von Thomas Heck...
Der Berliner Senat hat sich gegen das Auto verschworen. Jeder Berliner Autofahrer spürt das jeden Tag. Immer mehr Popup-Radwege, Parkplätze werden selbst in Außenbezirken Mangelware. Und es vergeht kaum ein Tag, wo nicht Terroristen von FFF oder Extinction Rebellions die freie Fahrt für freie Bürger einschränken. Auch mangels eine Polizei, die letztlich nur nich die Blockaden absichert und die FFF-Kinder vor dem Autofahrer schützt, der aus Gründen der Notwehr selbst anlegen möchte. Nicht zu schweigen von den ausufernden Spritpreisen, die auch den kleinen Autofahrer durchaus in den Ruin treiben kann. In Verbindung mit steigenden Gas- und Strompreisen kommt da einiges auf den Steuerzahler zu. Energiegeld hin oder her, 9 Euro-Ticket hin oder her.
Mit solch profanen Problemen braucht sich der Politiker des rot-stasi-rot-grünen Berliner Senats nicht länger rumzuärgern. Denn der Senat hat neue Regeln für die private Nutzung von Dienstwagen aufgestellt. Interessanterweise der gleiche Senat, der das Auto aus der Stadt verbannen will, hat für sich selbst ganz andere Regeln.
Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD, 56) setzte sich auch in der Vergangenheit schon ans Steuer seines Dienstfahrzeugs
Über ausfallende Flüge und Verspätungen am BER müssen sich Berlins Senatsmitglieder keine Gedanken machen – sie können künftig in ganz Europa mit ihrem Dienstfahrzeug auch in den Urlaub fahren!
Der Senat hat neue Regeln für die private Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Das soll sich ändern:
► Bewegungsradius: Bisher ist eine private Nutzung nur innerhalb von Deutschland gestattet. Jetzt soll sie auch in Europa zugelassen werden.
► Erholungsurlaube: Das Dienstfahrzeug durfte bislang zwar privat genutzt werden (wenn es entsprechend versteuert wird) – aber nicht für den Urlaub. „Das erscheint nicht mehr sachlogisch, zweckmäßig und erforderlich“ heißt es in dem Papier der Innenverwaltung.
Die Flotte des landeseigenen Fahrdienstes umfasst 49 Fahrzeuge. Für diese Limousinen stehen 65 Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung.
Allerdings: Diese Fahrer dürfen sie NICHT in den Urlaub steuern, da müssen sich die Politiker schon selbst ans Steuer setzen. Sie dürfen weitere Personen mitfahren lassen. Baut jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Unfall, behält sich das Land Regressforderungen vor.
Auch der Einsatz der festen Fahrer wird genauer geregelt: Da eine Abgrenzung schwierig sei, sollen sie nicht nur für dienstliche Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Dienstsitz, sondern auch für private Fahrten in Berlin und Brandenburg in Anspruch genommen werden können. Aber nur innerhalb der höchstzulässigen Arbeitszeit von 268 Stunden im Monat.
Aber zu privaten Botenfahrten, etwa Anzug und Hemden aus der Reinigung holen, dürfen Senatoren ihre Fahrer nicht losschicken!
„Die Zurverfügungstellung der Dienstkraftfahrzeuge erfolgt für alle zugelassenen Nutzungsarten unentgeltlich“, so Innensenats-Sprecherin Sabine Beikler zur B.Z. Also, für das Fahrzeug selbst muss nichts gezahlt werden.
Wer sein Dienstfahrzeug auch privat nutzen will (kann man auch ablehnen), muss den sogenannten geldwerten Vorteil pauschal versteuern – immer nach der Sogenannten 1-Prozent-Methode, nicht mehr nach Fahrtenbuch.
Das bedeutet: Vom Listenpreis das Fahrzeuges wird ein Prozent aufs Gehalt drauf geschlagen – da dies dann höher ausfällt, muss auch mehr versteuert werden.
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