von Wilma Fricken
Haltungsrichter urteilen immer öfter missliebige Bürger ab
Mittlerweile vergeht fast kein Tag mehr, an dem nicht ein neuer ungeheuerlicher Fall bekannt wird, in dem der Justizapparat als Rächer überempfindlicher Politikerseelen in Aktion tritt. Im neuesten Kapitel dieser nicht enden wollenden Skandalchronik brummte das Amtsgericht Celle einem Rentner per Strafbefehl 800 Euro Strafe auf, weil er im Kontaktformular des Auswärtigen Amtes folgende Botschaft für Außenministern Annalena Baerbock hinterlassen hatte: „Wann überwindet der/die Baerbock seine/ihre Pubertät, wann wird der/die Baerbock endlich erwachsen? Einige böse Zungen meinen: nie, denn sie ist beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt.“ Am Ende bezeichnete der Rentner sich erkennbar selbstironisch noch als „innerlich emigrierter Steuersklave“.
In der Begründung des Strafbefehls vom 5. Dezember 2023 stellte das Gericht fest, mit der Aussage würde „die Geschädigte Annalena Baerbock in ihrer Ehre“ herabgesetzt. Dies habe der Verfasser „zumindest billigend in Kauf“ genommen. Wegen einer solchen Nichtigkeit muss ein Rentner, der nach eigenen Angaben nur 1.500 Euro im Monat zur Verfügung hat, 800 Euro in 40 Tagessätzen zu je 20 Euro, plus 77 Gebühren abstottern. Ob Baerbock die Strafanzeige selbst gestellt hat, wollte das Auswärtige Amt nicht beantworten.
Anzeigenmatrone Baerbock: Fast so schlimm wie Habeck
Man beschränkte sich lediglich ministeriumsseitig auf die folgende Phrase: „Auch Außenministerin Baerbock ist immer wieder Zielscheibe von strafrechtlich relevanten Drohungen, Beleidigungen und Hassaufrufen. Sie erstattet in diesen Fällen Anzeige.“ Auch die Staatsanwaltschaft Göttingen verweigerte „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ die Auskunft darüber, wer die Anzeige gestellt hatte.
Wegen Begriffen wie „Schwachkopf“, „hirnloser Krapfen“, „Märchenerzählerin, die „dummes Zeug“ redet oder harmloser Plakate, die Grünen-Politiker aufs Korn nahmen, minimal veränderter Zitate von Regierungspolitikern und vielen anderen ähnlich lächerlichen Fällen werden hier harmlose, unbescholtene Bürger, die nur von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, ihre Kritik an den Politikern, die sie bezahlen, auch polemisch überspitzt Ausdruck zu verleihen, bis aufs Blut schikaniert und müssen schwere finanzielle Belastungen ertragen. Angebliche Beleidigungen und „Ehrverletzungen“, die kein Politiker mit Format und Selbstachtung auch nur zur Kenntnis nehmen würde, werden mit der ganzen Härte des Staates verfolgt, der der wahren Probleme im Land, die er größtenteils selbst verursacht, nicht mehr Herr wird. Der faktische Majestätsbeleidigungsparagraf 188 des “nachgeschärften” Strafgesetzbuchs muss endlich abgeschafft werden. Er ist zu einer Farce geworden, die gleichwohl totalitäre Züge trägt und dazu beiträgt, dass dieser Staat immer mehr an Legitimität einbüßt.
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