von Florian Markl
In drei Schritten zur Dämonisierung Israels. Wie Amnesty International in einem redundanten 300seitigen Bericht einen Genozid erfindet.
Krieg ist schrecklich, aber nicht automatisch ein Genozid. Palästinensisches Flüchtlingslager, Khan Younis (Gaza-Streifen) am 5. Dezember
Amnesty International (AI) hat einen Bericht vorgelegt, in dem die Organisation Israel vorwirft, im Gaza-Streifen einen Genozid zu begehen. Beim Lesen der fast 300 jargongeladenen und ermüdend-repetitiven Seiten wird schnell klar: Was AI mit »›You feel like you are subhuman‹. Israel’s Genocide Against Palestinians in Gaza« vorgelegt hat, kostet die Organisation auch noch den letzten Rest ihrer ohnehin schon immens geschrumpften Glaubwürdigkeit. Die einst angesehene Menschenrechtsorganisation hat in den zurückliegenden Jahren immer wieder bewiesen, dass sie zu einer israelfeindlichen und unredlichen Propagandaorganisation geworden ist.
Im Kern unternimmt AI drei Schritte, um Israel wegen des Gaza-Krieges zu dämonisieren. Schritt eins besteht darin, zwar unkritisch die Angaben des Hamas-Gesundheitsministeriums in Gaza über die Opferzahlen im Krieg zu übernehmen, aber nicht darauf einzugehen, wie viele der Getöteten Terroristen der Hamas waren.
Anschein einer hohen Zahl ziviler Opfer
Die Absicht ist klar: Man will den Anschein einer hohen Zahl ziviler Opfer erwecken, obwohl das Verhältnis von getöteten Kämpfern zu getöteten Zivilpersonen im Gaza-Streifen (etwa 1:1,35) deutlich besser ist als in ähnlichen Konflikten in urbanem Gebiet weltweit (nach UN-Angaben bei 1:9), bei denen niemand von Völkermord gesprochen hat – ein klarer Hinweis, dass Israel eben nicht zahlreiche »vorsätzliche und gezielte direkte Angriffe auf Zivilisten« unternimmt, wie AI behauptet. Deswegen wird es einfach unterschlagen.
In Schritt zwei präsentiert AI fünfzehn Luftangriffe auf Standorte, bei denen über 300 Zivilisten – ausschließlich oder wahllos – ums Leben gekommen seien. Belegt werden soll damit, dass Israel »Tötungen« unternommen habe, die unter die Genozid-Konvention fielen.
Um ein Genozid zu sein, müssen die Handlungen der Konvention zufolge »in der Absicht begangen« werden, eine »Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören«. Diesen Nachweis zu führen, stellt eine sehr hohe Hürde dar, weswegen auch nur sehr wenige Fälle als Völkermord eingestuft werden.
Die zusammengetragenen Landkarten, Interviews mit Überlebenden und Zeugen, Fotos der Opfer und vieles mehr mögen Empathie mit den Betroffenen erwecken, tragen aber kaum etwas Klärendes zur Sache bei. Niemand bezweifelt, dass Zivilisten zu Opfern wurden, doch ist eine bloße Schilderung der Fälle völlig unzureichend, um damit eine genozidale Absicht zu belegen.
Die wiederholte Beteuerung, AI habe »keine Hinweise auf ein militärisches Ziel gefunden«, beweist nicht, dass es keines gab, sondern wirft vor allem die Frage auf, warum AI glaubt, das ohne genaue israelische Informationen über die Zielauswahl überhaupt beurteilen zu können. Und selbst wenn ein Angriff wirklich nicht gerechtfertigt gewesen sein sollte, lässt sich daraus noch keine völkermörderische Absicht ableiten.
Genau das ist jedoch der entscheidende Punkt: Um ein Genozid zu sein, müssen die Handlungen der Konvention zufolge »in der Absicht begangen« werden, eine »Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören«. Diesen Nachweis zu führen, stellt eine sehr hohe Hürde dar, weswegen auch nur sehr wenige Fälle als Völkermord eingestuft werden.
Völkerrecht neu definiert, Israel schuldig
AI weiß genau, dass man diesen Nachweis nicht erbringen kann – und biegt sich deswegen (ab Seite 101) im dritten Schritt einfach das Völkerrecht zurecht. Die seit Jahrzehnten herrschende Rechtsprechung zur Völkermordkonvention verwirft AI kurzerhand als »extrem« bzw. als »zu eng gefasst«. Um Israel beschuldigen zu können, fordert AI stattdessen eine nicht näher erläuterte »ganzheitliche Untersuchung« – Völkerrecht neu definiert, Israel schuldig, Operation erfolgreich.
Amnesty International Israel hat sich von dem infamen Genozid-Vorwurf der Mutterorganisation distanziert und dieser vorgeworfen, bereits mit einer »vorbestimmten Schlussfolgerung« an die Sache herangegangen zu sein. Das ist noch das mildeste Urteil, das man über das Machwerk fällen kann.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen