Samstag, 10. Februar 2024

Jetzt landet die Correctiv-"Recherche" vor Gericht...

von Thomas Heck...

Darf in einem Rechtsstaat ein Nachrichtenmedium mit konspirativen Methoden Bürger abhören, belauschen, heimlich fotographieren und Gespräche aus einem privaten Umfeld veröffentlichen? Dürfen Journalisten das oder gilt nicht für jeden Bürger der Grundsatz, dass privat bleiben muss, was privat gesagt wird? Ist es in diesem Staat schon wieder soweit, dass man sich erst umschauen muss, bevor man sich zu bestimmten politischen Themen zu äußern wagt? Dass man befürchten muss, auch im privaten Umfeld belauscht und ausspioniert zu werden? Ich persönlich neige eigentlich nicht zu Paranoia, überlege mir aber dieser Tage genau, was ich noch am Telefon sage und was besser nicht. Eine fatale Entwicklung, beweist es doch, dass ich zu diesem Staat, dem ich mein Leben lang als Soldat gedient hatte, nicht mehr über den Weg traue.

Laut einer Recherche von „Correctiv“ sollen Rechte bei einem „Geheimtreffen“ die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant haben. Gegen den Artikel gibt es inzwischen zwei Klagen und eine Strafanzeige. WELT erklärt, worum gestritten wird.

Hat Rechtsextremist Martin Sellner bei einem „Geheimtreffen“ mit AfD- und CDU-Politikern die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant? 



Einen Monat nach ihrem Erscheinen wird über die Investigativ-Recherche der Plattform „Correctiv“ noch immer kontrovers diskutiert: Haben im Potsdamer „Landhaus Adlon“ wirklich Mitglieder von AfD, CDU und andere radikale Rechte einen „Masterplan“ zur „Remigration nicht-assimilierter deutscher Staatsbürger“ entwickelt? Woher wussten die Journalisten von „Correctiv“, was in diesem privaten Kreis besprochen wurde – haben sie das „Geheimtreffen“ etwa abgehört? Und wenn ja, ist so etwas legal?

Diese Fragen müssen nun die Ermittlungsbehörden und die Gerichte klären. Eine Teilnehmerin des Treffens hat Strafanzeige gegen die „Correctiv“-Journalisten gestellt, zwei weitere in dem „Correctiv“-Artikel genannte Personen haben Klage gegen die Berichterstattung eingereicht. WELT hat mit beiden Seiten gesprochen und kennt ihre Argumente sowie den aktuellen Verfahrensstand.

Die juristische Auseinandersetzung um die „Correctiv“-Recherche spielt sich auf zwei verschiedenen Ebenen ab: der des Strafrechts und der des Presserechts. Am 15. Januar hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Das fünfseitige Dokument liegt WELT vor. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt und alle Personen, die im „Correctiv“-Artikel als das „Team hinter der Recherche“ bezeichnet wurden.

Haben sich die „Correctiv“-Journalisten strafbar gemacht?

Aus Sicht von Huy beruhen „die gesamten, inhaltlich teilweise auch unzutreffenden Wortwiedergaben und Informationen des Berichts ausschließlich auf strafbaren Handlungen der Correctiv-Mitarbeiter“. Sie wirft ihnen vor, „im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie“ gehandelt zu haben und dass die Journalisten ihr und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zufügen wollten.

Obwohl „Correctiv“ laut Huy also auch inhaltlich falsch berichtet haben soll, kommt der Straftatbestand der Verleumdung in ihrer Anzeige nicht vor. Stattdessen nennt die AfD-Abgeordnete vor allem Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht“.

Huy argumentiert unter Verweis auf einen juristischen Kommentar und eine Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung, dass heimliches Abhören auch nicht mit der Pressefreiheit gerechtfertigt werden könne. Doch hat es überhaupt irgendeine Aufnahme gegeben? Das Medienportal „Nius“ schrieb am 14. Januar, ihm gegenüber hätte „Correctiv“ verneint, „die Veranstaltung aufgezeichnet zu haben, beispielsweise mit einem Richtmikrofon“.

„Das ist natürlich alles Unfug“

„Correctiv“-Anwalt Thorsten Feldmann erklärt im Gespräch mit WELT, die „Correctiv“-Redaktion kenne die Anzeige von Huy bislang bloß aus den Medien, sehe den Ermittlungen aber „völlig gelassen“ entgegen. „Derartige Dinge haben wir erwartet und im Vorfeld natürlich geprüft. Die Vorwürfe wegen angeblich unsauberer Recherche dienen nur dazu, Correctiv zu diskreditieren. Es wurde sogar fabuliert, die Geheimdienste hätten das Treffen abgehört und Correctiv eine Aufnahme zur journalistischen Verwertung zur Verfügung gestellt. Das ist natürlich alles Unfug“, so Feldmann.

Huy beklagt in ihrer Anzeige auch einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, weil im „Correctiv“-Artikel ein von ihr nicht autorisiertes Foto einer „Geheimkamera“ abgebildet ist. Dagegen trägt Feldmann vor, die von „Correctiv“ gemachten Fotos würden ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ zeigen und dürften daher nach dem Kunsturhebergesetz auch ohne Einwilligung der dargestellten Personen verbreitet werden.

Ebenso wenig komme laut Feldmann eine Strafbarkeit nach Paragraf 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) in Betracht, da die Fotos die Teilnehmer des Treffens nicht in ihrer Intimsphäre verletzen oder sie herabwürdigen würden. Auf Anfrage von WELT teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam zu Huys Anzeige mit, es werde derzeit geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, was Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen sei.

Anwalt: „Spießrutenlauf“ für Teilnehmer des Treffens

Parallel dazu wird um den Inhalt des „Correctiv“-Artikels vom 10. Januar gekämpft. Rechtsanwalt Carsten Brennecke hat der „Correctiv“-Redaktion zwei Abmahnungsschreiben geschickt. Einmal vertritt der Jurist einen Unternehmer, der im „Correctiv“-Text als Spender genannt wird. „Correctiv“ soll klarstellen, dass Brenneckes Mandant nicht an dem Potsdamer Treffen teilgenommen hat und „nicht etwa – wie von Correctiv suggeriert – an Sellner oder die Identitäre Bewegung gespendet hat, sondern für eine Wahlprüfungsbeschwerde“. Ganz grundsätzlich gehe es auch darum, ob er überhaupt namentlich in dem Text genannt hätte werden dürfen, wo er doch auch während der Veranstaltung nur am Rande erwähnt wurde.

„Alle von Correctiv namentlich identifizierten Teilnehmer des Treffens sind seit der Veröffentlichung des Artikels nämlich einem Spießrutenlauf mit schweren Folgen für ihr Privat- und Berufsleben ausgesetzt“, erklärt Brennecke im Telefonat mit WELT. Die Konfrontation mit den Vorwürfen habe Correctiv seinem Mandanten auch nicht etwa an seine Privat-Mailadresse, sondern an den Firmenverteiler geschickt.

Feldmann stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass der Unternehmer aufgrund seiner Vergangenheit so relevant sei, dass „Correctiv“ ihn namentlich erwähnen durfte. Weil „Correctiv“ die Passage nicht abändern wollte, hat Brennecke einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“ beim Landgericht Hamburg gestellt – er rechnet mit einer Entscheidung spätestens Anfang nächster Woche.
Staatsrechtler fühlt sich falsch dargestellt

Brenneckes anderer Mandant ist der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der auf dem Potsdamer Treffen einen kritischen Vortrag über das Briefwahlrecht gehalten hat. Über ihn schrieb „Correctiv“ im Artikel: „Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten.“ Vosgerau wehrt sich gegen die „Unterstellung, er habe pauschal türkischen Migrantinnen die Fähigkeit zur Bildung einer unabhängigen politischen Meinung abgesprochen“.

Laut Brennecke habe Vosgerau in seinem Vortrag kritisiert, dass es bei der Briefwahl – im Gegensatz zur geheimen Stimmabgabe im Wahllokal – zu unkontrollierbaren Zwangssituationen bei der Stimmabgabe kommen könne und die von ihrem Vater oder Bruder bedrohten türkischen Migrantinnen als „ein Beispiel“ genannt. „Correctiv“ habe diesen Kontext einfach weggelassen – das wiege besonders schwer, da der Leser von „Correctiv“ schon an anderer Stelle den Eindruck vermittelt bekommen habe, alle Teilnehmer des Treffens wären Rassisten.

Schließlich stelle „Correctiv“ in dem Artikel zwei große Vorwürfe auf, so Brennecke: „Erstens, dass über die Zwangsausweisung deutscher Staatsbürger beraten worden sei und zweitens, dass man diese nach rassistischen Kriterien wie der Hautfarbe oder der Herkunft der Betroffenen durchführen wollte.“ Mit dem Vorwurf, auf dem Treffen sei eine Ausweisung nach rassistischem Kriterien besprochen worden, habe die Redaktion Brenneckes Mandanten aber nie konfrontiert. „Sonst hätten sie dem auch entschieden widersprochen. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, als hätten die Teilnehmer diese angeblichen Pläne widerspruchslos zur Kenntnis genommen oder unterstützt.“

Nur Nebensächlichkeiten bisher angegriffen?

In dem Artikel heißt es auch: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag“ will Vosgerau sich nicht erinnern können. Dabei habe Vosgerau, so Brennecke, den „Correctiv“-Journalisten geschrieben, als sie ihn mit den Ergebnissen ihrer Recherche vor Veröffentlichung konfrontiert haben, er habe „generell“ nicht gehört, dass bei dem Treffen über die „Remigration“ deutscher Staatsbürger gesprochen worden wäre, und sowas sei rechtlich auch gar nicht möglich.

„Wenn Correctiv so viel Wert darauf legt, in dem Artikel Herrn Vosgerau als ‚Juristen‘ und ‚Verfassungsrechtler‘ zu bezeichnen, dürfen sie seine rechtliche Einschätzung zum zentralen Vorwurf nicht einfach unterschlagen“, findet Brennecke. Auch diese Sache ist nun seit Freitag vor Gericht.

Was ist nun von den beiden Klagen zu halten? „Der Kern der Berichterstattung“ sei auf juristischem Wege bisher nicht angegriffen worden, fasst Feldmann zusammen, „sondern wenige nebensächliche Formulierungen und die angeblichen Recherche-Methoden“.

Das liege daran, dass der Artikel von „Correctiv“ so geschrieben sei, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, und kaum Tatsachenbehauptungen, hält Brennecke dagegen. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen. „Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen.“
Eidesstattliche Versicherungen sollen Klarheit schaffen

Um der „Legendenbildung“ entgegenzutreten, habe Brennecke trotzdem vor Gericht auch dazu vorgetragen. Seinem Antrag für Vosgerau hat er nach eigener Aussage eidesstattliche Versicherungen von sieben Teilnehmern beigefügt, in denen sehr detailliert aufgeführt werde, was auf dem Treffen gesagt wurde und was nicht. „So schildern die Teilnehmer in dem Wissen, dass sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen würden, dass Sellner zwar in seinem Vortrag gefordert hat, dass ausreisepflichtige Asylanten und Ausländer schneller abgeschoben werden sollten, dass es dabei aber nie um deutsche Staatsangehörige oder rassistische Kriterien gegangen sei.“

Auf die Rückfrage einer Unternehmerin zu vormaligen Ausländern mit deutschem Pass habe Sellner keine Abschiebung für möglich gehalten oder gefordert. Wenn sie beispielsweise in Bezug zu Islamismus oder Clan-Kriminalität auffällig werden würden, habe Sellner gesagt, bestünde nur die Möglichkeit, dass der deutsche Rechtsstaat mit den bestehenden rechtlichen Mitteln entschieden gegen Straftaten vorgehe, sodass sie sich entweder wieder rechtmäßig verhalten oder freiwillig dorthin auswandern würden, wo es laschere Regeln gebe. Der zentrale Vorwurf des Correctiv-Berichts, „der momentan die Menschen auf die Straße treibt“, werde durch die eidesstattlichen Versicherungen als falsch zurückgewiesen, behauptet Brennecke.

Spannend wird nun, ob und wie „Correctiv“ zu den eidesstattlichen Versicherungen Stellung nehmen wird. In ihren „Fragen und Antworten“ zur Recherche schreibt die Redaktion: „Wir haben sehr zuverlässige Quellen und daher überhaupt keinen Zweifel daran, dass unsere Darstellung dessen stimmt, was bei dem Treffen gesagt wurde.“ Über die Quellen könne man allerdings keine Auskunft geben, um diese nicht in Gefahr zu bringen. Angesichts der breiten Wellen, die die Recherche geschlagen hat, ist davon auszugehen, dass beide Seiten den Instanzenzug vollständig ausschöpfen werden. Der juristische Streit um die „Correctiv“-Recherche hat also gerade erst begonnen.


Warum viele Menschen den Medien nicht mehr vertrauen

von Jan Fleischhauer...

Der Whistleblower steht in der Presse hoch im Kurs. Aber wehe, die Indiskretion trifft einen selbst, dann ist der Teufel los. Dann schickt man heimlich die IT-Experten zur Ausforschung der eigenen Redaktion.

Stellen wir uns Folgendes vor: In einer angesehenen Zeitung des Landes erscheint über einen Wirtschaftsführer ein Bericht, in dem dieser nicht gut wegkommt. Wie die Zeitung schreibt, hat der Mann die Arbeiten anderer als seine eigene Leistung ausgegeben – nichts, was ihm den Job kosten könnte, aber für jemanden in seiner Position doch peinlich.

Statt die Sache auf sich beruhen zu lassen, ruft der Konzernchef den Vorstand zusammen. Das sei eine üble Kampagne, die da gegen ihn losgetreten worden sei, tobt er. Er sei sicher, dass der Anstoß dazu von jemandem aus dem eigenen Unternehmen komme. Er verlange, dass der Maulwurf ausfindig gemacht werde.

Die Personalabteilung wird hinzugezogen, auch die Rechtsabteilung. Es ergeht die Weisung, die Telefone und Computer der Mitarbeiter auf Hinweise zu untersuchen, wer zu der Zeitung Kontakt aufgenommen haben könnte. Die Ausforschungsaktion ist absolut vertraulich, das ist allen Beteiligten klar. Kein Wort zu niemandem, so wird es vereinbart.


Ein Manager würde gefeuert - und bei der SZ?

Was wäre los, wenn so eine Geschichte herauskäme? Der CEO könnte noch am selben Tag seinen Hut nehmen. Ein Firmenchef, der seine Angestellten hinter ihrem Rücken ausspähen lässt, weil er die Berichterstattung über ihn nicht erträgt? Da sind Manager in Deutschland schon für ganz andere Dinge gefeuert worden.

Die Sache hat sich ziemlich genau so zugetragen wie geschildert, allerdings mit vertauschten Rollen. Das Unternehmen, in dem sich der Spähvorgang zutrug, ist nicht irgendein Konzern, sondern die „Süddeutsche Zeitung“ – und der Firmenchef, der auf Rache sann, der Chefredakteur persönlich.

Dass das Vertrauen in die Medien erodiert, ist beklagenswert. Man sieht es in den Auflagen, man sieht es in den Umfragen. In einer aktuellen Infratest-Studie geben 49 Prozent der Befragten an, dass sie wenig oder gar kein Vertrauen in die Tageszeitungen haben.

Warum trauen die Leute der Presse nicht mehr? Weil sie von rechten Scharfmachern aufgehetzt werden, wie eine Erklärung lautet? Mag sein. Das ist auch die Haltung in der Führung der „Süddeutschen“: Alles das Werk rechter Demagogen, die unabhängige Presseorgane in die Knie zwingen wollen.

Leser sind sensibel

Meine Erklärung wäre naheliegender: Viele Leser reagieren empfindlich auf Doppelstandards. Wenn sie den Eindruck gewinnen, dass Journalisten die Maßstäbe, die sie an andere anlegen, ignorieren, wenn sie selbst betroffen sind, dann gerät etwas ins Rutschen.

Der Whistleblower steht im Prinzip hoch im Kurs. Fast alle Medienhäuser haben digitale Briefkästen eingerichtet, in denen man anonym Hinweise ablegen kann, wenn man jemandem mit Rang und Namen schaden möchte. Informantenschutz gilt in der Branche als hohes Gut. Blöd nur, wenn der Whistleblower im eigenen Haus sitzt. Dann fliegen alle Grundsätze aus dem Fenster, wie man bei der „SZ“ sieht: Die Hochachtung vor dem anonymen Tippgeber ebenso wie der Informantenschutz.

Im Fall der „Süddeutschen“ begann die Malaise mit einem Bericht im Branchendienst „Medieninsider“, wonach es die stellvertretende Chefredakteurin in ihren Texten mit den Quellenangaben nicht immer ganz genau genommen habe. In drei Artikeln ließen sich Stellen ausmachen, die sie aus anderen Artikeln kopiert hatte, ohne den Urheber zu nennen. Shit happens, hätte ich gesagt: Wer viel schreibt, langt auch mal daneben. Zumal in einer Tageszeitung, wo es schnell gehen muss. Aber so konnte man die Plagiatsaffäre in der Hultschiner Straße, dem Redaktionssitz der „SZ“, nicht sehen.

SZ-Chefredakteur befürchtet Verleumdung

Chefredakteur Wolfgang Krach nahm sich die Sache sehr zu Herzen. Auf einer Redaktionskonferenz sprach er mehrfach von einer Verleumdung, um die „SZ“ zu diskreditieren. Postwendend fand sich auch dieser Auftritt im „Medieninsider“ wieder. Wir Journalisten sind eine verschwatzte Bande. Wer von der Indiskretion lebt, ist selbst nicht immer der Verschwiegenste, Gott sei’s geklagt.

Im Nachhinein müssen Rechtfertigungen her, warum man heimlich die Verbindungsdaten der Redakteure auslesen ließ. Eine Redaktionskonferenz sei ein besonders geschützter Ort, heißt es in einer Stellungnahme der Zeitung. „Wenn das Herz einer Redaktion abgehört wird, können wir das nicht hinnehmen“, erklärte Krach. Ein Lauschangriff wäre in der Tat ein gravierender Vorgang. Ein Journalist, der heimlich mitschreibt, bewegt sich im Rahmen des Erlaubten. Ein Journalist, der heimlich das Tonband einschaltet, steht mit einem Fuß im Gefängnis.

Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, dass irgendjemand irgendetwas mitgeschnitten hätte. Oder dass einer der Redakteure die Geistesgegenwart besessen haben könnte, rechtzeitig vor der großen Aussprache den Konferenzraum zu verwanzen, wie es die Chefredaktion nahelegt. Wohlweislich hat sie die vermeintliche Straftat nie zur Anzeige gebracht. Man habe die Polizei nicht im Haus haben wollen, heißt es dazu – wegen des Informantenschutzes. Wie alle Scharaden hat auch diese ihre komischen Seiten.

SZ schrieb über den Spiegel ohne Skrupel

Ich habe beim „Spiegel“ so manchen Chefredakteurswechsel erlebt, darunter auch den einen oder anderen unfreiwilligen. Natürlich haben die „SZ“-Kollegen in München jeweils regen Anteil am Geschehen genommen. Als Wolfgang Büchner beim „Spiegel“ der Garaus gemacht wurde, konnte man auf den Seiten der „Süddeutschen“ im Wochenprotokoll den Fortgang der Erledigung lesen. Ich kann mich nicht erinnern, dass Wolfgang Krach damals von einem Angriff auf die Pressefreiheit gewarnt oder sich Sorgen um den Schutzraum der Redaktionskonferenz gemacht hätte.

Wie kommt man auf die Idee, wegen einer vergleichsweisen Lappalie die IT-Experten gegen die eigenen Leute in Marsch zu setzen? Ich kann mir das allenfalls mit einem bestimmten Mindset erklären. Wer von der eigenen Bedeutung so durchdrungen ist, dass er nur noch mit Stock im Hintern gehen kann, dem gerät alles zur Staatsaffäre, auch der Bericht über ein paar abgeschriebene Absätze. Wie man lesen konnte, hat Krach neulich einem Berliner Rechtsanwalt gerichtlich verbieten lassen wollen, im Zusammenhang mit der „SZ“-Berichterstattung über Till Lindemann von „Belastungseifer” zu sprechen.

Ich komme aus einer Generation, für die Belastungseifer noch eine Auszeichnung war. Was haben wir nicht dem armen Gerhard Schröder das Leben schwer gemacht und Joschka Fischer obendrein. War es ungerecht, aus ein paar Tausend fälschlicherweise ausgestellten Visa in Kiew die große Visa-Affäre zu machen? Natürlich war es das. Aber es war auch ein Riesenspaß.

Im Nachhinein müssen Rechtfertigungen her

Vielleicht glauben sie an der Hultschiner Straße wirklich, sie würden nun jeden Tag für den Erhalt der Demokratie streiten. Das Problem ist: Auch die meisten Texte lesen sich inzwischen so, als führe der Bundespräsident den Stift. Die erhabene Langeweile, die viele Artikel durchzieht, wird nur noch von der Ehrpusseligkeit der Führungsleute übertroffen.

Es gibt wunderbare Journalisten bei der „SZ“, das will ich ausdrücklich sagen. Roman Deiningers Beobachtungen der CSU sind zum Niederknien. Willi Winkler über die linken Heroen von damals: immer ein Gewinn. Wenn Hilmar Klute sich Gedanken zum Stand der Komik macht, nicke ich bei jedem Satz. Aber halt, ich muss vorsichtig sein, wen ich nenne. Am Ende heißt es noch, die Kollegen hätten für diesen Text mit mir gesprochen.

Am Donnerstag machte die Meldung die Runde, die stellvertretende Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid habe sich möglicherweise etwas angetan. Anfang der Woche hatte Wolfgang Krach eine Wahrheitskommission eingerichtet, um die gegen sie gerichteten Plagiatsvorwürfe untersuchen zu lassen, was den Fall endgültig auf die Ebene der Großaffäre hob. Am Freitag dann die erlösende Nachricht: Sie wurde in der Nähe ihres Heimatdorfs gefunden.

Die Umstände des Verschwindens sind ungeklärt. Aber vielleicht kann man diese Geschichte ja zum Anlass nehmen, nicht jeden Fehler zum Skandal aufzublasen. Manchmal sind Schnitzer nur Schnitzer und Schludrigkeiten nur Schludrigkeiten. Das gilt übrigens in alle politischen Richtungen.



Der Terror des Lebens...

von Birgit Kelle...

Mitten in die Champagnerperlen der Berliner Kulturelite platzt ein Haufen islamischer Terroristen, der souverän seine Hinrichtungsorgie vor den übertragenden ARD-Kameras abfeiert. „Auslöschung“ ist ein Roman über den ganz normalen Terror des Lebens.



Was tun, wenn die Groteske der Realität die Fiktion zu überholen scheint und der Beobachter eines Schauspiels erkennt, dass er nicht Zuschauer, sondern Statist der Handlung ist, worauf ihn keine zeitgemäße Trigger-Warnung vorher hingewiesen hatte? So, wie der Ich-Erzähler in Giuseppe Gracias neuestem Roman „Auslöschung“ nicht mehr auseinanderhalten kann, ob er der Inszenierung seines eigenen Buches beiwohnt – hatten nicht alle Verlage es abgelehnt? -– ob er längst tot ist oder im Delirium der Erinnerung, ereilt auch den Leser ein ständiges Déjà-vu angesichts der handelnden Protagonisten, die einem so bekannt vorkommen, dass man ihnen gleich die Namen lebender Akteure des Zeitgeschehens zuordnen könnte.

Mitten in die Champagnerperlen der Berliner Kulturelite platzt ein Haufen islamischer Terroristen, der souverän seine Hinrichtungsorgie vor den übertragenden ARD-Kameras abfeiert. Terrorist Hamed S. entspricht leider nicht dem Opfergeschwätz deutscher Soziologenstuhlkreise, sondern ist hochgebildet, sprachlich ausgefeilt und von ruhiger Entschlossenheit, die westliche Welt mit ihren eigenen technischen Mitteln zu töten. Großartig die feine Ironie, seine Botschaft an die „Ungläubigen und Denaturierten“ ausgerechnet von jenen Medien per Livestream in die ganze Welt zu übertragen, die mit ihrer Gutmenschmentalität stets besonders viel Verständnis für die vermeintlichen Opfer westlicher Islamophobie zeigten. Es wird ihnen allen nichts nutzen, zählen die Rächer Allahs sie doch trotzdem zu dem verrotteten, westlichen, jüdischen, amerikanischen, kapitalistischen, konsumgesteuerten System, das einfach nicht verstehen will, dass die Anschläge der vergangenen Jahrzehnte nicht die Taten verirrter Falschversteher des Islam gewesen waren, sondern ganz im Gegenteil das Heldentum jener, die ihn ganz genau verstanden hatten.

Und so werden sie alle nacheinander schuldig gesprochen und exekutiert. Der Literaturnobelpreisträger zuerst, der sich in seinem Aufruf zum Kampf um die „Werte Europas“ und natürlich gegen politischen und religiösen „Radikalismus“ so sehr selbst gefällt. Der Islamwissenschaftler, wegen seines Glaubensabfalls, die dickliche Politikerin der Konservativen, das schmetterlinghafte, deutsch-amerikanische Schauspielsternchen und jener aufrechte Chefredakteur von internationalem Renommee, der zumindest noch mutig zur verbalen Verteidigung der freien Moderne ansetzt und Verständnis zeigt für die „Verunsicherung“, die sie in manchen auslöse. Es löst bei Hamed S. indes nur die Kalaschnikow aus. Nacheinander werden Literaturbetrieb, islamischer Glaubensverrat, Politik, Filmindustrie und Mainstreammedien stellvertretend für ihre „Anbetung von Erfolg, Konsum und Hurerei“ live und in Farbe ausbluten.

Mit präzisem, sprachlichem Skalpell hingerichtet

Die Auslöschung nach Gracia ist jedoch nicht einfach die Erzählung genau jenes islamistischen Terroranschlages, der heute jederzeit beliebig in Berlin, Paris, London oder Rom den roten Teppich einer Filmpremiere in ein Blutmeer verwandeln könnte, sondern das feine Verweben des Massakers mit dem tragischen Selbstmord einer Frau, die sich an genau dieser Gesellschaft zugrunde richtete. Ein Sittengemälde des Zerfalls christlicher Wertvorstellungen zugunsten der Ersatzreligion von sexueller Befreiung und Selbstoptimierung, gepaart mit der Todessehnsucht des depressiven Ich-Erzählers, der seine verstorbene Frau im Berliner Blutbad wiederzusehen glaubt, aber die Erkenntnis verweigert, gerade zu sterben. Ist er wirklich mutig aufgesprungen und hat sie alle angeschrien?

Es gibt diese Szene, in der der Erzähler mit seinem Schwager, dem schwulen Enfant-terrible-Regisseur Lichtenberg, in einer versoffenen Bordeauxnacht darüber sinniert, durch welches Drehbuch das frei nach Neil Postman längst zu Tode amüsierte Publikum der Berliner Theaterbühnen überhaupt noch zu schocken sei, weil die Realität vor der Theatertüre längst besser jeden Sex, jede Perversion und ordinäre Nacktheit abfeiert, als es eine Bühnen-Inszenierung noch vermag. Nach der dritten Flasche erdenken sie jenen Plot, der heute wahrscheinlich die maximale Aufregung in der Szene der achtsam Gendersensibilisierten auszulösen vermag: Die konservative, glückliche, gebildete Vollzeitmutter mit Alleinverdienerehemann, die ihr Leben gegen postmodern emanzipierte Vollzeitzombis der All-Inclusive-Gesellschaft verteidigt. Es scheitert an der Erkenntnis, dass sich wahrscheinlich kein Autor finden lassen wird, der so eine Geschichte schreiben und die Glaubenssätze der amtierenden Kulturreligion infrage stellen würde, um damit seinen Karriereselbstmord einzuläuten.

Es werden nicht nur Menschen, sondern ganze Weltbilder in diesem kleinen Buch mit präzisem, sprachlichem Skalpell hingerichtet, wobei der Protagonist für einen kurzen Moment seinen eigenen Falling-Down-Moment erlebt. Und dann immer wieder Veronika und die große Frage nach dem Warum, nach der Schuld, auch der eigenen dieses Autors, der längst im Medienbetrieb verstoßen wurde, weil sie ihm alle in den Rücken gefallen sind – die Kollegen, die feigen Vertreter der christlichen Kirchen, die knopfdruckdauerbeleidigten Islamvereine und die vorauseilend gehorsamen Politiker, nur weil er sich nicht an ihrem verlogenen, byzantinischen Geschwätz beteiligen wollte. Ausgerechnet ein vereinzelter katholischer Priester bekommt die Rolle des Romantikers, des Retters der Liebe gegen alle Widerstände. Niemals verklingt jedoch das Hintergrundgeräusch jenes Zuges ganz, vor den sich Veronika trotzdem warf.

Rund um die Trauer um diese Frau verpackt der Autor den Clash of Civilizations in die glitzernd-dekadente Oberflächlichkeit des Berliner Kulturbetriebes und bekommt Zweifel, ob die Herren Islamisten angesichts dieses Haufens nicht doch recht haben, oder ob er sich gerade nur seinem eigenen Überdruss und Angewidertsein gegenüber diesem sinnentleerten Leben hingibt. Eine als Roman getarnte Gesellschaftskritik über den ganz normalen Terror des Lebens und das Wunder der Liebe.

„Auslöschung“ von Giuseppe Gracia, 2024, Fontis Verlag, Basel. Hier bestellbar.

Birgit Kelle, geb. 1975 in Siebenbürgen, Rumänien, ist freie Journalistin und Bestesellerautorin (unter anderem „Gendergaga“, „Muttertier“ und „Noch Normal?“).


Freitag, 9. Februar 2024

Ist sie tot oder lebt sie?

von Thomas Heck...

Was für eine kranke Person schreibt einen Abschiedsbrief, hinterlässt ihr Auto auf einem Waldweg am Fluss, verschwindet über Nacht und taucht dann am nächsten Morgen gegen 11 Uhr stark unterkühlt wieder auf?

Alexandra Föderl-Schmid, ehemalige stellvertretende Chefredakteurin der SZ, die Alice Weidels Doktorarbeit wegen angeblicher Plagiate zerlegen wollte und später dann über die eigene Dissertation aufgrund Plagiatsvorwürfe stolperte, hadert nun mit der eigenen Opferrolle...

Eine interessante Einordnung finden Sie auch hier...

Was wir über den Fall #FoederlSchmid wissen - und was nicht: Donnerstag, 8.2.2024 Gegen halb 5 Uhr morgens geht eine Mail von ihr ein. Inhalt: „Die Jagd ist beendet.“ Im Laufe des frühen Vormittags telefoniert sie mit ihrem Bruder. Dieser informiert zwei Stunden später die Polizei. Frau Föderl-Schmid hat in der Zwischenzeit ihren Wagen bei einer Tankstelle in Braunau geparkt. Vermutlich ist es die dortige BP. Passanten melden der Polizei eine Frau „im Grenzfluss“. Um 8:20 Uhr startet die Suchaktion. Rasch findet man das Auto und darin einen mutmaßlichen Abschiedsbrief. Der Inn wird intensiv abgesucht. Von der Frau fehlt jede Spur. Temperatur in der Nacht: 8 °C Freitag, 9.2.2024 Um 11 Uhr wird Frau Föderl-Schmid stark unterkühlt unter der Innbrücke (2,7 km oder 37 Gehminuten von Auto und der Tankstelle) gefunden. Um 13 Uhr wird sie im vier Minuten entfernten Krankenhaus Braunau eingeliefert. Bleibt die Frage: Wie verzweifelt muss diese arme Frau gewesen sein, wenn sie über 24 Stunden lang dabei zusieht, wie sich die Suchmannschaften für sie abmühen?

Donnerstag, 8. Februar 2024

Eine Runde Mitleid für "Correctiv"

von Mirjam Lübke...

 
Oh Menno! Die bösen Rechten zerlegen unsere "Recherchen!"


So mancher von uns hat es schon im Dialog mit Linken und Grünen erlebt: Man widerspricht einem gängigen Narrativ, indem man etwa über die schmutzige Seite der "grünen Energie" berichtet. Schon schallt es einem entgegen: "Quelle?!" - wer das Spiel kennt, weiß spätestens an diesem Punkt, dass der Fragesteller nicht wirklich an weiteren Informationen interessiert ist, die werden in der Regel höflicher erfragt. Auch unter Durst leidet der Forderer nicht, vielmehr reibt er sich schon jetzt die Hände, weil er eine vermeintlich geniale Falle aufgestellt hat. Egal, welche Publikation man ihm nun nennt, er wird ein Haar in der Suppe finden. Entweder ist ihm der Autor zu "rechts", das Magazin, welches den Artikel veröffentlicht hat, sowieso. Oder er gilt als "höchst umstritten" - was übersetzt heißt, dass er nicht mit den Wölfen heult, sondern sich den Luxus einer eigenen Meinung gönnt. Umso schlimmer, wenn er diese auch noch auf Fakten stützen kann! Man kann in diesem Falle nichts Gemeineres tun als dem Fragesteller einen Artikel aus einer Mainstream-Zeitung zu präsentieren - sei es nun die "taz" oder die "Süddeutsche".

Der normale Bürger und Hobbyautor schreibt in der Regel nichts wider besseres Wissen, auch wenn er sich mangels wichtiger Informationen gelegentlich in eine fachliche Sackgasse begibt. Die Frage nach den Grundlagen seines Textes ist also grundsätzlich legitim und wenn sie gar mit der Absicht gestellt wird, vom eigentlichen Thema abzulenken, darf man erst recht misstrauisch werden. Von Profi-Journalisten hingegen darf man objektive Recherche erwarten; eine Erwartung, die allerdings leider immer häufiger enttäuscht wird, sei es nun, weil in den Redaktionen Personal eingespart wird oder aber gar kein Interesse daran besteht, alle Seiten eines Sachverhalts darzustellen. Was uns in den Medien geboten wird, grenzt mitunter schon an Dreistigkeit oder hat diese Grenze bereits überschritten. Eigentlich sollte man zumindest ein wenig Scham erwarten können, wenn Journalisten beim Erfinden von Geschichten erwischt werden. Aber der Relotius-Schock scheint längst überwunden.

Beim Mogeln ertappt

Wenig erstaunlich mutet daher die verschnupfte Reaktion der "Correctiv"-Autoren an, nachdem sie beim Mogeln ertappt wurden. Da haben sie uns vermeintlichen "Investigativ-Journalismus" über das Potsdamer Treffen böser CDU- und AfD-Verschwörer serviert und scheuten keine Kosten und Mühen. Sogar eine schwimmende Sauna hatten sie angemietet, um mit ihrem Richtmikrofon die rechten Schurken in Inspektor-Gadget-Manier professionell auszuspähen. Ein Spionagesatellit lag dann trotz staatlicher Unterstützung außerhalb des finanziell vertretbaren Rahmens. Auch wenn sich die Medien reichlich Mühe geben, uns weitere "Enthüllungen" anzukündigen, hält sich der Informationsgehalt dieser Meldungen in engen Grenzen.

"Was war da los?", fragt sich der kritische Bürger. Das Netz deckt darüber hinaus täglich neue Versuche auf, die teils frei erfundene Story zurechtzurücken. Denn im Internet verschwindet zwar vieles, aber findige Nutzer können es in der Regel schnell wieder aufspüren. Mit diesen Tatsachen konfrontiert, sieht sich "Correctiv" nun "Hass und Hetze" ausgesetzt. Da zuckt man erst einmal zusammen, denn auch wenn die frei erfundene Geschichte auf der Straße eine schon unheimliche Wirkmacht entfaltet hat, sollte das nicht zu Drohungen gegen die Journalisten führen. Mittlerweile ist diese Wortkombination jedoch zum Standard-Satzbaustein avanciert, wann immer Unangenehmes auf den Tisch gepackt wird. Man könnte sie mit "Wir haben Gegenwind bekommen" übersetzen.


Von "Hass und Hetze" ist immer häufiger die Rede, wenn von den Linken gepflegte gesellschaftliche Missstände in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten. Themen wie der politische Islam, Clankriminalität oder eben das überstrapazierte Asylrecht in Deutschland dürfen nur mit Samthandschuhen angefasst werden. Sonst betreibt man "Hass und Hetze", egal wie sachlich man bleibt. Nun haben sich Teilnehmer des Potsdamer Treffens - wie Ulrich Vosgerau - "erdreistet", den Sachverhalt ein wenig zurechtzurücken. Eigentlich sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, Beschuldigten das Recht zur Darstellung der eigenen Sichtweise zu ermöglichen, insbesondere, wenn die Vorwürfe schwer wiegen und Demonstrationen und Diskussionen um Parteiverbote nach sich ziehen. Dieses Recht räumten die Römer sogar den Teilnehmern der Catilinarischen Verschwörung ein.

Aber anscheinend sind wir an einem Punkt angelangt, an dem sich "Rechte" klaglos jeglichen verbalen Unrat überkübeln lassen müssen. Niemand findet es mehr bedenklich, wenn sogar Privatwohnungen ausgespäht werden oder man sich bestimmte Vorträge erst gar nicht mehr anhören darf. Die Journalisten maßen sich die Rolle eines Türstehers an, der statt Clubbesuchern nur noch bestimmte, streng festgelegte Meinungen einlässt. Statt gegen diese Anmaßung zu protestieren, spenden die Berufskollegen fleißig Applaus für jede "Enthüllung" - auch wenn diese auf noch so dubiose Weise entstanden ist. Ein gewisser "Verwöhneffekt" bleibt deshalb nicht aus. Auch die Journalisten von "Correctiv" fielen offenbar aus allen Wolken, weil sie nicht von jedem als Helden gefeiert werden. Da hilft nur eins: Ihnen weiterhin zu widersprechen, damit sie ihren Höhenflug beenden. Wenn auf ihrer Seite nicht mehr genug Anstand herrscht, um bei der Wahrheit zu bleiben, dann sollte man ihnen schon deutlich klarmachen, dass man so etwas nicht dulden wird. Mit Kritik muss man schon umgehen können, ohne gleich die Opferkarte zu ziehen.



Heil H. - Herr Weihnachtsmann? Jetzt wird es absurd...

von Thomas Heck...

Der Kampf gegen die AfD geht in die Schlußrunde. Und es wird immer absurder. So vermutete der Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin bei dem lustigen Schneemann mit der blauen Weste einen Nazi-Hintergrund mit dem grüßenden rechten emporgereckten Arm, dem berüchtigten und verbotenen Nazi-Gruß. Aufgestellt wurde der deutscheste aller Weihnachtsmänner von der AfD in Berlin Pankow. Laut Werbung soll der große selbst aufblasende Weihnachtsmann "Kinderaugen zum Leuchten" bringen. Gereicht hatte es nur für leuchtende Polizeiaugen, die einer großen Verschwörung auf der Spur waren.

Und, die Verschwörung ist nicht zu übersehen und scheint sich bundesweit zu erstrecken. Denn Amazon ist voll von Nazi-grüßenden Weihnachtsmännern. Die Staatsschützer kamen dann wohl aber selber zur Erkenntnis, dass hier der AfD nichts nachzuweisen war und hat nicht mehr weiterermittelt. Aber tröstet Euch Freunde, das nächste Mal klappt es bestimmt...

Tipp: Wie wäre es denn mal, sich in der Zwischenzeit um die Antisemiten und Israelhasser zu kümmern, die in unseren Straßen marodieren oder jüdische Studenten verprügeln? Denn für die entsprechende Gesinnung bedarf es nicht des erhobenen rechten Arms. 





 

Mittwoch, 7. Februar 2024

Pirincci-Urteil: Knast für die Wahrheit?

von Elmar Hörig...

Regensburg hat ein massives Problem mit Flüdschies. Die Polizei hat Teile der Stadt zum „Einsatzschwerpunkt“ erklärt. Diebesbanden plündern am helllichten Tag immer wieder einen Supermarkt. Silvester randalierten Männergruppen in der Altstadt, bedrängten eine Frau sexuell. Und erst vor wenigen Tagen wurde eine junge Frau in einer Grünanlage neben der katholischen Mädchenschule St. Marien - dem einst idyllischen Schlosspark, der inzwischen Hotspot tunesischer "Flüchtlinge" ist, von zwei Männern vergewaltigt. „Lassen Sie Ihre Töchter den Schulweg nur in Gruppen antreten“, schreib da der Schuldirektor an die Eltern - eine Bankrotterklärung erster Klasse. Der Raum um den Bahnhof wird nun verstärkt sonderüberwacht.

Das ist doch alles nur noch der reine Wahnsinn. Aber wenn man genau diese Situationen beschreibt oder gar darauf hinweist, dass all diese Probleme vor- und überwiegend von jungen Muslimen begangen werden, die zudem noch als angebliche "Schutzsuchende" herkamen: Dann läuft man Gefahr, wegen Volksverhetzung angeklagt zu werden.

Unglaublich, was hier abgeht

Die Wahrheit aber ist Tatsache und kann niemals "Volksverhetzung" oder "Rassismus" sein. Trotzdem wurde jetzt der Blogger Akif Pirinçci genau deshalb zu neun Monaten - erstmals ohne (!) Bewährung - von einem Bonner Gericht verurteilt, weil er exakt die reale Entwicklung in Deutschland beschrieb. Mit drastischen Worten zwar, aber trotzdem zutreffend. Unglaublich, was in diesem Land abgeht! Hoffentlich gewinnt Pirincci die Berufung. Regensburg lässt grüßen!

Schriftsteller Akif Pirincci mit seinem Anwalt Mustafa Kaplan



Die meisten Leute scheint das nicht zu interessieren. Die Fragen, die man sich mittlerweile in Deutschland stellt, lauten stattdessen: Wer streikt heute? Wer protestiert heute gegen rechts und wo? Ich frage mich da: Arbeitet überhaupt noch jemand in diesem gebeutelten Land... .ääh, ich meine natürlich: im besten Deutschland, das es je gegeben hat?



Palästinensischer Student an FU Berlin kann weiter Juden angreifen...

von Thomas Heck...

Ein palästinensischer gewaltaffiner Student, der einen jüdischen Studenten beinahe totgeschlagen hat, hat von der Freien Universität Berlin oder vom Land Berlin nichts zu befürchten. Bis auf ein zeitlich begrenztes Hausverbot sind keine Maßnahmen geplant. Eine Exmatrikulation wird es nicht geben, eine Ausweisung ebenfalls nicht. Da kann der Zentralrat der Juden fordern was er will, passieren wird nichts. Die Begründung? Hanebüchen und ein Schlag ins Gesichts eines jeden Studenten jüdischen Glaubens. Die Berliner Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra, SPD, beklagt, mit einer Exmatrikulation wäre "ein hohes Grundrecht betroffen". Das Grundrecht des Juden auf körperliche Unversehrtheit habe da zurückzustehen. Auf dem Twitter-Account der Senatorin zu dem Thema keinerlei Reaktionen.


Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte den ermittelten Täter erst gar nicht festgenommen, obwohl ein antisemitisches Motiv nicht "fernliegend ist". Jedoch wäre Untersuchungshaft nur angezeigt, wenn der Täter sich durch Flucht der Strafverfolgung entziehen würde. Bei einem Palästinenser natürlich gar nicht vorstellbar. Da lässt man ihm lieber die Gelegenheit, sich den nächsten Juden zu greifen. So ist Berlin.

Auch von der Uni-Leitung in Person von FU-Präsident Günter Matthias Ziegler ist bis auf ein Hausverbot von höchstens 3 Monaten, welches jetzt geprüft wird, wenig zu erwarten. Gewaltbereite Studenten sind an der FU daher gut aufgehoben, insbesondere, wenn sie gegen Israel oder Juden agieren. In guter alter linker Tradition der FU. Egal, was Ziegler auf Twitter verlautbaren lässt. Der rot-rot-grüne Senat hatte 2021 extra das Hochschulgesetz geändert. Seitdem können selbst antisemitische Schläger nicht mehr des Campus verwiesen werden.


Die Angst für Juden vor Repression und Angriffen wird daher weiterbestehen. Seit dem 07.10., dem Terrorangriff der Hamas auf israelische Zivilisten haben linksgrüne und palästinenische Studenten und Störer ein Klima der Angst erzeugt, welches Wirkung zeigt und den Nahostkonflikt mit Billigung der Uni-Leitung und der politischen Führung in Berlin in die Unis getragen. Leidtragende sind nicht nur Juden, sondern alle, die sich offen mit Israel solidarisieren.


Nach dem mutmaßlichen Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität Berlin fordert der Zentralrat der Juden von der Hochschule strikte Konsequenzen. «Wer einen jüdischen Kommilitonen krankenhausreif schlägt, weil er Jude ist, der hat an einer deutschen Universität nichts zu suchen», erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Dienstag in Berlin. «Eine Exmatrikulation des betreffenden Studenten ist alternativlos.» Nach Darstellung der Universität ist ein solcher Rauswurf aber rechtlich nicht möglich.

Der 30-jährige jüdische Student Lahav Shapira war am Wochenende mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein 23-jähriger propalästinensischer Kommilitone soll ihn in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Polizei hatte berichtet, dass beide zunächst in Streit gerieten, bevor der 23-Jährige plötzlich zugeschlagen habe. Der mutmaßliche Täter floh zunächst, wurde dann aber ermittelt.

Wissenschaftssenatorin ist skeptisch

Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra sieht die Exmatrikulationsforderungen skeptisch. «Es ist ein hohes Grundrecht, das hier betroffen wäre von einer Exmatrikulation», sagte die SPD-Politikerin in der RBB-«Abendschau» am Dienstag. «Exmatrikulation aus politischen Gründen lehne ich auch grundsätzlich ab.» Hochschulen seien offene Räume der Kommunikation und der Debatte. «Die Wissenschaft lebt von Austausch, lebt von Internationalität, lebt von internationalen Studierenden. Und natürlich gibt's auch dann mal Konflikte auf dem Campus. Und die müssen wir eindämmen.»

«Antisemitisches Tatmotiv nicht fernliegend»

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin, die den Fall inzwischen übernommen hat, wurde der Tatverdächtige nicht festgenommen. Ein Sprecher der Behörde erklärte am Dienstag auf Anfrage: «Untersuchungshaft würde voraussetzen, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen könnte. Dies ist hier nicht der Fall.» Die weiteren Ermittlungsschritte würden geprüft. Im Raum stehe der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung. «Ein antisemitisches Tatmotiv scheint nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen nicht fernliegend», erklärte der Sprecher weiter.

Die Freie Universität hatte sich am Montag bestürzt über den «mutmaßlich antisemitisch motivierten Angriff» geäußert und angekündigt: «Wenn sich bestätigt, dass der Täter Student der Freien Universität Berlin ist, wird die Hochschule umgehend die möglichen juristischen Schritte im Rahmen des Hausrechts prüfen und gegebenenfalls ein Hausverbot durchsetzen.»

Zentralratspräsident Schuster reicht das nicht. «Die FU Berlin hat die Verantwortung dafür, dass es in ihren Reihen keinen Platz für Extremismus und Antisemitismus gibt», erklärte er in Berlin. «Die Beschwichtigungstaktik und die Ausflüchte der Hochschulleitung müssen endlich ein Ende haben. Wenn der Kampf gegen Antisemitismus ernst genommen wird, müssen antisemitische Straftaten zur Exmatrikulation führen.»

Uni-Präsident stellt schärfere Regeln in Aussicht

Die Uni erläuterte jedoch auf ihrer Webseite, eine Exmatrikulation sei unmöglich. «Das sogenannte Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, wurde durch Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft. Somit ist eine Exmatrikulation schon formal nicht möglich.» Zur Sicherung des geordneten Hochschulbetriebs könnten «Maßnahmen gegen Störungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten getroffen werden (z.B. Hausverbot)».

FU-Präsident Günter Matthias Ziegler sagte der «Abendschau»: «Ich habe den Eindruck, dass wir nachschärfen müssen, zumindest in den Hilfsmitteln, die wir haben. Und dass das, was im Moment besteht, eben ein Hausverbot begrenzt auf drei Monate, möglicherweise für die Situationen, die wir haben, nicht reichen wird.»

Die Jüdische Studierendenunion mahnte die FU-Leitung. «Jüdische Studierende erwarten endlich klare Konsequenzen für Antisemiten am Campus», sagte die Verbandspräsidentin Hanna Veiler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. «Universitätsleitungen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen. Öffentliche Statements sind nicht mehr genug.» Die Uni müsse Judenhass bei Studierenden und Angestellten den Nährboden nehmen.

Bruder spricht von der Vorgeschichte

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte es auch an deutschen Hochschulen immer wieder Konflikte zwischen proisraelischen und propalästinensischen Studierenden gegeben. An der FU hätten jüdische Studierende Angst, berichtete die «Bild»-Zeitung.

Der Bruder des verletzten Studenten, Shahak Shapira, sagte der «Berliner Zeitung», es gebe viele unbeantwortete Fragen zum Verhalten der Universität in den letzten Monaten. Sein Bruder Lahav hatte dem Bericht zufolge versucht, als Beobachter an propalästinensischen Aktionen teilzunehmen und dort Poster der von der Hamas entführten Menschen aufzuhängen. Dabei sei er gefilmt worden.

«Anstatt für Aufklärung zu sorgen, hat man es irgendwelchen dubiosen Twitteraccounts überlassen, mit nichts aussagenden Videoausschnitten gewisse Studierende als rechtsextrem oder gewalttätig zu framen, wo sie diejenigen waren, die körperlich angegangen wurden und von öffentlichen Demos oder gar Hörsälen ihrer Uni ausgeschlossen wurden», sagte Shahak Shapira der Zeitung. «Ist die FU jetzt schuld daran, dass mein Bruder angegriffen wurde? Nein. Aber dass die FU die Entwicklung einer Atmosphäre, aus der ein solcher Angriff hervorkommen kann, ein Stück weit zugelassen hat, ist schwer zu leugnen.»


Samstag, 3. Februar 2024

Die "aufrechten Demokraten" im Kampf gegen rechts...

von Thomas Heck...

Heute demonstrierten Hunderttausende von der Ampelregierung aufgefordert nicht nur gegen rechts, sondern gegen alles, was nichts links, woke, grün ist. Gegen die SUV-Fahrer und die mit der falschen Meinung. Israelfeinde und Antisemiten waren auch dabei. Deutschlandflaggen waren übrigens verboten, wie mehrfach von den Organisatoren über Lautsprecher verkündet wurde. Schöne neue Welt? Demokratisch? Mit Sicherheit nicht. Angsteinflößend, was wohl Sinn und Zweck dieser kruden Veranstaltung war.

Beispiel: Tadzio Müller, gewaltaffiner Vollzeit-FFF-Terrorist.


Unterdessen Ricarda Lang nur mit Personenschutz auftritt. 


Angesichts der folgende offenen Worte muss man allerdings konstatieren, in Lebensgefahr wäre nur Alice Weidel, Hans-Goerg Maaßen oder andere konservative Politiker gewesen.




Und mit solchen Gestalten lässt sich Luisa Neugebauer ablichten...


... und mit Antisemitenpack...




Donnerstag, 1. Februar 2024

Der Verfassungsschutz auf Abwegen...

von Thomas Heck...

Was der "Rechtsstaat" dieser Tage abliefert, erinnert an Deutschland dunkelste Zeiten. Die Überwachung der Opposition mit staatlich-repressiven und subversiven Methoden erinnert an Gestapo und Stasi, wenn auch nicht in dieser extremen Ausprägung. Dennoch ist jeder gefährdet, der die Regierung ablehnt und noch ist gar nicht abzusehen, wie weit der Staat noch gehen wird, um die Macht der Regierung zu erhalten. Sein neuestes Opfer: Hans-Georg Maaßen und die neue Oppositionspartei WerteUnion... 

Der einstige Chef ist offenbar im Visier seiner Behörde: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Hans-Georg Maaßen als Rechtsextremisten ein. Das geht aus einem 20seitigen Dossier hervor, auf dessen Herausgabe Maaßens Anwalt Christian Conrad (Kanzlei Höcker) beim BfV im August 2023 gedrungen hatte und das NIUS vorliegt.


In der Auflistung finden sich sowohl interne Erwähnungen Maaßens durch Dritte etwa im Schriftwechsel der mutmaßlichen „Reichsbürger“-Verschwörung um Prinz Reuß als auch eine minutiöse Dokumentation von Beiträgen Maaßens etwa in der Schweizer Weltwoche, in der Zeitschrift Cato oder die Nennung seines Namens in Bild. Maaßen soll bereits seit zwei Monaten beobachtet werden.


Das Dokument des Verfassungsschutzes listet Verbindungen von Maaßen zu anderen politischen Akteuren, aber auch Medien auf. Außerdem werden zahlreiche Äußerungen und Verbindungen aufbereitet, die Maaßens Aktivitäten auf sozialen Netzwerken und im Internet dokumentieren, etwa Interviews, aber auch Meinungsbeiträge bei X oder Telegram.

Auch wenn kein Auskunftsanspruch darüber vorliege, schreiben die BfV-Beamten, teilen sie „im Wege des Ermessens“ mit, dass Maaßen im Internet über eine Reihe von „Präsenzen bzw. Profile“ verfüge, etwa eine eigene Webseite, Facebook, Twitter, Telegram, Instagram, Youtube etc. „Ihr Mandant äußerte sich im Rahmen von Kolumnen und Aufsätzen zu unterschiedlichen aktuell-politischen Themen“, heißt es in dem Schreiben.

Keine Äußerung ist strafbar

Nach einer langen Liste von Online-Beiträgen in der Weltwoche werden ausgewählte Überschriften und Sätze aus den Beiträgen zitiert. In der Dokumentation von „in Bild und/oder Ton veröffentlichten Interviews und Gesprächen“ wird neben vielen anderen Auftritten Maaßen auch „Ich bin nicht rechtsradikal, ich bin normal' - Hans-Georg Maaßen über den Streit mit der CDU“ das Interview mit dem Autor dieser Zeilen für „Schuler! Fragen, was ist“ erwähnt. Erwähnungen Maaßens durch Influencer, Aktivisten oder „den Neonazi Tommy Frenck“ sind ebenfalls detailiert mit Quelle und Datum zusammengetragen.

Bemerkenswert an dieser äußerst umfangreichen Dokumentation ist die Tatsache, dass sämtliche Einlassungen Maaßens zulässig und straffrei sind. Wann wer beim Bundesamt für Verfassungsschutz auf der Grundlage welchen Anfangsverdachts diese Sammlung in der überwiegenden Zahl frei zugänglicher Äußerungen des früheren BfV-Chefs verfügt hat, wird in der Auskunft nicht mitgeteilt. Und vor allem: zu welchem Zweck?

Wer im zugrundeliegenden Bundesverfassungsschutzgesetz Paragraph 4 Abs. 1 nach Anhaltspunkten sucht, wird ratlos zurückbleiben. Zumindest liefert die vorliegende Sammlung keinen Anhaltspunkt, dass Maaßen den „Bestand des Bundes oder eines der Länder“ gefährden, „die staatliche Einheit aufzuheben“ oder einen „Personenzusammenschluss“ zu bilden, der darauf gerichtet wäre. Das BfV habe da einen gewissen Ermessenspielraum, sagen versierte Juristen. Dass solches Sammeln von Daten gewissermaßen auf Vorrat nicht bei jedem ein gutes Gefühl hinterlässt, dürfte allerdings nicht verwunderlich sein.

„Antisemitische Chiffren“?

Als Beispiel für eine publizistische Meinungsäußerung, die Teil der Sammlung ist, wird der Aufsatz „Aufstieg und Fall des Postnationalismus“ genannt. Darin warnt Maaßen vor „undemokratischen, totalitären supranationalen Systemen“ und „einem neuen Totalitarismus“, der Ziel von sich verbündenden „sozialistischen und globalistischen Kräften“ sei. In diesen Ausdrücken, so der Bericht, sieht der Verfassungsschutz „antisemitische Chiffren“.

In einem Statement gegenüber Apollo News erklärte Maaßen: „Da sehen Sie, wie bürokratisch der Verfassungsschutz arbeitet. Minutiös wird geprüft, wer mich geliket und verlinkt hat. Die Belege rechtfertigen nicht eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das ist klar. Was Frau Faeser macht, ist, dass sie den Verfassungsschutz missbraucht, um politische Gegner zu beobachten und zu diskreditieren.“

Maaßen war von August 2012 bis November 2018 Chef des Verfassungsschutzes. Grund für seine Versetzung in den Ruhestand waren Äußerungen zu den Ausschreitungen in Chemnitz, als Maaßen darauf beharrt hatte, dass es keine „Hetzjagden“ gegeben hat. Jüngst gab der 62-Jährige bekannt, dass er aus der CDU austreten ist und die rechtskonservative Partei WerteUnion gründen wird.