Donnerstag, 28. März 2019

Waldoofschulen... Zustände wie in der Ostzone... Teil 2

von Thomas Heck...

Dass ein Kind eines Berliner AfD-Angeordneten auf das zweifelhafte Vergnügen verzichten musste, eine Waldoofschule besuchen zu dürfen, was insbesondere deswegen unverständlich ist, weil auf Waldoofschulen im Allgemeinen nur Kinder von linken und grünen Eltern geschickt werden, die eben auch nicht wollen, dass die Schulkameraden ihrer Kinder Aishe, Sultan oder Mohammed heißen, für eine richtige Privatschule aber zu geizig sind, ist schon ein Skandal an sich und zeigt, wie stark der politische Einfluss von links mittlerweile an Umfang und Wirkung zugenommen hat. Wer dachte, dass würde der demokratische Rechtsstaat schon abwürgen, der sieht sich nun getäuscht. 

Denn auf keinen Schutz hoffen dürfen Eltern, deren politische Ansichten nicht waldoofschulen-kompatibel sind. Vor einigen Monaten hat es Aufregung um einen AfD-Politiker gegeben, weil dessen Tochter steinhart von einer Rudolf-Steiner-Schule in Treptow-Köpenick abgelehnt wurde, wir hatten berichtet. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hat den Fall inzwischen von ihren Juristen prüfen lassen. Ergebnis: Privatschulen dürfen Bewerber sieben, auch nach politischen oder weltanschaulichen Kriterien (obwohl ein Kind ja nichts für seine Eltern kann). Im Gegensatz dazu dürfe die ethnische Herkunft aber keine Rolle spielen. Oder auf deutsch: Neger muss, AfD darf nicht. Scheeres steckt nun in einem Dilemma: Sie hatte das Vorgehen der Schule Ende vorigen Jahres noch kritisiert (wie auch Gewerkschafter und Lehrervertreter). Die AfD spricht derweil von einem „Skandal, der allen Grundsätzen einer freien Gesellschaft widerspricht“. Das mit der „freien Gesellschaft“ sollte man vielleicht auf Wiedervorlage nehmen. Ließe sich zur Not auch tanzen. Z.B. auf dem Grundgesetz, welches hier glasklar vom rot-rot-grünen Berliner Senat mit Füßen getreten wird.




So titelt der Berliner Tagesspiegel heute: Privatschulen dürfen Kinder von AfD-Politikern ablehnen. Eine Schule lehnt das Kind eines Berliner AfD-Politikers ab. Die Schulverwaltung prüft den Fall und sagt: Diskriminierung war es nicht. Die AfD protestiert.

Auch mit guten Absichten kann man empörte Diskussionen auslösen. So war es im Fall einer Waldorfschule, die sich im vergangenen Jahr geweigert hatte, das Kind eines Vaters anzunehmen, der für die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt. Der Streit darum machte Schlagzeilen in der ganzen Bundesrepublik.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sah den Vorgang trotz des Privilegs von Privatschulen, sich Schüler nach eigenen Maßstäben aussuchen zu dürfen, äußerst kritisch: „Ich halte es für sehr problematisch, dass ein Kind für das politische Engagement seiner Eltern verantwortlich gemacht wird. Es geht im Schulsystem darum, dass sich Kinder zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln können.“ Die Senatorin argwöhnte einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Doch das Ergebnis der internen Prüfung des Falls durch die Schulverwaltung zeigt nun: Die Abweisung des mittlerweile sechs Jahre alten Mädchens, das jetzt für eine staatliche Grundschule angemeldet ist, war rechtmäßig. Bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler dürfen Privatschulen die politische Gesinnung der Eltern zum Kriterium nehmen. Ein Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote im Landesschulgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt nicht vor, teilte die Schulverwaltung dem Tagesspiegel auf Anfrage mit.

Das Kind des AfD-Politikers geht mittlerweile auf eine staatliche Grundschule... Glück gehabt.






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