Dienstag, 18. Oktober 2016

Analverkehr zur 1. Schulkunde - schon wieder

Lehrplan zur Sexualerziehung - verpflichtende Aufklärung für Sechsjährige über homosexuelle Partnerschaften
Soeben wurde in Hessen ein neuer Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden Schulen in Kraft gesetzt. Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich über den ablehnenden Beschluss des Landeselternbeirats von Hessen hinweggesetzt! Mit dem Lehrplan zur Sexualerziehung, sollen schon Sechs- bis Zehnjährige verpflichtend über homosexuelle Partnerschaften aufgeklärt werden.

Das Kultusministerium verfasste den Lehrplan zur Sexualerziehung völlig von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Diese umstrittenen Themen im hessischen Lehrplan sind verbindlich und fächerübergreifend, gehen also wesentlich weiter als die übliche Sexualkunde. Es sollen die Schüler ab sechs Jahren mit Inhalten wie „kindliches Sexualverhalten“ und „gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ konfrontiert werden.
Die Entschlossenheit, Gender mit der Brechstange in den Schulen durchzusetzen, ist wirklich verblüffend. Dabei werden sogar erhebliche Prestigeverluste in Kauf genommen. 

Die Kernaussage der Gender-Ideologie, die Geschlechter seien nicht eindeutig definiert und maßgeblich von Gesellschaft und Kultur „konstruiert“, ist dermaßen abenteuerlich, dass sie ursprünglich zu wenig ernst genommen wurde.

Genauso wie andere Ideologien wie etwa Marxismus, kann sich die Gender-Ideologie nur in Gesellschaften erfolgreich ausbreiten, in denen sie nicht auf den Widerstand des christlichen Glaubens stößt.
In Deutschland wurde ein Rechtsgutachten erstellt, in dem der Verfassungsrechtler Prof. Winterhoff zum Schluss kommt, dass Schulunterricht, der darauf abzielt, Kinder und Jugendliche zur Befürwortung/Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, verfassungswidrig ist. Solcher Unterricht stehe den Grundrechten von Kindern und Eltern entgegen, deren erzieherische Vorstellungen Vorrang hätten und von Staat und Schule zu achten seien. 
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse:


• Der Staat hat in der Schule Neutralität und Toleranz zu wahren und die erzieherischen Vorstellungen der Eltern zu wahren.
• Besonders im Bereich der Sexualerziehung ist der Staat zur Zurückhaltung und Toleranz verpflichtet. Die Schule hat den Versuch zu unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern.
• Daher erweist sich jeder schulische Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur Befürwortung jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, als verfassungswidrig.
• Staatliche Vorgaben für die schulische Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homound Transsexualität als gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot.
• Im Falle eines unzulässigen Sexualerziehungskonzepts besteht ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern. 


Ihre 

Dr. med. Gabriele Von Gimborn D.O.
Obfrau Verein „Plattform gegen Kindersexualisierung“

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