Freitag, 19. Dezember 2025

Unfassbare Aussagen von Brosius-Gersdorf zeigen das ganze Ausmaß ihrer Nichteignung als Verfassungsrichterin

von Olli Garch

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz”



Wie haarscharf Deutschland im August an einer weiteren katastrophalen Fehlbesetzung des Bundesverfassungsgerichts vorbeigeschrammt ist und welche skandalöse Figur hier gerade noch verhindert wurde, zeigen die jüngsten Aussagen der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Wann immer dieser Frau den Mund aufmacht, bestätigt sie einerseits die Richtigkeit ihrer Verhinderung, andererseits aber auch die Verkommenheit und Gewissenlosigkeit einer politischen Klasse, solche Ideologen und fast schon bizarr voreingenommenen Aktivisten allen Ernstes als oberste Hüter der Verfassung vorgeschlagen zu haben. Das mit Ann-Kathrin Kaufhold eine Geistesverwandte von Brosius-Gersdorf tatsächlich in Karlsruhe installiert wurde, kann vor diesem Hintergrund in gar bedrohlich genug eingestuft werden.

Bei Markus Lanz absolvierte Brosius-Gersdorf gestern Abend Mittwochabend ihren gefühlt allmonatlichen Standardauftritt (wenigstens das Privileg, in die erlauchte Runde der Dauergast-Stuhlwärmer der zwangsfinanzierten Talkrunden aufgestiegen zu sein, blieb ihr von ihrer gefloppten Kandidatur erhalten), in dem sie Lanz erneut Gelegenheit erhielt, ihr ach so schlimmes Los als angeblich von bösen Populisten grundlos weggemobbte Spitzenjuristin zu bejammern. Auch vier Monate nach ihrem endgültigen Scheitern sitzt der Stachel bei Brosius-Gersdorf immer noch tief, weshalb sie sich einmal mehr in emotional-unsouveräner Manier als Opfer einer orchestrierten Kampagne finsterer, „rechtsnationaler“ Kräfte (auch „aus dem Ausland”) inszenierte. Erneut ging Brosius-Gersdorf dabei mit der Unions-Fraktion hart ins Gericht.

Ausbleiben erzwungener Blockabstimmung gleich „Angriff auf unsere liberale Demokratie“

Der neueste Spin ihrer öffentlichen Anklage strotzt jedoch von einer bisher selbst von ihr ungeahnten Demokratieverachtung, die zeigt, wie wenig sie von dem Grundgesetz begriffen hat, das sie um ein Haar in Karlsruhe zu schützen gehabt hätte: Die CDU/CSU-Fraktionsführung habe es nämlich „nicht geschafft, die Reihen geschlossen zu halten“. Denn: „In so ’ner Situation, bei so ’ner Richterwahl, da muss man einfach Fraktionsdisziplin ausüben, da geht es nicht um Gewissensentscheidung. Und das war schon ein Angriff auf unsere liberale Demokratie“, heulte sie und verstieg sich gar zu dem Satz, das ganze Verfahren habe „ein Stück weit unsere Demokratie bloßgestellt“. Natürlich ist das genaue Gegenteil der Fall: Die Demokratie (im Gegensatz zu „unserer Demokratie”) wäre dann bloßgestellt worden, wenn Brosius-Gersdorf ins Amt gelangt wäre. Ihre Aussagen sind nämlich so entlarvend wie erschreckend.

Erstens sind Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes, dessen Anwendung ihre Aufgabe als Verfassungsrichterin gewesen wäre, ausdrücklich „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. So etwas wie eine Fraktionsdisziplin ist darin – ebensowenig wie die autokratischen Exzesse des Parteienstaates – bezeichnenderweise gar nicht vorgesehen. Natürlich gibt es aus Effizienzgründen diese Entscheidungspraxis seit jeher, abgesehen von den Fällen, in denen diese persönliche Gewissensfreiheit unerlässlich ist. Und natürlich müsste es immer eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten sein, wen sie mit ihrer Stimme an das höchste Gericht des Landes berufen.

Schockierende Geisteshaltung

Mit ihren Ansichten offenbart Brosius-Gersdorf eine schockierende Geisteshaltung, die sie nicht nur als Richterin, sondern auch als Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin völlig disqualifiziert. Sie sieht es als ihr Recht an, durch parteipolitische Kungeleien und ohne weitere Prüfung auf eine der einflussreichsten Positionen Deutschlands berufen zu werden und empfindet es als persönlichen Affront, dass dies nicht anstandslos geschehen ist. Dies interpretiert sie dann als Schaden für das, was sie unter Demokratie versteht und wischt auch noch den grundgesetzlich garantierten und geschützten Gewissenvorbehalt von frei gewählten Abgeordneten als Petitesse beiseite, die bei solch wichtigen Dingen wie ihrer Karriere ja wohl keine Rolle spielen dürfe. Abstruser geht es kaum – ganz abgesehen von den Sachargumenten, die gegen ihre Berufung sprachen, wie ihre furchtbaren Ansichten zur Spätabtreibung samt Leugnung einer Menschenwürde ungeborener Babies, ihre Begeisterung für ein AfD-Verbots, über das sie als Verfassungsrichterin mitzuentschieden gehabt hätte oder die glaubwürdigen Indizien, dass ihre Doktorarbeit zu weiten Teilen von ihrem Ehemann verfasst wurde.

Brosius-Gersdorf hat sich damit endgültig entlarvt. Es ist zwar ein Segen, dass sie diesem Land als Höchstrichterin erspart bleibt, wenn dies auch nur ein kleiner Sieg der Demokratie innerhalb dieser gemeingefährlichen Parteienoligarchie war, die sich den Staat zur Beute gemacht hat. Grund zur Entwarnung besteht indes nicht – denn politisch erwünschte Agendajuristen werden im Rahmen des anhaltenden linksdoktrinären Staatsumbaus “unserer Demokratie“ auch weiterhin nominiert, durchgewinkt und installiert werden. Mit Brosius-Gersdorf hat sich das Machtkartell lediglich selbst für hiesige Verhältnisse zu extreme, offensichtlich charakterlich und auch fachlich ungeeignete Bewerberin ausgesucht. Ihr Scheitern ändert nichts daran, dass der Schoß, aus dem solche Kaderfiguren der großen kulturmarxistischen Transformation kriechen, weiter überaus fruchtbar ist.


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