Freitag, 28. September 2018

Wenn die Festnahme eines Mörders plötzlich Freiheitsberaubung wird...

von Thomas Heck...

Nach der medialen Vernichtung Maaßens geht es jetzt gegen den Chef der Bundespolizei Dieter Romann. Wegen Freiheitsberaubung eines Mordverdächtigen im Falle "Susanne", der sich durch Flucht nach Afghanistan den Behörden entzog und nach Abschiebung aus dem Irak von Beamten der Bundespolizei nach Deutschland verbracht wurde, soll sich nun Deutschlands oberster Polizeichef  verantworten. Sowas geht vermutlich auch nur in Deutschland.

Genau deswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen Dieter Romann. Es bestehe der Verdacht der Freiheitsberaubung, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Nachdem mehrere Strafanzeigen gegen ihn eingegangen seien, sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) darüber berichtet.

Die 14-jährige Susanna aus Mainz wurde nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei im Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht. Ihre Leiche wurde einige Tage nach ihrem Verschwinden in Wiesbaden gefunden. Der Verdächtige Ali B. setzte sich wenige Tage nach dem Tod zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern zunächst in den kurdisch kontrollierten Nordirak ab. Die kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn danach jedoch im Nordirak fest und übergaben ihn der Bundespolizei. Daraufhin wurde er abgeschoben und von der Bundespolizei nach Deutschland überführt. 

Bei seiner Vernehmung gestand er, das Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Der 21-Jährige sitzt in der JVA Frankfurt in Untersuchungshaft. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass er auch noch ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Wegen dieses dringenden Tatverdachts wurde Mitte Juli ein weiterer Haftbefehl ausgestellt. Ali B. war ohne Dokumente vermutlich im Oktober 2015 mit dem damals großen Flüchtlingsandrang über die Türkei und Griechenland nach Deutschland eingereist.


Die Abschiebung aus dem Nordirak, bei der der 56-jährige Romann dabei war, stieß auf Skepsis von Rechtsexperten und auf Kritik der irakischen Zentralregierung, da es laut Bagdad kein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gebe. Die Bundespolizei war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Zuvor hatten die Staatsanwaltschaften in Wiesbaden und Potsdam den Fall laut SWR-Bericht geprüft und sich schließlich für nicht zuständig erklärt. Frankfurt sei zuständig, weil es sich bei dem Flugzeug, in dem Romann und der Tatverdächtige saßen, um eine Lufthansa-Maschine handelte. Die Airline hat ihren faktischen Unternehmenssitz in Frankfurt.

Der Einsatz sei „komplett“ von der Bundespolizei ausgeführt worden, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums im Juni. Romann sei nicht auf Geheiß von Innenminister Horst Seehofer (CSU) nach Erbil geflogen. Seehofer und der zuständige Innenstaatssekretär waren aber nach Angaben des Bundespolizeipräsidiums über die Maßnahmen laufend informiert.

1 Kommentar:

  1. Mir stieß dies auf: "Die kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn danach jedoch im Nordirak fest und übergaben ihn der Bundespolizei. Daraufhin wurde er abgeschoben und von der Bundespolizei nach Deutschland überführt."
    Also erst nehmen die Kurden ihn fest und übergeben ihn der (wohl schon vor Ort anwesenden!?) deutschen Bundespolizei und erst dann wird er abgeschoben (wahrscheinlich die Abschiebung ausgesprochen) und nach Deutschland zurück transportiert! Frage: Wer hat die Abschiebung entschieden? "Die Kurden", oder die irakische Zentralregierung? Wenn "die Kurden", haben sie (nach irakischem Recht?) das Recht dazu, oder obliegt das eigentlich der Zentralregierung? Wurde diese übergangen? Geht es in diesem Fall eigentlich um einen innerirakischen Konflikt zwischen "den Kurden" und der Zentralgewalt, die kurdische Selbstständigkeitsbestrebungen fürchtet (ala Türkei)?
    Versucht die irakische Zentralgewalt eine ausländische juristische Entscheidung zu ihren Gunsten zu erreichen? Oder umgekehrt die Kurden?

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