Von dem eitlen jungen Mann, der sich alle vierzehn Tage eine neue Frisur gönnte und mit schicken Sonnenbrillen auf Facebook posierte, ist nicht mehr viel übrig. Mit strähnigen Haaren, fahlem Teint und einem ausgeleierten Sweatshirt präsentierte sich Hussein K. dem Gericht. Seit Anfang September läuft der Prozess gegen den jungen Afghanen. Nach einer Unterbrechung wurde die Verhandlung letzte Woche wieder aufgenommen.
Hussein K., der 2015 als unbegleiteter, angeblich minderjähriger Flüchtling von Griechenland nach Deutschland gekommen war, hat zugegeben, am 16. Oktober 2016 die 19-jährige Studentin Maria L. getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft strebt eine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Mordes an. Ausserdem beantragt sie Sicherungsverwahrung für den jungen Täter. Wie brutal dieser in der Tatnacht vorgegangen ist, haben die ersten Prozesstage ans Licht gebracht. Hussein K. war nach einem Abend mit Freunden alleine unterwegs. Laut eigenen Angaben sei er stark alkoholisiert und bekifft gewesen. Gegen 3 Uhr nachts befand er sich auf dem Uferweg der Dreisam, als ihm sein späteres Opfer auf einem Fahrrad entgegenkam.
Maria L. war auf dem Rückweg von einer Studentenparty der medizinischen Fachschaft, wo sie bis 2.40 Uhr gefeiert hatte. In dem Moment, als sie an Hussein K. vorbeifuhr, trat dieser gegen ihr Fahrrad, sie stürzte. Damit begannen die letzten Minuten im Leben der jungen Frau. Sie habe losgeschrien, sagte K. vor Gericht aus.
Eigener Schal als Tatwaffe
Da begann er sie zu würgen, zuerst mit den Händen, dann nahm er den Schal seines Opfers zu Hilfe. «Ich war gezwungen, sie mit dem Schal zu erwürgen», sagte er. «Weil meine Hand keine Kraft mehr hatte, aber sie weiter schrie.» K. zog so lange zu, bis Maria L. sich nicht mehr bewegte. Erst zu diesem Zeitpunkt habe er an Vergewaltigung gedacht. «Ich habe gesehen, dass es ein hübsches Mädchen ist. Ich habe überlegt, komm, mach mal mit ihr Sex.»
K. zog Maria L. Hose und Unterhose sowie den Pulli aus. Dann fiel er über sie her. Für Sex sei er zu betrunken gewesen, gibt er später an. Deshalb habe er nach mehreren vergeblichen Vergewaltigungsversuchen sein Opfer mehrfach mit der Hand missbraucht. «Zu mehr war ich nicht mehr imstande.» Er sei davon ausgegangen, dass L. zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Wie Gutachter feststellten, lebte sie jedoch noch und starb erst später durch Ertrinken.
Nach der Sex-Tat zog K. die regungslose Frau ins flache Wasser der Dreisam. Angeblich, um sein Blut, das von einem Velounfall vor der Tat stammte, vom Körper des Opfers abzuwaschen. Anschliessend liess er sie dort liegen. Ohne das Bewusstsein noch einmal zu erlangen, ertrank Maria L. Ihre weitgehend nackte Leiche wurde Stunden später von einer Joggerin entdeckt.
Die Staatsanwaltschaft hegt Zweifel an der Version des Angeklagten. K. ist zwar geständig, versucht aber alles, um vom Gericht milde beurteilt zu werden. So betont er immer wieder, wie betrunken und high er nach dem Konsum von Wodka, Bier und Joints gewesen sei. Mit Freunden habe er zuerst zwei Flaschen Wodka geleert. Danach trennte er sich von den beiden, versuchte offenbar in einer Schwulenbar vergeblich, Geld für einen Blowjob zu bekommen und besorgte sich dann in einem Dönerlokal Bier, das er alleine getrunken haben will. Zeugen, unter anderem aus der Bar, sagten jedoch aus, K. habe auf sie einen klaren, nicht berauschten Eindruck gemacht.
Der Tathergang spielte sich laut den Strafverfolgern ausserdem noch brutaler ab, als K. dies schilderte. Den 150 Prozesszuschauern, die einen Platz im Gerichtsgebäude ergattern konnten, stockte der Atem, als ein Ermittler in den Zeugenstand trat und die Szene beschrieb. Die Leiche von Maria L. wies nicht nur Verletzungen an der Vagina auf, sondern auch im Bereich des Afters und des Enddarms. Ausserdem hat K. die Studentin offenbar mehrfach heftig gebissen. Entsprechende Wunden fanden die Ermittler an ihrer Vagina, der Brust und am Bauch. Es sind Details, zu denen sich Hussein K. nicht äussern möchte.
In Schweigen hüllt er sich auch, was andere Frauen angeht, die er vor der Tat belästigt haben soll. Zum einen ist dies eine Besucherin der Gay-Bar, in der er sich kurz aufhielt. Zum anderen zwei Frauen in der Strassenbahn der Linie 1, mit der K. später zur Dreisam fuhr. Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, wie der Afghane sich zuerst zu einer Frau setzt und sie unverhohlen anstarrt. Nach 40 Sekunden wechselt die 39-Jährige den Sitzplatz. Auf einem zweiten Video sieht man Hussein K., wie er eine weitere Passagierin anstarrt. Gegenüber einem Mithäftling nannte er diese später eine «Chinesin», die er «ficken» wollte. Die Südkoreanerin stieg an der Endhaltestelle, an der auch K. ausstieg, in ein Taxi. So entkam sie dem Täter.
Aktuell werden weitere Zeugen vernommen. Unter ihnen sind zwei weitere junge Männer, die sich als Flüchtlinge in Deutschland aufhalten. Einer von ihnen war am Tatabend mit Hussein K. zusammen und stützt dessen Aussage, sie hätten viel Wodka getrunken. K. allein habe mindestens eine Flasche intus gehabt und mehrere Joints geraucht. Auch in den Wochen zuvor habe K. täglich Alkohol und Marihuana konsumiert. Er habe sehr viel trinken können, ohne dass er betrunken gewirkt habe, sagte ein Zeuge.
Etwas, von dem die Pflegeeltern des angeblich minderjährigen Täters nichts gemerkt haben wollen. Beide wurden vom Gericht befragt und beschrieben K. als fröhlichen jungen Mann, der viel mit Freunden unternahm und grossen Wert auf sein Äusseres legte. K. habe zudem viele Vorstellungen gehabt, was er mit seiner Zukunft anfangen wollte. Ob Tischler, Gärtner, Flugbegleiter oder Kioskbesitzer – Ideen hatte er genug. Einen engen Kontakt zum Ehepaar, das ihn aufgenommen hatte, beide mit afghanischen Wurzeln, hatte K. jedoch nicht. Er wollte weder mit dem Kinderarzt und der Dolmetscherin gemeinsam essen, noch nahm er das Angebot an, seine Wäsche mitwaschen zu lassen; worauf in seiner Einliegerwohnung im Haus des Ehepaars eigens eine eigene Waschmaschine installiert wurde. Nur etwa dreimal pro Woche habe er K. gesehen, sagte der Pflegevater. Der angeblich Minderjährige erhielt von ihm 400 Euro Taschengeld im Monat und verbrachte seine Zeit meistens auf sich allein gestellt. Weder an K.s Verhalten noch in dessen Wohnung, in der er ab und zu nach dem Rechten geschaut habe, habe er Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch entdeckt.
Studentin von Klippe geworfen
Angaben zu seinem Privatleben, seiner Familie und der Reise nach Deutschland machte K. kaum. Dem Pflegevater ist irgendwann aufgefallen, dass K. gut Griechisch sprechen kann, worauf dieser behauptete, dies in Iran gelernt zu haben. Das war gelogen. Nach der Ausreise aus Afghanistan hielt er sich zuerst in Iran auf, bis er Probleme mit der dortigen Polizei bekam. Es folgte ein Aufenthalt in der Türkei und schliesslich landete der Afghane auf der griechischen Insel Korfu. Dort attackierte er eine junge Frau und stiess sie eine Steilküste hinunter. Nur knapp überlebte die Studentin. Ihr Angreifer wurde zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes verurteilt, kam jedoch bereits nach kurzer Zeit wieder frei – angeblich im Zusammenhang mit einer Massnahme gegen die Überlastung der griechischen Gefängnisse. Es gibt Hinweise, dass es nicht K.s erste Gewalttat war. Er soll als 14-Jähriger in Iran bereits eine 12-Jährige vergewaltigt haben. 2015 folgte dann die Einreise nach Deutschland, rund ein Jahr später die Tötung von Maria L.
Einzelne Episoden von K.s Vergangenheit wurden auf dessen Antrag hin unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Dazu gehören seine sexuelle Biografie, wie das Gericht dies nennt, und die Gründe, weshalb er seine Heimat verlassen hat. Beides soll mit dem Besuch einer Koranschule zu tun gehabt haben, wurde einzig mitgeteilt.
Wie alt der Afghane bei den danach begangenen Taten war, ist bislang unklar und für den laufenden Prozess von zentraler Bedeutung. Immer wieder hatte K. sich in der Vergangenheit jünger gemacht, um milder behandelt zu werden. Auf Korfu hatte er angegeben, 17 Jahre alt zu sein. Bei der Ankunft in Deutschland nannte er dann plötzlich ein Alter von 16 Jahren. Als er vor Gericht auf diese Unstimmigkeit hingewiesen wurde, änderte K. seine Angaben erneut. Er folgte dem Gericht, das ihn auf 19 Jahre schätzte. Mit diesem Alter hätte er immer noch die Chance, als Heranwachsender behandelt und nach dem deutlich milderen Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Zwei unabhängige Gutachten widersprechen dieser Einschätzung jedoch. Beide kamen zum Schluss, K. müsse aktuell mindestens 22 Jahre alt sein. Die Gutachter sollen im November vor Gericht auftreten. Auch Bekannte des Angeklagten teilten bei Vernehmungen mit, K. habe ihnen gegenüber ein Alter von Anfang zwanzig angegeben.
Auch mit anderen Verhaltensweisen versucht K., eine mildere Strafe zu bekommen. Dazu gehören nicht nur die Angaben zum übermässigen Alkoholgenuss – eine Tat im Rausch wird in der Regel weniger hart bestraft –, sondern auch die Reue, die er an den Tag legt; ob diese nun echt oder nur gespielt ist. Aufgrund seines berauschten Zustands in der Tatnacht habe er erst am nächsten Tag realisiert, was er getan habe, als er davon in den Nachrichten hörte, so K. in seiner Aussage. Es tue ihm sehr leid, was er der Getöteten angetan habe. «Wenn es mir möglich wäre, sie wieder ins Leben zurückzurufen, hätte ich es gemacht. Aber ich habe nicht die Macht, sie wiederauferstehen zu lassen. Ich bete täglich für sie. Es ist das Einzige, was ich machen kann.» K. wandte sich mit diesen Worten nicht nur an die Angehörigen seines Opfers, er wollte auch die Öffentlichkeit erreichen. «Ich verstehe Sie alle. Ich weiss, wie es ist, wenn man seinen Liebsten verliert», sagte er. Und bemitleidete sich dabei gleichzeitig selber: «Sie leben von Ihrer Erinnerung, aber ich lebe in den Qualen von Maria. Das zerstört mein Leben nach und nach», zitiert Spiegel Online seine Aussagen vor Gericht. Seit der Tat leide er Qualen und träume von Marias Tod. Er lebe «wie eine Leiche, die in Bewegung ist». Es sind Zeilen, die Hussein K. auf einem Zettel aufgeschrieben hat und im Gerichtssaal vorliest. Sein Anwalt weist darauf hin, dass K. die Worte selber und ohne Hilfe formuliert habe.
Der ehemalige Pflegevater des Angeklagten stützt die Aussagen seines Schützlings. K. habe sich nach der Tat plötzlich verändert und sehr traurig gewirkt. Die ehemalige Pflegemutter hingegen erzählte bei ihrer Einvernahme, dass K. nur zwei Tage nach der grausamen Tat an einem multikulturellen Volksfest auf die Bühne getreten sei und gesungen habe.
Dank einem Haar überführt
Nur wenige Stunden nach dem Tod der jungen Studentin war K. ebenfalls aktiv. Er liess sich von einem Freund die Haare abschneiden, die er davor lang und blondiert getragen hatte. Er ahnte wohl, dass die auffällige Frisur ihm zum Verhängnis werden könnte. Und er sollte recht behalten. Es war schliesslich ein einzelnes Haar, das die Ermittler zusammen mit Videoaufnahmen aus der Strassenbahn auf die richtige Spur führte. Das Haar fanden Polizisten in einem Busch am Dreisamufer. Die DNA-Analyse ergab, dass es dasselbe Erbgut aufwies wie die auf Maria L. sichergestellten Spuren. Obwohl K. sich da schon von seiner Mähne getrennt hatte, konnten die Ermittler ihn dank der einzigartigen Färbung identifizieren.
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