Dienstag, 13. Februar 2024

Faeser und Paus: Die Ampel-Frontfrauen und der Frontalangriff auf unsere Meinungsfreiheit

von Thomas Heck...

Was heute zwei Bundesminister dieser Bundesregierung ablieferten, war ein Angriff auf unsere Demokratie, auf unser Grundgesetz, auf unsere Meinungsfreiheit. Was Lisa Paus von den Grünen und Nancy Faeser von SPD wagten zu sagen, ist einer Demokratie unwürdig, doch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Über beide habe ich hier im Heck Ticker hinreichend geschrieben, was ich von denen halte, bedarf keiner weiteren Erwähnung, zumal es justiziabel wäre.

Lisa Paus, die es nicht mal schaffte, sich eindeutig zum Existenzrecht Israels zu bekennen, nehme ich als Ministerin mit Gewissen nicht mehr ernst. Vor einem Menschen, dem man seine Gesinnung im Gesicht ablesen kann, werde ich keinen Respekt haben.

Nancy Faeser, die sich im Wahlkampf in Hessen ihren Ministerstuhl warm hielt, um im Falle eine Wahlniederlage pekuniär keinen Schiffbruch zu erleiden, und auf Steuerkosten zum Wahlkämpf nach Hessen reiste, die migrantische Messerstecher und Vergewaltiger tunlichst im Land belassen will und permanent für Nachschub an Migranten ohne jedwede Kontrolle sorgt,  die hunderte Bundestagsabgeordnete mit geheimdienstlichen Stasi-Methoden aushorchte, die sich für deutsche Opfer nicht interessiert, will mir mit Moral kommen? Lächerlich.


Die wichtigsten Sätze des Grundgesetzes sind so unmissverständlich und glasklar formuliert, dass wirklich jeder im Land sie versteht. Das Problem ist: Während das Recht auf Meinungsfreiheit eine beruhigende Wirkung auf die Bevölkerung hat, scheint die Regierung sehr beunruhigt bei der Lektüre. Hier ist Artikel 5 noch einmal zum Nachlesen.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Die Botschaft lautet: Jeder darf sagen, was er will. Artikel 5 ist die juristische Übersetzung von: Die Gedanken sind frei. Die Meinungsfreiheit endet erst dort, wo andere beleidigt werden („Recht der persönlichen Ehre“) oder der Jugendschutz gefährdet ist. Sie endet ausdrücklich NICHT dort, wo die Regierung kritisiert wird. Im Gegenteil. Das Grundgesetz schützt die Bürger vor der erdrückenden Macht des Staates. Achtung: Kritik an der Regierung kann auch beleidigend sein, ohne dass es im juristischen Sinne eine Beleidigung darstellt. „Idiot“, „Nichtskönner“, „Versager“ – natürlich ist das beleidigend. Aber es ist vollkommen legal.

Artikel 5 ist unsere Garantie dafür, dass wir die Mächtigen für ihre Pläne und Entscheidungen kritisieren dürfen – ohne vom Staatsapparat dafür belangt zu werden. Es ist ein Abwehrrecht der Bürger gegen die Regierung, es schützt das Volk davor, im Zweifel die Klappe halten zu müssen. Die Meinungsfreiheit ist das höchste Alltagsgut des Grundgesetzes. Und man kann es nicht anders sagen: Die Ministerinnen Paus (Grüne) und Faeser (SPD) haben ein offensichtliches Problem mit diesem demokratischen Schutzwall gegen die Staatsgewalt.

Die Mehrheit der Deutschen ist das erste Mal seit Gründung der Bundesrepublik der Meinung, dass man momentan mit politischen Meinungsäußerungen vorsichtig sein müsse. 44 Prozent der Bürger sagen, dass man nicht mehr frei sprechen könne – nur 40 Prozent haben das Gefühl, dass die Gedanken wirklich frei sind. Das zeigt der große „Freiheitsindex“ von Allensbach.

Falls Sie sich fragen, warum das so ist – hier sind die Ampel-Frontfrauen Faeser und Paus mit zwei frischen Zitaten vom Tage. Lesen Sie sich die Sätze einmal laut vor. Sie sind historisch.

Fall 1: Familienministerin Lisa Paus hat heute in Berlin gesagt: „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“

Fall 2: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat getwittert: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“

Zu Fall 1: „Hass im Netz unter der Strafbarkeitsgrenze“, das heißt nichts anderes als: Vollkommen legale Meinungsbeiträge, die der Regierung nicht passen und die Ministerin Paus im Sinne der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit aushalten müsste – aber unter gesellschaftlich stigmatisieren und später auch rechtlich unter Strafe stellen möchte.

Zu Fall 2: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, droht Innenministerin Faeser. Und ja, es ist eine Drohung. Nicht jeder, der den Staat verhöhnt, ist ein Staatsfeind. Das Gegenteil ist der Fall. Ich komme gerade vom Karneval im Rheinland. Da wird auf jedem zweiten Motto-Wagen ein Repräsentant des Staates verhöhnt – und der Ministerpräsident lacht mit.

Was soll man denn mit einem Staat machen, der über ein Jahr lang Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge zahlt, die gar nicht mehr in Deutschland leben? Oder der in der größten Energiekrise unserer Zeit freiwillig die Atomkraftwerke abschaltet? Soll ich diesen Staat jetzt loben, weil die oberste Dienstherrin der Polizei es sich verbittet, den Staat zu verhöhnen?

Das ist furchterregend. Faeser und Paus sollten als Mitglieder der Bundesregierung eigentlich Repräsentanten der Demokratie sein. Stattdessen sind sie Botschafter der Repression. Sie kreieren eine gesellschaftliche Spaltung zwischen GUTEN und SCHLECHTEN Meinungen, sie wollen diese ideologische Wertung nicht nur im gesellschaftlichen Klima, sondern auch in Gesetzen verankern.

Die beiden Worte, die dann oft fallen, lauten: Hass und Hetze. Klingt ja auch irgendwie strafbar. Ist es aber nicht. Hass und Hetze sind zwei extrem subjektive Worte. Jeder Mensch empfindet anders. Was für den einen nicht mal ein klärendes Gespräch unter Freunden wert wäre, ist für den anderen schon purer Hass. Wer soll bitte gerichtsfest darlegen können, was strafbarer Hass und was strafbare Hetze ist? Es gibt einen guten Grund, warum deutsche Gesetzestexte so extrem trocken sind: Sie lassen keinen Spielraum für Gefühle. Hass und Hetze sind subjektive Wahrnehmungen und können niemals juristisch dingfest gemacht werden.

Vor Menschen, die für ihre Überzeugung ins Gefängnis gewandert sind, habe ich schon einmal grundsätzlich mehr Respekt als vor Menschen, die zu Anti-Oppositions-Demos an der Seite der Regierung aufrufen. Deswegen habe ich sehr gut zugehört, als DDR-Bürgerrechtler Arnold Vaatz (CDU) bei meinem Kollegen Ralf Schuler zu Besuch war. Vaatz weigerte sich einst, den Reservistendienst bei der NVA anzutreten – und wanderte dafür in den Knast.

Heute fühlt sich Vaatz an die Stimmung in der DDR erinnert: „Alle, die sich in irgendeiner Weise grundsätzlich vom Kurs unserer Regierung absetzen und dem rot-grünen Lebensgefühl entgegenstellen, sollen gleichermaßen kriminalisiert werden. Und das halte ich für einen absolut bedenklichen Zustand.“ Die DDR-Freiheitskämpfer haben in der Regel sehr gute Antennen für politische Mechanismen. Wir sollten ihre Stimme ernst nehmen.

Und übrigens: Falls ich den Staat mit diesem Text verhöhnt habe, so tut es mir nicht leid.




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