von Theo-Paul Löwengrub
Lügen, beleidigen und selbst andere anzeigen, wenn sie ihn beleidigen: Das ist alles, was dieser Kanzler „leistet“ Friedrich Merz
Mit diesem Pensum stellt der Skandalkanzler der Lügen die bisherigen diesbezüglichen Spitzenreiter Habeck, Faeser, Baerbock, Strack-Zimmermann und sogar die abgehalfterte SPD-Palästinenseraktivistin Sawsan Chebli in den Schatten: Friedrich Merz hat laut “Welt” bislang tausende Strafanträge wegen Beleidigungen gegen unliebsame Bürger wegen kritischer Äußerungen im Netz gestellt. Laut „Nius“ waren es fast 5.000 Strafanträge (!) wegen vermeintlicher Online-Beleidigungen, die Merz in seiner Zeit vor der Kanzlerschaft eigenhändig unterschrieben hat – die höchste bisher bekannte Zahl eines deutschen Politikers überhaupt. Um dieses Pensum zu erreichen, muss Merz die Antragslisten seiner Anzeigenopfer mit einer Routine abgezeichnet haben, die an Stalins Abzeichnungsmarathons von Todeslisten erinnert. Das Volk erst betrügen, dann mit Strafanzeigen überziehen – deutlicher lässt sich die infame Politik dieses Rosstäuschers und linken Marionettenkanzlers kaum illustrieren. Frühere Bundeskanzler zeigten ganz bewusst staatsmännische Größe und eine weitaus höhere Toleranz bei selbst harten Schmähungen und Beleidigungen – auch schon bevor sie ins Amt kamen. Merz hebt sich auch hier negativ ab: unentspannter und provinzieller kann sich ein Politiker gar nicht verhalten, was sich hier erneut zeigt. Dem Mann fehlt jede menschliche Größe, jeder Charakter, jede innere Souveränität – und das schlägt sich zwangsläufig auf seine auf Täuschung und Irreführung gegründete Politik nieder.
Noch schlimmer: Merz nutzte für seinen strafrechtlichen Amoklauf auch die hochgradig unseriöse Abmahnfirma „So Done“, die systematisch das Netz nach Beschimpfungen durchforstet und 50 Prozent der eingetriebenen Schadensersatz-Zahlungen erhält; ein Massengeschäft zur Mundtotmachung und Einschüchterung von Bürgern, die als Leidtragende der linksextremsten Politik einer Bundesregierung aller Zeiten von der eigenen Regierung vor den Kadi gezerrt werden, weil sie von dem bereits zur Unkenntlichkeit deformierten Rest dessen Gebrauch machen, was einmal freie Meinungsäußerung hieß. Merz betonte stets, alle Gelder vollständig für soziale Zwecke in seinem Heimatkreis zu spenden, was eigentlich der Provisionsmasche von “So done” entgegensteht, das den finanziellen Anreiz für die “Opfer” als wesentlichen Teil des Geschäftsmodells beinhaltet. Besser macht dieser (zumindest vorgebliche) Wegfall monetärer Motive die perfide Anzeigenwut aber nicht.
Hausdurchsuchungen als Antwort auf ohnmächtige Bürgerwut
In mehreren Fällen folgten auf Merz‘ Strafanträge – beflissenen und orbrigkeitshörigen Richterlein und Staatsanwälten sei dank – Hausdurchsuchungen; so unter anderem einer behinderte Sozialhilfeempfängerin mit jüdischen Wurzeln, die Merz als „kleinen Nazi“ bezeichnet hatte. In einem anderen Fall hatte jemand „drecks Suffkopf“ (sic!) geschrieben, was später als rechtswidrig eingestuft wurde. Auch der Klassiker „Schwachkopf” verleitete Merz – wie auch Habeck – zu persönlichen Anzeigen; mehr muss man über diesen dünnhäutigen, weinerlichen und völlig formatlosen Kanzler nicht wissen. Ein satirischer Tweet mit Fäkalsprache wurde als strafbarer Extremismus gewertet. Trotz der riesigen Belastung für die Justizbehörden infolge einer solchen Massenlawine an Anzeigen führte bislang jedoch nur ein Verfahren tatsächlich zu einem Strafbefehl, zehn wurden bisher eingestellt.
Kritische Juristen sind fassungslos über Merz‘ Verhalten. Die Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski warnt zudem vor unverhältnismäßigen Reaktionen, die zu Selbstzensur führen und die Meinungsfreiheit gefährden. Das Bundesverfassungsgericht fordere von Politikern wegen ihres Machtvorteils eigentlich Toleranz für Kritik – doch seit der Verschärfung des Strafgesetzbuch-Paragraphen 188 (“Politikerbeleidigung”) nehme die Hypersensibilität und Klagewut von Mandatsträgern stetig zu. Hinzu kommt, dass als Folge des von der Regierung finanzierten und vorsätzlich aufgeblähten linken NGO-Komplexes immer mehr zulässige Meinungsäußerungen kriminalisiert werden – und die Politiker, die diese outgesourcte Stasi 2.0 erst ermöglicht haben, nutzen sie private Organisationen und halbstaatliche Meldestellen gegen „Hass und Hetze“, um die ohnmächtige Wut ihrer Bürger über gebrochene Wahlversprechen, immer teurere Energiepreise und öffentlichen Sicherheitsverlust zu kriminalisieren. Es ist ein perverses System, das unter dieser Bundesregierung weiter verfeinert wurde. Und wie sich nun erweist, gehörte Merz – auch wenn die meisten seiner Anzeigen vor Amtsantritt gestellt wurden – dabei zu den Hauptnutznießern.
Ein wahrer Votzen-Fritz. Der trägt seinen Spitznamen wahrlich zu recht...
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