Freitag, 30. Oktober 2020

Sie predigen Wasser und saufen literweise Wein...

von Thomas Heck...

Die Corona-Pandemie bringt das schlechteste im Menschen hervor. Den Denunzianten, der den Nachbarn überwacht und beim geringsten Verdacht anschwärzt. Den Masken-Fetischisten, der seine Mitbürger anschnauzt, wenn die Maske nicht richtig sitzt. Und den Politikertypus, der die Bürger mit neuen Einschränkungen überhäuft und mit fast weinerlicher Stimme vor Corona warnt. Und dann selber im Flugzeug die Maske fallen lässt und seine hässlichste Fratze zeigt.

Laschet ist die übrigens Flasche, die Kanzler werden will und auch schon mal einem getöteten Polizisten auf dem Wege zum Karnevalsumzug mal schnell nebenbei im Kostüm gedenkt. So einer kann nicht Kanzler werden, darf nicht Kanzler werden.


Zur Erinnerung die Corona-Maßnahmen:

  • Kontakte: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt, in jedem Fall mit maximal zehn Menschen. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien inakzeptabel, heißt es im Beschlusspapier. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
  • Schulen und Kitas: Sie bleiben offen, allerdings sollen die Länder weitere Schutzmaßnahmen treffen.
  • Groß- und Einzelhandel: Die Geschäfte bleiben offen, aber der Zutritt wird streng gesteuert. Warteschlangen müssen vermieden werden. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde aufhalten.
  • Gastronomie: Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt bleibt aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Private Reisen: Die Bürger sollen auf private Reisen und Verwandtenbesuche verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht mehr für touristische.
  • Freizeit und Kultur: Theater, Opern und Konzerthäuser werden geschlossen. Dies gilt ebenso für Kinos, Messen, Freizeitparks, Spielhallen und -banken, Bordelle, Sportstätten und Fitnessstudios.
  • Körperpflege: Massagestudios sowie Tattoo- und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien bleiben weiter möglich. Auch Friseure dürfen unter Einhaltung der bestehenden Auflagen öffnen.
  • Industrie und Handwerk: Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, ihre Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen. Wo immer möglich, soll Heimarbeit ermöglicht werden.
    Gottesdienste: Sie sollen weiterhin erlaubt sein, allerdings mit einem Hygienekonzept.
  • Schutz von Risikogruppen: Für Bewohner, Beschäftigte und Besucher in Pflege- und Seniorenheimen sowie für Krankenhäuser wurden bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, darunter Massenschnelltests.
  • Hilfe für Unternehmen: Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Bisherige Überbrückungshilfen für die Betriebe werden verlängert. Die Konditionen für die am stärksten betroffenen Bereiche werden verbessert. Zudem wird der Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Beschäftigte mit weniger als zehn Beschäftigten angepasst.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen