Donnerstag, 1. Februar 2024

Der Verfassungsschutz auf Abwegen...

von Thomas Heck...

Was der "Rechtsstaat" dieser Tage abliefert, erinnert an Deutschland dunkelste Zeiten. Die Überwachung der Opposition mit staatlich-repressiven und subversiven Methoden erinnert an Gestapo und Stasi, wenn auch nicht in dieser extremen Ausprägung. Dennoch ist jeder gefährdet, der die Regierung ablehnt und noch ist gar nicht abzusehen, wie weit der Staat noch gehen wird, um die Macht der Regierung zu erhalten. Sein neuestes Opfer: Hans-Georg Maaßen und die neue Oppositionspartei WerteUnion... 

Der einstige Chef ist offenbar im Visier seiner Behörde: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Hans-Georg Maaßen als Rechtsextremisten ein. Das geht aus einem 20seitigen Dossier hervor, auf dessen Herausgabe Maaßens Anwalt Christian Conrad (Kanzlei Höcker) beim BfV im August 2023 gedrungen hatte und das NIUS vorliegt.


In der Auflistung finden sich sowohl interne Erwähnungen Maaßens durch Dritte etwa im Schriftwechsel der mutmaßlichen „Reichsbürger“-Verschwörung um Prinz Reuß als auch eine minutiöse Dokumentation von Beiträgen Maaßens etwa in der Schweizer Weltwoche, in der Zeitschrift Cato oder die Nennung seines Namens in Bild. Maaßen soll bereits seit zwei Monaten beobachtet werden.


Das Dokument des Verfassungsschutzes listet Verbindungen von Maaßen zu anderen politischen Akteuren, aber auch Medien auf. Außerdem werden zahlreiche Äußerungen und Verbindungen aufbereitet, die Maaßens Aktivitäten auf sozialen Netzwerken und im Internet dokumentieren, etwa Interviews, aber auch Meinungsbeiträge bei X oder Telegram.

Auch wenn kein Auskunftsanspruch darüber vorliege, schreiben die BfV-Beamten, teilen sie „im Wege des Ermessens“ mit, dass Maaßen im Internet über eine Reihe von „Präsenzen bzw. Profile“ verfüge, etwa eine eigene Webseite, Facebook, Twitter, Telegram, Instagram, Youtube etc. „Ihr Mandant äußerte sich im Rahmen von Kolumnen und Aufsätzen zu unterschiedlichen aktuell-politischen Themen“, heißt es in dem Schreiben.

Keine Äußerung ist strafbar

Nach einer langen Liste von Online-Beiträgen in der Weltwoche werden ausgewählte Überschriften und Sätze aus den Beiträgen zitiert. In der Dokumentation von „in Bild und/oder Ton veröffentlichten Interviews und Gesprächen“ wird neben vielen anderen Auftritten Maaßen auch „Ich bin nicht rechtsradikal, ich bin normal' - Hans-Georg Maaßen über den Streit mit der CDU“ das Interview mit dem Autor dieser Zeilen für „Schuler! Fragen, was ist“ erwähnt. Erwähnungen Maaßens durch Influencer, Aktivisten oder „den Neonazi Tommy Frenck“ sind ebenfalls detailiert mit Quelle und Datum zusammengetragen.

Bemerkenswert an dieser äußerst umfangreichen Dokumentation ist die Tatsache, dass sämtliche Einlassungen Maaßens zulässig und straffrei sind. Wann wer beim Bundesamt für Verfassungsschutz auf der Grundlage welchen Anfangsverdachts diese Sammlung in der überwiegenden Zahl frei zugänglicher Äußerungen des früheren BfV-Chefs verfügt hat, wird in der Auskunft nicht mitgeteilt. Und vor allem: zu welchem Zweck?

Wer im zugrundeliegenden Bundesverfassungsschutzgesetz Paragraph 4 Abs. 1 nach Anhaltspunkten sucht, wird ratlos zurückbleiben. Zumindest liefert die vorliegende Sammlung keinen Anhaltspunkt, dass Maaßen den „Bestand des Bundes oder eines der Länder“ gefährden, „die staatliche Einheit aufzuheben“ oder einen „Personenzusammenschluss“ zu bilden, der darauf gerichtet wäre. Das BfV habe da einen gewissen Ermessenspielraum, sagen versierte Juristen. Dass solches Sammeln von Daten gewissermaßen auf Vorrat nicht bei jedem ein gutes Gefühl hinterlässt, dürfte allerdings nicht verwunderlich sein.

„Antisemitische Chiffren“?

Als Beispiel für eine publizistische Meinungsäußerung, die Teil der Sammlung ist, wird der Aufsatz „Aufstieg und Fall des Postnationalismus“ genannt. Darin warnt Maaßen vor „undemokratischen, totalitären supranationalen Systemen“ und „einem neuen Totalitarismus“, der Ziel von sich verbündenden „sozialistischen und globalistischen Kräften“ sei. In diesen Ausdrücken, so der Bericht, sieht der Verfassungsschutz „antisemitische Chiffren“.

In einem Statement gegenüber Apollo News erklärte Maaßen: „Da sehen Sie, wie bürokratisch der Verfassungsschutz arbeitet. Minutiös wird geprüft, wer mich geliket und verlinkt hat. Die Belege rechtfertigen nicht eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das ist klar. Was Frau Faeser macht, ist, dass sie den Verfassungsschutz missbraucht, um politische Gegner zu beobachten und zu diskreditieren.“

Maaßen war von August 2012 bis November 2018 Chef des Verfassungsschutzes. Grund für seine Versetzung in den Ruhestand waren Äußerungen zu den Ausschreitungen in Chemnitz, als Maaßen darauf beharrt hatte, dass es keine „Hetzjagden“ gegeben hat. Jüngst gab der 62-Jährige bekannt, dass er aus der CDU austreten ist und die rechtskonservative Partei WerteUnion gründen wird.













 

 

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