Sonntag, 19. Februar 2023

Persönlichkeitsschutz für den Mörder - Gefahr für die Bevölkerung

von Thomas Heck...

Deutschland ist, wenn einer gemeingefährlicher Mörder und Vergewaltiger in Sicherungsverwahrung Ausgang unter Aufsicht bekommt, flieht und tagelang keine Öffentlichkeitsfahndung ausgelöst wird. „Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann ich leider keine persönlichen Angaben zu dem entwichenen Sicherungsverwahrten machen“ (Dr. Ariadne Ioakimidis, Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit im Brandenburger Justizministerium).

Hans-Joachim F. (damals 45) steht 2003 wegen Totschlag und Vergewaltigung in mehreren Fällen vor Gericht


Es ist Freitag, 14.11 Uhr, als die Sprecherin des Brandenburger Justizministeriums sich auf BILD am SONNTAG-Anfrage weigert zu sagen, wer denn mehr als 48 Stunden zuvor im Berliner Europacenter am Kudamm entwichen ist. Ein Foto des „Entwichenen“? Nein. Persönlichkeits-Schutz. Zu diesem Zeitpunkt weiß die BILD am SONNTAG längst, wer da auf der Flucht ist. Es ist der „Sadist von Nauen“.

Mit diesem Bild fahndet die Polizei nach Hans-Joachim F. (heute 64)


Unter diesem Namen war Hans-Joachim F. vor rund 20 Jahren auf grausige Weise berühmt geworden. Der Mann hatte eine Frau bestialisch getötet, nachdem er früher schon ein Mädchen (11) und eine 21-Jährige vergewaltigt hatte.

Und jetzt ist der Mann, verurteilt zu 15 Jahren Knast und anschließender Sicherungsverwahrung in Brandenburg/Havel, weg. Bei einer „begleiteten Ausführung“ nach Berlin ließ F. seine beiden Begleiter einfach stehen.

F., der laut Ministerium in einem Fachgeschäft einkaufen wollte, hatte im Europa-Center einen Gang zur Toilette genutzt, um zu fliehen. Die einzige öffentliche Toilette im Europa-Center ist am Saturn-Markt im ersten Stock, wenige Meter weiter ist ein Notausgang, der über zwei Flure und Treppe ins Freie führt.

Waren die beiden Begleiter in der Zeit im Saturn-Markt? Oder draußen zum Rauchen? Das Ministerium sagt dazu nichts. Gegen die beiden Mitarbeiter wird jetzt ermittelt, dienst- und arbeitsrechtlich.

Ob der „Sadist von Nauen“ heute noch gefährlich ist, wollen die Verantwortlichen jetzt nicht beurteilen. Seit 2017 sitzt F. in der Sicherungsverwahrung. Zuletzt hatte es „vollzugsöffnende Maßnahmen“ gegeben. Das Ministerium: „Selbst bei einer langen Dauer der Unterbringung muss den Untergebrachten ein Leben in Würde und weitgehender Selbstbestimmung ermöglicht werden.“

Am späten Freitagnachmittag leiten die Behörden doch die ­Öffentlichkeitsfahndung mit ­Foto (ohne Namen) ein.

Wer soll garantieren, dass der „Sadist von Nauen“ es nicht wieder tut?

Ab Juni 2003 musste sich F. am Potsdamer Landgericht verantworten. Der Behindertentransportfahrer mit einem IQ von 72 (Durchschnitt: 100) vergewaltigte und tötete 2002 Dörte Krößmann (35). Die Leiche war verschwunden.

Hans-Joachim F. hatte bereits 1991 ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt und fast getötet. Das Opfer sagte aus, der Mann habe es im Winter nackt und mit verbundenen Armen in einen Kanal geworfen und erst im letzten Moment wieder herausgezogen. Anschließend habe er das Kind in seiner Wohnung vergewaltigt.

Und eine 21-jährige Frau berichtet, wie sie 2002 von F. gefesselt, mit einem Messer gefoltert und vergewaltigt wurde.

▶︎ Der Vorsitzende Richter Frank Tiemann sagte bei der Urteilsbegründung über F.: „Die Kaltblütigkeit und Berechnung ist atemberaubend.“

Erst Monate nach seiner Verurteilung (nur wegen Totschlag, nicht wegen Mord) verrät der „Sadist von Nauen“, wo er Dörte Krößmanns Leiche im Wald vergraben hat.

▶︎ Jetzt, fast 20 Jahre später, sieht der Sex-Killer seine Chance gekommen. Wahrscheinlich hat er die Fluchtmöglichkeiten bei früheren Ausführungen sondiert.

Die Justiz-Pressestelle sagt, man habe die Pflicht gehabt, „die Lebenstüchtigkeit des Untergebrachten zu schulen bzw. beizubehalten“.





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen