von Thomas Heck...
Und ein weiteres Skandalurteil einer entmenschlichten Justiz, denen das Schicksal der Opfer von Straftätern so egal ist, wie die Sicherheit von Ihnen und mir. Deutschland im Jahre 2018. Gespannte Stille im Gerichtssaal. Gerade wurde vor dem Landgericht verkündet, dass Siegauen-Vergewaltiger Eric X. (32) für 10 Jahre hinter Gitter muss. Das sind 1,5 Jahre weniger, als beim 1. Prozess. Gerechtigkeit sieht anders aus.
Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana, der ein zeltendes Paar (27, 25) in der Siegaue mit einer machetenähnlichen Astsäge überfallen und dann die junge Frau vergewaltigt hatte, zeigt angesichts des milderen Urteils keinerlei Regung.
Und ein weiteres Skandalurteil einer entmenschlichten Justiz, denen das Schicksal der Opfer von Straftätern so egal ist, wie die Sicherheit von Ihnen und mir. Deutschland im Jahre 2018. Gespannte Stille im Gerichtssaal. Gerade wurde vor dem Landgericht verkündet, dass Siegauen-Vergewaltiger Eric X. (32) für 10 Jahre hinter Gitter muss. Das sind 1,5 Jahre weniger, als beim 1. Prozess. Gerechtigkeit sieht anders aus.
Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana, der ein zeltendes Paar (27, 25) in der Siegaue mit einer machetenähnlichen Astsäge überfallen und dann die junge Frau vergewaltigt hatte, zeigt angesichts des milderen Urteils keinerlei Regung.
Nach dem ersten Prozess blieb der Schuldspruch, der Bundesgerichtshof kippte allerdings das Strafmaß, weil der 32-Jährige möglicherweise infolge einer Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig war. Daher musste neu verhandelt werden. Im neuen Prozess war das aber vom Tisch. Eine Psychiaterin hatte den Vergewaltiger begutachtet und kam zu dem Ergebnis, dass Eric X. voll schuldfähig ist.
Doch für ihn sprach: Er hat bei der Vergewaltigung keine Gewalt angewendet. Zudem ist er in Deutschland ein nicht vorbestrafter Ersttäter. Es hätte nicht viel gefehlt und aus der Vergewaltigung wäre beinahe einvernehmlicher Sex geworden. Und ein nicht vorbestrafter Ersttäter konnte er doch nur sein, weil in diesem Staat die illegale Einreise gar nicht mehr strafbewehrt ist.
„Die elfeinhalb Jahre waren damals schon sehr hoch gegriffen“, so ein Experte. Zumal die maximale Strafe bei besonders schwerer Vergewaltigung bei 15 Jahre Gefängnis läge. So wurde eine Mutter erst kürzlich vor dem Landgericht Freiburg wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres zehnjährigen Sohnes zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Doch für ihn sprach: Er hat bei der Vergewaltigung keine Gewalt angewendet. Zudem ist er in Deutschland ein nicht vorbestrafter Ersttäter. Es hätte nicht viel gefehlt und aus der Vergewaltigung wäre beinahe einvernehmlicher Sex geworden. Und ein nicht vorbestrafter Ersttäter konnte er doch nur sein, weil in diesem Staat die illegale Einreise gar nicht mehr strafbewehrt ist.
„Die elfeinhalb Jahre waren damals schon sehr hoch gegriffen“, so ein Experte. Zumal die maximale Strafe bei besonders schwerer Vergewaltigung bei 15 Jahre Gefängnis läge. So wurde eine Mutter erst kürzlich vor dem Landgericht Freiburg wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres zehnjährigen Sohnes zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt.