Dienstag, 16. Mai 2017

Ein Kopftuch ist ein Kopftuch, ein Fisch eine Provokation

von Thomas Heck...

Man merkt, dass sich dieses Land immer mehr verändert, wenn die Verwendung christlicher Symbolik nur noch Provokation ist. Da wird das Tragen eines Kruzifixes zum großen Aufreger, wenn die Trägerin dann auf einen Fisch ausweicht, ist die Schulleitung alarmiert.  Das ist so absurd, als würde man im Iran eine Frau steinigen, weil sie ein Kopftuch trägt. Absurdistan mitten in Deutschland, wo ein Dooftuch nur ein Kopftuch ist, dass Kreuz oder der Fisch jedoch eine Provokation.



Kruzifix-Verbot 
Lehrerin provoziert erneut mit christlicher Symbolik


Mit einem kleinen Trick provoziert eine Lehrerin an einer Weddinger Schule erneut die Bildungsverwaltung. Vor kurzem erst hat die Pädagogin nach einer Dienstanweisung der Schulleitung eine Halskette mit einem größeren Kruzifix abgelegt und damit deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Jetzt allerdings hat sie wiederholt eine Kette mit einem Anhänger getragen, der einen Fisch zeigt.
Und zwar genau jenen Fisch, der als christliches Erkennungszeichen gilt: Es handelt sich um das aus zwei gekrümmten Linien bestehende Ichthys-Symbol, das einen Fisch darstellt und die Verbundenheit mit Jesus Christus ausdrückt. Die Schulaufsicht ist alarmiert: „Wenn es ein religiöses Symbol ist, muss es abgenommen werden“, heißt es dort.

Auffällig groß


Schulaufsichtsbeamte haben sich des Falls erneut angenommen. Damit gibt es im aktuellen Streit um das Berliner Neutralitätsgesetz neuen Zunder. Das umstrittene Gesetz untersagt es, Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten im Dienst religiöse Symbole offen zu tragen. Dagegen gibt es immer wieder Klagen vor Gericht. Bisher wehrten sich vor allem Kopftuch-Trägerinnen gegen diese Regelung. Mit der Weddinger Lehrerin steht erstmals eine Pädagogin wegen des Tragens von christlichen Symbolen gewissermaßen am Pranger.


Die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte die Entscheidung der Schulleitung wegen der Kruzifix-Kette nach eingehender Prüfung gebilligt. „In dieser Dienstanweisung ging es um weit mehr als um das Kreuz als Schmuckstück“, hieß es aus der Bildungsverwaltung. Das Kreuz sei auffällig groß gewesen.

Schmuckstücke sind erlaubt


Der Fall war auf kuriose Weise öffentlich geworden. Die Frau hatte sich in einem seelsorgerischen Gespräch mit dem Pankower Pfarrer Karsten Minkner über die Dienstanweisung beschwert. Minkner brachte das Thema daraufhin gleich vor die Landessynode, das oberste Kirchenparlament. Kirche und Schulverwaltung halten den Namen der Lehrerin und der Schule seither geheim, die Pädagogin will sich nicht öffentlich äußern.

Tatsächlich lädt das Neutralitätsgesetz, gerade wenn es um christliche Symbole geht, zur Haarspalterei ein. Denn der Gesetzestext erlaubt ausdrücklich das Tragen von Schmuckstücken. Aber ab wie viel Zentimeter Länge ist ein Kruzifix noch ein Schmuckstück, ab wann ein vornehmlich religiöses Symbol? Das sind Fragen, mit denen die Schulleiter vor Ort künftig selbst zurechtkommen müssen, bedauert die GEW-Landesvorsitzende Doreen Siebernik.

Neutralitätsgesetz


Damit kritisiert sie die Entscheidung des Senats aus der vergangenen Woche, nicht gegen das jüngste Kopftuch-Urteil in Revision zu gehen. Denn immerhin hatte das Landesarbeitsgericht einer Lehrerin eine Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht an Berliner Grundschulen unterrichten durfte. Auch in diesem Fall begründete die Bildungsverwaltung dies mit dem Neutralitätsgesetz.

GEW-Chefin Siebernik sieht die Schulen jetzt alleingelassen. „Die Gesetzesauslegung muss nun von der Schulleitung getroffen werden, das geht so nicht“, sagte sie. Wäre die Bildungsverwaltung in Revision gegangen, hätte die Berliner Regelung prinzipiell überprüft werden können. „Dann hätten wir Rechtssicherheit, doch das wurde abgewürgt“, sagte Siebernik.

Berlin fürchtet Karlsruhe


Die Bildungsverwaltung fürchtete offenbar, dass die nächste Instanz das Berliner Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hätte. Das wäre dann womöglich das Ende des Berliner Neutralitätsgesetzes gewesen. Denn zuletzt hatten sich Karlsruher Richter gegen ein pauschales Kopftuchverbot ausgesprochen. Viele Berliner hingegen wünschen, dass ihre Schulen ein neutraler Ort sind.

Nun müssen Schulleiter sich weiter damit auseinandersetzen.

– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/26907226 ©2017

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