Donnerstag, 14. Juni 2018

Messer und Lkw's sind aus... jetzt kommen biologische Kampfstoffe...

von Thomas Heck...

Der Versuch, einen Angriff mit biologischen Kampfstoffen auf die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland zu führen, hat es als Randnotiz tatsächlich in die Nachrichten geschafft. Wobei davon auszugehen ist, dass dem Normalbürger die Brisanz dieser Nachricht nicht bewusst ist. Soweit ist es nun gekommen, dass nach Vergewaltigungen, Messerangriffen, Angriffen mit Fahrzeugen aller Art, nach Mord und Totschlag nun der nächste Akt im Krieg des Islamismus eingeleitet wurde. Massenvernichtungswaffen. 



Bei dem in einer Kölner Hochhaus-Wohnung gefundenen Stoff handelt es sich um eine Rizin-haltige Substanz. Das bestätigte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes am Mittwoch (13.06.2018). Gegen den 29-jährigen Wohnungsinhaber wurde Haftbefehl erlassen. Es bestehe der dringende Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Behörden sind auf den Mann aufmerksam geworden, weil er größere Mengen verschiedener Stoffe im Internet bestellt hatte.

Verdacht auf "schwere Gewalttat"

In der Wohnung des Tunesiers war die Substanz am Dienstagabend sichergestellt worden. Welche Menge die Ermittler in der Wohnung entdeckten, sagte Behördensprecher Markus Schmitt nicht.

Wohnung gestürmt

12:06.2018: Spezialkräfte stehen mit Atemschutzmasken vor einem Hochhaus.
Chemie-Spezialisten untersuchten die Substanz
Spezialkräfte hatten am Dienstag (12.06.2018) die Wohnung des Mannes, seiner Frau und Kinder in einem Hochhaus gestürmt. Die Lebensgefährtin des Mannes, die vorübergehend ebenfalls festgenommen worden war, werde nicht beschuldigt, betonte die Bundesanwaltschaft.

Chemikalien müssen gemeldet werden

12:06.2018: SEK-Beamte mit Atemschutzmasken und Schutzanzügen steigen in einen Krankenwagen.
Die SEK-Beamten mussten beim Einsatz Atemmasken tragen
Auf die Spur gekommen sind die Sicherheitsbehörden dem Mann, weil er bestimmte Chemikalien im Internet bestellt hatte, die der sogenannten Grundstoffüberwachung unterliegen. Wer sie bestellt und dafür keinen vernünftigen Grund hat, muss von den Verkäufern routinemäßig Sicherheitsbehörden gemeldet werden. 
Das Robert-Koch-Institut stuft das leicht erhältliche Mittel aus dem Samen des Wunderbaums als "potenziellen biologischen Kampfstoff" ein. Handel und Umgang mit der Reinsubstanz seien nach dem Chemiewaffen-Übereinkommen von 1997 beschränkt.

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