von Thomas Heck...
Bei Fastenden kann sich eine gewissen Reizbarkeit einstellen. So bringt es die Berliner Polizeiführung ihren Truppen auf den Straßen bei. Dies kann sich in Massakern, Amokfahrten durch Fußgängerzonen, Gruppenvergewaltigungen und simplen Messerstecherereien äußern, was alles schon mal passieren kann, wenn es dem Muselmann zwischen den Beinen zwickt, denn nichts ist schlimmer, als eine juckenden Stelle, die man nicht kratzen kann.
Zum vierten Mal jähren sich diese "interkulturellen Tipps" und das scheint auch wichtig zu sein, denn die Reaktion des fastenden Muselmanen ist doch von anderer Qualität, als die des fastenden Mönchs. Ob man das wissen muss, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Ich weiß jedenfalls, dass eine Islamisierung Europas nicht stattfindet, wer das leugnet, kann dann schon mal die Bekanntschaft mit der "Qualität der Reaktion des Muslim" rechnen, worauf niemand wirklich scharf ist.
Die Berliner Polizeiführung versucht, ihre Beamten für das richtige Verhalten im muslimischen Fastenmonat Ramadan zu sensibilisieren. Einen entsprechenden dreiseitigen Brief hat die Zentralstelle für Prävention des Landeskriminalamtes über das Intranet der Behörde verschickt. Darin unterrichtet sie ihre Polizisten darüber, dass an diesem Sonnabend der Fastenmonat beginnt. Und sie gibt Verhaltenstipps zu diesem Anlass.
„Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte in Berlin ist täglich mit unterschiedlichen Gruppen, Nationalitäten und Milieus befasst“, heißt es in dem Schreiben. Der Migrationsanteil in der Berliner Bevölkerung betrage 31,4 Prozent. „Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, helfen das Bewusstsein und die Sensibilität für kulturelle, sprachliche oder religiöse Verschiedenheiten und Gemeinsamkeiten.“
"Bei Fastenden kann sich eine gewisse Reizbarkeit einstellen"
Die Autorin des Schreibens aus der Zentralstelle verweist unter anderem darauf, dass praktizierende erwachsene Muslime im Ramadan vom Anbruch der Morgendämmerung bis zum Einbruch der Nacht nichts essen und trinken. In den meisten Fällen wirke sich die Fastenzeit „nicht auf unser polizeiliches Handeln aus, jedoch können folgende Hinweise hilfreich sein“.
Die Polizisten werden nun darauf hingewiesen, dass sich bei Fastenden „eine gewisse Reizbarkeit“ einstellen könne. „Die Erwägung und gegebenenfalls das Ansprechen der Fastenzeit kann Situationen positiv beeinflussen.“
Die Umstellung des Körpers auf die Fastenzeit könne im Rahmen von polizeilichen Kontrollen, Ermittlungen, Vernehmungen oder Durchsuchungen ursächlich „für eine gewisse Aufgebrachtheit oder gar einen Schwächeanfall“ sein.
Die Fastenzeit könne das Konfliktpotenzial in Flüchtlingsunterkünften zusätzlich erhöhen. Beim dreitägigen Fest des Fastenbrechens ab 25. Juni könne es zu Ansammlungen im Bereich von Moscheen und Kulturvereinen kommen. „Das wirkt sich sicherlich auf die Parkplatzsituation aus.“ Das heißt übersetzt: Die Beamten sind angehalten, Parkverstöße weniger scharf zu ahnden.
„Eine andere Qualität“
Zu guter Letzt wird den Beamten geraten: „Sowohl zu Beginn des Ramadans als auch zum Fest des Fastenbrechens kann man ein frohes oder auch schönes Fest wünschen.“
Nach Angaben der Polizei gibt es keine ähnlichen Verhaltenstipps für den Umgang mit Angehörigen anderer Religionen – etwa Christen in der Fastenzeit von Aschermittwoch bis Karsamstag.
Die Verhaltenstipps für den Umgang mit Muslimen gibt es bereits im vierten Jahr. Es gehe um den Transfer von interkultureller Kompetenz, um auf Augenhöhe mit unterschiedlichen Gesprächspartnern fit zu sein, sagt Polizeisprecher Winfrid Wenzel. „Jeder Mensch, egal welcher Religion und Sozialisation, der zu wenig isst und trinkt, hat eine gewisse Reizbarkeit“, so Wenzel. Ein solcher Hinweis könne Schlüssel sein für Verständnis. „Die Qualität des islamischen ist eine andere als die des christlichen Fastens. Auf einen Mann, der vielleicht gereizt ist, kann ich als Polizeibeamter anders zugehen, wenn ich das weiß.“
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