Sonntag, 8. Februar 2026

Wie Hakenkreuz & Co. als Vorwand genommen werden, um gezielt unliebsame Medien zu bekämpfen

von Olli Garch

Erst die Politik, dann die Justiz: Der deutsche Rechtsstaat wird zur Farce



Noch nie wurde von der Justiz so sehr mit zweierlei Maß gemessen wie heute, was die Strafverfolgung von verbotenen Parolen und Kennzeichen anbelangt. Jahrelang unbeanstandet von allen und jedem gebrauchte, harmlose Aussprüche werden plötzlich als “SA-Parolen” gelesen, sobald sie von als “gesichert rechtsextremen” Geflaggten wie Björn Höcke gebraucht werden; klar satirische Referenzen auf NS-Aussprüche sind bei linken Kabarettisten und Medien kein Problem, doch der Medienwissenschaftler Norbert Bolz erhält für die exakt und wortgleich identische Anspielung eine Hausdurchsuchung. Und ob die Abbildung von Gesten wie dem Hitlergruß oder Abbildungen der Swastika strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, hängt davon ab, ob es sich um “Stern”, “Spiegel” oder andere linke Postillen handelt, die diese Zeichen geradezu inflationär-zwanghaft und immer straffrei nutzen, wenn sie über alles von AfD bis Trump pathologisch “abhitlern” – oder um Dissidenten und angebliche “Delegitimierer”, bei denen Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs dann auf einmal wieder drakonische und pedantische Anwendung findet.

Und wenn im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, etwa bei “Fasnacht in Franken”, Nazi-Uniformen getragen und verbotene Gesten gezeigt werden mit Anti-AfD-Schlagseite, zur Erheiterung der anwesenden Politprominenz, dann geht das natürlich auch in Ordnung – im Gegensatz zu einer ebenso satirischen Verwendung durch “Rechte”, wo es das tatbestandlich Identische dann wieder zur Straftat wird. Ansage! sieht sich aktuell übrigens ebenfalls strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt wegen besagtem Paragraph 86a; eine Vorladung flatterte, worum es genau geht, wurde noch nicht mitgeteilt.

Hakenkreuze inkriminiert, doch bestraft werden soll der Hinweis auf heutige Parallelen zu damals

In diesem aktuellen Ansage!-Beitrag berichtete unser Autor Albrecht Künstle ich über die Strafverfolgungspraxis der Staatsanwaltschaft Offenburg: Diese sowohl hatte den Urheber als auch die Empfänger einer Bildnachricht in einer Chatgruppe angeklagt, die vor zwei Jahren via Smartphone verschickt wurde. Darauf zu sehen war ein kleines Originalfoto aus dem Dritten Reich, auf dem Kinder Fähnchen mit Hakenkreuzen schwenkten; darunter stand – als eindeutige Warnung! – folgender Text zu lesen: “Wie es 1933 angefangen hat. Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet. Andersdenkende verraten, Bürger diffamiert.” Abgesehen davon, dass es sich hierbei um historische Tatsachen handelte und bei dem Bild um ein gemeinfreies Zeitdokument, ist die Frage, ob denn Parallelen zu heute wirklich so abwegig sind, absolut berechtigt.

Bezeichnenderweise galt die Strafverfolgung aber nicht der – der Bildunterschrift nur implizit zu entnehmenden – Gleichsetzung der heutigen Entwicklungen mit den Vorgängen in der Frühphase des Dritten Reichs, die theoretisch als Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland gewertet werden könnte. Stattdessen fokussierte sich die Staatsanwaltschaft auf (um Bild kaum zu sehenden) Hakenkreuzfähnchen als “verbotene Kennzeichen” – obwohl diese hier, im Fall dieses zeitgenössischen Originalfotos, rein dokumentarischen Charakter haben. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Hätte man ermittelt, weil der Versender des Bildes die bedenkliche Entwicklungen der letzten Zeit mit dem Beginn der Naziherrschaft gleichsetzte, wäre das Verfahren vermutlich eingestellt worden, da dies erstens nur angedeutet wurde und zweitens eine klar von der Meinungsfreiheit gedeckte Schlussfolgerung wäre (gleichwohl war diese indirekte Botschaft des Bildes natürlich der einzige und eigentliche Grund, warum die Linksjustiz gegen den Versender und die Empfänger der Chatgruppe überhaupt vorgehen). Doch weil man mit dieser Anklage absehbar gerichtlich schlechtere Karten haben würde, setzte man lieber auf den Paragraphen 86 StGB, um sich unliebsamer Zeitgenossen zu entledigen beziehungsweise diese zur Strecke zu bringen.

Verlängerte Arme der Regierungspropaganda

Aber schauen wir uns trotzdem einmal die in dem besagten Bildtext erwähnten einzelnen Vergleichspunkte an, „wie es 1933 angefangen hat“ – dies ist nämlich höchst aufschlussreich und gerade im Kontext dieser absurden Anklage zusätzlich brisant. Zunächst zu der ersten Aussage “Es wurden Medien kontrolliert”: Damals haben Druckmedien, insbesondere die des Konzerns des Medienzars Alfred Hugenberg, Hitler regelrecht herbeigeschrieben. Nach der ersehnten Machtergreifung wurden die Medien dann gleichgeschaltet. Wer mit Flugblättern gegen das Regime opponierte, wanderte in Straflager oder musste das teilweise mit dem Leben bezahlen – wie etwa die die Geschwister Scholl. Heute gibt es zwar keine erzwungene Gleichschaltung der Medien, aber die Öffentlich-rechtlichen Sender fungieren mittels ihrer staatlichen Zwangsgebühren überwiegend als Statt-halter des Staates. Auch die Printmedien geben sich entsprechend.

Ergänzend werden heute Propaganda-Organisationen wie „Correctiv“ staatlich finanziert, die verlängerte Arme der Regierungspropaganda sind. Regierungskritische Zuschriften haben hingegen keine Chance. Die alternativen Medien stehen unter strenger Beobachtung, Autoren wie etwa auch die von Ansage! werden mit Prozessen überzogen, Kollegen werden frühmorgens mit einem Polizeiaufgebot zu Hause aufgesucht (wie etwa Jürgen Elsässer von “Compact” und andere). Und wer keine robusten Nerven hat oder Prozesse finanziell nicht durchstehen kann, übersteht oft den Stress der Strafverfolgung nicht; der Tod des Habeck-Justizopfers Stefan Niehoff ist dafür ein trauriges Beispiel. Wie kann man da ernsthaft behaupten, all das könne man nicht “mit damals” vergleichen? Es fing damals auch ganz harmlos an; Gefängnis, Straflager und Hinrichtung für Regierungskritik und Flugblätter gab es 1933 auch noch lange nicht. Dennoch hat all das rückschauend 1933 sehr wohl “angefangen“.

Vom Hakenkreuz zur Regenbogenflagge

Dann zur zweiten Aussage “Parteien verboten”. Schon Kaiser Wilhelm sagte im ersten Weltkrieg, für ihn gäbe es keine Parteien mehr, nur noch Deutsche. Dann, 18 Jahre später: Bereits im Februar 1933 verbot Hitler die KPD, im Juni die SPD und im Juli 1933 alle anderen Parteien außer seiner NSDAP. Und heute? Da diskutieren schon wieder Politiker von Parteien aller Couleur, unterstützt von willfährigen Medien, über ein Parteiverbot – diesmal der AfD. Es würde wahrscheinlich nicht dabei bleiben, „wie es 1933 angefangen hat“. Hinkt denn ein solcher Vergleich wirklich?

Dann der dritte Satz, “Kinder indoktrinieren”: Innerhalb von nur fünf Jahren der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die Kinder in den Schulen dermaßen indoktriniert, dass sie jüdische Mitschüler ausgrenzten, verprügelten und mitsamt ihrer Eltern aus ihren Häusern und zum Dorf hinaustrieben. Kinder wurden angehalten, sogar ihre eigenen Eltern zu verraten, wenn diese keine Anhänger des Regimes waren. Das Hakenkreuz wurde zum Treuebekenntnis – wo auch immer. Die Köpfe der Kinder wurden zum Hauptziel der Doktrin des Herrschaftssystems, weil sich ältere Menschen nicht so leicht umerziehen lassen wie Kinder. Heute nimmt die inflationär plakatierte und gehisste Regenbogenfahne zunehmend die Rolle ein, die damals die schwarz-weiß-roten Hakenkreuzfahnen innehatten.

Indoktrinierung der Kinder

Und: In den Schulen wird schon im Kindesalter eingebläut, dass demonstrativ schwul, “non-binär”, trans oder queer sein ganz normal sei; die Jüngsten werden im Unterricht oder sogar schon in der Kita frühsexualisiert, zu öffentlichen CSD-Orgien geschickt (oder man lädt deren Spezis in die Schulen ein). Dazu werden Schüler mit einer veritablen Klima-Ersatzrreligion indoktriniert, die zudem ihre Eltern zu Schuldigen daran erklärt, dass sie künftig den Hitzetod sterben oder wegen steigender Meeresspiegel ersaufen würden. Außerhalb der Schulen manipulieren die Medien unisono in dieselbe Richtung. Einst, vor 90 Jahren, sollte „die Welt am deutschen Wesen genesen“, heute mit gleicher Vehemenz am deutschen Klimahype. „Wie es 1933 angefangen hat“, zeigt sich bei der Indoktrinierung der Kinder am drastischsten.

Der vierte Satz, “Meinungen unterdrücken”, ist wohl ebenfalls selbsterklärend. Die freie Meinungsäußerung war 1933 zwar schon eingeschränkt, aber noch möglich. Nach der Machtergreifung Hitlers gab es am 5. März sogar noch eine halbwegs freie Reichstagswahl, an der fünf Parteien über fünf Prozent erzielten. Mit der Wahl im November 1933 und der Einheitsliste der NSDAP war es dann aus mit der Meinungsfreiheit. In der späteren DDR durfte man dann zwar alles sagen was man dachte – vorausgesetzt, man dachte das Richtige im Sinne des Regimes.

Heute dauern die Knasteinweisungen länger

Im heutigen Deutschland darf man alles sagen – wenn man bereit ist, die Konsequenzen zu tragen. Gefährlich ist es beispielsweise, den Islam als friedliebende Religion in Frage zu stellen. Und mit Strafverfolgung wird belegt, wer der Meinung ist, Morde, die mit „Allahu Akbar“ im Mund begangen werden, hätten etwas mit dem Koran zu tun. Für eine solche Mutmaßung wird von den Gerichten bis zu drei Monaten Gefängnis verhängt. So könnte „es 1933 angefangen“ haben, als die Justiz unter die Herrschaft Hitlers geriet und jemand mutmaßte, wie seine NS-Herrschaft und das Reich nach dem unheiligen Krieg enden werde. Darauf stand Gefängnis oder Strafgefangenenlager. Heute dauert eine solche Einweisung länger – weil die Gefängnisse von Straftätern aus aller Welt überfüllt sind.

Nun zum fünften Punkt: “Andersdenkende verraten, Meldestellen eingerichtet” Unter den Nazis konnte auf Meldestellen verzichtet werden. Die Kinder und später die Erwachsenen wurden damals so auf Linie gebracht, dass sich fast jeder berufen fühlte, dem Regime abträgliche Meinungen zur Anzeige bei staatstreuen Parteigängern zu melden. Bezahlen musste man diese „kleinen Hitler“ und Verräter nicht. Derart Angeschwärzte bekamen Besuch von der SA, später von der Gestapo.

Diffamierung des politischen Gegners

Heute: Im kleinen Kreis eine abweichende Meinung zum Mainstream zu vertreten, ist zwar – noch – kein Problem. Geschieht dies aber in alternativen Medien, steht man unter der Beobachtung der vom Staat initiierten und gesponserten Meldestellen. Weil der Staat aus der Geschichte gelernt hat und sich die Finger nicht mehr schmutzig machen will, überlässt er die Denunziation von missliebigen Menschen bezahlten Meldestellen und hat die Stasi-artigen Schikanen quasi “outgesouct”. Das Ergebnis ist fast das gleiche: Meldung an die Staatsanwaltschaft, Anklage des Dissidenten, dessen Verurteilung zu Haftstrafen, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann oder der Verurteilte nicht auch noch seine Gegner finanzieren will. Finanzielle oder seelische Ruinierung der Verurteilten sowie das Abhalten der Bevölkerung, ihre Meinung öffentlich vor einem größeren Kreis kundzutun, sind die erwünschte Folge.

Der sechste Satz “Bürger werden diffamiert” weist ebenfalls Parallelen auf: Diffamierung war auch unter den Nazis die Vorstufe zur Ächtung – und mehr. Wer Zweifel daran hegte, ob der „größte Führer aller Zeiten“ den Krieg siegreich beenden könne, machte sich der Wehrkraftzersetzung schuldig. Wer sich auch neben dem Volksempfänger woanders informierte, was in der Welt vor sich ging, hörte einen „Feindsender“ und galt als Staatsfeind.

Hakenkreuze und verbotene Symbole aus der Schublade geholt

Wer sich heute neben den ÖRR-Medien auch bei “Kontrafunk”, “Tichys Einblick”, “Nius”, Ansage! et cetera informiert, dem wird unterstellt, dass er “Fake-News” auf den Leim geht. Wer die Meinung vertritt, dass der Ukrainekrieg eine Vorgeschichte hatte und eine (zumindest Mit-)Schuld auch beim Westen liegt, wird als “Russenversteher” und “Putin-Troll” diskreditiert. Wer den Nutzen der Masseneinwanderung in Abrede stellt, wird als Rassist diffamiert. Wer die Brüsseler EU-Bürokratie hinterfragt und sein eigenes Land nicht unterwerfen will, gilt als Feind Europas. Wer die verbreitete Corona-Hype ablehnte und die Aufarbeitung der Willkür mit seinen milliardenschweren Maskengeschäften fordert, die erfolgten Impforgien und Ausgrenzung von Ungeimpften thematisierte, wurde als “Coronaleugner” diffamiert und (teils sogar bis heute) strafrechtlich verfolgt. Doch nicht nur für Corona, auch für die anderen Vergleiche lassen sich zig Beispiele anführen.

Und nun zurück zu dem Hakenkreuz-Strafverfahren von Offenburg: Eben weil die heutigen realen Feinde der Demokratie und die für sie fatalerweise auf den Plan tretenden Staatsanwaltschaften eine per Smartphone in einer begrenzten Gruppe verbreitete Denkanregung und Warnung „Wie es 1933 angefangen hat” (gefolgt von einer Aufzählung tatsächlicher damaliger Abläufe, die unheimliche Ähnlichkeiten zu heute aufweisen) nicht entkräften können, genau deshalb holt der Gesinnungsstaat eben die “verbotenen Kennzeichen”, Hakenkreuze und andere verbotene Symbole aus der Schublade, um damit erfolgreicher missliebige Staatsbürger zu bekämpfen – aber natürlich nur, die das Unerwünschte sagen, denken und andeuten; linke Medien, die dieselben Symbole zur Verunglimpfung politischer Gegner nutzen, kommen damit regelmäßig auch. Und alles geschieht unter dem Vorwand der Verteidigung von „Unserer Demokratie“ zu verteidigen. Diese Demokratie scheint jedoch nicht allen zu gelten, wie die einseitige Strafverfolgung unter oftmals falschem Etikett schlüssig belegt.


Bleierner Stillstand mit laufendem Motor

von Michael Münch

Die Uhr tickt, doch in Deutschland bewegt sich nichts



Schon wieder dieselben Zahlen, schon wieder dieselbe Starre: AfD 26 Prozent, Union 25 Prozent, SPD 16 Prozent, Grüne 11 Prozent, Linke 10 Prozent. Zwei Drittel der Bürger sind mit Kanzler und Regierung unzufrieden – doch an der Wahlfront, in den Umfragen, bewegt sich nichts. Das Land wirkt wie ein Zug, der mit heulendem Antrieb im Bahnhof verharrt, während der Fahrplan längst zerrissen ist. Deutschland lebt im Zustand des rasenden Stillstands. Jede Schlagzeile überholt die nächste, jede Krise wird lauter, und doch verharren die Balken wie festgenagelt. Die Menschen fühlen den Niedergang – aber sie wählen, als gäbe es noch ein Gestern, in das man zurückkriechen könnte.

Und auf in dieser bleiernen Trägheit lastet eine Wahrheit, die man nur ungern ausspricht: Die AfD ist die stärkste Einzelpartei, die Union reicht an sie nur noch als rechnerischer Doppelgänger aus CDU und CSU heran, beide zusammengeklebt wie ein altes Wahlplakat. AfD 26, Union 25: Wer ehrlich rechnet, muss die CSU abziehen und sieht die CDU sodann unter zwanzig Prozent. Eine Zahl, die früher das Ende eines Parteichefs bedeutet hätte. Heute verkauft man uns diese Partei als Stabilität, als Mitte, als letzte Bastion gegen das Unheil, das man täglich an die Wand malt.

Der Osten misstraut dem System

Dabei sprechen die Zufriedenheitswerte eine andere Sprache. Fast 70 Prozent misstrauen Kanzler und Regierung – doch der Wahlzettel wird nicht zum Denkzettel, sondern bleibt ein Anker, an den man sich klammert wie an ein Geländer im Sturm. Viele Wähler halten an dem fest, was sie kennen, weil sie fürchten, was sonst angeblich alles kommen könnte. Man vertraut blind den Warnungen vor politischen Veränderungen. Warnungen desselben Systems das die Krise erst heraufbeschworen hat.

Im Osten ist diese Bindung dünner, dort weiß man, dass Systeme sterben können; Wer den Zusammenbruch eines Staates erlebt hat, glaubt nicht mehr an Ewigkeitsgarantien aus Berlin. Darum verschiebt sich das Gewicht dort schneller, während der Westen noch am Möbelstück Bundesrepublik rückt und hofft, es werde irgendwann wieder gemütlich. Doch der Stillstand der Umfragen ist kein Beweis für Zufriedenheit, sondern für Müdigkeit. Man wählt nicht mehr aus Überzeugung, sondern aus Gewohnheit, aus Angst vor sozialer Ächtung, aus Sorge um Arbeitsplatz, Familie, Ruf.

Umfragen als Blick in den Rückspiegel

Viele würden anders stimmen, wenn der öffentliche Pranger nicht so hell angestrahlt wäre. Die Brandmauer, als moralischer Schutzwall gedacht, wirkt längst wie ein politischer Betonring. Sie stabilisiert nicht, sie verengt, sie macht Mehrheiten künstlich unmöglich und treibt den Frust tiefer in den Boden. Aber ein System, das nur durch Ausgrenzung hält, steht nicht fest, es klemmt. So gleichen die Umfragen dem Blick in den Rückspiegel. Man sieht das Gestern klar, das Morgen nur als Schatten, und das Heute als flackernde Warnlampe. Deutschland steht vor einer völligen Neuordnung, wirtschaftlich, geopolitisch, kulturell. Doch die Parteien tun, als ließe sich die Uhr zurückdrehen.

Vielleicht ist diese bleierne Phase nur die Ruhe vor einer Verschiebung, die lauter wird, sobald der erste Dominostein fällt.

Vielleicht auch der Moment, in dem ein Land merkt, dass man Niedergang nicht wegmoderieren kann. Sicher ist nur, dass Zahlen allein nichts mehr erklären, weil dahinter ein Gefühl wächst, das stärker ist als jede Tabelle. Die Menschen spüren, dass etwas endet, ohne zu wissen, was beginnt. Darum bleiben sie auf dem Bahnsteig, hören den Zug, sehen ihn aber nicht.

Politik wird zur Verwaltung des Wartens, während der Zug weiter heult.

Und während Moderatoren ihre Formeln sprechen, Institute Kurven glätten und Parteien Brandmauern stapeln, verschiebt sich unter der Oberfläche ein anderer Ton. Kein Aufschrei, eher ein Knirschen, als würde sich das Fundament um Millimeter bewegen. Vielleicht wird man später sagen, dies sei die eigentliche bleierne Zeit gewesen. Nicht laut, sondern schwer. Eine Epoche, in der das Land im Leerlauf raste.


Samstag, 7. Februar 2026

Schleswiger Landrecht: Verwaltungsgericht gibt Günthers bizarrer Darstellung im Streit mit Nius recht

von Daniel Matissek

Im Namen des Volkes gegen den gesunden Menschenverstand?



Man kennt, deckt und protegiert sich im Hohen Norden: Das “Geliefert-wie-bestellt”-Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts im Fall Nius ./. Daniel Günther, das sich allen Ernstes die völlig groteske Behauptung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsident Daniel Günther zueigen machte, er sei bei seinem Skandalauftritt bei Markus Lanz vor einem Monat als “Privatperson” und nicht als Ministerpräsident aufgetreten, markiert einen neuer Tiefpunkt in der deutschen Rechtsgeschichte und zeigt die jeder Gewaltenteilung hohnsprechende Verfilzung zwischen Politik und Justiz. In der denkwürdigen Sendung vom 7. Januar hatte Günther „Nius“ als „Feind der Demokratie“ bezeichnet, ihm pauschal eine faktenfreie Berichterstattung unterstellt und für einen Schulterschluss von Staat und „Zivilgesellschaft“ im Kampf gegen freie Medien plädiert, bevor er dann eine Regulierung und gegebenenfalls sogar ein Verbot “solcher” Medien begrüßte.

„Nius“ hatte auf eine Unterlassungserklärung geklagt – weil Günther in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident und damit als Vertreter des Staates solche Äußerungen niemals hätte tätigen dürfen. Da das auch Günther beziehungsweise seinen Anwälten und Beratern klar war, hatte er nach der Sendung behauptet, er sei als Privatmann in der Sendung gewesen, – obwohl er darin ausdrücklich und unmissverständlich klargestellt hatte, dass er „nicht als Bürger“ hier sei, „sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“. Zudem hatte er berichtet, dass die Verwaltung in Schleswig-Holstein keine Produkte von US-Tech-Konzernen nutze. Allein diese Aussage zeigt, dass Günther wissentlich und unzweideutig in seiner offiziellen Funktion als Regierungschef sprach, als welcher er überhaupt auch nur in die Sendung eingeladen und angekündigt worden war Zudem war die Einladung über die Staatskanzlei in Kiel, den Amtssitz des Ministerpräsidenten, erfolgt – und in den Bauchbinden während der Sendung war Günther durchgehend als Ministerpräsident kenntlich gemacht worden.

Rabulistik an Absurdität kaum noch zu überbieten

Trotzdem übernahm das Verwaltungsgericht Günthers gerade lächerliche Schutzbehauptung als gegebene Tatsache: Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht, „weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe“. Seine Aussagen seien dem Land daher “nicht zurechenbar”, schrieb das Gericht lakonisch es seiner Pressemitteilung, nebst der so unlogischen wie dreisten Feststellung, dass es “zu keinem anderen Ergebnis” führe, dass Günther sich “an anderer Stelle in der Sendung” auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe; die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt, heißt es.

Diese Rabulistik ist an Absurdität kaum noch zu überbieten. Sie bedeutet nichts anderes, als dass Günther – quasi schizophren – als multiple Persönlichkeit aufgetreten sei: der Zuschauer soll selbst raten, wann er gerade als Privatmann und wann als Amtsträger spricht. Würde man diesen ausgemachten Unsinn der Verwaltungsrichter gelten lassen, wäre allerdings jeder Satz eines Politikers beliebig interpretierbar, sofern er zuvor nicht jeweils ausdrücklich per Disclaimer erklärt, ob er ihn gerade nicht als Amtsträger äußert. Aus dem Gesamtzusammenhang der Einladung, Günthers klarer Feststellung, er sei als Ministerpräsident zu Gast – und gerade nicht als Bürger, wie er sogar noch explizit voranstellte – und seinen Aussagen in der Sendung, geht mit überwältigender Klarheit hervor, dass er ausschließlich in amtlicher Funktion auftrat. Dies vom Gericht konzentrierte Doppelrolle ist insofern höchst interessant, als man mit der selben Logik dann im Umkehrschluss auch keine besondere Verurteilung von Politikern mehr vertreten könnte, wie diese durch den Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 Strafgesetzbuch fixiert ist: Beleidigungen und Anfeindungen könnten sich dann ja jeweils auch gegen die “Privatperson” gerichtet haben.

Steinhöfel: Erwartbares Ergebnis in der Erstinstanz

„Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel sprach dann auch völlig zu Recht von „richterlicher Realitätsverweigerung“. Das Gericht flüchte sich „in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden“. Gegenüber „Nius“ zeigte sich Steinhöfel vor dem Hintergrund seiner reichhaltigen Berufspraxis dennoch nicht überrascht über das absurde Urteil: Von Anfang an sei er davon überzeugt gewesen, dieser Fall müsse bis zum Bundesverfassungsgericht durchgefochten werden, weil die vorherigen Instanzen – vor allem die zwangsläufig räumlich, politisch und personell eng mit der Landesregierung verflochtene Eingangsinstanz in Schleswig, zumal in einem so einwohnerarmen Bundesland – voraussichtlich nicht den Mut aufbringen werde, dem Regierungschef „einen mitzugeben“. Das Ergebnis sei also erwartbar gewesen.

Nun geht dieses Verfahren also weiter – und das nur, weil ein völlig rückgratloser Politiker zu feige ist, zu seinen eigenen, vor einem Millionenpublikum getätigten und für jedermann nachverfolgbaren Aussagen zu stehen und er in seinem Bundesland juristische Komplizen für seine zynische Rechts- und Realitätsverbiegung findet.


Er hat Jehova gesagt! Erneute Ermittlungen gegen Björn Höcke – weil er im Landtag den Grund seiner „Alles für Deutschland“-Verurteilung wiederholte

von Theo-Paul Löwengrub

Neue an den Haaren herbeigezogene Anschuldigungen gegen Björn Höcke



Wie zutiefst kaputt, krank und hoffnungslos politisch-moralisch verwahrlost dieser Linksstaat ist, zeigt sich am völlig absurden, hysterischen Umgang mit seinen intensiv gepflegten Feindfiguren und dem hierfür betriebenen Missbrauch von Polizei und Justiz, während immer abscheulichere reale Verbrechen zunehmend unaufgeklärt und ungeahndet bleiben. So sieht sich nun der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke abermals polizeilichen Ermittlungen ausgesetzt, weil er angeblich die Parole „Alles für Deutschland“ erneut verwendet haben soll – und zwar diesmal in einem Redebeitrag am Mittwoch zum gescheiterten AfD-Misstrauensvotum gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, das die AfD nach der Aberkennung von dessen Doktortitel durch die Universität Leipzig angestrengt hatte.

Nachdem ihm die Vertreter des Superdemokratenkartells seine zweimalige Verurteilung wegen des Verwendens der Parole vorgeworfen hatten und Höcke deshalb erneut polemisch angriffen, war dieser ans Rednerpult getreten und hatte dazu klargestellt: „Diesen Dreiklang habe ich spontan in einer freigehaltenen Rede durchdekliniert: Alles für unsere Heimat – alles für Sachsen-Anhalt – alles für Deutschland. Dafür bin ich rechtskräftig verurteilt worden.“ Diese rechtskräftige Verurteilung durch ein deutsches Gericht sei dabei weniger ein Beleg dafür, dass er kriminelle Energie habe, sondern vielmehr dafür, wie bedroht die Meinungsfreiheit sei. Höcke hatte also lediglich nochmals den Grund für seine Verurteilung genannt und die Angriffe auf ihn richtiggestellt. Nicht einmal der Landtagspräsident Thadäus König hatte es für nötig empfunden, ihm dafür einen Ordnungsruf zu erteilen.

War da was mit Immunität?

Die Thüringer Polizei hat jedoch offenbar nichts Wichtigeres zu tun, als deswegen erneut Ermittlungen gegen Höcke einzuleiten, „um den Verdacht einer möglichen Straftat zu prüfen“, wie eine Sprecherin mitteilte. Möglicherweise werde sich später auch die Erfurter Staatsanwaltschaft mit dem „Fall“ beschäftigen, der keiner ist und in einem normalen Land nie einer gewesen wäre. Die Immunität von gewählten Abgeordneten und der in einer funktionierenden Demokratie bewusst von Strafverfolgungsbedrohung freigehaltene Debattenraum, der dort deren unbedingtes und ungehindertes Rederecht garantieren soll, spielen in diesem Staat offenbar überhaupt keine Rolle mehr

Höcke hatte bei zwei Reden 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) und 2023 in Gera (Thüringen) die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet, im von ihm nochmals klargestellten Kontext und ohne dass darin irgendjemand eine Anspielung oder gar geheime Referenz zum Dritten Reich oder der SA erkannte. Selbst namhaften Historikern war dieser anschließend von übereifrigen linken Netzfahndern ausgegrabene Kontext nicht geläufig – was kaum verwunderlich ist, da die exakt dieselbe Phrase seit dem frühen 19. Jahrhundert belegt ist und nicht nur in den 1920 Jahren von der SPD genutzt, sondern auch bis in jüngste Vergangenheit immer wieder verwendet wurde; Nationaltrainer, Moderatoren und Politiker der Altparteien gebrauchten ihn und sogar der “Spiegel” betitelte einen Artikel damit.

Die große Projektion

Doch in der großen Projektion, die Höcke als Wiedergänger des Leibhaftigen zeichnet, wird daraus eine angeblich immer schon als solche bekannte Nazi-Parole, die ihm “als Geschichtslehrer hätte bewusst gewesen sein” müssen. Um Höcke maximal politisch zu schaden, hatte dann auch die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft alles darangesetzt, den zuvor gängigen und unproblematischen Slogan zu kriminalisieren. Das Landgericht Halle erklärte es plötzlich zum allgemeinen Bildungsgut, dies wissen zu müssen. Der Bundesgerichtshof übernahm diese abenteuerliche Auslegung unreflektiert, indem er erklärte: „Die SA (…) hatte sich diese Parole öffentlich und während der Zeit des Nationalsozialismus allgemein bekannt zu eigen gemacht. So gehörte etwa zur SA-Uniform ein an einer Lederkoppel getragener Dolch, in dessen Klinge die entsprechende Losung eingraviert war“. Dabei hatte sogar der promovierte Historiker und AfD-Gegner Rainer Zitelmann erklärt, dass ihm dieser Zusammenhang nicht geläufig gewesen sei und er viele NS-Experten kenne, die dies ebenfalls nicht gewusst hätten.

Nun setzt sich diese Farce auf Kosten der Steuerzahler also fort – diesmal, weil Höcke die Worte in Zitation des Urteils und im Rahmen einer Landtagsdebatte nochmals gebrauchte. Wie in “Das Leben des Brian”, wo die bloße Erwähnung des Wortes “Jehova” selbst aus dem Mund des Hohepriesters die Massen ausrasten und zur Steinigung übergehen lässt, triggern die konstruierten neuen Tabubegriffe moralische Empörung und überschießende Reaktionen seitens der Justiz, die eigentlich besonders neutral und präzise hinschauen müsste.




 

„Saal-Schlacht“ im Bundestag: Verfassungsgericht segnet antidemokatische Schikanen des Parteienkartells gegen die AfD ab

von Wilma Fricken

AfD-Fraktionssaal im Bundestag: Das Bundesverfassungsgericht segnet die Schikanen gegen Deutschlands größte Oppositionskraft ab



Das Bundesverfassungsgericht hat sich diese Woche einmal mehr zum willigen Helfershelfer der “Unsere Demokratie”-Verteter gemacht – und nun tatsächlich auch noch die absurde Posse abgesegnet, mit der die Mehrheit der Parteien der AfD als zweitgrößter Fraktion im Bundestag seit bald einem Jahr einen ihrer Abgeordnetenzahl angemessenen Sitzungssaal willkürlich verweigert. „Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl“, stellten die Höchstrichter zynisch fest. Im konkreten Fall habe der Ältestenrat davon ausgehen dürfen, „dass der Saal, welcher der Antragstellerin zugeteilt wurde, auch für ihre Fraktionsgröße geeignet ist“. Für die Annahme einer „evident sachwidrigen, willkürlichen Entscheidung“ biete das Vorbringen der AfD keine hinreichenden Anhaltspunkte, hieß es weiter.

Dabei ist offenkundig und völlig unstreitig, dass das Einpferchen der AfD in einen Saal, der jedem ihrer Abgeordneten nur rund einen Quadratmeter Platz bietet (zum Vergleich: Schüler müssen in ihren Klassenzimmern mindestens 2,5 Quadratmeter Platz haben, und der Gesetzgeber billigt selbst Schweinen in der Massentierhaltung 1,5 Quadratmeter zu), ein reiner Akt der politischen Schikane, Willkür gegen die Opposition und deren gewollte und bewusste Demütigung ist. Es geht darum, die parlamentarische Oppositionsarbeit – und damit die Repräsentation von über 20 Prozent der deutschen Wähler – zu sabotieren und möglichst zu verunmöglichen.

Mangel an politischem Anstand

Hingegen beansprucht die deutlich kleinere SPD-Fraktion beansprucht ohne jeden plausiblen Grund den zweitgrößten Saal für sich. Selbst „Bild“ kritisiert das Urteil: Es zeuge von einem Mangel an politischem Anstand und Instinkt. Das Blatt verweist auf die “Phantomgröße einer Ex-Volkspartei, der SPD“. Auch wenn die AfD den Streit um den Saal im Reichstagsgebäude verloren habe, mache sich die SPD lächerlich und wolle nicht wahrhaben, was aus ihr geworden sei. Dass die SPD den alten Saal nach der Bundestagswahl überhaupt habe behalten dürfen, habe nur den einen Grund, dass die Union sich im Ältestenrat des Bundestages nicht gegen den Koalitionspartner habe stellen wollen. Die Sturheit der Genossen setze die AfD moralisch ins Recht, meint „Bild“ tendenziös. Dazu braucht es nicht die SPD; die AfD ist hier glasklar im Recht – denn die Diktatur der Mehrheit zwecks Abräumen von Oppositions- und damit Minderheitenrechten widerspricht einer echten Demokratie.

Dies unterstreicht auch Bernd Baumann, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion: In der Sache, erklärt er, habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, „dass eine Partei, die nicht über 51 Prozent der Bundestagsmandate verfügt, stets dem Willen beziehungsweise der Willkür der anderen Parteien im Bundestag ausgeliefert ist, wenn sich diese gegen sie zusammenschließen“. Auf den Fraktionssaal der AfD-Fraktion bezogen bedeute das: Wenn es den anderen Parteien gefalle, könnten sie der AfD-Fraktion durch bloßen Mehrheitsbeschluss jeden Saal zuweisen, den sie wollten.

Unsägliches Kartellverhalten

Das gelte selbst für den Fall, dass man darin – objektiv – aus Platzmangel nicht mehr parlamentarisch arbeiten könne. Baumann erinnerte daran, dass auf dieselbe perfide Weise – also über bloßen Mehrheitsbeschluss – der AfD-Fraktion bereits der ihr nach Geschäftsordnung zustehende Sitz im Bundestagspräsidium und die Vorsitze in den Ausschüssen seit nunmehr drei Legislaturperioden versagt werden. Mit diesem unsäglichen Kartellverhalten wird ein zentrales Prinzip der Demokratie ausgehebelt, nämlich das des Minderheitsschutzes: „Jeder Partei, die nicht die alleinige Mehrheit hat, können faktisch alle parlamentarischen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte so weit beschränkt oder entzogen werden, dass sie de facto in einzelnen Bereichen keine mehr hat“, so Baumann.

Dies widerspreche allen Partizipationsrechten, die Grundgesetz und Bundestagsgeschäftsordnung vorsehen. Dass sich das höchste deutsche Gericht auch noch zum Komplizen dieser offensichtlich systematischen und grundgesetzwidrigen Sabotage der Arbeit frei gewählter Abgeordneter macht, bestätigt erneut, wie sehr die Bundesrepublik zu einer Scheindemokratie und Beute eines autoritären Parteienstaats geworden ist.


Hatun Sürücü - ein feiger "Ehrenmord" vor 20 Jahren

von Thomas Heck

Am 7.2. jährt sich zum 20. Mal der Tag, an dem Hatun Sürücü von ihrem Bruder ermordet wurde. Er hatte ihr mehrfach ins Gesicht geschossen. Sie war eine Deutsche kurdischer Herkunft, ihre Eltern waren sunnitische Kurden. Im Alter von 16 Jahren wurde sie mit ihrem Cousin in Istanbul zwangsverheiratet und wurde mit 17 schwanger. Wegen Differenzen mit der streng religiösen Familie kehrte sie nach Berlin zurück und bekam hier ihr Kind. Sie legte ihr Kopftuch ab, wohnte in einem Heim für minderjährige Mütter, begann eine Lehre als Elektroninstallateurin.

Es war der Fall, der das Thema "Ehrenmord" und "Zwangsehen" in Deutschland in den Fokus rückte. Viel geändert hat sich seit dem nichts. Zwangsehen sind üblicher denn je, Ehrenmorde kommen immer wieder vor, werden von der Politik und der Gesellschaft mittlerweile nur noch mit Kopfschütteln quittiert, doch Konsequenzen gibt es eigentlich nicht. Die Rolle der gesamten Familie Sürücü in dem Falle ist heute weitestgehend geklärt. Die Beweisführung war jedoch schwierig. So schenkte Hattuns Vater seinem Sohn und Mörder seiner Tochter 5 Tage nach der Tat eine goldene Uhr, eine Belohnung.


Der Mörder Erhan Sürücü wurde nach 9 Jahren und 3 Monaten entlassen und sofort aus Deutschland ausgewiesen. Er musste seine Strafe bis zum letzten Tage absitzen und hatte keinerlei Ausgang. Ein gutes Beispiel für eine deutsche Justiz, die auch anders kann. Seine beiden Brüder, die ebenfalls tatverdächtig waren, setzten sich in die Türkei ab. Die türkischen Behörden weigern sich bei heute, die beiden auszuliefern.

Erhan Sürücü zeigt bis heute keinerlei Reue und verbreitet auf Facebook seine unsäglichen Ergüsse, die gekennzeichnet sind von tiefen Hass auf Deutschland und offensichtlichen Frust, da er keinerlei Haftverschonungen erhielt. Ein Wort des Bedauerns: Fehlanzeige. Mittlerweile zeigen er und seine Brüder offene Sympathie für den IS. Unter kurdischen und türkischen Jugendlichen geniesst er bis heute Kultstatus.


Hatuns Sohn Can lebte später in einer Pflegefamilie. Der Versuch der Familie Sürücü, das Sorgerecht zu erhalten, wurde von deutschen Gerichten zurückgewiesen. Er ist mittlerweile erwachsen. Ich hoffe, dass er ein erfülltes Leben hier in Deutschland geniesst.

Doch heute wollen wir das viel zu kurze Leben von Hatun Sürücü nicht vergessen. Sie wäre heute 44 Jahre alt, integriert, anerkannt und ist mehr Wert als all die Männer zusammen, die im Namen vom Islam von Ehre reden. Hatun hatte mehr Ehre. Ein Prototyp einer Muslima, die es verdient hätte, wenn ihr gesagt würde, Du gehörst zu Deutschland. Eine tolle Frau.

Doch es gibt auch Schattenseiten. Besonders perfide finde ich die Instrumentalisierung ihres Todes durch die Grünfaschisten in Berlin, die alljährlich einen Hatun-Sürücü-Preis ausloben. Gerade eine Partei, die für Kopftücher und Burkas eintritt, vehement gegen Burkaverbote kämpft, hat auch noch die Frechheit, einen Preis nach Hatun zu benennen. Den Grünen möchte ich zurufen, es steht Euch nicht zu, den Namen Hatun Sürücü zu benutzen, Ihr beschmutzt ihren Namen, wenn Ihr, die Ihr vor den Islamisten einknickt, sie für Eure Zwecke von Multimulti mißbraucht.


Freitag, 6. Februar 2026

Totgeprügelter Bahnschaffner Serkan C.: Hilfloser Aktionismus und Betroffenheitsfloskeln statt Grenzschutz und Abschiebungen

von Daniel Matissek

Dieses Foto machte Serkan C. unmittelbar vor Beginn der Schicht, in der es zu dem Angriff kam 



Die tödliche Prügelattacke eines angeblichen “Griechen aus Luxemburg” auf einen 36-jährigen Bahnschaffner, der ihn beim Schwarzfahren ertappt hatte, in einem Regionalzug bei Landstuhl sorgt weiter für Bestürzung. Über 1.000 Menschen, darunter viele türkische Familienmitglieder und Freunde des Opfers, der zweifache Familienvater Serkan C., kamen gestern zu einer bewegenden Trauerfeier auf einem Ludwigshafener Moscheegelände zusammen, die nur gestört wurde durch die zunehmend unerträgliche Phrasen der für diese Zustände direkt verantwortlichen Politiker, die hier wieder ihre tiefe Betroffenheit und Anteilnahme absonderten (allen voran der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer). Der Leichnam des Getöteten wird in die Türkei überführt.

Auf erschreckende Weise hat der Fall erneut aufgezeigt, zu welcher Gefahrenzone der öffentliche Raum und vor allem der öffentliche Personennahverkehr mittlerweile geworden ist – aber auch, welcher alltäglichen verbalen und körperlichen Gewalt Bahnmitarbeiter jeden Tag ausgesetzt sind. Wie virulent die Lage ist, zeigte sich daran, dass wenig später schon die nächsten Meldungen über Angriffe auf Bahnangestellte eingingen. Laut Bundespolizei gibt es jedes Jahr über 3.000 solcher Übergriffe. Deshalb hat sich die Bahnchefin Evelyn Palla in ohnmächtigem Aktionismus nun auf eine symbolpolitische Handlungssimulation versteift: Sie will in Berlin einen “Sicherheitsgipfel” mit Vertretern von Bundesregierung, Bundesländern, Gewerkschaften und Bundespolizei veranstalten, um Personal und Fahrgästen besser zu schützen. „Unser Kollege Serkan wurde Opfer sinnloser Gewalt – jetzt müssen wir handeln! Schluss mit den Angriffen auf Menschen, die für unsere Gesellschaft im Einsatz sind – ob in Uniform oder zivil“, verkündete sie. Kernforderungen der Bahn seien die langfristige Klärung der Kosten für Sicherheitspersonal in den Verkehrsverträgen, die kurzfristige Aufstockung des Sicherheitspersonals in Zügen und Bahnhöfen und die Ausweitung des Einsatzes von Bodycams und moderner Überwachungstechnik. Die Verkehrsminister der Länder kündigten zudem an, Ende März über den Schutz für Mitarbeiter im Nahverkehr zu beraten. Dazu gab’s gestern noch Schweigeminuten vor dem Übergang zur Tagesordnung.

Komplett unter den Teppich gekehrt

Diese immer verzweifelteren Absichtsbekundungen, was “sich jetzt ändern muss”, und vorgetäuschten Anstrengungen sind quasi im Bahnverkehr die Entsprechung dessen, was in “Sicherheitskonzepten“ für Feste und Weihnachtsmärkte sowie Schulen und öffentlichen Einrichtungen schon seit Jahren mit immer mehr bürokratischer Finesse ausgebrütet und (mehr schlecht als recht) umgesetzt wird – und sie alle sind letztlich Übersprungs- und Alibi-Ersatzhandlungen zur Ablenkung von der die einzig notwendigen, aber seit 10 Jahren versäumten staatlichen Sicherungsmaßnahme eines effektiven Grenzschutzes. Denn der Hauptgrund für die stetig steigende Gewalt in Zügen und überall sonst im öffentlichen Raum werden auch hier wieder komplett unter den Teppich gekehrt – die verbrecherische Migationspolitik Angela Merkels und die offenen Grenzen, die zum Einsickern von Millionen gewaltbereiten Jungmännern aus dem islamisch-arabischen Raum liegt. Sollten sich die im Internet kursierenden Spekulationen bestätigen, wonach der Mörder von Serkan C. eigentlichen ein Araber war, der sich 10 Jahre als “Flüchtling” in Griechenland aufhielt und dann von dort nach Luxemburg zog, würde sich auch dieser Fall in die blutige Endlosserie der importierter Gewalt einreihen.

Die Probleme sind alle bekannt und benannt – auch wenn sie öffentlich zerredet werden. So erklärt der Bielefelder “Gewaltforscher” Jonas Rees gegenüber der „Deutschen Welle“: „Wir sehen bei den Zahlen seit 2015 einen kontinuierlichen Anstieg von Gewalt. Die neue Normalität seit mindestens zehn Jahren heißt also, dass es quasi zum Alltag für die Beschäftigten gehört, dass sie beschimpft, beleidigt, bedroht oder eben auch körperlich angegriffen werden.“ Der entscheidende Punkt sei aber nicht mehr die Frage, ob unsere Gesellschaft zunehmend verroht, sondern diese: “Was sind wir an Gewalt und Entgleisung über die letzten Jahre schon gewohnt?“ Laut einer von Rees durchgeführten Studie tritt Gewalt besonders häufig auf, wenn die Fahrgäste alkoholisiert und wenn die Züge überfüllt oder verspätet seien und zu Großereignissen hin- und wieder wegführen. Auch der Wochentag spiele eine große Rolle. Samstags und insbesondere freitags nach der Arbeit steige die Zahl der Gewalttaten signifikant an.

Richterbund gegen (!) schärfere Gesetze

Das mag ja alles stimmen – doch auch hier wird wieder kein Wort darüber verloren, warum es denn nun ausgerechnet seit 2015 einen derartigen Gewaltanstieg gibt. Die Fahrgäste werden in diesem Zeitraum wohl kaum mehr trinken oder aus einem anderen Grund aggressiver geworden sein; die Konstanten blieben gleich, doch die Variablen, die sich seitdem ändern, sind alle mit der Problemmigration konnotiert. Doch dank einer interdisziplinär verbreiteten Sozialarbeitermentalität, die die Täter in einem Nebel von Relativierungen und Ablenkungen hüllt und stattdessen das Credo “nichts hat mit nichts zu tun” predigt, ist hier ein Anpacken des Problems an der Wurzel kaum zu erwarten. Und die Justiz verweigert inzwischen sogar ganz offen einen drakonischeren Gesetzesrahmen: So wies Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes,

die Forderung von Innenminister Alexander Dobrindt nach verschärften Strafen zurück; dies sei wenn, dann ohnehin nur mit deutlich mehr Personal in der Strafjustiz und im Strafvollzug möglich. Er plädierte stattdessen „neben einer besseren Prävention etwa durch mehr Polizeipräsenz“ für eine “konsequente Strafverfolgung, die Gewalttäter schnell und unmissverständlich zur Rechenschaft zieht“. Letzteres ist im Prinzip deckungsgleich mit dem, was Dobrindt fordert, doch das Problem ist eben nicht nur die Exekutive – sondern eine allzu milde Kuscheljustiz, die diese Konsequenz eben missen lässt, die auf Täter-Opfer-Umkehr abonniert ist und generalpräventiven Bevölkerungsschutz als Argument schon gar nicht gelten lässt – schon aus Sorge, sich dann ethnisches Profiling oder “Rassismus” vorwerfen zu lassen.

Niemand also nennt die Ursache für die Gewaltexplosion beim Namen – doch dafür fordert jeder, an den Symptomen herumzudoktern. Man tut so, als handele es sich dabei um ein merkwürdiges und unergründliches Phänomen, mit dessen Folgen man nun eben zurechtkommen müsse. Immer mehr gut integrierte Migranten fallen mittlerweile der durch neuralgische Zuwanderergruppen und ins Land gelassene Psychopathen explodierenden Gewalt zum Opfer: Erst letzte Woche wurde eine 18-jährige Iranerin zum Zufallsopfer eines südsudanesischen Selbstmörders, der sie mit vor den einfahrenden Zug riss. Die in Friedland von einem Iraker vor den Zug gestoßene Liane K. war Ukrainerin. Serkan C. ist nun der aktuellste Blutzeuge dieser Entwicklung. Und der schändliche Eiertanz um die Wahrheit, bei dem der Elefant im Raum, der da Massenmigration heißt, verschwiegen wird, verhindert, dass endlich wirksame Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Diese bestehen ausschließlich in einem radikalen Zuwanderungsstopp und einer massiven Abschiebeoffensive – nicht in noch mehr Geld für Sicherheitspersonal, Bodycams und Krisenworkshops. Das Maß ist wirklich voll.



„Entschädigungen“ – wofür eigentlich? Was Bundestagsabgeordnete alles erhalten

von Albrecht Künstle

Deutscher Bundestag



Im Zusammenhang mit der Rentendebatte werden auch die Beamtenpensionen und insbesondere die Versorgung der Abgeordneten bei Bund und Ländern diskutiert. Dabei kursieren viele Zahlen, die oft auch falsch sind. Das Ergebnis meiner Recherche: Die Diskrepanz zwischen der Versorgung der Wähler und der Gewählten ist noch ungerechter als angenommen. Die Man-datsträger (einer „träger“ als der andere?) werden geradezu mit Geld- und Sachleistungen überschüttet.

Was am meisten überrascht: Der Geldregen wird im Abgeordnetengesetzes im § 11 als „Abgeordnetenentschädigung“ überschrieben. Wer hat sich denn so etwas ausgedacht? Erleiden denn die Abgeordneten durch ihre Wahl einen Schaden, der entschädigt werden müss-te? Oder sind damit Entschädigung gemeint, die viele Abgeordnete ohne fachliche Kompetenz, sogar ohne irgendeine abgeschlossene Ausbildung, durch ihre falschen Entscheidungen verur-sachen und sie dafür geradestehen müssen? Nein, nichts dergleichen; für alles haben die Steu-erbürger aufzukommen.

Im Folgenden werden die Vergütungen an die Bundestagsabgeordneten beziffert.

  •  11.833 Euro im Monat als „Abgeordnetenentschädigung“
  • 5.052 Euro als „Kostenpauschale“ zusätzlich, nachfolgende kommen hinzu:
  • Unentgeltlich, Bereitstellung eines komplett möblierten Büros
  • 1.000 Euro im Monat für Laptop, Tablett, Information- und Kommunikationstechnik
  • 5.350 Euro im Monat für das Abgeordnetenbüro im Wahlkreis (Miete etc.)
  • 25.873 Euro im Monat für Mitarbeiter in Berlin und im Wahlkreisbüro
  • Unentgeltlich, freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel 1. Klasse, auch privat
  • Unentgeltlich, Inlandsflüge und Schlafwagen (zum dienstlichen Gebrauch)
  • Unentgeltlich, Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung, keine RV-Beiträge
Die Summe beläuft sich auf über 50.000 Euro im Monat je Abgeordneter. Die Abgeordnetenbezüge werden „Diäten“ genannt. Mit Schmalkost hat dieser Begriff jedenfalls nichts zu tun. Bei 630 Bundestagsabgeordneten macht das fast 400 Millionen Euro im Jahr. Für Fraktionssprecher und andere Mandatsträger gibt es zusätzliche Amts- und Funktionszulagen. Für Staatssekretäre und Minister noch mehr.

Aufsichtsratsbezüge? Abgeordnete werden gerne mit Aufsichtsratsposten bedacht oder sitzen als Repräsentanten in Aktiengesellschaften, an denen der Staat Beteiligungen hält. Die Abge-ordneten müssen solche Nebeneinkünfte nur melden, dürfen sie aber ohne Anrechnung auf ihre anderen Bezüge behalten. Von so etwas träumen z.B. Witwen, denen ihre Rente gekürzt wird, wenn sie mit Arbeits- oder sonstigen Einkünften Freigrenzen überschreiten, die ein Bruchteil von Diäten ausmachen. Alles im Rahmen „Unserer Demokratie“?

Für das Leben nach dem Bundestag, Übergangsgeld, Altersentschädigung

Es trifft nicht zu, dass Abgeordnete ihre Altersversorgung sofort nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag erhalten. Richtig ist vielmehr, dass es zuerst einmal ein Übergangsgeld https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__18.html gibt. Es wird in gleicher Höhe der bishe-rigen Vergütung für so viele Monate gezahlt, wie sie Jahre Abgeordnete waren. Zwar werden ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden Erwerbseinkünfte vom Übergangsgeld abgezo-gen. Wer aber wird nach z.B. drei Amtszeiten bei 12 Monate Abgeordneten-„Arbeitslosengeld“ (Übergangsgeld) in voller Höhe (! nicht nur 60 Prozent wie normales Arbeitslosengeld) bei 11.833 Euro im Monat eilig haben, sich einen Job suchen? Schon gar nicht, wenn keine Berater-tätigkeit angeboten wird oder der/die Betreffende die Treppe hoch fällt wie Annalena Baerbock.

Damit sich Parlamentarier vom gemeinen Volk abheben, erhalten sie weder eine Altersrente oder Pension, sondern bei Erreichung der Altersgrenze (63-67 Jahre) eine Altersentschädigung. Die Höhe beträgt für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag 2,5 Prozent der „Abgeordnetenentschädigung“, aktuell jene 11.833,47 Euro. Im obigen Fall von drei Amtszeiten wären das also 12 x 2,5 Prozent = 3.550 Euro – ohne irgendwelche Beiträge bezahlt zu haben. Anders als für sozialversicherungspflich-tig Beschäftigte besteht für den Anspruch auf Renten keine Wartezeit (Beitragspflicht) von fünf Jahren, sondern ein einziges Jahr reicht!

Überversorgung der „Staatsdiener“

Ein Beispielfall für jene Abgeordneten, die dem letzten Bundestag nur dreieinhalb Jahre angehörten und am 23. Februar 2025 abgewählt wurden: Zuerst einmal erhielten sie für dreieinhalb Monate Übergangsgeld in voller Höhe weiter. Wenn sie sich dann einmal zur Ruhe setzen, erhalten sie für diese dreieinhalb zeitweiser Jahre in Berlin 3,5 x 2,5 Prozent x 11.833,47 Euro = 1.035 Euro Altersentschädigung, die natürlich nicht statisch gelten, sondern um die erhöhte „Abgeordnetenentschädigung“ im Zeitpunkt des Ruhebeginns angepasst werden. Ein Rentner mit Durchschnittsverdienst müsste über 25 Jahre gearbeitet haben, um eine solche Rente zu erzielen. Bundestagsabgeordnete schaffen das schon mit 3,5 Jahren. Alles im Rahmen „Unse-rer Demokratie“?

Wie seitens der Beamten und auch der Abgeordneten entgegengehalten wird, seien ihre Alter-seinkünfte aber zu versteuern. Das ist jedoch bei den Renten aus der Gesetzlichen Rentenversi-cherung inzwischen ebenso der Fall. Wer 2026 in Rente geht, hat 84 Prozent seiner Altersrente zu versteuern https://senioren-nachrichten.de/grundfreibetrag-2026. Der steuerfreie Grund-freibetrag von 12.348 Euro (im Monat 1.029 Euro) wird durch die meisten Renten überschritten. Die Überversorgung der „Staatsdiener“ lässt sich also mit dem Argument der Steuerpflicht ihrer Altersruhegelder nicht mehr rechtfertigen. Abschließend kann man sarkastisch konstatieren, dass Parlamentarier „in sehr gesicherter Ar-mut“ leben. Und es verwundert nicht, dass es um die aussichtsreichen Listenplätze der Partei-en immer ein Hauen und Stechen gibt. Da nimmt sich keine Partei aus. Denn in welchem ande-ren Job kann man auch ohne Qualifikation so lange und so gutes Geld machen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.


Donnerstag, 5. Februar 2026

Zensur, Meinungsunterdrückung und Wahlmanipulationen: Ist die EU inzwischen eine kriminelle Organisation?

von Theo-Paul Löwengrub

Gedankenkontrolle und institutionalisierte Zensur – dafür steht der Brüsseler Moloch



Der vom Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses vorgelegte zweite Teil seines Untersuchungsberichts über die Frage, „inwieweit ausländische Gesetze, Vorschriften und gerichtliche Anordnungen Unternehmen dazu zwingen, nötigen oder beeinflussen, Äußerungen in den Vereinigten Staaten zu zensieren“, hat alle Anschuldigungen bestätigt, die die Trump-Administration seit einem Jahr vor allem gegen die übergriffige und immer freiheits- und grundrechtsfeindlicher agierende Europäische Union erhebt. Das Fazit der Untersuchung lautet, dass die EU „in einer umfassenden, zehnjährigen Initiative erfolgreich Druck auf Social-Media-Plattformen ausgeübt, ihre globalen Regeln zur Moderation von Inhalten zu ändern, wodurch sie direkt in die Online-Meinungsäußerung der Amerikaner in den Vereinigten Staaten eingegriffen hat“. Obwohl dies oft als Bekämpfung sogenannter „Hassrede” oder „Desinformation” dargestellt werde, habe die Europäische Kommission daran gearbeitet, „wahre Informationen und politische Äußerungen zu einigen der wichtigsten politischen Debatten der jüngeren Geschichte zu zensieren – darunter die COVID-19-Pandemie, Massenmigration und Transgender-Themen“.

Binnen zehn Jahren habe die EU inzwischen ein bedrohliches Maß an Kontrolle über die globale Online-Meinungsäußerung erlangt, die nunmehr ausreicht „um Narrative, die die Macht der Europäischen Kommission bedrohen, umfassend zu unterdrücken“, wird weiter festgehalten. Der Digital Services Act (DSA) der EU markiere dabei „den Höhepunkt jahrzehntelanger Bemühungen Europas, politische Opposition zum Schweigen zu bringen und Online-Narrative zu unterdrücken, die das politische Establishment kritisieren“, stellt der Bericht klar. Das seit rund 30 Jahren als Massenphänomen verbreitete Internet und die seit 20 Jahren wachsenden sozialen Medien hätten eigentlich zunächst verheißen, zu einer Kraft zu werden, die die Meinungsfreiheit und damit auch die politische Macht demokratisieren würde.

Immer mehr Druck auf Plattformen ausgeübt

Diese Entwicklung habe jedoch in zunehmendem Maße die etablierte politische Ordnung eines seither überall im Westen zunehmend an die Machthebel gelangten und die Institutionen durchsetzenden linken Kartells bedroht (vor allem in Deutschland lässt sich dies bemerken); ab Mitte der 2010er Jahre hätten die politischen Eliten zunächst in den USA und dann in Europa versucht, „den aufkommenden populistischen Bewegungen entgegenzuwirken, die zutiefst unpopuläre Politiken wie die Massenmigration in Frage stellten“.

In der Erkenntnis, dass die Bewältigung dieses “Problems” mehrere Jahre dauern würde, habe die Europäische Kommission ab 2015 mit der Einrichtung verschiedener Foren begonnen, in denen europäische Regulierungsbehörden direkt mit Technologieplattformen zusammentreffen konnten, um zu diskutieren, wie und welche Inhalte “moderiert” – im Sinne von reguliert und zensiert – werden sollten. Obwohl dies vorgeblich zur Bekämpfung von „Fehlinformationen” und „Hassreden” gedacht gewesen sei, hätten nichtöffentliche Dokumente, die dem Ausschuss vorgelegt worden seien, gezeigt, dass die Europäische Kommission in den letzten zehn Jahren direkt Druck auf Plattformen ausgeübt habe, um rechtmäßige politische Äußerungen in der Europäischen Union und im Ausland zu zensieren. Das 2015 von der Generaldirektion Migration und Inneres (“GD Home”) der Europäischen Kommission gegründete EU-Internetforum (EUIF) habe dann 2023 estmals das EUIF veröffentlicht, ein Handbuch für Technologieunternehmen zur “Moderation” rechtmäßiger, nicht gegen Vorschriften verstoßender Äußerungen.

Manipulierte Europawahlen

Die Enthüllungen des Berichts, auf den hierzulande von Regierungsmedien inhaltlich bezeichnenderweise fast gar nicht eingegangen, sondern der wieder einmal als absurde US-Einmischung und trumpistische Verleumdung der “hochmoralischen” EU gerahmt wird, lassen aus Sicht von manchen Dissidenten und Juristen nur die Schlussfolgerung zu, dass die EU inzwischen teilweise als eine kriminelle Verschwörung gegen Freiheit und Grundrechte eingestuft werden kann. Man muss auch hier der Trump-Regierung und den USA dankbar sein, dass sie Europa bei diesen diesseits des Atlantiks systematisch verschweigenden, verleugneten und als “rechte Verschwörungstheorien” bekämpften Tatsachendarstellungen den Spiegel vorhält und die Augen öffnet. Doch der Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses hat in ihrem Bericht noch weitere politische Anmaßungen und schamlose Manipulationen der Brüsseler Eurokratie und der politischen Eliten angeprangert: Er dokumentiert, dass die EU in den letzten Jahren nicht weniger als acht (!) Europawahlen manipuliert hat. Dies betrifft folgende Mitgliedsstaaten:
  • Slowakei (2023)
  • Niederlande (2023 und 2025)
  • Frankreich (2024)
  • Rumänien (2024)
  • Moldawien (2024)
  • Irland (2024 und 2025.

Unreformierbarer Moloch EU

“Das sind die Leute, die 24/7 von ‚unsere Demokratie‘, von ‚Freiheit‘ und ‚liberalen Werten‘ quatschen”, kommentiert Tatjana Festerling. Sie stellt weiter fest: “Jetzt, wo die Weltöffentlichkeit sieht, dass sich Europa unter der Knute einer von Macht besessenen Bande in Brüssel in ein runtergerocktes, verarmendes, islamisiertes, totalitäres Shithole mit täglicher Gewalt auf den Straßen verwandelt hat, bleibt zumindest zu hoffen, dass sie die anstehenden Wahlen in Ungarn und Bulgarien nicht mehr ganz so offensichtlich beeinflussen können. Wer will schon Partner und Investor einer EU sein, in der sich das Böse an die Macht geputscht hat und diese durch willkürliche Regeln und Gesetze unberechenbar absichern wird?”

Tatsache ist: diese EU ist nicht mehr reformierter. Ein einiges und partnerschaftliches Europa der Vaterländer, wie es ursprünglich angedacht war, ist das genaue Gegenteil des Molochs, der hier zur Durchsetzung einer agendagetriebenen, supranationalen Interessenpolitik errichtet wurde. Immerhin: Wenn durch die US-Enthüllungen – wohlgemerkt vom dortigen Parlament, nicht vom “bösen Trump” zusammengetragen und fundiert untermauert – weitere Austrittsbestrebungen (“Exits”) Auftrieb erhalten sollten, wäre das wünschenswert. Diese EU ist nicht reformierter; sie muss zerschlagen werden – damit die europäische Idee noch einmal neu Gestalt annehmen kann. Diesmal dann aber als an den Menschen, den Bürgern orientiertes Projekt, nicht als Spielball degenerierter Eliten.


Nach AfD-Misstrauensvotum in Thüringen: Ein falscher CDU-Doktor bleibt Ministerpräsident – dank BSW und Linken

von Alexander Schwarz

Achtungserfolg für Björn Höcke (AfD) beim gestrigen Misstrauensvotum im Thüringer Landtag

 

Dass gestern das das Brandmauer-Kartell im Thüringer Landtag das von der Thüringer AfD angestrengte Misstrauensvotum gegen den falschen Doktor und Plagiatsbetrüger Mario Voigt, CDU-Ministerpräsident von linken und BSW-Gnaden, erwartungsgemäß abgeschmettert hat und die Wahl von AfD-Chef Björn Höcke zu dessen Nachfolger ablehnte, war zu erwarten )und im Brandmauerdeutschland eines Oppositionspartei-Verhinderungskartell auch keine wirkliche Überraschung): Von den 85 anwesenden Abgeordneten stimmten 51 gegen Höcke. Interessant war, dass 33 Abgeordnete für ihn stimmten – obwohl die AfD-Fraktion nur 32 Mitglieder hat. Mindestens ein Überläufer votierte also anonym für Höcke; ein weiterer Abgeordneter enthielt sich. Dies lässt hoffen: Denn wenn die Titelaberkennung Voigts rechtswidrig ist – noch klagt er dagegen – und Voigt weiter an seinem Stuhl klebt, dürfte sich die Zahl der Abweichler bei einem erneuten konstruktiven Misstrauensantrag deutlich erhöhen.

Noch aber wird der Linksstaat von der Kumpanei seines politischen Establishments zusammengehalten – auch wenn dies im konkreten Fall die Absurdität bedeutet, dass ein CDU-Ministerpräsident nur dank des BSW, einer aus Ex-SEDlern und unverhohlenen Sozialisten in modernem Anstrich bestehenden Protestpartei, im Amt gehalten wird. Dabei ist der Anlass für das Misstrauensvotum skandalös, und dürfte Voigt schon längst nicht mehr im Amt sein: Die Aberkennung seines Doktortitel durch die Technische Universität Chemnitz wegen erwiesener Plagiate hätte in einer funktionierenden Demokratie definitiv dazu führen müssen, dass Voigt, der an der Spitze einer wackligen Anti-AfD-Koalition aus CDU, SPD und BSW steht (die selbst zu dritt keine Mehrheit im Landtag besitzt und deshalb auch noch am Tropf der Linken hängt) umgehend zurücktritt oder von den eigenen Reihen abgesägt wird. Doch die halten ihm die Treue. Dadurch fühlt sich Voigt anscheinend noch in seiner eingebildeten staatsmännischen Bedeutung und Machtbasis bestärkt: Statt sich wenigstens in Demut und Reue zu üben, überschüttete er die Universität mit Vorwürfen und geht nun rechtlich gegen sie vor.

Jedes Vertrauen verloren

In der Plenardebatte gestern hatte Höcke in schonungsloser Deutlichkeit festgestellt, dass die Thüringer längst das Vertrauen in Voigt verloren hätten. Neben dessen einfach schlechter Politik liege dies vor allem am Skandal um den Doktortitel. Echte Macht gründe sich aber auf Vertrauen, so Höcke. Viele Bürger hätten das Zutrauen zu staatlichen Institutionen eingebüßt, im Land breite sich Skepsis aus. Dieses Misstrauen sei letztlich der Kern des heutigen Misstrauensvotums. In seiner Entgegnung darauf fiel Voigt nichts Besseres ein als die Phrase: „Die Menschen erwarten Sacharbeit“ – und das sei sein Auftrag. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Bühl versuchte, vom Thema abzulenken, indem er der AfD-Fraktion vorwarf, den vermeintlichen Rechtsextremisten Martin Sellner eingeladen zu haben und dies auch noch ausgerechnet am 27. Januar – dem Gedenktag an NS-Opfer. Bühl wagte es sogar, Höcke aufzufordern, Thüringen zu verlassen: „Vielleicht denken Sie mal über Ihre Remigration nach Rheinland-Pfalz oder nach Hessen nach“, empfahl er.

Es ist das immer gleiche Muster der Kartellparteien: Wenn sie mit dem eigenen Versagen konfrontiert werden, ziehen sie sich darauf zurück, die AfD in die Nazi-Ecke zu drängen. Wie erfolgreich dies ist, zeigt sich daran, dass die AfD in Thüringen stärkste Kraft im Landtag ist, sich in Sachsen-Anhalt sogar anschickt, in diesem Jahr erstmals einen Ministerpräsidenten zu stellen, in Ostdeutschland vielerorts Volkspartei ist und auch im Westen immer stärker wird. Dass Höcke bei der gestrigen Abstimmung das Stimmenpotential seiner eigenen Reihen um eine externe Stimme übertrag und noch ein weiterer Abgeordneter Voigt durch Enthaltung die Unterstützung verweigerte, ist auf jeden Fall ein Achtungserfolg für die AfD. Voigt ist so oder so unhaltbar – und wenn die CDU in Thüringen nicht völlig suizidal ist, müsste sie ihn fallenlassen. Dann würde sich auch für die AfD eine neue Chance ergeben, einen Machtwechsel zu erzwingen.


Welche Überraschung: Natürlich keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Weimer

von Olli Garch

Skandal – war da was? Freches Weggrinsen der Probleme: Wolfram Weimer



Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kommt mit den dubiosen Geschäftspraktiken des von ihm gegründeten Unternehmens (darunter dem Verkauf von Politiker- und Regierungsmitglieder-Kontakten im Rahmen des Ludwig-Erhard-Gipfels) wohl tatsächlich ungestraft davon. Wie die Berliner Staatsanwaltschaft in einem Schreiben an Götz Frömming, den parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, mitteilte, sieht man „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für das Vorliegen einer Straftat. Frömming hatte am 18. November Strafanzeige gegen Weimer gestellt. Aufgrund der Programmgestaltung des Gipfels im vergangenen Jahr sei davon auszugehen, dass das Interesse der Teilnehmer „wirtschafts- und finanzpolitischer und nicht kulturpolitischer Natur gewesen sein dürfte“, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Bei dieser Sachlage sei nicht erkennbar, warum Teilnehmer an dem Gipfel Tickets erworben oder Sponsoren der Weimer Media Group finanzielle Mittel zugewendet haben sollten, „um auf die künftige Dienstausübung von Herrn Dr. Weimer in seiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien Einfluss zu nehmen oder eine vergangene Dienstausübung zu honorieren“. Zudem lägen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass „Regierungsmitgliedern oder sonstigen Amtsträgern, die am Ludwig-Erhard-Gipfel 2025 teilgenommen haben, Vorteile gewährt worden sein könnten, um auf ihre künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen oder eine vergangene Dienstausübung zu honorieren“, gaben sich die Ankläger hochnaiv. Die Teilnahme an dem Gipfel, auch an vertraulichen Gesprächen, sei nicht geeignet, einen Anfangsverdacht der Vorteilsannahme zu begründen. Wieso dann bis zu 80.000 Euro für entsprechende “Pakete” von den an solchen Kontakten Interessierten gezahlt wurden, scheint die Staatsanwaltschaft nicht zu interessieren. Vermutlich redet man sich dort auch noch ein, es ging bestimmt nur um ein paar Selfies und Autogramme.

Absurde Rabulistik

Hier stellt eine Ermittlungsbehörde also offenbar absichtlich dumm und verharmlost auf dreiste Art und Weise ein Geschäftsmodell, das potentielle Kunden sogar ausdrücklich damit ködert, Regierungsmitglieder durch die Herstellung von Kontakten in ihrer Amtsführung beeinflussen zu können. Gegenüber dem einem sich als Interessent ausgebenden Mitarbeiter von „Apollo News“, das den Skandal aufgedeckt hatte, hatten Weimers Vermarkter versichert, das halbe Kabinett, vielleicht sogar der Bundeskanzler, werde bei dem Gipfel anwesend sein. In Werbeunterlagen war von „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ die Rede. Das Geschäftsmodell verfolgte also ganz unmissverständlich die Absicht, gegen hohe fünfstellige Summen Kontakte zu Bundesministern zu vermitteln und deren Entscheidungen zu beeinflussen. Ob eine solche Beeinflussung tatsächlich stattfand, ist völlig irrelevant. Es geht darum, dass Weimer als hochrangiges Regierungsmitglied Geld damit verdient, Kontakte zu anderen Regierungsmitgliedern zu verkaufen.

Allein das hätte nicht nur längst zu seinem Rücktritt oder seiner Entlassung, sondern auch zu strafrechtlichen Ermittlungen führen müssen, da es sich eindeutig um Vorteilsnahme im Amt handelt. Die Berliner Staatsanwaltschaft windet sich jedoch mit absurder Rabulistik aus ihrer Verantwortung heraus und wird sich wohl auch künftig lieber darauf beschränken, Regierungskritikern wie dem Medienwissenschaftler Norbert Bolz wegen offenkundig satirischer Tweets frühmorgens die Polizei ins Haus zu schicken, anstatt die kriminellen Machenschaften an der Staatsspitze ins Visier zu nehmen. Weimer hingegen darf nun weiter an seinem Stuhl kleben und – besonders perfide – unbeirrt weiter darf den großen Moralisten und Bildungsbürger spielen.


Deutsch-israelischer Soldat als Kriegsverbrecher verleumdet: Wie Spiegel, ZDF & Guardian einen Journalismus-Skandal produzierten


Ein Israeli aus München wird in Medien zu Unrecht des Mordes an Zivilisten bezichtigt.



Die mediale Treibjagd auf einen aus Deutschland stammenden israelischen Soldaten offenbart den unseriösen und manipulativen Journalismus in Sachen Nahost-Konflikt und bringt den Mann, dem zu Unrecht die Tötung „unschuldiger Zivilisten“ vorgeworfen wird, in Lebensgefahr.

Dies ist eine Geschichte über schmutzige Praktiken im Journalismus, Aktivisten im Gewand investigativer Reporter und die Skrupellosigkeit, mit der die Gefährdung der Existenz von Menschen in Kauf genommen wird, um eine höchst fragwürdige politische Botschaft zu transportieren – in diesem Fall die Erzählung von der tödlichen israelischen Kriegsmaschinerie, die rücksichtslos gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen vorgehen soll, anhand eines vermeintlich belegten Beispiels. Doch die Anklage beruht auf Täuschung, Manipulation und nicht verifizierten Unterstellungen.

Eine Vorgehensweise, die nun Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen wird, den Journalismus der Mainstream-Medien einmal mehr in Verruf bringt und dem Beschuldigten einen Pranger von noch unbekannten Ausmaßen beschert. Die Unschuldsvermutung wird, anders kann man das leider nicht sagen, mit Füßen getreten.

Eine Story ganz nach dem Geschmack des Guardian

Es begann am 9. September 2025. Der schwer linkslastige britische Guardian, der eine extrem antiisraelische Linie fährt und täglich Völkermord-Vorwürfe im Gaza-Krieg erhebt, veröffentlichte eine Story über eine palästinensische Familie im Norden des Gazastreifens. Sechs Mitglieder der Familie sollen durch israelische Scharfschützen ums Leben gekommen sein, die ursprünglich aus Chicago und München stammten. Das Blatt beruft sich dabei auf monatelange Recherchen in Zusammenarbeit mit Arab Reporters for Investigative Journalism (ARIJ), Paper Trail Media, Spiegel und dem ZDF.

Der britische „Guardian“ brachte die Geschichte am selben Tag wie der „Spiegel“.



Noch am selben Tag zog der Spiegel nach, mit der Story „Der Sniper von Gaza – Israelischer Soldat aus München soll Unbewaffnete erschossen haben“, und nennt dieselben Medien als Recherche-Partner. Doch die erzählte Geschichte ist keine Enthüllung, sie stützt sich auf Auszüge eines off the record, also vertraulich geführten Interviews mit dem Informanten „C.“, einem israelischen Soldaten. Dieses Interview, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen arrangiert, dauerte fünf Stunden und wurde später auf 40 Minuten zusammengeschnitten, dabei irreführend bearbeitet. Dahinter steckte offenbar der palästinensische Journalist und Aktivist (wie ihn selbst der Guardian bezeichnet) Younis Tirawi, der die Aussagen, um die es geht, online veröffentlichte.

Der Scharfschütze „C.“ berichtete dabei von seinen Einsätzen mit einem nicht genannten Partner des Fallschirmjägerbataillons 202. Der Fall, um den es geht (Mitglieder des Doghmosh-Clans wurden erschossen), ereignete sich im November 2023, und, wie gesagt, der Name des Kameraden von „C.“, der sie getötet haben soll, fiel nicht. Dennoch schritt der Guardian zur medialen Exekution, nannte den vollständigen Klarnamen eines deutsch-israelischen Staatsbürgers und veröffentlichte dessen Foto. Der Artikel im Spiegel – verfasst von neun Autoren, darunter Frederik Obermaier, von dem noch die Rede sein wird – sprach von „Daniel G. aus München“ und beschrieb die Lage des Elternhauses („in einer ruhigen Seitenstraße, in der sich Einfamilienhaus an Einfamilienhaus reiht und von wo aus bei gutem Wetter am Horizont die Alpen zu sehen sind“) im Stil von Claas Relotius.
 
Auch ZDF Frontal raunt von Kriegsverbrechen

Am 1. Oktober zog das ZDF nach, mit der 14-minütigen „Frontal“-Doku „Der Gaza-Sniper“. „Gemeinsam mit internationalen Partnern“ habe man untersucht, ob „unbewaffnete Zivilisten“ von einer Scharfschützen-„Geistereinheit“ aus Doppelstaatlern „gezielt erschossen“ würden. Und „mutmaßliche Opfer identifiziert“, die laut Mutter und Cousin „für niemanden eine Bedrohung gewesen“ seien.

Dass der Doghmosh-Clan, der hauptsächlich in Khan Yunis und in den nördlichen Gaza-Vierteln Tal al-Hawa und al-Sabra ansässig ist, zu den größten und mächtigsten Clans im Gazastreifen zählt, erwähnt der Beitrag nicht. Hervorgehoben wird im Zusammenhang mit dem Clan öfter, dass er sich Gefechte mit der Hamas liefert, was ihn aber nicht unbedingt adelt, vielmehr agieren die beiden Gruppen miteinander eher wie die Corleones und die Tattaglias im Mafia-Film „Der Pate“.

Mitglieder der Doghmoshs sind mit verschiedenen palästinensischen (und islamistischen) Terrorgruppen verbunden oder ihnen nahestehend, darunter die Fatah, das Volkskomitee des Widerstands und vor allem Al-Qaida. Waffenhandel, Erpressung, Schmuggel und die Ermordung von Konkurrenten haben ihnen den Spitznamen „Die Sopranos von Gaza-Stadt“ eingebracht. Dass die Angehörigen der beiden getöteten Clan-Mitglieder nun behaupten, sie seien keine Terroristen gewesen, ist zumindest fragwürdig. Die Beteuerung des Spiegel („Das Reporterteam fand jedoch keine Hinweise darauf, dass die getöteten Männer der Hamas oder dem Islamischen Dschihad angehörten“) bedeutet keineswegs, dass die getöteten Unschuldslämmer waren.

Von der Hamas konfiszierte Waffen des Doghmosh-Clans in Gaza (Aufnahme von 2007)



Ein fataler Fall von Doxing

Während die Journalisten alles für bare Münze nahmen, was ihnen die Doghmosh-Clanmitglieder erzählten, und beteuerten, sie hätten keine Belege dafür gefunden, dass die Doghmosh-Brüder etwas anderes als unschuldige Zivilisten gewesen seien, hielt sie das nicht davon ab, den Klarnamen von „G.“ zu nennen und Fotos und weitere Informationen über ihn (die ZDF-Doku etwa nannte seinen Abiturjahrgang) zu veröffentlichen.

Ein Fall von „Doxing“, bei dem identifizierende Details – wie vollständiger Name, Fotos, Arbeitsplatz, familiäre Verbindungen und teilweise auch der Wohnort – veröffentlicht werden, meist mit der Absicht, Belästigungen oder Bedrohungen zu provozieren. Im Kriegskontext verbreitet sich Doxing oft innerhalb weniger Stunden über Sprachen und Grenzen hinweg durch Screenshots, Mirror-Seiten, Telegram-Kanäle und „Kontext“-Threads, die selten Korrekturen enthalten.

„Menschenrechtler“ treten in Aktion

Auf den Punkt gebracht: Die Journalisten nahmen die akute Gefährdung des Deutsch-Israelis billigend in Kauf. Die Jerusalem Post weist darauf hin, dass die typischen Schritte oft Drohungen, Konsequenzen am Arbeitsplatz und Druck auf Staatsanwälte und Menschenrechtsgruppen umfassen, „etwas zu unternehmen“, selbst wenn die Identität umstritten ist.

Und genau so geschah es denn auch. Menschenrechtler vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) erstatteten umgehend Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft. Gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Al Mezan Center for Human Rights, Al-Haq sowie dem Palestinian Center for Human Rights (PHR) forderten sie die Einleitung völkerstrafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. „G.“s Anwalt Joachim Steinhöfel sagt dazu: „Stellen Sie sich vor, jemand wird mit Namen und Foto weltweit als Kriegsverbrecher dargestellt – das fügt sich nahtlos in dieses antisemitische Narrativ dieser Medien ein.“

Anwalt Joachim Steinhöfel sieht „antisemitische Narrative der Medien“.



Tatsächlich war „G.“, der nun gegen die betreffenden Medien klagt, laut Steinhöfel zum Zeitpunkt der Tötung der angeblichen Zivilisten – die dem Doghmosh-Clan angehörten – weder in dem Gebiet anwesend, noch war er „C.“s Partner oder Teil derselben Einheit, was auch aus eidesstattlichen Versicherungen hochrangiger IDF-Militärs hervorgeht. Die „Gelegenheit zur Stellungnahme“, die Spiegel & Co. boten, fiel geradezu lächerlich aus: Man schickte lediglich Briefe an mutmaßliche Adressen des Soldaten, während dieser sich im Einsatz befand.

Ein Journalist mit Agenda

Nach Lage der Dinge wurden journalistische Standards schwer verletzt, um eine plakative Geschichte zu erzählen, die den Vorwurf der palästinensischen Propaganda, Israel töte wahllos Zivilisten in Gaza, untermauern soll. Dabei sind die Belege ganz dünn: Im Spiegel-Artikel etwa wimmelt es von Konjunktiven, „vermutlich“ „wohl“, „mutmaßlich“, „soll … haben“.

Alles basiert auf dem manipulativ zurechtgeschnittenen Ausschnitt aus dem Gespräch mit „C“. Dazu heißt es im Spiegel: „Der SPIEGEL und das ZDF haben die Videodatei mit den wichtigsten Aussagen [sic!] vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt untersuchen lassen, um eine etwaige Manipulation auszuschließen.“ Nicht die fünf Stunden wurden also in Augenschein genommen, sondern nur die 40 Minuten, die der palästinensische „Journalist und Aktivist“ (Guardian) Younis Tirawi durchgestochen hatte. Tirawi hat laut Spiegel eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Nun ist der Erfüllungsgehilfe des israelfeindlichen Magazins für seine politische Schlagseite bekannt. Tirawi konzentriert sich primär auf investigativen Journalismus, der Social-Media-Posts israelischer Soldaten trackt, um Beweise für Kriegsverbrechen zu finden oder eben anzudeuten. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darauf, die Palästinenser als Opfer israelischer Kriegsverbrechen darzustellen. Der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu, für die er auch arbeitet, sagte er in einem Interview im November 2024: „Wir stehen nicht einer Armee gegenüber, sondern einer kriminellen Organisation, und die Schuldigen sind eindeutig identifizierbar.“

Younis Tirawi, palästinensischer Journalist und Aktivist



Ein Reporter als Terror-Unterstützer

Kein Wunder, dass der israelische Kanal 13 einen Report über Tirawi brachte und ihn als Terror-Unterstützer bezeichnete. Auf einen solchen Gewährsmann verlässt sich nur, wer dasselbe Ziel teilt: Israel weltweit über die Medien anzuschwärzen. Statt die gesamte Story Tirawis und seines Teams auf Herz und Nieren zu prüfen, machen auch deutsche Medien gemeinsame Sache mit Journalisten, die mit der „palästinensischen Sache“ sympathisieren (also praktisch alle), wenn sie nicht sogar der Hamas nahestehen oder aktives Mitglied sind – wie ein Techniker eines Kooperationspartners des ZDF, was der Sender schließlich bestätigen musste.

Wie steht es um die weiteren an der Recherche Beteiligten, etwa die Arab Reporters for Investigative Journalism? ARIJ unterstützt etwa 22 investigative Journalisten und „Faktenchecker“ in Gaza, die alle unter denselben Bedingungen arbeiten, also entweder – wenn sie kritisch sind – unter Kontrolle der Hamas stehen und kein Material produzieren dürfen, das deren Verbrechen dokumentiert, oder – was die Regel ist – im Sinne der palästinensischen Propaganda tätig sind, also genau die Bilder produzieren, die erwünscht sind und die über die internationalen Nachrichtenagenturen ihren Weg rund um den Globus antreten. ARIJ fokussiert sich wenig überraschend stark auf palästinensische Stimmen, Opfer und als Journalisten bezeichnete Propagandisten, die, wenn im Kriegsgebiet getötet, als Märtyrer gefeiert werden.

Besonders vielsagend ist, dass in diesen Journalismus-Skandal auch Frederik Obermaiers Paper Trail Media verwickelt ist. Der Investigativjournalist, der bei der Süddeutschen Zeitung (SZ) durch die Recherchen zu den „Panama Papers“ und die „Ibiza-Affäre“ bekannt und mit Preisen überhäuft wurde, führt seit April 2022 gemeinsam mit Bastian Obermayer das Münchener Investigativ-Start-up Paper Trail Media. Wie die meisten Investigativjournalisten und Faktenchecker zeigt er dabei eine deutliche Schlagseite nach links und folgt einer Agenda.

Preisgekrönter Investigativjournalist mitbeteiligt

Ganz offensichtlich hat sein Team bei der Recherche verhängnisvoll geschludert und mit fragwürdigen Recherchemethoden die üblichen journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt. Deswegen muss der als „Kriegsverbrecher“ hinausgehängte israelische Soldat „G.“ nun um seine Existenz fürchten.

Pikanterweise antwortete Obermaier in einem Interview auf die Frage, ob er bei seinen Recherchen in den dunkelsten Ecken schon einmal um Leib und Leben fürchten musste: „Ja, es gab immer wieder mal solche Momente. Wir überlegen bei sehr heiklen Recherchen auch in der Redaktion, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, und sprechen über Sicherheitsvorkehrungen und mögliche Folgen. Es ist schon sehr beunruhigend, wenn einer unserer Reporter aufgrund seiner kritischen Berichterstattung im russischen Fernsehen namentlich genannt wird. Denn wir können keine absolute Sicherheit garantieren.“

Die Gefährdung von „G.“s Sicherheit wird aber von Paper Trail Media billigend in Kauf genommen, obwohl es auch ein abstrakter Hinweis (etwa: „ein israelischer Soldat“) getan hätte, denn dass es sich bei dem beschuldigten Soldaten um „G.“ handelte, ist zumindest fragwürdig, höchstwahrscheinlich aber falsch. Aus verschiedenen Versatzstücken der Recherche wurde fahrlässigerweise der Schluss gezogen, dass es sich bei dem Soldaten um „G.“ handle. Auf spekulativer Basis wurde ein Soldat des jüdischen Staates des willkürlichen Mordes beschuldigt und dem pro-palästinensischen Mob zum Fraß vorgeworfen.

Anwalt Joachim Steinhöfel wirft Frederik Obermaier bei Facebook Versagen vor.



Jetzt sprechen die Gerichte

Nun hat die Geschichte juristische Konsequenzen, der IDF-Scharfschütze wehrt sich vor Gericht. Das Landgericht Hamburg hat bereits eine einstweilige Verfügung gegen die Münchner Abendzeitung erlassen, die der Verlag ohne Rechtsmittel akzeptierte. Der verantwortliche Autor Alexander Spöri unterzeichnete eine Unterlassungserklärung. Die Abendzeitung und Spöri dürfen auch die Aussage des „Rechtsexperten“ Alexander Schwarz (ECCHR), es müsse wegen Kriegsverbrechen ermittelt werden, nicht weiterverbreiten.

Gegenüber dem Guardian machte Joachim Steinhöfel eine Entschädigung von zunächst 100.000 Euro geltend; auch dort unterzeichneten die Redaktion und die verantwortliche Redakteurin bereits Unterlassungserklärungen. Das ZDF und Der Spiegel machen bisher keine Anstalten, ihre Berichte zurückzunehmen, und dürften auch bald Post bekommen.

Die Melange aus aktivistischem Journalismus, Rechercheschluderei, menschengefährdender Doxing-Berichterstattung und israelbezogenem Antisemitismus ist hochgradig verstörend und geeignet, dem ohnehin ramponierten Ruf der Medien weiteren Schaden zuzufügen. Spiegel, Guardian & Co. sind in Sachen Nahost seit Jahrzehnten für ihre einseitige und oft niederträchtige Berichterstattung bekannt. Dass auch hier wieder ein bereits einschlägig aufgefallener öffentlich-rechtlicher Sender beteiligt ist, nährt den Ruf nach Abschaffung oder zumindest grundlegender Reform des ÖRR. Seriöser Journalismus sieht anders aus. Offenbar kann man ihn nur noch mit juristischen Mitteln wieder einfordern.