Donnerstag, 7. Juni 2018

Nicht im Namen des Volkes... Bewährung für Mörder...

von Thomas Heck...

Der normale Bürger mit einem normalen Gerechtigkeitsempfinden wundert sich immer wieder, wenn bei schwersten Straftaten Tatverdächtige von der Polizei benannt werden, die "polizeibekannt" waren und ein Vorstrafenregister vorweisen, welches länger als mein linkes Bein ist. Mich wundert es weniger, weil ich täglich lese, wie Totschläger und Mörder, Vergewaltiger und andere Sittenstrolche vor unseren Gerichten mit der ganzen Milde des Gesetzes bestraft werden.

Er muss nicht ins Gefängnis! Ahmet R. (19, Name geändert), der in Bergisch Gladbach durch eine brutale Attacke den Tod des zweifachen Familienvaters Thomas K. (40) verursacht hatte, hat beim Prozess um Körperverletzung mit Todesfolge zwei Jahre Haft auf Bewährung bekommen.

Das verkündete die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) am Donnerstag im Kölner Landgericht im Beisein der fassungslosen Witwe.



Aus völlig nichtigem Anlass hatte der Kölner den Mann, den er gar nicht kannte, im August vergangenen Jahres in der Innenstadt von Bergisch Gladbach attackiert. Ahmet R. und seine Kumpels hatten sich mit dem späteren Opfer und dessen Begleitung angelegt. 


Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, habe er Thomas K. attackiert, hatte der Angeklagte im Prozess gesagt. K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim.

Kumpels hatten den Täter gefeiert

Die Freunde hatten den Schläger nach der Tat noch gefeiert. „Mitleid, Trauer und Entsetzen über den Tod eines Familienvaters war ihnen fremd“, sagte Opfer-Anwalt Karl-Christoph Bode.

Die Kinder (9, 13) des Opfers hatten den Prozess teilweise mitverfolgt. Als Fotos des sterbenden Vaters im Gerichtsaal thematisiert wurden, hatten sie auf Anraten eines Psychologen den Raum verlassen.

Der 13-jährige Sohn des Opfers bestand allerdings darauf, Plädoyers und Urteilsverkündung im Gerichtssaal zu hören. Dessen Anwältin Dr. Dr. Beate Grün aus Nürnberg hatte den Angeklagten scharf kritisiert, sich im Vorfeld des Prozesses nie um die Belange der Kinder gekümmert zu haben.

Verteidiger Tobias Westkamp hatte dazu erklärt, sein Mandant habe erst sehr spät realisiert, durch sein Verhalten den Tod eines Menschen verursacht zu haben.

Es sei ein klassischer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Die Richterin: „In 100ten Fällen eines Schlags und Sturzes geschieht nicht viel.“ Doch in diesem Fall habe er die schwere Verletzung verursacht.

Doch knapp habe sich die Kammer gegen den Jugendknast für den zur Tatzeit noch 18-Jährigen entschieden. Perspektivlos, noch lange nicht erwachsen und beeinflussbar sei er: „Wir glauben, dass er eine Persönlichkeit ist, bei der in einer Jugendstrafanstalt eine schlechtere Entwicklung zu befürchten ist als im Rahmen einer engmaschig betreuten Bewährung.“

Dazu gehören, dass Kemal N. sich sofort bei einem Bewährungshelfer melden muss, wöchentliche Sozialstunden, berufliche Weiterbildung und Antiaggressionstraining.

„Sie haben heute eine Chance bekommen“, so die Richterin.Wenn er die Auflagen nicht erfülle „sehen wir uns zeitnah wieder. Die Kammer wird nicht zögern, die Bewährung zu widerrufen.“ Unglaublich. Ein Menschenleben ist nichts wert. Deshalb werden auch weiter Straftäter festgenommen werden, die "polizeibekannt" sind. Wegen solcher Richter.

2 Kommentare:

  1. Adresse der Drecksau ermitteln und dann gnadenlos totprügeln - wiederbeleben und nochmal totprügeln.

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  2. Das ist wirklich unglaublich !!!!!!
    Dieser Verbrecher wäre in seinem Land totgeschlagen worden, hier läuft er mit richterlichem Segen frei herum.
    Das ist nicht mehr ein Deutschland in Recht und Freiheit!!!!!
    Das ist einfach nur noch Terror gegen Deutsche.
    Wir müssen auf dem Boden des Grundgesetzes Widerstand leisten.

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