Dienstag, 28. Mai 2019

Die Mär von der unabhängigen Justiz in Deutschland...

von Thomas Heck...

Deutschland ist nicht nur berühmt für seine weichen Urteile weichgespülter Richter. Nun dürfen deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Begründung: Mangelnde Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive. Was so nebenbei vom SPIEGEL vermeldet wurde, bedeutet genauso nebenbei auch der Abschied vom Märchen einer vom Staat unabhängigen Justiz und wäre vielleicht auch eine Erklärung für die Skandalurteile der Vergangenheit, wo Mörder und Vergewaltiger mit Migrationshintergrund mit einer lautstarken Lachen als freie Männer aus dem Gerichtssaal spazierten und trauernde Angehörige ihrer Opfer fassungslos zurückließen. Beispiele derartiger Skandalurteile finden Sie hier, hier, hier, hier und hier...

So berichtet der SPIEGEL: Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gebe es "keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive", urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.


Deutschland sei gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde, hieß es zur Begründung (Rechtssachen C-508/18, C-82/19, C-509/18).

Beim Europäischen Haftbefehl bittet ein EU-Staat andere Mitgliedstaaten darum, eine Person festzunehmen und sie auszuliefern. Eine Folge des Urteils könnte sein, dass statt der Staatsanwaltschaften künftig Richter die EU-Haftbefehle ausstellen müssen.

Hintergrund sind mehrere Fälle in Irland, bei denen die Betroffenen die Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft sowie des litauischen Generalstaatsanwalts infrage stellten. Irische Gerichte riefen deshalb den EuGH an.

Nach EU-Recht muss ein Europäischer Haftbefehl von einer Justizbehörde ausgestellt werden. Die Richter betonten nun, dass darunter auch Behörden fallen können, die an der Strafrechtspflege mitwirken, im Unterschied etwa zu Ministerien oder der Polizei.

Allerdings müsse diese Behörde bei der Ausstellung unabhängig handeln - selbst dann, wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der von einem Richter oder Gericht ausgestellt wurde. Die deutschen Staatsanwaltschaften erfüllten diese Kriterien nicht. Beim litauischen Generalstaatsanwalt erkennt der EuGH die Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive dagegen an.

Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte abzuschaffen. "Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis gehören, europäische Justizstandards einzuhalten", sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Dazu gehöre nach der EuGH-Entscheidung auch die Abschaffung des Weisungsrechts an Staatsanwälte. Derzeit sei unklar, wie "überhaupt noch europaweite Fahndungen umgesetzt werden können".

Der EuGH hatte erst im vergangenen Jahr ein Urteil bezüglich des EU-Haftbefehls gefällt: Demnach können EU-Staaten die Auslieferung von Verdächtigen nach Polen wegen der umstrittenen Justizreform in dem Land ablehnen. Behörden anderer EU-Länder müssten prüfen, ob den Betroffenen ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht garantiert ist.




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