Donnerstag, 22. April 2021

Und mit einer Lüge geht das Grundgesetz den Bach runter...

von Thomas Heck...

Das Bundes-Lockdown-Gesetz hat den Bundestag und den Bundesrat passiert, der Laiendarsteller im Amt des Bundespräsidenten hat es unterzeichnet. Et voilà, wir haben ein Ermächtigungsgesetz. Was so harmlos daherkommt, entpuppt sich schon auf dem zweiten Blick als Zäsur im bundesrepublikanischen Recht. Denn wo heute eine "Inzidenz" mit willkürlichen Parametern bei Bedarf die Grundrechte einschränkt, wird es künftig aus Gründen des Klimaschutzes auch das Autofahren, das Heizen, das Einschalten einer Kaffeemaschine sein, wenn die Temperatur auch nur ein halbes Grad vom langjährigen Mittel abweicht.

"Inzidenz" kurz erklärt: Bei 1000 Einwohnern bedarf es de facto nur eines einzigen positiven Corona-Tests und man hat eine "Inzidenz" von 100. Bei zwei positiven Testergebnissen hat man mit einer "Inzidenz" von 200 und bereits einen "Hotspot". Mit allen neu beschlossenen Unrechtsmaßnahmen und unter Androhung von Haftstrafen bis zu 5 Jahren. Dabei ist es völlig egal ob alle 1000 Einwohner getestet wurden oder nur 10. Dabei führt schon die Fehlerquote der Tests zu steigenden Inzidenzwerten.





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