von Thomas Heck...
Kinderehen von Flüchtlingen sollen nach Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) künftig von Gerichten aufgelöst werden können. Dies solle möglich sein, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, berichtete das Hamburger Magazin „Spiegel“ unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Justizministeriums. Bislang zählt bei der Beurteilung allein die Frage, ob eine Ehe ohne Zwang zustande kam. Eine klare zu der Problematik sieht anders aus.
Das Bundesjustizministerium wollte den Bericht nicht bestätigen. Eine Sprecherin verwies auf die im September zum Thema Kinderehen eingerichtete Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die bis Ende des Jahres „konkrete Ergebnisse“ zum rechtlichen Umgang mit Kinderehen sowie Informationen über das Ausmaß des Problems vorlegen soll.
Die Debatte um Kinderehen war durch den Flüchtlingszuzug entbrannt. Besonders von CDU und CSU kamen in den vergangenen Monaten Forderungen nach einem Verbot. Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli nach Angaben des Bundesinnenministeriums 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland – 361 davon waren jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt
Demnach handelt es sich bei den meisten minderjährig Verheirateten um Syrer – hier waren 664 Fälle bekannt. Weitere Herkunftsstaaten waren Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen.
Maas will mit seinem Vorhaben dem Bericht zufolge auch erreichen, dass künftig über Kinderehen schneller entschieden wird. Die Anhörung über die Frage, ob eine Ehe aufgelöst wird, solle dem Gesetzentwurf zufolge spätestens nach einem Monat erfolgen. Demnach könnten sowohl die Jugendämter als auch die Eheleute das Verfahren beantragen.
In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Komplizierter ist die Rechtslage beim Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen. Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-Jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.
Maas will die Kriterien dafür dem Bericht zufolge nun verschärfen. Die Befreiung solle nur erteilt werden, „wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt“, heißt es demnach in dem Gesetzentwurf. Ficki Ficki mit Kindern ganz legal...
Der Union geht das nicht weit genug. Sie will Menschen unter 18 Jahren grundsätzlich verbieten zu heiraten. „Im Sinne der Klarheit unserer Rechtsordnung sollten wir ganz konsequent dafür sorgen, dass in unserem Land keinerlei Ehen mit Minderjährigen mehr geschlossen werden können, auch nicht in Ausnahmefällen“, sagte Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Wie das Land mit bereits geschlossenen Ehen mit Kindern umgeht, wird allerdings nicht erwähnt.
EKELHAFT, dieses marxistische Goebbels Double:
AntwortenLöschendieser maaslose Totalausfall, sollte lieber anfangen zu arbeiten & den Straftatbestand: Massengrapschen s.g. Taharusha Gamea sowie Gruppenvergewaltigung/-Belästigung mit Strafmassen von mind 3 Jahre Gefängnis, Bewährung ausgeschlossen, implementieren!
Gefängnis? Einfach aus dem Land werfen, Michael Kuhr ist doch auch schon soweit.
LöschenEs ist ohnehin die gerechte Strafe fuer unsere sittliche Verlotterung, Abtreibung als Grundrecht, "Dating" und anderen Muell. Wie J. D. Unwin bereits ~1934 in "Sex and Culture" darlegte, geht sexuelle Promiskuität immer mit zivilisatorischem Untergang einher. Schon Spengler spottete ueber den Demokraten, sah ihn als Karikatur des Helden: kämpft für Lebensverlängerung, gutes Essen, Vögeln ohne Konsequenzen.