Mittwoch, 28. Februar 2018

Berlin: Wenn der Staat die Strafverfolgung vereitelt...

von Thomas Heck...

Für deutsche Polizisten muss es doch extrem frustrierend sein, Straftäter zu ermitteln, dingfest zu machen oder unter Einsatz von Gesundheit oder Leben festzusetzen oder festzunehmen, um dann anschließend hilflos mitansehen zu müssen, wir eine linksversiffte Justiz lächerliche Strafen verhängt oder gar die Anklageerhebung ablehnt.


So schreibt die B.Z. Berlin: Eine Polizistin stellt Strafanzeige. Das Verfahren wird eingestellt und erst wieder aufgenommen, als sie sich an die Presse wendet. Was ist mit den Staatsanwälten los, fragt Gunnar Schupelius.

Diese Geschichte gibt zu denken: Die Polizeikommissarin Nadine Hartung wird von einer Autofahrerin genötigt und verletzt. Sie erstattet Strafanzeige. Nach 373 Tagen stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Nadine Hartung legt vergeblich Beschwerde ein. Dann geht sie an die Presse. Plötzlich wird das Verfahren wieder aufgenommen und Justizsenator Behrendt meldet im Nachrichtendienst Twitter voller Stolz, er habe einen Bericht angefordert, den Fall also zur Chefsache gemacht.


Die Polizeikommissarin fragt sich nun natürlich, warum sie erst die Öffentlichkeit alarmieren musste, damit die Staatsanwälte ihrer Arbeit nachgehen. Und warum sich der Justizsenator einschaltet. Entscheidet der neuerdings, welche Straftaten verfolgt werden und welche nicht? Das ist nicht seine Aufgabe.

Was die Polizistin erlebte, war keine Kleinigkeit. Sie fuhr mit dem Fahrrad zur Arbeit. An der Blankenburger Chaussee in Karow wurde sie von einem Opel absichtlich abgedrängt und von der Fahrerin beschimpft. Da zog sie die Dienstmarke und stelle sich vor den Opel. Die Fahrerin fuhr ihr gegen das Schienenbein, sie stürzte.

Es gibt Zeugen, der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstandes scheint erfüllt zu sein. Dennoch lassen die Staatsanwälte die Akte 373 Tage liegen und klappen sie dann zu. Mit einer erstaunlichen Begründung: Die Schuld sei als gering anzusehen und es bestehe kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Beides stimmt nicht. Erstens ist es kein kleines Vergehen, einen Menschen mit dem Auto anzufahren, und zweitens besteht in diesem Falle sogar ein doppelt großes Interesse an der Strafverfolgung. Denn es wurde nicht nur die Berlinerin Nadine Hartung bedroht und verletzt, sondern eine Polizeibeamtin. Die Fahrerin des Opel hatte jeden Respekt verloren, ihre Hemmschwelle war bedenklich gesunken.

Über dieses Problem reden wir seit 20 Jahren, weil es immer größer wird. Polizisten und Rettungskräfte werden im Einsatz angegriffen. Deshalb verschärfte der Bundestag 2017 das Gesetz. Seitdem können Übergriffe auch während einfacher Diensthandlungen, wie zum Beispiel einer Verkehrskontrolle, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Vorher war das nur beim Angriff während einer Vollstreckungshandlung möglich, beispielsweise bei einer Festnahme.

Während also der Bundestag den Polizisten zu Hilfe eilte, zeigen ihnen die Staatsanwälte die kalte Schulter. Und der Justizsenator greift ein, weil ein Fall bekannt wird. Was ist mit den anderen, wie viele Strafanzeigen von Polizeibeamten wurden nicht verfolgt?

Am letzten Donnerstag wurde eine Polizistin im U-Bahnhof Gesundbrunnen krankenhausreif geschlagen. Bleibt auch ihre Anzeige liegen, werden die Ermittlungen eingestellt? Gut möglich!

Denn offensichtlich kann sich die Polizei ja nicht mehr auf die Staatsanwaltschaft verlassen.

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