Donnerstag, 8. Oktober 2020

Knallharte Justiz: Für „Ich töte dich“ muss Amaru C. zur Strafe einen Aufsatz schreiben

Wie knallhart die deutsche Justiz sein kann, dass musste der „jugendlichen Randalierer“ Amaru C. nun erfahren. Weil er bei den Düsseldorfer Rheinbad-Krawallen einer Bademeisterin androhte: „Ich töte dich“, muss er nun zur Strafe einen Aufsatz schreiben. Das wird dem „hünenhaften Jugendlichen afrikanischer Herkunft“ zu Denken geben!


Dem einen oder anderen Rheinbad-Besucher dürfte noch die „Randale von Jugendlichen“ im Sommer 2019 im Gedächtnis sein. Vor rund einem Jahr terrorisierten Hunderte „Jugendliche“ und „jungen Männer“ – mehrheitlich mit nordafrikanischem Migrationshintergrund – mehrmals friedliche Badegäste und bedrohten das Personal des Bades massiv. Das eingesetzte Security-Personal hatte keine Chance, die hoch aggressiven jungen Migranten in Schach zu halten, so dass die Polizei – unter anderem mit 18 Streifenwagen-Besatzungen – das Bad räumen musste.

Einer dieser „Jugendlichen“ ist Amaru C. Der zur Tatzeit 16-Jährige stand nun vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der „junge Mann“, nachdem er sich den Anweisungen des Badepersonals widersetzte, eine Bademeisterin mit dem Tode bedroht hat. C. soll während der Tumulte zu der Frau gesagt haben: „Wenn wir uns privat sehen, klatsche ich dich an die Wand“ und „Ich töte dich“. Der Prozess gegen den „hünenhaften Jugendlichen afrikanischer Herkunft“ – so die Beschreibung der Bildzeitung – fand hinter verschlossenen Türen statt.

Amaru C. hat nun erfahren müssen, wie knallhart die deutsche Justiz sein kann. Das Amtsgericht Düsseldorf verdonnerte den importierten Krawallburschen zur Teilnahmen an einem Lese-Projekt mit dem Titel „Krisen-Situationen – wie gehe ich damit um?“. Darüber soll er dann einen Aufsatz schreiben unter besonderer Berücksichtigung eines Opfers. Wow! Das wird Amaru sicherlich zu Denken geben!

Ein zweites Verfahren gegen einen 27-jährigen „Randalierer“ endete laut der Bild mit einer ähnlich knüppelharten Strafe. Er kassierte einen Strafbefehl wegen Beleidigung über 600 Euro. Er hatte eine Polizistin als „dreckiges Stück Scheiße“ beleidigt.

In Kommentaren zu dem Urteil werden Zweifel laut, ob eine „biodeutsche Kartoffel für 600 Euro eine Polizistin als dreckiges Stück Scheiße bezeichnen dürfte. Über das Strafmaß bezüglich der Morddrohung brauche man eh kein Wort zu verlieren“. 

„Wir machen uns zum Narren für diese Figuren“

„Der Typ lacht sich doch schlapp über dieses lasche Justiz“

„Das ist doch lächerlich. Und den Aufsatz schreibt ihm ein Flüchtlingshelfer.“

„Konsequent. Die Strafjustiz ist auf Resozialisierung ausgerichtet. Der junge Mann mit “internationaler Geschichte“ (PC-Sprech-Berlin) soll seine Drohung reflektieren. Leider funktioniert das mit der Resozialisierung nur bei Menschen, die in unserem Kulturkreis mitmachen wollen.“

„Muss denn wirklich alles, was vor kurzem noch Stoff für Satire war, da ein gewisses Element der Übertreibung enthaltend, in diesem Land früher oder später Realität werden?“





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