Dienstag, 6. Oktober 2020

Regierung befreit sich selbst von der Corona-Quarantäne

von Thomas Heck...

Corona entwickelt sich mehr und mehr zum Instrument, um Willkürmaßnahmen gegen die Bevölkerung auch ex ante zu legitimieren. Trotz weiterhin niedriger Mortalitätszahlen, trotz wenig belegter Intensivbetten werden nun in Berlin Ausgangssperren und weitere Zwangsmaßnahmen erhoben. Aber nicht für alle... ausgenommen sind Abgeordnete und Politiker, also Menschen mit eingebauter Immunität.


So schreibt die B.Z.: Die Politiker belegen die Bevölkerung mit Zwangsmaßnahmen, von denen sie sich selber ausnehmen. Das lässt tief blicken, meint Gunnar Schupelius.

Die Corona-Notverordnungen werden immer unübersichtlicher. Besonders verwirrend wirkt die Entscheidung der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, drei Berliner Bezirke zu „Risikogebieten“ zu erklären.

Das bedeutet: Wer künftig aus Mitte, Neukölln oder Friedrichshain-Kreuzberg in diese beiden Bundesländer reist, muss sich dort 14 Tage in Quarantäne begeben. Unklar bleibt, ob dabei die Meldeadresse ausschlaggebend ist oder der Aufenthalt in einem Risiko-Bezirk und wie das nachzuweisen wäre.

Die Bundesregierung hat darauf sofort reagiert: Abgeordnete sollen von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Das geht aus einem Aktenvermerkt des Deutschen Bundestages hervor, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert. Demnach soll die Quarantänepflicht für Abgeordnete nicht gelten, wenn sie sich „im Rahmen ihrer Mandatsausübung in einem Risikogebiet aufgehalten haben“.

Tatsächlich findet sich eine ähnliche Regelung auch in der aktuellen Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 29. September. Hier wird sogar die gesamte Regierung erwähnt und nicht nur das Parlament.

Befreit von der Quarantänepflicht sind nach der Berliner Verordnung alle Personen, deren „Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen zwingend notwendig ist“ (§ 9, (2), 2). Wer als unabkömmlich betrachtet wird und deshalb nicht in Quarantäne gehen muss, entscheidet „der Dienstherr“.

Auch für andere Berufsgruppen gibt es Ausnahmeregelungen, die aber zeitlich begrenzt sind. Fernfahrer zum Beispiel müssen dann nicht in Quarantäne, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in dem Risikogebiet aufgehalten haben, aus dem sie nach Berlin kommen und wenn sie Berlin nach spätestens 48 Stunden wieder verlassen. Dasselbe gilt für die „Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen oder Bussen“.

Nur Politik und Verwaltung genießen also die bedingungslose Befreiung von der Quarantänepflicht. Die Politik hat sich dieses Sonderrecht selbst gegeben.

Dieses Privileg wird ebenfalls allen Diplomaten und ihren Mitarbeitern zugestanden. Sie können aus jedem Risikogebiet der Welt kommen und müssen nicht in Quarantäne gehen. Das gilt auch für alle Politiker, Beamte und Angestellte, die für die EU arbeiten und nach Brüssel pendeln und das, obwohl Belgien als Risikogebiet eingestuft wird.

Die Quarantäne ist ein schwerer Eingriff in das Privatleben. Wenn sie dennoch angeordnet wird, dann muss sie natürlich für alle gelten. Wie abgehoben sind Politiker, die das Volk mit Zwangsmaßnahmen belegen und sich selbst davon ausnehmen. Man glaubt es kaum.





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