Montag, 22. Februar 2016

Der Versuch der Enteignung

von Thomas Heck...

Wenn der Staat leise und durch die Hintertür die Nutzung von Bargeld beschränken will, ist aufpassen angesagt. Denn was so nebenbei daherkommt und wo der normale Bürger meint, ihn treffe das gar nicht, kann sich sehr schnell als Boomerang für uns alle herausstellen.


Denn der Staat hat ein massives Problem. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte bekommt er nicht in den Griff und sämtliche Versuche oder der Ansatz, dass Deutschland auf einem guten Wege sei, wird durch die Ausgabenpolitik des Staates ad absurdum geführt. Deutsche Steuerzahler und nicht nur die, sondern auch deutsche Sparer, haften für griechische Schulden und zahlen für vermeintliche Flüchtlingen, die sich zunehmend als Einwanderer auch in die Sozialsysteme herausstellen. Denn wer heute noch mit Willkommensschildern wedelt, wird schon morgen dafür teuer bezahlen.

Der finanzielle Spielraum des Staates wird immer kleiner und die Kosten ungehemmter Einwanderung durch Fehler der Regierung sind kaum zu beziffern. Denn da geht es um mehr, als Sprachkurse. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Einwanderer ins Verdienen kommt, Steuern und Sozialversicherung zahlt und auf Dauer mehr in unser Gemeinwesen einzahlt, als er erhält. Bevor jetzt wieder von einer unmoralischen Sichtweise spricht und dass man die Flüchtlinge nicht auf einer volkswirtschaftliche Handelsware reduzieren darf, sei erwähnt, dass das alles bezahlt werden muß.

Es beginnt beim System der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Flüchtlinge ihre Gesundheitskosten nicht mehr per Krankenschein vom Amt bezahlt bekommen, sondern über die Gesundheitskarte, ist schon der erste Schritt einer Umlage auf den Beitragszahler gegeben. Wer meint, 1,5 Mio. Menschen kostenneutral in Deutschlands Gesundheitssystem integrieren zu wollen, ist entweder dumm oder Politiker, denn es kann und wird nicht funktionieren, wenn diese Leute nicht in Lohn und Arbeit kommen.

Wer heute mit 40 nach Deutschland kommt und sofort in Arbeit kommen würde, wird noch 27 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können. Sollte der Flüchtling dann auch noch soviel verdienen, wie das Durchschnittseinkommen, was eher unwahrscheinlich ist, würde er 27 Entgeltpunkte erarbeiten, was einer Rente von ca. 800 Euro entsprechen würde. Daraus folgt für mich, dass die meisten der Flüchtlinge auch auf Dauer auf eine Grundrente angewiesen sein werden, also dauerhaft Bezieher von staatlichen Transferleistungen sein werden. Der Steuerzahler kann sich also auch dauerhaft auf höhere Belastungen einstellen.

Derf Staat wird also auch dauerhaft seine Einnahmebasis erhöhen müssen, dies geht nur über Steuern- und Abgaben. Der Spielraum nach oben, ist bei unseren Steuersätzen gering, die Luft nach oben sehr dünn. Es geht also um die Fähigkeit des Staates, neue Einnahmequellen zu erschließen. 

Nach letzten Schätzungen haben die Deutschen ein Geldvermögen von 5.210 Mrd. Euro, genug Geld, um die Verschuldung des Bundes, der Länder und Kommunen zu stemmen. Wer jetzt meint, das wird der Staat nicht wagen, der schaue nach Griechenland, wo auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise letztes Jahr Rentner nicht mehr in der Lage waren, Geld von Ihren Konten abzuheben. Auf Zypern wurden gar Vermögen in Sparguthaben  angelegt mit einer Vermögenssteuer von 20% belegt. Also unmöglich ist das nicht und unwahrscheinlich auch nicht mehr. 

Der Versuch, uns das Bargeld wegzunehmen, könnte als der Versuch gedeutet werden, den Bürger zu zwingen, seine Bargelder in Sichteinlagen und Sparguthaben bei Banken und Versicherungen, somit in Buchgeld, umzuwandeln, um so leichteren Zugriff auf diese Gelder im Falle des Falles zu haben.

Gegen diesen Versuch muss man sich wehren. Bargeld ist Freiheit. Auch die Freiheit der eigenen Entscheidung, die ich mir nicht nehmen lassen möchte. Den Versuch der Enteignung durch den Staat weise ich zurück.

Für die Linkspartei nicht radikal genug

von Thomas Heck...

Linken-Politiker Dehm verteidigt Einstellung von Ex-RAF-Terrorist: Diether Dehm hat die scharfe Kritik an der Beschäftigung des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar zurückgewiesen. 

Klar sei ein feinsinniger Mensch und überhaupt kein radikaler Scharfmacher, sagte Dehm. Er habe Klar vor vier oder fünf Jahren auf einer Friedensdemonstration kennengelernt. Weil er gehört habe, dass der frühere Terrorist als Webdesigner Arbeit suchte, habe er ihm eine Mitarbeit für seinen Verlag und sein Bundestagsbüro angeboten. Klar habe seine Strafe vollständig verbüßt, betonte der Linken-Abgeordnete. 
Ich weiss nicht, was man tun müsse, um für Dehm ein radikaler Scharfmacher zu sein. Kaltblütiger Mord reicht jedenfalls nicht aus, gezielte Hochrichtungen und hunderte abgeschossener Patronen auf Leibwächter sind für den feinen Herren Kommunisten kein Hinderungsgrund, Klar zu beschäftigen. Vermutlich auf Kosten des Steuerzahlers.
  • 5. Januar 1977 – Versuchter Mord an einem schweizerischen Grenzbeamten in Riehen und einem Autofahrer, dessen Fahrzeug er rauben wollte
  • 7. April 1977 – Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinem Fahrer und seinem Leibwächter
  • 30. Juli 1977 – Mord an Jürgen Ponto, Vorstandssprecher der Dresdner Bank
  • 25. August 1977 – Versuchter Raketenanschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft
  • 5. September 1977 – Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Ermordung seines Fahrers und seiner drei Leibwächter
  • 18. Oktober 1977 – Ermordung Hanns Martin Schleyers
  • 19. November 1979 – Banküberfall in Zürich, Schüsse auf Polizisten und eine Passantin „in Tötungsabsicht“, erneut mit dem Ziel, ihr Fahrzeug zu rauben
  • 15. September 1981 – Anschlag mit einer Panzerfaust auf den Oberkommandierenden der US-Streitkräfte in Europa, Frederick J. Kroesen, seine Frau, seinen Fahrer und einen Begleiter
Angesichts der Schnappatmung, die die Linkspartei regelmäßig ereilt, wenn sie sich über "besorgte Bürger" echauffiert, zeigt sich mir, dass es sich bei der Linkspartei und ihren Anhängern um eine zutiefst unanständige, asoziale und amoralische Partei und um Menschen handelt, bei der linke Gewalt gelebt, toleriert und unterstützt wird, antisemitische Positionen salonfähig sind und die regelmäßig und bewußt gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. Ein wahrer Feind der Demokratie, der auf die Opfer von Terrorismus und ihre Angehörigen spuckt.

Mittwoch, 17. Februar 2016

Linksfaschisten sorgen sich um unsere Kinder

von Thomas Heck...

Die Linkspartei, dieses faschistisch-antisemitische Pack aus dem Bundestag, sorgt sich neuerdings um das Wohl unserer Kinder.  Diese Dreckspartei kritisiert, dass unsere Soldaten in den vergangenen Jahren tausende Kitakinder besucht oder an ihren Bundeswehrstandorten empfangen haben. Das geht aus einer Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag hervor.

Demnach unterhalten ein Dutzend Bundeswehrstandorte zum Teil sehr enge Kontakte zu örtlichen Kitas. Selbstverständlich. Im Rahmen von Patenschaften besichtigen die Kinder etwa Kasernen, gehen auf Schatzsuche in der Untertageanlage oder fahren Schlauchboot. Soldaten backen in der Kita Waffeln und reparieren Klettergerüste.


So besuchten Kinder der kommunalen Kita „Rappelkiste“ im Mai 2014 das flugmedizinische Institut der Bundeswehr in Königsbrück. „Dabei durften sich die Kinder das große Kampfflugzeug Tornado anschauen und selbst mal mit Helm und Maske vor der Kamera posieren“, heißt es in einem auf der Webseite der Stadt veröffentlichten Beitrag. Die Leiterin der Kita wollte auf telefonische Anfrage nur schriftlich antworten.

Zudem überreichte die Bundeswehr seit 2010 Spenden im Wert von über 150.000 Euro an über 85 Einrichtungen. „Die Bundeswehr gibt sich mit ihrem umfangreichen und erschreckend weit verankertem Engagement als Wohlfahrtsbringer, doch dahinter stecken knallharte eigene Interessen: Das Ansehen der Truppe zu steigern und Kindern ein attraktives Soldatenleben vorzugaukeln“, sagte der kinder- und jugendpolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Norbert Müller.

Die Linke fordert einen sofortigen Stopp aller Bundeswehraktionen in Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen. Die Soldaten sollten ihr soziales Engagement außerhalb der Bundeswehr fortführen, um einem Missbrauch des Engagements vorzubeugen. Dass wir hier vermutlich von Vätern und Müttern dieser Kinder in Bundeswehrstandorten reden, die erleben, wie ihre Eltern in Auslandseinsätze ihr Leben riskieren, interessiert diese Partei nicht.

Es gebe keine Maßnahmen des Ministerium im Rahmen der Attraktivitätsoffensive an Kitas, so das Verteidigungsministerium. Die Standorte organisierten die Maßnahmen autonom, sie seien Ausdruck der Tatsache, dass die Standorte fest in der Gemeinde verwurzelt und Teil des öffentlichen Lebens seien.

Da maßt sich die Partei, die Putins Annexion der Krim, seinen Krieg in der Ukraine und die seine Bombardierungen syrischer Zivilisten verteidigt, an zu entscheiden, dass Soldaten der demokratischsten Armee, die Deutschland je hatte, keine Kontakte mit den Kindern haben dürfen, die Nachbarskinder, Freunde von eigenen Kindern, Familienangehörige sind.  Das ist beleidigend für jeden Soldaten, für die Familienangehörigen.

Die Linkspartei, für mich eine der undemokratischsten Parteien in diesem Land, die in Ihrer Ablehnung der Exekutive keinen Hehl macht, steht das nicht zu. Denn ganz so friedlich war die Linkspartei als SED in der DDR nicht, wo die NVA sehr eng in den Kindergärten vertreten war, wie dieses bekannte Kinderlied aus der DDR zeigt. Denn hier ging es tatsächlich im Indoktrination von Kleinkindern. Etwas was in unserem Staat eben nicht stattfindet.  Und dieser Staat muß sich nicht von der einzigen antisemistischen Partei des Deutschen Bundestages in Moral belehren lassen.




Freitag, 12. Februar 2016

Ab heute wird ohne Parteibuch gewichst

von Thomas Heck...

Neues vom Kinderf... Edathy...  die nächsten 5 Jahre muss er sich ohne Parteibuch der SPD vorm Rechner auf Bilder von nackten Kindern einen von der Palme wedeln. 5 Jahre soll seine Parteimitgliedschaft ruhen. Auf diese harten Sanktionen haben sich die SPD-Parteiführung und Edathy geeinigt.  Zur Ehrenrettung der SPD sei erwähnt, dass die Parteispitze ihn eigentlich aus der Partei ausschließen wollte. Eine Schiedskommission brachte den Kompromiss. Wir wollten das nur mal erwähnen, bevor der Fall Edathy in Vergessenheit gerät.


Berichte, wonach Edathy als Sonderbeauftragter für minderjährige Flüchtlinge Verantwortung übernehmen soll, sind nicht bestätigt worden.

Mittwoch, 10. Februar 2016

Mein Leben als Neger...

von Lars Neger...

Bis vor ein paar Jahren hatte ich die Angewohnheit, ständig EC-Karten zu verlieren. „Verlieren“ ist in diesem Fall das falsche Wort. Ich ließ meine Karte im Zigarettenautomaten stecken. Wenn man das innerhalb von zwei, drei Jahren mindestens zehnmal schafft, beginnt man irgendwann an seiner eigenen Zurechnungsfähigkeit zu zweifeln. Es gab dafür keine plausible Erklärung. Es passierte einfach.

Während mir die ersten  Erfahrungen dieser Art noch  Panikattacken bescherten, wurde ich mit der Zeit abgebrühter. Fragen Sie jeden Rettungssanitäter. Je mehr Mist man sieht, desto ruhiger wird man. Irgendwann wählte ich einfach nur noch die Sperrrufnummer der Sparkasse, ließ meine EC-Karte blockieren und orderte eine neue. Eine knappe Woche später lag dann die druckfrische Karte samt neuem PIN in meinem Briefkasten.

Da ich mir Zahlenkombination in etwa so gut merken kann wie die Spielernamen der chinesischen Fußballnationalmannschaft, ging ich ab einem bestimmten Punkt dazu über, die ständig wechselnden Geheimnummern auf einem Merkzettel in der Jackentasche mit mir herumzutragen. Damit arrangierte ich mich ganz einfach. Wesentlich nerviger war die Bargeldbeschaffung in den Tagen zwischen der zuletzt vergessenen und der neuen EC-Karte. Dafür musste man nämlich von Angesicht zu Angesicht mit einem Sparkassenmitarbeiter sprechen, seinen Ausweis vorlegen und sich persönlich das Geld in die Hand drücken lassen. Ein Vorgang, der mir schon immer zutiefst zuwider war.

Ich weiß nicht mehr genau, die wievielte verlorene Karte mich an diesem  Tag in die Sparkasse trieb, nur dass ich Bargeld brauchte. Soweit ich mich erinnere, hatte meine Mutter Geburtstag, was eine einstündige Bahnfahrt bedeutete. Dafür brauchte ich Geld. Also reihte ich mich morgens um zehn in die Schlange am Bankschalter der Sparkasse ein, bestaunte die erschreckende Geschmacklosigkeit der Innenarchitektur der frühen Nullerjahren und schenkte so der Mitarbeiterin am Ende des Regenbogens ziemlich verspätet einen Blick.

Ich erschrak.
Sie war schwarz.
Meine Knie wurden weich.

Ich prüfte die Fluchtoptionen, nur fand ich keine. Die Bahn fuhr in einer Dreiviertelstunde. Zu knapp, um eine andere Bankfiliale in der Stadt zu suchen, zudem beendete die Dame vor mir  gerade ihr Geschäft. Ich war jetzt an der Reihe. Mir trat der Schweiß aus den Poren, als mich die Bankkauffrau zur Begrüßung anlächelte.

Es waren zwei  lange Schritte ins Vakuum der Wahrheit bis zu ihr an den Schalter. Ich bekam die Zähne kaum auseinander, um das Guten-Morgen zu erwidern, und noch viel weniger, als ich der Bankangestellten erklärte, ich hätte meine EC-Karte verloren und müsste hier bei ihr Geld abheben. Sie erwiderte immer noch bestens gelaunt, dafür müsse sie meinen Ausweis sehen.

Die Schalterfrau befand sich wahrscheinlich noch in der Ausbildung. Anfang zwanzig, sehr schlank, sehr charmant. Ihr Lächeln zog einen sofort an, und das ohne die typische Anbiederung, die vielen Bankern in der Provinz anhaftet. Sie war einfach nur sympathisch. Wenn sie sprach, hatte sie eine angenehme, nicht zu hohe akzentfreie Stimme. Perlweiße Zähne, schokobraune Haut. Ihre Eltern, ging es mir durch den Kopf, stammten wahrscheinlich aus Äthiopien. Vielleicht auch Somalia oder Eritrea, so genau konnte ich das nicht sagen.

Sie bat mich ein zweites Mal um meinen Ausweis, weil ich zwischendurch einfach nur wie ein Vollidiot vor ihr gestanden und sie angeglotzt hatte. Mit fahrigen Fingern zog ich also meinen Pass aus dem Portemonnaie, zögerte, überlegte noch einmal, ob ich nicht doch spontan einen akuten Anflug von Kreislaufversagen simulieren und verschwinden sollte.

Aber die Mutter wartete.  

Ich legte den Pass so auf den Schalter, dass er mit der Rückseite nach oben lag.

Die Bankfrau griff danach, drehte ihn um, die linke Hand schon auf der Tastatur, um meinen Namen ins System  einzugeben. Ein Vorgang, den sie keine Ahnung wie oft am Tag durchführt, die reinste Gewohnheit. Wohl deshalb streifte sie nur mit einem Blick den Namen in meinem Pass, als sie gerade die Information in ihr System eintippen wollte.


Sie schaute drauf, ewig lange. Dann hob sie den Blick zu mir. Ich kramte in Gedanken eine Entschuldigung zusammen, erwartete alles Mögliche. Ein vor Ekel verzogenes Gesicht, Empörung, Beleidigtsein, vielleicht sogar die durchaus verständliche Frage, ob ich sie veralbern wolle. Ich erwartete alles, nur nicht was folgte. Sie sah mich einfach nur an, riss sich zusammen, versuchte wirklich, ernst zu bleiben. Es half nur nichts. Von einem auf den anderen Moment stieß sie ein kurzes lautes Lachen aus. Weil ich nicht genau wusste, was ich davon halten sollte, lächelte ich. Ich lächelte und lächelte und die Bankangestellte unterdrückte jedes weitere Lachen, bis ihr die Tränen in die Augenwinkel traten.

„Also gut“, brachte sie mühsam hervor. „Wie viel Geld möchten Sie denn abheben, Herr Neger? Wir Schwarzen müssen ja zusammenhalten.“

Ich darf mich vorstellen: Mein Name ist Lars Neger, Neger wie das böse Wort, und die Begegnung mit der schwarzen Bankkauffrau hat mich vor Jahren mehr über meinen Nachnamen gelehrt als jemals zuvor.

Woher der Name Neger stammt, ist umstritten. Ich habe Theorien gehört, dass es sich dabei einfach um eine Lautverschiebung handelt, nämlich die von Näher zu Neger. Oder aber dass meine Vorfahren aus Trier, genauer von der Porta Nigra, dem schwarzen Stadttor aus Römerzeiten, stammten. Was davon stimmt, weiß ich nicht. Fest steht aber, dass ich mit diesem Nachnamen in den letzten Jahren zunehmend Probleme habe. Oder besser gesagt: Probleme bekomme. Ich selbst bin mit dem Neger in mir im Reinen. Ich hatte fünfunddreißig Jahre Zeit, mich daran zu gewöhnen. Meine Umwelt sieht das jedoch manchmal anders.

Meiner Erfahrung nach teilen sich die Menschen, die mir begegnen und meinen Nachnamen hören, in drei Gruppen auf. Die erste findet ihn witzig.  Leute, die so reagieren, sind mir die liebsten.
Gut zu ertragen ist auch die zweite Gruppe, nämlich die der Ungläubigen. Meist begegnet man denen am Telefon. Ich neige hin und wieder zum Nuscheln, weshalb man meinen Namen auch schon einmal falsch verstehen kann. Muss ich dann meinen Namen noch einmal wiederholen, geht das meistens so:

„Und Sie hießen?“
„Lars Neger.“
Betrenes Schweigen.
„Wie?“
Oder aber:
„Lars Neger.“
„Lars Jäger?“
„Neger.“
„Leger?“

Früher habe ich die Situation dann meistens folgendermaßen aufgeklärt: „Neger. Wie das eine Wort, das man nicht mehr sagt.“

Seit ich allerdings daraufhin einmal eine Rechnung adressiert an Lars Nigger bekam, bin ich von der Erklärung zumindest am Telefon wieder abgerückt. Ich buchstabiere stattdessen lieber oder sage: „Neger wie schwarz.“

Die dritte Gruppe fände wahrscheinlich sogar diese Erklärung nicht akzeptabel, da kann man so sehr mit Wortabstammung ausholen wie man will, die Empörung ist einem gewiss.

Allein der Klang des Wortes suggeriert, wie sehr etwas in diesem Land nicht stimmt, wenn sich die Leute empören statt mal ganz klassisch sauer zu werden. In meinem Fall öffnet es einem aber gleichsam das Dilemma. Neun von zehn Leuten, die meinen Namen hören, hätten überhaupt kein Recht auf klassische Wut, weil es sie nicht betrifft. Es kann ihnen egal sein, ob ich Neger, Nigger, Afrikaner oder Schokoriegel heiße, denn die meisten Berufsempörten sind, man möge mir den Ausflug ins Ghetto verzeihen, privilegierte Weißbrote. Und welchen Grund hätte ein Weißbrot, Gift und Galle spucken, wenn ich „Neger“ sage und meinen Name meine?  

Als ich mir vor einigen Wochen telefonisch eine Pizza bestellte und dem Mann am anderen Ende der Leitung sagte, man möge das Essen an Lars Neger liefern, schnappte mein Gesprächspartner nach Luft und ereiferte sich vollkommen humorbefreit: „Aber das sagt man doch nicht mehr!“

Wer hat das denn bitte jemals so bestimmt? Und, noch viel wichtiger, was berechtigt diese Leute, für andere zu entscheiden, was gesagt werdden darf und was nicht? Dem Großteil der Gesellschaft ist die Selbstironie abhanden gekommen. Das wirklich Traurige daran ist weniger, dass dieser Umstand das Zusammenleben der verschiedensten Menschen, Kulturen, Nationalitäten, Konfessionen und Fußballfans verbiestert, sondern, dass die Leute, die es wirklich angeht, in der Regel nicht gefragt werden.

Verletzt es sie, wenn man Behindertenheim oder Zigeunerschnitzel sagt oder wenn da Leute mit dem Nachnamen Neger rumlaufen? Ich habe da so meine Zweifel. Mehr noch. Ich glaube, dass gerade bei Behinderten, Juden, Negern, Schwarzen, Zigeunern, Saarländern (okay, bei denen vielleicht nicht) und anderen Minderheiten eben jene Selbstironie lebt, die manch andere auf dem Weg in die moralische Absolution am Straßenrand vergessen haben.

Ein irgendwie beruhigender Gedanke.
Dafür danke ich noch heute der jungen Frau am Bankschalter der Sparkasse Aachen. Gib mir die Ghettofaust, Schwester! In Gedanken und im Namen gehöre ich zu euch. Wir Schwarzen halten eben zusammen.

Lars Neger gibt es wirklich. Er ist Buchhändler und ein entfernter Verwandter des Mainzer Karnevalisten Ernst Neger. Mehr von und über Lars Neger finden Sie hier.

Erschienen auf der Achse des Guten

Noch ist Deutschland nicht verloren...

von Thomas Heck...

Angesichts der aktuellen Lage in Deutschland, könnte man meinen, Recht und Gesetz seien ausgehebelt und gelten nicht mehr. Und das bestätigt sogar CSU-Chef Horst Seehofer, der Merkels Politik als die "Herrschaft des Unrechts" geißelt. Vieles läuft weiß Gott nicht rund, doch eines läuft und darauf kann sich der deutsche Steuerzahler immer verlassen: Die Mühlen des Finanzamts.

So bekam ich neulich Post vom Finanzamt, weil ich meine "nachträglich festgesetzte Vorauszahlung der Einkommensteuer 2015" (ja, so was gibt es)  schändlicherweise 6 Tage zu spät entrichtet hatte. Dies kostet mal eben 1% pro Monat, so waren für die 500 Euro Steuerschuld mal eben 5 Euro zu entrichten. 


Da das Finanzamt nicht spaßt und auch sonst eher keinen Humor hat, wurde von mir der Betrag von 5 Euro sofort überwiesen. Hätte ich mal gewartet, denn am nächsten Tag flatterte das nächste Schreiben des Finanzamts auf meinen Schreibtisch. Und da muss man schon mehr nachdenken, um nicht einen Fehler zu machen.

Demnach besteht zwar eine Forderung aufgrund des Säumniszuschlages nach §240 AO, aber auch einen Guthaben, weil das Finanzamt mir Umsatzsteuer schuldet. Also wurden die 5 Euro umgebucht, verrechnet.

Für diese an sich einfache Prozedur waren 2 Briefe vonnöten, d.h. Portokosten, Papier, Umschläge, Arbeitszeit... wegen 5 Euro. Doch ich atme sichtlich erleichtert auf, denn solange Deutschland noch Ressourcen für derartigen betriebswirtschaftlichen Unsinn hat, kann es um uns noch nicht so schlecht bestellt sein.

Montag, 8. Februar 2016

Wenn es laut im Raum der Stille wird

von Thomas Heck...

Reicht man dem Islam nur den kleinen Finger... diese Binsenweisheit musste die TU Dortmund realisieren, die einen Raum der Stille eingerichtet hatte, in dem alle Konfessionen sich entfalten sollten. Dieser wurde dann zunehmend von muslimischen Studenten vereinnahmt, Frauen sollten den Raum nicht mehr ohne Kopftuch betreten, auf Parfum sollte verzichtet werden. Gebetsteppiche und Korane wurden gelagert. 


Nach weiterer Radikalisierung zog die Uni-Leitung nun die Notbremse und beendete das gescheiterte Multikulti-Projekt. Die Uni-Leitung äußerte sich in diesem offenen Brief:

"TU Dortmund

Das Rektorat
August-Schmidt-Straße4
D-44227 Dortmund
Dortmund, 3. 2. 2016

Per E-Mail

Herren
Emrullah Yildiz
Azad Yazgan
Philippe André Marquardt

im Hause

„Raum der Stille“
Sehr geehrter Herr Yildiz,

sehr geehrter Herr Yazgan,
sehr geehrter Herr Marquardt,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 26.01.2016, mit dem Sie sich nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter einer Gruppe von 408 Studierenden der TU Dortmund, also im Namen von ca.1,2% unserer Studierenden, zur Schließung des „Raumes der Stille“ in unserem Physik-Gebäude auf dem Campus äußern und diese Maßnahme kritisieren.
Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass Sie sich in Ihrem Schreiben gegen eine Diskriminierung bestimmter Gruppen von Studierenden aussprechen, denn genau um diese Diskriminierung zu vermeiden, war die Schließung des Raumes erforderlich.

Gerne erläutern wir Ihnen daher nachfolgend die Hintergründe unserer Entscheidung etwas ausführlicher.
Wie Sie wissen, ist die TU Dortmund eine aus Steuermitteln finanzierte, öffentlich-rechtliche, also staatliche Institution, die unter anderem in Bezug auf Konfessionen, Religionen, Glaubensrichtungen, etc., gemäß Art.3 unseres Grundgesetzes zur Neutralität und Gleichbehandlung verpflichtet ist. Wir erlauben uns der Einfachheit halber, die Vorschrift im Wortlautwiederzugeben.
Art 3 GG lautet:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die gebotene Neutralität und Überkonfessionalität einer öffentlichen Universität ist der Grund dafür, dass wir dem Wunsch der Mitglieder der unterschiedlichen Religionen und Glaubensrichtungen nach Zuverfügungstellung jeweils eigener Orte zur Glaubensausübung auf dem Campus nicht nachkommen dürfen und dies angesichts der Vielfalt der unter den Studierenden und Mitarbeitern vertretenen Religionen auch schon aus Ressourcengründen gar nicht könnten.
Daher hat auch schon das vorherige Rektorat der TU Dortmund unter der damaligen Leitung von Prof. Dr. Becker am 07.05.2008 die Forderung einer Gruppe muslimischer Studierender nach einem Gebetsraum abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund haben beispielsweise auch die katholische und die evangelische Studierendengemeinde ihren jeweiligen Mitgliedern eigene Räume außerhalb des Campus, aber in dessen Nähe, zur Verfügung gestellt.
Dies vorausgeschickt, haben wir uns aber gleichwohl Anfang des Jahres2012 unter anderem angesichts der Vielfältigkeit der unter unseren (vor allem auch internationalen) Studierenden existierenden Glaubensrichtungen, die zum Teil auch aufgrund ihrer Minderheit keine eigene, sie unterstützende Organisation vor Ort vorfinden, bereit erklärt, versuchsweise allen Studierenden der TU Dortmund gleichermaßen einen Raum für Gebet oder Meditation zur Verfügung zu stellen. Mit der Möglichkeit der Nutzung dieses Raumes auch durch muslimische Studierende sollte zugleich die seinerzeit praktizierte, gegen Brandschutzbestimmungen verstoßende und daher nicht hinnehmbare Nutzung von Treppenhäusern als Gebetsstätten durch Mitglieder dieser Studierendengruppe verhindert werden.
Der ausgewählte Raum erhielt den neutralen Namen „Raum der Stille“ und wurde sodann dem AStA zunächst befristet für zwei Jahre zur Verwaltung übergeben, wobei der AStA in Abstimmung mit der Hochschulleitung eine Nutzungsordnung erlassen hat, die die gebotene weltanschauliche Neutralität und Vielfalt der Nutzung sicherstellen sollte. Dort heißt es auszugsweise:
Nutzungsordnung für den Raum der Stille an der TU Dortmund
§1 Zweckbestimmung

Der Raum der Stille dient dem alleinigen Zweck, den Mitgliedernder TU Dortmund die ungestörte individuelle Glaubensausübung (Gebet), Meditation, ein Zurruhekommen, zu ermöglichen. Veranstaltungen oder Tagungen jedweder Art finden in dem Raum nicht statt.
§ 2 Nutzung des Raumes 

Rücksichtsvolles und kompromissbereites Verhalten ist im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens unerlässlich. ...Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem AStA der TU Dortmund. Seinen Anweisungen oder denen des von ihm beauftragten Personals ist Folge zu leisten.
§ 3 Wahrung der Ruhe 

Im Raum der Stille ist Ruhe einzuhalten und Lärm jeglicher Art zu vermeiden.
§ 4 Erscheinungsbild des Raumes Der Raum der Stille ist weltanschaulich und religiös neutral zu halten. Religiöse Symbole, Zeichen oder Ähnliches dürfen nicht aufgestellt oder angebracht werden. Es ist nicht gestattet, Aushänge, Broschüren, Flyer oder Ähnliches mit religiösem oder weltanschaulichem Bezug innerhalb oder in unmittelbarer Nähe des Raumes auszulegen oder aufzuhängen.
Nachdem die Nutzung des Raumes entsprechend seiner Zweckbestimmung in den ersten Monaten nach Eröffnung geräuschlos verlief und die vielen anfänglichen, sehr kritischen Stimmen, die vor einer „Übernahme des Raumes durch Muslime, einer Umwidmung in einen Gebetsraum sowie einer Verdrängung andersgläubiger Besucher“ warnten, verstummt waren, kam es in der Folgezeit bedauerlicherweise zu einem ersten massiven Verstoß gegen diese Nutzungsordnung und die Zweckbestimmung des Raumes.
Eine Begehung durch den AStA ergab nämlich, dass in dem Raum, entgegen der Nutzungsordnung, diverse Gebetsteppiche und Korane gelagert wurden sowie Flugblätter in arabischer Schrift und deutschsprachige Belehrungen auslagen, die unter anderem Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten (z.B. Tragen eines Kopftuches, Verzicht auf Parfüm, etc.). Ferner wurde die Nutzung durch externe Dritte im Rahmen von Gruppenveranstaltungen sowie die Verwendung von Raumteilern zur Geschlechtertrennung festgestellt.
Dies alles veranlasste den AStA, den Raum vorübergehend zu schließen und mit den für die Verstöße Verantwortlichen zunächst ein klärendes Gespräch zu führen. Nach Wiederherstellung der Ordnung und Inaussichtstellung einer positiven Prognose wurde der Raum wieder geöffnet. Zugleich wurde der Raum zur Schaffung einer gewünschten Behaglichkeit mit zwei Sofas, Bücherregalen und einem ca. 2 x 2 m großen, auf eine Leinwand gespannten Wandbild ausgestattet.
Nunmehr haben uns neue Beschwerden anderer Studierender über ganz erhebliche Verstöße gegen die Benutzungsordnung erreicht, die uns schon wegen des damit zugleich verbundenen und unter keinen Umständen hinnehmbaren Verstoßes gegen den oben bereits zitierten Art.3 unseres Grundgesetzes (u. a. Gleichberechtigung von Mann und Frau) zu einem unverzüglichen Handeln gezwungen haben.
Danach wurden mehrfach weibliche Besucher des Raumes am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern abgefangen und darauf hingewiesen, dass sie nur Zugang zu einem kleineren, optisch und tatsächlich abgegrenzten Raumteil hätten, der größere Raumteil sei nur Männern vorbehalten.
Eine anschließend von uns durchgeführte Ortsbesichtigung ergab, dass die raumhohen, stabilen Regale umgestellt worden waren und als Raumteiler dienten, die den Raum, beginnend am Eingang, in einen größeren hellen und einen kleineren dunklen Bereich aufteilten. Über diese Regale waren zusätzlich Deckengehängt, womit sichergestellt wurde, dass eine Blickverbindung von einem Raumteil in den anderen nicht möglich war. Darüber hinaus diente das ursprünglich zur Dekoration des Raumes vorgesehene ca.2x2m große, auf einen Holzrahmen gespannte Bild offensichtlich als „Schiebetür“, um auch den Eingang zu dem „Raum im Raum“ optisch und tatsächlich vollständig verschließen zu können. Ferner befanden sich in den Raumteilen mehrere Gebetsteppiche und ein Koran.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir den Versuch, einen neutralen und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehenden „Raum der Stille“ zu schaffen, leider als gescheitert. Da der Versuchszeitraum von zwei Jahren ohnehin abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, besteht auch keinerlei weitere Verpflichtung der Hochschule, an dem Projekt festzuhalten. Ihre Ansicht, es läge eine „rigorose und unabgesprochene Schließung“ vor, geht daher auch insoweit ins Leere.
Der Raum wird daher künftig wieder der Lehre und Forschung und damit direkt zusammenhängenden Zwecken dienen, was der staatlichen Aufgabe der Hochschule entspricht und zu einer Entlastung der ohnehin knappen Ressource Raumbeitragen wird. Es gibt auch aktuell den Wunsch einer großen Gruppe von Hochschulangehörigen, die sich in diesem Bereich des Campus - wie an anderen Orten auf dem Campus auch - einen sogenannten „Baby- und Ruheraum“ wünschen. Diesem allgemeinen Bedürfnis der Hochschulangehörigen nach einem ungestörten Rückzugsort wird damit Rechnung getragen. Dies werden wir mit den dafür zuständigen Gremien der Hochschule wohlwollend besprechen.
Ihre Ansichten bezüglich einer angeblichen Verhöhnung, einer Diskriminierung, einem antiislamischen Rassismus oder einem Generalverdacht weisen wir aus den genannten Gründen auf das Schärfste zurück. Ihre Anmerkungen zur Bedeutung der Integration greifen wir gerne auf und erlauben uns zu ergänzen, dass hierzu die Kenntnis und Akzeptanz der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze gehört, an die wir alle gebunden sind. Gleichberechtigung von Mann und Frau ist dabei ein unantastbarer Kernbereich.
Aufgrund des von Ihnen aufgezeigten öffentlichen Interesses an der Angelegenheit machen wir unsere Antwort auf Ihr Schreiben der Öffentlichkeit unmittelbar zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Das Rektorat"

Im Auge des Orkans

von Thomas Heck...

Karneval heißt auch, den Mächtigen aufs Maul zu schauen, auch wenn es manchmal wehtut. Und dass es dieser Tage den Mächtigen in diesem Lande mächtig wehtut, sieht man daran, dass dann schon mal das vermeintlich schlechte Wetter herhalten muß, wenn ein Karnevalsumzug nicht stattfinden soll. So hat die Stadt Düsseldorf den Rosenmontagsumzug wegen einer Sturmwarnung abgesagt. Im benachbarten Kölle war es wohl nicht ganz so stürmig. Da fand der Umzug nämlich statt.


Ich habe eher den Eindruck, da haben Einige mächtig Angst. Weniger vor dem Wetter, sondern vor möglichen negativen Bildern.





Die sieben Phasen bis zum Kalifat

von Thomas Heck...


Auch wenn ich wieder als das islamophobe Arschloch tituliert werde, was ich ja auch bin, ich bin ja auch gegen Faschisten, werde ich auch künftig nicht schweigen und weiter gegen den Islam Widerstand leisten, wo es nur geht. Denn das, was heute in Deutschland passiert, ist nur die logische Folge des Krieges des Islam gegen die Ungläubigen. Gegen uns alle. Denn schon 2005 hat der jordanische Journalist Fuad Hussein Vordenker des Terrornetzwerkes Al-Quaida nach ihrer langfristigen Strategie befragt. Heraus kam ein Szenario des Schreckens - und des Wahns. Und wir alle stecken da schon mittendrin. Suchen Sie sich die aktuelle Phase aus...

  • Die erste Phase, "das Aufwachen" genannt, ist demnach bereits abgeschlossen; sie soll von 2000 bis 2003 gedauert haben, genauer gesagt von den Vorbereitungen der Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington bis zum Fall Bagdads 2003. Das Ziel der Anschläge soll es gewesen sein, die USA zu Kriegen in der islamischen Welt zu provozieren, um die Muslime "aufzuwecken". "Das Resultat der ersten Phase war - nach Empfinden der Vordenker und Strategen der al-Qaida - sehr gut", schreibt Hussein. "Das Schlachtfeld wurde ausgeweitet, die Amerikaner und ihre Verbündeten wurden zu einem einfacher zu treffenden und näherem Ziel." Dem Netzwerk sei es außerdem gelungen, seine Botschaften "an jedem Ort" hörbar zu machen.

  • Die zweite Phase, "das Augenöffnen", läuft nach Husseins Einordnung im Moment ab; sie soll bis 2006 beendet sein. In dieser Zeit, so hoffen es laut Hussein die Terror-Strategen, werde die "islamische Gemeinschaft" sich der westlichen Verschwörung bewusst. Al-Qaida wolle sich in dieser Phase von einer Organisation zu einer Bewegung entwickeln, fasst Hussein zusammen. Das Netzwerk rechne damit, dass sich ihm viele junge Männer in diesem Jahren anschließen. Der Irak soll zudem zur Operationsbasis von globaler Bedeutung ausgebaut, eine "Armee" eben dort aufgestellt und außerdem Basen in anderen arabischen Staaten errichtet werden.

  • Die dritte Phase wird mit "Das Aufstehen und Auf-zwei-Beine-Stellen" umschrieben. Sie soll den Zeitraum von 2007 bis 2010 umfassen. "Es wird eine Konzentration auf Syrien geben", prophezeit Hussein auf der Grundlage seiner Rückmeldungen. Die kämpfenden Kader stünden bereit, zum Teil hielten sie sich im Irak auf. Auch Anschläge in der Türkei und - noch brisanter - gegen Israel würden für diese Jahre avisiert. Angriffe auf Israel, so hoffen die Vordenker des Terrors demnach, werden aus al-Qaida eine allseits anerkannte Organisation machen. Möglich sei außerdem eine Ausweitung der Anschläge in den Nachbarländern des Irak, also etwa in Jordanien.

  • In der vierten Phase, zwischen 2010 und 2013, wird es al-Qaida Hussein zufolge darum gehen, den Sturz der verhassten arabischen Regierungen zu erreichen. "Der schleichende Machtverlust der Regime wird zu einem stetigen Zuwachs an Kraft bei al-Qaida führen" - so lautet das Kalkül. Parallel sollen Angriffe gegen Ölförderanlagen durchgeführt, die US-Wirtschaft durch Cyberterrorismus ins Visier genommen werden.

  • So soll es in der fünften Phase, zwischen 2013 und 2016, gelingen, einen islamischen Staat auszurufen - und zwar ein Kalifat. Der Einfluss des Westens in der islamischen Welt werde dann bereits massiv zurückgegangen sein, sagen die Qaida-Ideologen voraus, auch Israel werde derart geschwächt sein, dass Gegenwehr nicht gefürchtet werden müsse. Der islamische Staat werde eine neue Weltordnung hervorbringen, rechnen sich die Qaida-Planer aus.

  • Die sechste Phase, beginnend 2016, sieht die "totale Konfrontation" vor, schließt Hussein aus dem, was ihm zugetragen wurde. Unmittelbar nach Ausrufung des Kalifats werde die "islamische Armee" die von Osama Bin Laden oft vorhergesagte "Schlacht zwischen Glauben und Unglauben" anzetteln.

  • Schließlich soll die siebte Phase folgen, die mit "endgültiger Sieg" beschrieben wird. Die Qaida-Strategen gehen, so Hussein, davon aus, dass das Kalifat Bestand haben wird - weil die restliche Welt angesichts der Kampfbereitschaft von "anderthalb Milliarden Muslimen" klein beigeben werde. Im Jahr 2020 soll auch diese Phase abgeschlossen sein, wobei der Krieg nicht länger als zwei Jahre dauern soll.

Donnerstag, 4. Februar 2016

Ein Schimpanse und der Rassismus

von Thomas Heck...


SPD-Staatsministerin Ayman Özoguz erhebt unglaubliche Rassismusvorwürfe nach Terroristenfestnahme in Berlin. Die "Integrationsbeauftragte der Bundesregierung", Parteibuch SPD (oder Koran?) kritisierte, dass einem tatverdächtigen Islamisten bei der Festnahme am Donnerstag Morgen in Berlin ein Handtuch übergezogen wurde. Sie bezeichnete dies als "unnötig rassistisch".



Auf dem bei der Festnahme verwendeten Handtuch ist unter anderem ein Schimpanse erkennbar. Staatsministerin Özoğuz erklärte, dass mögliche "Presse-Fotos eines von Primatenabbildungen verhangenen muslimischen Einwanderers Wasser auf die Mühlen von Rechtsradikalen" gieße und die in Deutschland lebenden Muslime unnötig provoziere... wie wäre wohl ihre Reaktion gewesen, man hätte den Schmutzlappen ohne Handtuch zum Auto geführt?


Ein Sprecher der Berliner Polizei erwiderte auf telefonische Nachfrage, dass es die aktuelle Finanzplanung nicht hergäbe, einen "Verhüllungskünstler anzustellen, der der Polizei die Rücksichtnahme auf religiöse Befindlichkeiten" ermögliche. "Wir wollten ihn auch lieber erschießen, doch er wehrte sich nicht", dachte der Sprecher, doch er wollte sicher sein Job behalten.


Es war nicht die einzige Farce bei dieser Aktion. Der Pressesprecher der Berliner Polizei Redlich äußert im Radio: "Wir ermitteln, um entlastende, aber auch belastende Beweise zu finden." Hallo? Muss die Polizei jetzt Islamisten entlasten? Der Kuschelkurs mit dem Islam geht wohl weiter und man darf gespannt sein, was die Zukunft bringen wird.

Ist noch jeder vor dem Gesetz gleich?

von Wolfram Weiner...

Der Bund bricht Grenzgesetze, das Aufenthaltsrecht ist in der Praxis außer Kraft, in Köln wird Massenkriminalität ignoriert, in Kiel kapituliert die Polizei vor kleinkriminellen Migranten. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun.


Artikel 3 des Grundgesetzes ist ebenso einfach wie eindeutig: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Doch Deutschland behandelt diesen Grundsatz derzeit wie ein Buffet der Befindlichkeit, als sei Artikel 3 eine Pizza Mista, auf der sich einige ihre Indivual-Oliven herauspicken dürfen, anderen aber die Peperoni von Übergriffen ertragen müssen.

Deutsche werden bei Ladendiebstahl belangt, Migranten nicht.


In Kiel zum Beispiel sind einige gleicher als andere. Die dortige Führung der Polizeidirektion und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich ernsthaft darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. Heißt also: Deutsche werden bei Ladendiebstahl belangt, Migranten nicht.


Die Ladendiebstahls-Pista-Mista von Kiel wäre in normalen Zeiten ein nationaler Skandal. Derzeit aber wird die Sache achselzuckend hingenommen wie ein kühler Winterwind, denn die Zahl der systematischen Rechtsverletzungen durch den Staat ist inzwischen so groß, dass das kaum noch ins Gewicht fällt. Hunderttausendfach wird an der Grenze Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes („Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen“) gebrochen – als gäbe es das Recht gar nicht. Hunderttausendfach wird auch Paragraf 18 des Asyl(verfahrens)gesetz verletzt, denn es verpflichtet die Grenzbehörden ohne Einräumung eines Ermessens Ausländern die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaaten einreisen.

Refugees-Welcome-Aktionen zum illegalen Grenzübertritt sind nach geltendem Recht schlichtweg kriminell


Insgesamt ist eine Lage massenhaften Rechtsbruchs durch den Staat selber entstanden, die man bislang nur von Bananenrepubliken her kannte. Der Staatsrechtler Udo di Fabio stellt fest, dass der Bund seine vogelwilde Migrationspolitik zurzeit „ohne eine gesetzlich notwendige Absicherung durch führt“. Das werde auch bei der Geltung des Strafrechts deutlich. Nach Paragraf 96 Aufenthaltsgesetzes wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe) bestraft, wer einem anderen Hilfe bei der unerlaubten Einreise nach Deutschland leistet, wenn er wiederholt oder zu Gunsten von mehreren Ausländern handelt. Refugees-Welcome-Aktionen zum illegalen Grenzübertritt sind nach geltendem Recht schlichtweg kriminell. Auch Flüchtlinge machen sich bei der Einreise ohne Schengen-Visum nach Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz strafbar. In der Realität aber werden auch diese Gesetze wie eine Pasta Mista vernascht. Eine effektive Strafverfolgung der Einreisekriminalität findet nicht mehr statt.

Führende Verfassungsrechtler Deutschlands sind inzwischen der Meinung, dass die gegenwärtige Handhabung unseres Grenzregimes grundgesetzwidrig ist. Das Grundgesetz setzt schließlich die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen überhaupt voraus. Kurzum: Die Migrationspolitik Berlins hat eine tiefe Krise der Rechtsstaatlichkeit ausgelöst.

Einige sind gleicher als andere


Die Folgen davon betreffen nicht nur Ladendiebstähle in Kiel, Übergriffe in Köln oder Kaperungen von Bundesbahnzügen. Auch in immer mehr Alltagssituation gilt plötzlich kein „normales“ Recht mehr – zumindest Artikel 3 des Grundgesetzes nicht. In Flüchtlingsunterkünften werden regelmäßig Christen und Jesiden malträtiert, bedrängt, bespuckt, bedroht, erpresst. Die Staatsgewalt aber schaut auch dort lieber weg wie bei den Ladendiebstählen. Frauen werden in Flüchtlingsunterkünften von muslimischen Migranten häufig als Menschen zweiter Klasse behandelt, für sie gilt Artikel 3 in der Realität auch nicht immer. 

Dabei sagt Absatz 2 dieses Grundrechts doch explizit: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diese „Förderung“ mag in Behörden-Seminaren von Genderbeauftragten bis in groteske Spitzfindigkeiten stattfinden, doch hinter den Schleiern der Migrantenkasernen werden Frauen kaum vor nackter Gewalt geschützt. Einige sind auch hier offensichtlich gleicher als andere.


Über Deutschland legt sich damit ein bedenklicher Nebel der Rechtlosigkeit. Ein Migrant ohne Fahrschein wird in der S-Bahn fahren gelassen, ein deutscher Schüler nicht. Dabei sagt Absatz 3 des 3. Grundgesetzparagrafen auch noch: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Genau das aber geschieht.

Die Kettenreaktion von Rechtsbrüchen führt zu der merkwürdigen Situation, dass Politiker nun andauernd Selbstverständlichkeiten betonen – dass es weder rechtsfreien Räume noch NoGo-Zonen noch islamische Parallelgesellschaften geben dürfe, dass Frauen gleichberechtigt seien, dass der Staat Kriminelle mit aller Härte des Rechts vorgehe. Wenn ein Staat die Verfolgung eines Rechtsbruch schon proklamieren muss, dann spürt man, dass diesem Staat seine Rechtspflege eigentlich entglitten ist. Die Kanzlerin wird die Geister, die sie rief, als sie für eine vermeintlich höhere Moral im September die Grenzen aufriss und das Recht brach, nicht mehr los. Ihr Ruf nach „kreativen Lösungen“ bei der Bewältigung des Massenansturms ("Deutsche Gründlichkeit ist super, aber es wird jetzt deutsche Flexibilität gebraucht“) bis hin zum Übergehen von Baurecht und Brandschutz, wirkt in Anbetracht der Rechtskrise im Lande wie bittere Ironie.

Besonders ärgerlich wird die Lage, wenn der normale, deutsche Bürger seinen Staat ansonsten ganz anders erlebt, der ihn nämlich mit 33.000 Steuerparagrafen bis ins letzte Komma seiner Steuererklärung piesackt, der brave Mütter auf Ausfallstraßen hinter Büschen blitzt und stundenkilometer-genau abkassiert, der mit Verwaltungsvorschriften und einer Mega-Bürokratie jedem Handwerker das überbordende Recht zum Knebel werden lässt, bei dem eine Kassiererin wegen eines einbehaltenen Pfandbonus von 1,30 Euro ihren Job verliert, der als Bevormundungs-Supernanny mit Verboten, Quoten und Geboten nur so um sich wirft. Wenn genau derselbe Staat aber auf der anderen Seite jeden Rechtsbruch bis hin zur offenen Straßenkriminalität achselzuckend billigt und mit zweierlei Maß misst – dann möchte man nicht nur den Flüchtlingen einmal eine Ausgabe des Grundgesetzes zustecken, sondern auch unserer Politik in Berlin. Vor allem Artikel 3 Grundgesetz ist lesenswert. Beachtenswert sogar.


Dieser Artikel erschien auf The European