von Thomas Hartung
Werden als nächstes dann auch keine AfD-Mitglieder mehr gerettet von der DLRG?In einem Land, das sich als Hort der Freiheit und des Pluralismus geriert, geschieht etwas Ungeheuerliches: Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) im Landesverband Württemberg, eine Organisation mit 1,9 Millionen Mitgliedern und Millionen an Steuergeldern, schließt AfD-Mitglieder und -Sympathisanten pauschal aus. Die erst jetzt durch “Apollo-News” bekannt gewordene Satzungsänderung vom 22. September 2025 verbietet explizit die Unterstützung von Parteien, die vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ eingestuft werden – ein Kriterium, das allein auf der AfD lastet. Was hat ein Rettungsschwimmer im Schwimmbad mit seiner politischen Gesinnung zu tun? Nichts, schrieb der emeritierte Volkswirt Ulrich van Suntum in einem Brief an DLRG-Präsidentin Ute Vogt, in dem er seinen sofortigen Rückzug als Spender bekanntgab. Hier wird aus ehrenamtlicher Lebensrettung ein ideologisches Tribunal. Der Vorstoß, vorgeblich motiviert durch die “Correctiv-Recherche” von Januar 2024 zu Potsdam, die auf (gerichtlich wiederholt untersagten) Lügenbehauptungen basierte, markiert nicht nur einen Tiefpunkt der Diskriminierung. Sie ist Symptom einer breiteren gesellschaftlichen Pathologie: der systematischen Ausgrenzung Andersdenkender unter dem Deckmantel der „Demokratieförderung“.
Es ist mehr als bezeichnend, dass bis auf wenige lokale Medien wie die “Stuttgarter Nachrichten” bislang niemand die Causa berichtete; schon gleich gar nicht der “Südwestrundfunk” oder die dpa. Lügen und Willkür, getarnt als moralische Überlegenheit, untergraben inzwischen die Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Der “Correctiv”-Text, der als Zündfunke diente, enthielt nachweisliche Falschaussagen, die eine Kette von Ausschlüssen auslösten: von Vereinen über Kirchen bis hin zu beruflichen Existenzen. Es ist Zeit, diese Dynamik zu sezieren und die Konsequenzen für die Demokratie zu benennen.
Lügen als Grundlage der Willkür
Der Ausgangspunkt aller dieser Maßnahmen ist der sogenannte „Geheimplan“-Bericht von “Correctiv”, der im Januar 2024 enthüllt wurde. Darin wurde ein politisches Kolloquium von Politikern, Journalisten, Selbständigen und Juristen im nichtöffentlichen Rahmen in Potsdam am 25. November 2023 als konspirativer Thinktank eines „Remigrationsplans“ dargestellt, der angeblich ie Ausweisung von Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund – inklusive Staatsbürger – vorsah. Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und Unternehmer seien versammelt gewesen, um eine „Vertreibung“ zu planen. Die Empörung über den Hetzartikel war gewaltig: Massenproteste, Verbotsdebatten und eine Welle der gesellschaftlichen Ächtung der AfD folgten.
Doch was hier als journalistischer Coup gefeiert wurde, entpuppte sich bei genauerer Betrachtung bald als Konstrukt aus Halbwahrheiten und bewussten Verdrehungen, mehrfach gerichtlich bestätigt: Das Landgericht Berlin II urteilte im Dezember 2024, dass “Correctiv” die Aussage der AfD-Politikerin Beatrix von Storch hinnehmen muss, bei dem Bericht handele es sich um eine „dreckige Lüge“, da dieser einen „falschen Eindruck“ erwecke. Das Landgericht Hamburg folgte im Februar 2024 einem Unterlassungsantrag des Juristen Ulrich Vosgerau, zumindest teilweise: “Correctiv” durfte nicht mehr behaupten, es sei um die „Ausweisung“ von Deutschen gegangen – dabei war das der zentrale Vorwurf, der die Recherche erst toxisch machte. Ein Jahr später, im Januar 2025, eskalierten die Berufungsprozesse – und bis heute prüfen Gerichte, ob die Darstellung des Treffens als „Vertreibungsplan“ haltbar ist. Die AfD gewinnt zunehmend an Boden in der juristischen Auseinandersetzung.
Relikt totalitärer Logik
Diese Falschaussagen waren kein Versehen, sondern ein kalkuliertes Narrativ: “Correctiv”, ein linkes “Recherche-Netzwerk” mit Nähe zu Stiftungen wie den Open Society Foundations von Georges Soros, nutzte selektive Zitate und gezielt aus dem Kontext gerissene Aussagen, um ein Panikbild zu zeichnen. Der Begriff „Remigration“ – bis dahin ein migrationspolitischer Fachbegriff für legale Abschiebungen – wurde zu einem Synonym für „ethnische Säuberung“ umgemünzt. Die Folge war eine beispiellose gesellschaftliche Hexenjagd, die bis heute anhält und ebenso auf Lügen basiert, wie sie Willkür legitimiert. Laut Carl Schmitt entscheidet der Souverän über den Ausnahmezustand; hier entscheidet jedoch eine mediale Elite über den „Ausnahmemenschen“ – den AfD-Wähler. Diese Dynamik erinnert an Hannah Arendts Analyse des Totalitarismus: Die Lüge wird zur Realität, sobald sie kollektiv internalisiert wird. Der Potsdam-Mythos diente als Katalysator für eine Kaskade von Ausschlüssen, die nicht mehr auf Fakten, sondern auf moralischer Panik beruhen. Und so sickert die Willkür in die Poren der Zivilgesellschaft ein.
Das DLRG-Beispiel ist nur die Spitze des Eisbergs. Nicht nur in Baden-Württemberg häufen sich Fälle, in denen AfD-Mitglieder aus Vereinen, Verbänden und kirchlichen Ämtern verbannt werden. Nehmen wir die katholische Kirche: Im November 2025 beschloss das Erzbistum Berlin, dass AfD-Mitglieder künftig nicht mehr für Gemeindeämter kandidieren dürfen – ein Verbot, das als Schutz der „christlichen Werte“ verkauft wird. Die Begründung? Die AfD stehe im Widerspruch zur katholischen Soziallehre, insbesondere zu Menschenwürde und Diskriminierungsverbot. Ähnlich handelt die Evangelische Kirche in Württemberg: Bei der Synode vom Oktober 2025 wurde ein Gesetz verabschiedet, das „explizit“ AfD-nahe Mitglieder aus Kirchenämtern fernhält. Der Kirchentag 2025 verbot gar AfD-Politikern jegliche Auftritte –unter dem Vorwand vom „Selbstausschluss“ der Alternative vom demokratischen Konsens.
Muster der Ausgrenzung
Noch skandalöser: Der Katholische Sozialverband Kolping mit 200.000 Mitgliedern, erklärte im November 2025 die AfD-Mitgliedschaft für „unvereinbar“ und schloss Betroffene pauschal aus. Ein Gutachten von 2025 diente als pseudowissenschaftliche Legitimation, das die AfD als „völkisch und demokratiefeindlich“ brandmarkt. Hier wird aus Wohltätigkeitsarbeit ein Instrument der politischen Säuberung. Und die Lebenshilfe, ein Verband für Menschen mit Behinderung, empfiehlt in ihren Publikationen von 2025 den Ausschluss AfD-naher Mitglieder, um „Diskriminierung“ zu verhindern – ironischerweise unter Ignoranz der eigenen diskriminierenden Praxis.
Die Häufung solcher Fälle ist kein Zufall – denn diese folgen einem Muster: Der Verfassungsschutz stuft die AfD im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – eine Einstufung, die der Partei gerichtlich streitig gemacht wird und vorerst ausgesetzt ist. Dennoch nutzen Institutionen sie als Freibrief für Willkür. Beamten und Lehrern ist in Rheinland-Pfalz die AfD-Mitgliedschaft untersagt ; Vereine wie die DLRG machen daraus eine gesamtgesellschaftliche Norm. Es geht um nichts Geringeres als die Schaffung eines „reinen“ Raums – ein Relikt aus der McCarthy-Ära oder der DDR, wo Gesinnung über Kompetenz entschied. Philosophisch betrachtet verletzt dies das Kernprinzip des Grundgesetzes: Die Gleichheit vor dem Gesetz nach Artikel 3. Wie kann eine Kirche, die Nächstenliebe predigt, Andersgläubige – hier politisch Andersdenkende – exkommunizieren? Es ist die Perversion des Christentums zur Ideologie, wie es schon Nietzsche in seiner Kritik an der „Sklavenmoral“ andeutete: Die Schwachen rächen sich an den Starken, indem sie Moral zum Knüppel machen.
Demokratie im Verfallsmodus
Die Kette der Ausschlüsse hat fatale Folgen. Zuerst spaltet sie die Gesellschaft: AfD-Wähler – darunter viele aus dem einfachen Bürgertum, die sich von der etablierten Politik verraten fühlen – werden zu Paria. Zweitens untergräbt sie den Pluralismus: Institutionen, die Steuergelder be-iehen, verlieren ihre Neutralität und werden zu Bastionen einer einseitigen Weltanschauung. Drittens eskaliert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 2025 meldet sie Rekordanfragen – doch wer AfD-Mitglieder diskriminiert, entgeht der eigenen Logik. Dieser „Verbotswahn“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Wie das Bundesverfassungsgericht 2025 in Debatten um AfD-Verbote anmahnte, gilt der Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde auch für Oppositionelle. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz, basierend auf dem über tausendseitigen “Gutachten” von 2025, diffamiert die pauschal AfD als „fremdenfeindlich“ und „menschenwürdewidrig“ – Begriffe, die auf den “Correctiv”-Lügen aufbauen. Die AfD klagt zwar dagegen, doch der Schaden ist längst angerichtet: Ausgrenzung wird Normalität.
Diese Ausgrenzung ist mehr als bloße Parteipolitik; sie ist ein Test für unsere Republik. Wenn Vereine wie die DLRG und Kirchen zu Zensoren mutieren, basierend auf Lügen wie dem “Correctiv”-Bericht, dann droht der Verfall der Demokratie zu einem autoritären Moralsystem; wie Schmitt warnte: Ohne klare Grenzen zwischen Freund und Feind wird der Staat zum Feind des Volkes. Zu Recht fordert Baden-Württembergs AfD-Fraktionschef Anton Baron den sofortigen Stopp aller staatlichen Zuschüsse für die DLRG, solange die diskriminierende Satzung gilt: “Die Bürger von Baden-Württemberg erwarten von ihren Rettern Neutralität und Mut im Einsatz – nicht ideologische Hetze gegen eine Oppositionspartei, die in Umfragen Rekordwerte feiert. Die DLRG sollte sich um Ertrinkende kümmern, nicht um Parteibücher!“ Die AfD, die die Stuttgart bei 21 Prozent liegt, ist kein Monster, sondern die Stimme der Ausgegrenzten. Sie fordert Untersuchungen, Förderstopps und gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen eben solche Willkür. Es ist an der Zeit, dass sich Bürger positionieren: Für die Freiheit des Dissenses, gegen die Tyrannei der Tugend! Die Wahrheit braucht keine Brandmauern; sie braucht offene Debatten. Wer will in einem Land leben, wo Rettungsschwimmer ideologisch tauglich sein müssen, während Menschen ertrinken.
DLRG: "Wir retten keine Nazis"... ekelhaft
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