeitsstelle der Frau eine halbe Stunde auf sie gewartet. Nur zwei Tage zuvor hatte die 41-Jährige ihn bei einem Streit als „Psychopathen“ bezeichnet, ihm die Schlüssel seiner Wohnung vor die Füße geworfen und erklärt, dass sie ihn nie wieder sehen wolle. Das habe den Angeklagten sehr verletzt, sagte Vymer.
Das Gericht schloss nicht aus, dass der 26-Jährige bei der Tat vermindert schuldfähig war. Nach Angaben von Zeugen sei er schon mal wegen paranoider Schizophrenie in Behandlung gewesen. Im Rahmen des Prozesses wollte sich der Angeklagte aber nicht psychiatrisch untersuchen lassen. Bei der Tat stand er unter erheblichem Einfluss von Alkohol und Crack.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters ist der seit acht Jahren in Deutschland lebende Somalier einschlägig vorbestraft. Eine frühere Lebensgefährtin, mit der er ein gemeinsames Kind hat, habe er verletzt, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Er sei wegen Körperverletzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Strafkammer sei jetzt davon ausgegangen, dass die Bewährung widerrufen werde und der Angeklagte insgesamt fünf Jahre absitzen müsse, sagte Vymer.
Die Verteidigung hatte für die aktuelle Tat vier Jahre Haft wegen Körperverletzung beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.