Sonntag, 12. Februar 2023

Wildnispädagogin im Dschungel von Berlin...

von Thomas Heck...

Sie will Wildnispädagogin werden. Das ist sowas wie Survival-Trainer für Arme. Klimaterroristin Isabell B. klebte sich im Großstadt-Dschungel Berlin auf den Asphalt. Jetzt stand sie vor Gericht. Wenig einsichtig fährt sie sich durch die verfilzten Haare, eine Expedition ins Tierreich. Ich glaube, sie riecht auch etwas streng. Am Ende haben die 30 Tagessätze wohl nicht gereicht, um sie zu läutern. Denn Klima-Kleberin Isabell B. lacht noch nach dem Prozess. Geldstrafen bringen bei den Klimaspinnern nichts, werden sie doch durch Spenden getragen. Sozialstunden wären viel sinnvoller. Damit das Pack mal lernt, was Arbeit bedeutet...

Klima-Kleberin Isabell B. (20) am Dienstag im Amtsgericht. Auch nach der Verurteilung kann die junge Frau noch lachen


Als 8-jähriges Mädchen gründete sie an ihrer Grundschule eine Müll-AG, das reichte ihr irgendwann nicht mehr. Im August 2021 war Isabell B. (20) eine der ersten Demonstrantinnen, die sich für den Klimaschutz auf der Straße festklebten. Dienstag musste sie sich vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

„Es geht um meine und unsere Lebensgrundlage und um die habe ich Angst. Ich habe nach bestem Gewissen gehandelt. Ich verstehe nicht, warum ich hier bin“, zeigt sich die junge Frau wenig einsichtig. Sie war vor eineinhalb Jahren von Lünen (Nordrhein-Westfalen) nach Berlin gezogen, um sich für den Klimaschutz einzusetzen und eine Ausbildung zur Wildnispädagogin zu beginnen.

Für diese Klebe-Aktion am 16. August 2021 nahe des Brandenburger Tors, musste sich Isabell B. (Mitte) verantworten


Im Dezember war B. bereits zu 20 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt worden, nachdem sie im März mit 40 Demonstranten von „Extinction Rebellion“ die Straße an der Marschallbrücke blockierte.

Dienstag lautete die Anklage erneut Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Am 16. August klebte sich B. auf der Straße des 17. Juni mit einer Hand am Asphalt fest, mit der anderen an ihrer Begleiterin. Die Polizei forderte die beiden jungen Frauen mehrfach auf, die Straße zu verlassen und musste sie schließlich mit Speiseöl ablösen und wegtragen.

„Ich habe das Versammlungsrecht von der Polizei, die Menschen von der Straße gezerrt hat, mit Füßen getreten gesehen. Deswegen habe ich mich festgeklebt“, verteidigt sich B. Und weiter: „Sie müssten mich einsperren, damit ich aufhöre und selbst dann würde ich meine Überzeugungen weiter in die Welt tragen!“

Der Staatsanwalt spricht sich für eine Verurteilung nach dem Jugendrecht aus – empfiehlt für den „jugendlichen Idealismus und Radikalismus“ 30 Stunden soziale Arbeit. Das Gericht urteilt nach Erwachsenenrecht: „Ich höre Ihnen gerne zu und unterschreibe 90 Prozent von dem, was sie sagen, aber können Sie nicht stören, ohne Strafgesetze zu verletzen? Wenn jeder, der Angst hat, Grenzen überschreitet, dann haben wir ein großes Problem in der Welt.“

Das gemeinsame Urteil mit der Anklage von Dezember: 30 Tagessätze à 10 Euro.




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