Donnerstag, 9. September 2021

Und dann trendet plötzlich #PimmelGrote...

von Thomas Heck...

Deutschland ist, wenn die Polizei wegen eines primären männlichen Geschlechtsmerkmals eines SPD-Politikers morgens um 6 Uhr an die Wohnungstür klopft und eine Hausdurchsuchung zur Beweissicherung vornimmt, unterdessen bei Vergesslichkeiten bei Cum-Ex-Geschäften und Milliardenschäden wie bei Olaf Scholz nichts geschieht. Was war passiert? Hamburgs Innensenator Andy Grote fühlte sich durch einen Twitter-Nutzer beleidigt, als dieser einen Tweet absetzte worin stand: "Du bis so 1 Pimmel" (Zitat Ende). Nun könnte man als Politiker, der schon im Amt als Innensenator beim G20-Gipfel 2017 grandios versagte, über eine derartige Petitesse hinwegsehen. Oder man macht wie Grothe ein Fass auf und sorgt dafür, dass am heutigen Tage Hashtags wie #Pimmelgate, #PimmelGrote und ähnliches trendeten. Wer es braucht...


Kein Einzelfall. Im Mai des Jahres durchsuchten Beamte die Wohnung einer Berlinerin, der vorgeworfen wurde, in satirischer Absicht ein Foto des Regierenden Bürgermeisters verfälscht zu haben, auf dem Müller, der auf dem Foto für den Berliner Kältebus warb, Flüchtlinge nach Berlin holen wollte.




Man mag darüber schmunzeln, doch für Nutzer der Sozialen Medien, Blogger und auch Journalisten können satirische Beiträge schnell nach hinten losgehen und dann kann es teuer werden. Wir beim Heck Ticker wissen, wovon wir reden und fragen uns täglich, wo die Grenze zwischen hinzunehmender Satire und Beleidigung verläuft, bewegen wir uns doch selbst in unserem täglichen Schreiben im dieser Grauzone. Das Handeln des Staates, der ansonsten Vergewaltiger, Kinderschänder und Straftäter allzu schnell wieder auf freien Fuss setzt und diese auch ansonsten mit aller Milde des Rechtsstaats rechnen können, steht in einem dermaßen scharfen Kontrast zu solchen Hausdurchsuchungen, die einen durchaus einschüchternen Charakter annehmen können und vermutlich nur zufällig gerade die regierungskritischsten Geister trifft. Etwas was man sich selbst kaum vorstellen kann und eher in Russland oder im Iran verorten würden, bis man es selbst erlebt hat. Wir werden aber auch künftig nicht schweigen...

#Pimmelgate

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) wurde im Internet beleidigt. Die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnung des mutmaßlichen Twitter-Nutzers. Im Netz entbrannte ein erbitterter Streit über den Hintergrund der Polizeiaktion. 

Wo fängt eine Beleidigung im Internet an und welche Konsequenzen können daraus erwachsen? Über diese beiden Fragen echauffiert sich die Internetgemeinde seit diesem Mittwochmorgen. Losgelöst wurde der Sturm auf Twitter durch zahllose Kommentare und Meinungen, die unter dem Hashtag #Pimmelgate kursieren.

Was war passiert? Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) war auf eben jenem Kurznachrichtendienst beleidigt worden. Genauer gesagt hatte ein Nutzer mit dem Pseudonym „ZooStPauli“ unter eine Twitteräußerung von Grote geschrieben: „Du bist so 1 Pimmel.“ Am Mittwochmorgen dann hatte die Hamburger Polizei gegen 6 Uhr an die Wohnungstür des Twitter-Nutzers geklopft und die Wohnung in der Bernhard-Nocht-Straße auf St. Pauli durchsucht. Mehrere elektronische Geräte des Mannes wurden sichergestellt.

Andy Grote versichert: "Mein Pimmel ist so lang..."



Der Nutzer hatte daraufhin einen Teil des Durchsuchungsbeschlusses online gestellt. Sechs Beamte hätten seine Wohnung am frühen Morgen durchsucht, obwohl die Polizei gewusst habe, dass es in dem Haushalt zwei kleine Kinder gebe. Auf Twitter wurde daraufhin die Sinnhaftigkeit der Polizeiaktion infrage gestellt. Wenn ein Innensenator also im Netz derart beleidigt werde, müsse gleich mit einer Hausdurchsuchung gerechnet werden, so der Tenor. Der Hashtag #PimmelGrote war zeitweilig der von anderen Twitter-Nutzern am häufigsten aufgegriffene.


Nachfrage bei der Hamburger Polizei: Dort heißt es, die Äußerung sei bereits am 30. Mai veröffentlicht worden. Grote hatte sich an jenem Tag über Personen geärgert, die ungeachtet der Corona-Pandemie in Hamburgs Szenevierteln gefeiert hatten. Konkret hatte Grote geschrieben: „In der #Schanze feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen… Was für eine dämliche Aktion! Danke @PolizeiHamburg, die wieder einmal den Kopf hinhalten, damit die Pandemie nicht aus dem Ruder läuft.“ Auf seinen Tweet hatte es eine ganze Reihe unschöner Äußerungen gegeben, unter anderem auch jene, die sich auf ein Geschlechtsteil bezog.

Wie WELT erfuhr, hatte daraufhin nicht Innensenator Grote, sondern ein Polizist, der die Äußerungen gelesen hatte, Strafanzeige gestellt. Damit die Anzeige verfolgt werden konnte, – es handelt sich um ein sogenanntes Antragsdelikt –, sei die Polizei an Grote herangetreten, der daraufhin Strafantrag gestellt habe. So kamen die Ermittlungen in Gang.

Im Zuge der Ermittlungen beantragte die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Twitter-Nutzers, der vom Amtsgericht Hamburg genehmigt wurde. Aus der Pressestelle der Hamburger Polizei heißt es, der Fall sei kein Einzelfall. Im Zuge von Ermittlungen gegen Beleidigung im Internet, gegen sogenanntes Hate Speech, sei bereits eine mittlere zweistellige Zahl an Durchsuchungen durchgeführt worden. Die Prominenz des Beleidigten habe in diesem Fall keine Rolle gespielt.

Auffinden von „tatrelevanten Beweismitteln“

Von Hate Speech wird gesprochen, wenn Menschen insbesondere im Internet abgewertet, angegriffen oder wenn gegen sie zu Hass oder Gewalt aufgerufen wird. Oft sind es rassistische, antisemitische oder sexistische Kommentare, die bestimmte Menschen oder Gruppen als Zielscheibe haben.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft äußerte sich ebenfalls dazu, ob das Wort „Pimmel“ bereits unter Hate Speech fällt: „Wenn jemand so etwas schreiben würde, würde das schon den Tatbestand der Beleidigung erfüllen“, erklärte eine Sprecherin. Ziel der morgendlichen Durchsuchung sei es gewesen, zu klären, wer Zugriff auf den Twitter-Account hatte und das Auffinden von „tatrelevanten Beweismitteln“, heißt es aus der Polizei. Beleidigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet.


Ob sich die ganze Angelegenheit gelohnt hat, muss jeder für sich entscheiden. Mich persönlich würde es ziemlich stören, wenn ein Googeln nach "pimmel" als Ergebnis mein Gesicht zu Tage fördern würden. Aber da scheint jeder anders zu sein...






Dienstag, 7. September 2021

Der Staat gegen seine Bürger: Der unglaubliche Fall des durch einen 2015 zugewanderten Syrer getöteten Marcus Hempel in Wittenberg

von Karsten Hempel...

Es hat bereits System: Angeblich sucht nahezu kein Opfer-Angehöriger in Deutschland die Öffentlichkeit. Opfer sollen anonym bleiben, um eine Solidarisierung zu vermeiden und Emotionen gegen die zumeist islamischen Täter zu verhindern. Ein Vater, dessen Sohn 2017 in Wittenberg durch einen Syrer zu Tode kam, durchbrach diese Schweigespirale – sein Leidensweg mit dem gegen ihn und für den Täter arbeitenden Staat sind erschreckend. Obwohl der bereits in zahlreiche Gewaltdelikte verwickelte Täter erst kurz vor der Tat bereits in einem anderen Fall wegen vermeintlicher „Notwehr“ freigesprochen worden ist, stand für die Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall bald fest: „Notwehr mit tragischer Todesfolge“. Der Vater des Opfers wehrt sich gegen dieses falsche Urteil, das in völligem Widerspruch zu den Videoaufnahmen von der Tat steht – und wird wohl auch deshalb noch vom Staatsschutz als angeblicher „Gefährder“ bedrängt.

Auf dem Video von der Tat ist klar erkennbar, von wem der Streit ausging und wer den ersten Schlag tat.


Täglich gibt es im „sichersten Deutschland aller Zeiten“ Opfer von Gewalt jeglicher Art zu beklagen.

Eines dieser Opfer ist mein Sohn Marcus. Er war mein einziges Kind. 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag, am 29. September 2017 wurde Marcus vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg von dem 2015 nach Deutschland gekommenen syrischen Asylbewerber Sabri H. mit mehreren Schlägen totgeschlagen. Das absolut Perverse an diesem Fall ist, dass es ein Video von der Tat gibt, was jedoch von der Justiz in Sachsen-Anhalt nahezu völlig – jedoch mutmaßlich mit Absicht – vernachlässigt wurde.

Ich möchte Ihnen erzählen, was ich seit diesem Tag mit der Justiz und den Behörden in Sachsen-Anhalt erleben musste und auch jetzt, fast vier Jahre nach der Tat, noch weiter erleben muss.

Die ganze Tat wurde vom Anfang bis zum Ende von einer Überwachungskamera – ohne Ton – aufgenommen. Man sollte meinen, für eine rechtsstaatlich und unabhängig handelnde Staatsanwaltschaft und Justiz seien dies sehr gute Voraussetzungen, um den Täter schnell nach geltendem Gesetz zu bestrafen. Nicht so in Deutschland und nicht so bei diesem Fall.

Die erste Falschbehauptung

Schon drei Tage nach der Tat veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Dessau unter der Leitung des damaligen Oberstaatsanwaltes Bittmann eine Pressemitteilung zum Tathergang, die mit jedem Märchen der Gebrüder Grimm mithalten kann. Diese sogenannten Fachleute waren der Meinung, dass der Asylbewerber in Notwehr gehandelt habe. Das war die erste Falschbehauptung in diesem Fall, denn es gab bereits am 1. Oktober 2017 eine Pressemitteilung der Polizei dazu. In dieser Pressemitteilung wird der Tatablauf so geschildert, wie er auf dem Video zu sehen ist. Diese Pressemitteilung stimmt mit den auf dem Video zu sehenden Handlungen überein, ist aber damit völlig gegensätzlich zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau. Bemerkenswert ist an diesem Punkt, dass die Polizei keine gemeinsame Pressemitteilung mit der Staatsanwaltschaft Dessau veröffentlicht hat, was sonst in solchen Fällen üblich ist.

Genau durch diese erste Falschbehauptung des Oberstaatsanwaltes Folker Bittmann, wurde aus diesem Fall erst ein Politikum – und das ist dieser Fall bis heute geblieben. Besonders beschämend, feige und heuchlerisch ist hierbei, dass die von Herrn Bittmann veröffentlichte falsche Darstellung des Tatablaufes, sogar noch vom Generalstaatsanwalt des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, Jürgen Konrad, und der sachsen-anhaltinischen Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) gedeckt wurden, indem beide sich schützend vor Herrn Bittmann stellten und seine Einschätzung teilten. Sowohl der Generalstaatsanwalt als auch die Justizministerin nahmen damit auch ganz bewusst in Kauf, dass Sie als Vertreter des Justizministeriums Sachsen-Anhalt am 10. November 2017, als dieser Fall im Rechtsausschuss des Magdeburger Landtages besprochen wurde, die anwesenden Abgeordneten mit Falschaussagen und Lügen zu diesem Fall „informierten“.

Die Justizministerin berichtete den Abgeordneten unter anderem folgendes:

– Der Deutsche habe nach einer verbalen Auseinandersetzung den Syrer zweimal gezielt mit der Faust geschlagen (gelogen)

– Daraufhin habe der Syrer einmal zurückgeschlagen und der Deutsche sei gestrauchelt und zu Boden gefallen (gelogen)

– Der Generalstaatsanwalt berichtet dann: das deutsche Paar wäre vor dem Kaufhaus auf die Gruppe Syrer getroffen und hätte diese zu diesem Zeitpunkt beleidigt. (gelogen)

– Der Generalstaatsanwalt berichtet auf explizite Nachfrage eines Abgeordneten – das spätere Opfer habe eindeutig zuerst zwei gezielte Faustschläge ausgeführt – auch das ist gelogen,

denn das Video zeigt etwas anderes, es zeigt die Wahrheit und die stimmt mit dem, was man den Abgeordneten erzählt, in keiner Weise überein. Man hat also die Abgeordneten im Rechtsausschuss bewusst und vorsätzlich angelogen. Allein das ist schon ein Skandal und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.

An dieser Stellt stellte sich für mich als Opferangehöriger dann die Frage, wofür wir Generalstaatsanwälte und Justizminister brauchen, wenn diese als leitende Behörden – und Vorbilder

1. ihren Aufsichtspflichten über Staatsanwälte nicht nachkommen,

2. Falschaussagen stützen und sogar weiterverbreiten,

3. den auf dem Video zu sehenden Tathergang bewusst falsch darstellen, und damit vorsätzlich lügen.

So frage ich mich, wem soll ich als Opfer einer Straftat oder als Opferangehöriger einer Straftat, hier in diesem Land noch glauben und vertrauen?

Ich sage Ihnen aus meinen gemachten Erlebnissen, dass in Deutschland nicht die Gesetze das Problem im Justizbereich sind, sondern die Leute, die diese Gesetze anwenden und auch umsetzen sollen. Wie ist es möglich, dass in einem Rechtsstaat solche wichtigen Positionen mit solchen verantwortungslosen Personen besetzt sind? Das sind genau die Personen, die mit ihrem verlogenen Handeln Mitschuld an den vielen Opfern in Deutschland haben. In meinen Augen ist das ein gewaltiger Justizskandal!

Zweimal Notwehr hintereinander?

Selbst im Dezember 2017 hielten die sogenannten Experten der Staatsanwaltschaft Dessau noch an ihrer Notwehrthese fest – es schien ja bisher mit der These Notwehr immer gut zu funktionieren, denn erst acht Tage vor der Tat gegen meinen Sohn wurde eine Strafanzeige gegen den Täter von der Staatsanwaltschaft Dessau aufgehoben. Begründung: der spätere Täter habe auch in diesem Fall in Notwehr gehandelt! Ich bin mir sehr sicher, dass der Fall im März/April 2018 als Notwehrhandlung ohne eine Verhandlung zu den Akten gelegt worden wäre, wenn es nicht diesen Menschen gegeben hätte, der mich im Februar 2018 anrief und ganz vorsichtig fragte: „Herr Hempel, können wir Ihnen helfen?“ Dieser Mensch war Thomas Höse von der Landtagsfraktion der AfD Sachsen-Anhalt und ich bin ihm sehr, sehr dankbar, dass er den Mut dazu hatte. Daraufhin gab es ein Treffen mit drei weiteren Landtagsabgeordneten der AfD. Als diese Abgeordneten sich dann das Video anschauten, merkten sie erst einmal, was sie für Lügen im Rechtsausschuss vom Generalstaatsanwalt und der Justizministerin aufgetischt bekommen hatten. Ich hatte zum ersten Mal überhaupt das Gefühl, dass sich jemand für diesen Fall und meine damit verbundenen Sorgen und Nöte interessiert. Von anderen Parteien hat mein Fall bis heute niemanden interessiert, man kann fast sagen, dass für diese mein Fall überhaupt nicht existiert. Nur durch die Hilfe der AfD Sachsen-Anhalt wurde dieser Vorgang nicht als Notwehrhandlung zu den Akten gelegt.

In diesem Fall ging es der Justiz nicht um Wahrheitsfindung, sondern um den Schutz des Täters. Es wurde gelogen und blockiert, wo immer es geht. Allein 12 Monate musste ich kämpfen, bis es überhaupt zu einer Anklage kam, und das in einem Land wo ständig von „Rechtsstaatlichkeit“ gesprochen wird!

Drei weitere Falschbehauptungen brechen in sich zusammen

Der mit der Anklage beantragte Haftbefehl wurde mit folgenden Begründungen abgelehnt:

- Täter wohnt noch bei den Eltern.

- Täter geht zweimal in der Woche zum Fußballtraining und spielt am Wochenende für seinen Verein.

- Täter hat eine Lehre angefangen.

Man stellte den Täter als gut „integrierten“ und reumütigen Menschen dar, der sogar noch nach der Tat an einem Förderprojekt des Landes Sachsen-Anhalt teilnahm. Tatsächlich dienten diese Begründungen nur zur Ablehnung des beantragten Haftbefehles. Im Prozess stellte sich dann ganz schnell heraus, dass er die Lehre geschmissen hat, für den Fußballverein nicht mehr aktiv ist und mittlerweile auch nicht mehr im Elternhaus lebt. 

Fünf von meinem Anwalt beantragte Altersfeststellungen wurden abgelehnt, mit der Begründung – vom Täter würden alle Dokumente vorliegen. Selbst auf mehrere Anfragen der AfD wurde von Seiten des Justizministeriums bestätigt, das vom Täter originale Dokumente vorliegen. Der Prozess wurde in dieser Zeit bereits zweimal verschoben. Dann, unmittelbar vor dem ersten Prozesstermin beschloss das Gericht den Prozess erneut zu verschieben, um doch noch eine Altersfeststellung durchzuführen. Begründung: Vom Täter liegen keine originalen Dokumente vor!

Diese durchgeführte Altersfeststellung ergab dann, dass der Täter ein Alter von mindestens 13 Jahren, jedoch höchstens 27,2 Jahren hat. Damit konnte man – und das wollte man ja auch nicht wirklich – ihm seine Altersangabe (17 Jahre zum Tatzeitpunkt) nicht widerlegen. Eine von meinem Anwalt geforderte, neuere und genauere Methode zur Altersfeststellung wurde vom Gericht abgelehnt. Somit begann dann der Prozess 29 Monate (!) nach der Tat im Jugendstrafrecht und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Prozess selbst – es waren neun Prozesstage angesetzt – war nichts weiter als ein Scheinprozess, in erster Linie, um die Öffentlichkeit und die Medien zu beruhigen. Im Verlauf des Prozesses merkte man sehr schnell, dass es hier nicht um Wahrheitsfindung geht, sondern darum pro forma ein paar Prozesstage zu absolvieren. Das Auftreten der Richterin Seydel ließ das sehr schnell erkennen, denn das Tat-Video als wichtigstes Beweismittel fand nahezu keine Beachtung und wurde nie richtig ausgewertet. Es war nicht einmal angemessene Abspieltechnik für das Video im Gericht vorhanden, so dass ich am zweiten Verhandlungstag meinen eigenen Laptop mitbringen musste, um das Beweisvideo abspielen zu können. Ein Antrag, zeitgemäße Abspieltechnik zu besorgen, wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, das dafür im Land keine finanziellen Mittel vorhanden seien.

Lachen, Gleichgültigkeit und ungehörte Zeugen

Von Seiten des Verteidigers wurde reichlich gelacht, insbesondere beim Abspielen der Szene mit den tödlichen Schlägen. Der Staatsanwalt Uwe Hornburg war da, weil er da sein musste – ein Passant von der Straße wäre wahrscheinlich engagierter gewesen. Die bis dahin ermittelnde Oberstaatsanwältin wurde kurzfristig vor Prozessbeginn ausgetauscht. Die einzige nennenswerte Aktion des Staatsanwaltes war es, den Strafverteidiger bereits am vierten von den neun angesetzten Prozesstagen, regelrecht um eine Verständigung, man kann fast sagen, anzubetteln.

Dieses Angebot zur Verständigung wurde zu diesem Zeitpunkt vom Verteidiger komplett abgelehnt.

Alle Prozessteilnehmer wussten, dass dann der fünfte Prozesstag bereits der letzte sein würde – nur die Nebenklage wusste das nicht. Meinem Anwalt wurde auf Anweisung der Vorsitzenden Richterin Seydel bereits früh der Zutritt zum Gericht verwehrt, mit der Begründung er sei ein belgischer Anwalt. Erst nach heftigem Protest wurde ihm der Zugang zum Gerichtsgebäude und damit zur weiteren Teilnahme am Prozess gestattet. Gleich nach Eröffnung der Verhandlung verkündete der Verteidiger des Täters voller Stolz, dass man sich mit dem Staatsanwalt bereits am Vortag (!) bezüglich des Urteils verständigt hat. Ich sage auch deshalb Scheinprozess, weil bereits die Vorsitzende Richterin davon wusste – denn auf die Nachfrage, was denn mit den geladenen Zeugen sei, teilte sie mit, dass sie alle weiteren Zeugen bereits abgeladen hatte. Die Krönung ist, dass selbst die ermittelnde Kriminalbeamtin abgeladen wurde und somit nichts zur Tat und ihren Ermittlungen aussagen konnte!

Der Täter gab zu, dass es keine Notwehr war

Das Urteil war dann schnell gesprochen – 2 Jahre Bewährung und 120 Arbeitsstunden für die Tötung eines Menschen, und dass obwohl der Täter in seinem Geständnis zugab, nicht aus Notwehr, sondern aus Wut zugeschlagen zu haben! Dieses Urteil für einen Täter, der es immerhin schaffte vor der Tat gegen meinen Sohn in nur eindreiviertel Jahren in Wittenberg an acht (!) Körperverletzungsdelikten zumindest beteiligt zu sein, ist dieses Urteil wie ein Freispruch zu werten.

Natürlich bin ich mit meinem Anwalt in Revision gegangen und wir haben alle Unterlagen fristgerecht bis Mitte September 2020 beim Bundesgerichtshof eingereicht. Bereits mit Beschluss vom 3. November 2020 aber wurde die Revision vom BGH als unbegründet verworfen.

Eine daraufhin beim BGH eingereichte Anhörungsrüge wurde ebenfalls sehr schnell abgelehnt. Momentan ist der Stand so, dass wir Anfang 2021 beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt haben und auf eine Entscheidung warten.

Und gerade, wenn Sie denken, Sie haben bereits alles an Demütigungen und Schikanen in diesem Land durchlaufen, dann kann ich Ihnen sagen: Es geht immer noch viel schlimmer, denn in diesem Land gibt es nach unten keine Grenzen und keine Hemmschwellen mehr.

Der Staatsschutz gegen das Opfer

Am 16. Dezember 2020 bekam ich auf meiner Arbeitsstelle Besuch – Besuch vom Staatsschutz! Man hielt mir eine Gefährderansprache und drohte mir mit mehrtägiger Ingewahrsamnahme, sollte ich die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören. Begründet wurde die Gefährderansprache von den Herren, dass ein anonymer Hinweis vorliegen würde, dass ich den Totschläger Sabri H. gesundheitlich schädigen wolle bzw. Leute dazu anstiften wolle. 

Gleich am 19. Dezember 2020 schickte mein Anwalt einen Verwaltungsrechtlichen Widerspruch an die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau, weiterhin wurde Akteneinsicht durch meinen Anwalt beantragt. Nach Erhalt der Akteneinsicht stellte sich heraus, dass sich die Polizei bereits am 21. Dezember 2020 – fünf Tage nach der Gefährderansprache – intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Die Sachgebietsleiterin Recht/Personal schrieb am 21. Dezember 2020 an die Dezernentin Recht der Polizeiinspektion Magdeburg, dass man in diesem Fall ganz kleine Brötchen backen sollte und versuchen sollte, die Kuh vom Eis zu bekommen.

Das heißt, man wusste bereits zu diesem Zeitpunkt – fünf Tage nach erfolgter Ansprache, dass etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Dennoch machte es den beteiligten Personen offenbar Vergnügen, mich weiter großem psychischem Druck auszusetzen, denn die Gefährderansprache wurde erst mit Schreiben vom 1. März 2021 zurückgenommen.

Vater mit Sohn

Begründung: Eine ausreichend konkretisierte Gefahrenlage war vorliegend nicht nachweisbar gegeben! Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verbotsverfügung lagen somit nicht vor. Die erlassene Verfügung vom 16. Dezember 2020 war mithin rechtswidrig und wird zurückgenommen.

In den erhaltenen Akten zur Gefährderansprache wurden die entscheidenden Seiten – Name vom Auftraggeber des LKA und der Name des Informanten – geschwärzt. Angeblicher Grund dafür war der Schutz des Informanten. Ich frage mich, geht es hier wirklich nur um den Schutz des Informanten, oder geht es in Wirklichkeit um den Schutz der Person vom LKA, die diese Gefährderansprache angewiesen hat, ohne jedoch die Beweislage zu prüfen und damit diese rechtswidrige Handlung zu vertreten hat?

Warum geschwärzte Seiten, wen will man wirklich schützen? Kommt der angebliche Informant vielleicht aus dem Umfeld des Täters, oder ist der Täter selbst der Informant, weil er vielleicht für diese Behörde als Informant tätig ist? Das würde auch erklären, warum die deutsche Justiz und Behörden so sehr ihre schützende Hand über den Täter halten.

Am 23. April 2021 hatte die AfD die Möglichkeit zur Befragung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt (kann man sich im Internet anschauen). In dieser Landtagssitzung wurden Fragen zu dem Fall meines Sohnes an die Justizministerin und den Innenminister gestellt. Die AfD-Abgeordneten Thomas Höse, Oliver Kirchner, Hannes Loth und Daniel Roi waren die Fragesteller.

Keine der Fragen wurde in irgendeiner Form auch nur ansatzweise sachlich und vernünftig beantwortet. Es war von Seiten des Innenministers und der Justizministerin ein einziges erbärmliches Gestammele und ein Reden um den heißen Brei, und dabei hätte man diese Fragen mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten können.

Die Krönung war, dass bei der zweiten Frage von Daniel Roi – ob sich die Landesregierung denn zumindest für diese rechtswidrige Gefährderansprache bei mir entschuldigt habe – sich niemand aus dieser Landesregierung verantwortlich fühlte und somit auch niemand zum Rednerpult ging, um diese Frage zu beantworten. Die Verantwortlichen blieben einfach sitzen. Man verwies die AfD darauf, die Fragen als kleine Anfrage doch schriftlich zu stellen.

Das ist ein absolut feiges und beschämendes Verhalten, sowohl vom Innenminister, der Justizministerin aber auch von Ministerpräsident Haseloff, der als Chef dieser Landesregierung nicht den Mut hatte ans Mikrofon zu gehen und diese Frage zu beantworten.

Das ist ein absolut respektloses Verhalten gegenüber dem Getöteten und seinen Angehörigen, und es zeigt, wie wenig Interesse von Seiten der Landesregierung für diesen Fall vorhanden ist. Es zeigt aber auch, was die Wahlversprechen solcher Politiker und Parteien wert sind.

Wenn man sich die offizielle Kriminalstatistik 2020 vom BKA anschaut, so stellt man fest, dass trotz Corona das Morden, Totschlagen, Vergewaltigen, Rauben und die Fälle schwerer Körperverletzung auf Deutschlands Straßen weiterhin stattfindet – es wird nur nicht mehr viel davon in den Medien berichtet.

So lange Mörder sofort als psychisch krank oder Totschläger zu Bewährung und Arbeitsstunden verurteilt werden, wird sich in diesem Land nichts ändern und das Morden, Totschlagen und Vergewaltigen wird nicht nur weitergehen, sondern – wie die Statistik zeigt – sogar noch zunehmen. Es wird leider auch zukünftig weitere unschuldige Opfer geben. 

Mir persönlich ist die Hautfarbe, Herkunft und Religion eines Täters egal. Ein Täter bleibt ein Täter, egal woher er kommt, welche Hautfarbe oder Religion er hat. So sollte es zu mindestens vom Gesetz her sein. Mutmaßlich ist das aber hier in Deutschland nicht mehr der Fall. Täter werden zu Opfern, und Opfer werden zu Tätern wie das in meinem Fall mit der Justiz in Sachsen-Anhalt geschehen ist. Das ist staatlich gefördertes und angewandtes Zweiklassenprinzip.

Mittlerweile gehören diese vorab genannten Verbrechen zum Alltag in Deutschland und viele Menschen nehmen diese Entwicklung einfach so hin, aus Angst oder in der Hoffnung, mich oder meine Familie wird es schon nicht treffen. Falsch! Es kann jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort treffen.

Das jüngste Beispiel dafür ist die abscheuliche Tat von Würzburg mit drei toten unschuldigen Menschen. Wo sind hier unsere Regierungsvertreter, Promis oder „Die Mannschaft“ mit Kränzen und Kerzen wie in Halle oder Hanau? Waren das Menschen zweiter Klasse in Würzburg, oder war es nur der falsche Täter? Nichts, null Anteilnahme! Im Gegenteil man versucht auch hier alles, um diese Tat herunterzuspielen. Eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz für die Angehörigen wird es möglicherweise auch in diesem Fall nicht geben. 

Opferentschädigungsgesetz

Sie erinnern sich sicher alle an die Tat von Hanau am 19. Februar 2020: Schon zwei Tage später sagte Bundessozialminister Heil den Opfer-Angehörigen von Hanau umfassende Unterstützung zu. Im Juli 2020 zahlte die Bundesregierung rund 1 Millionen Euro Hilfe für die Hanauer Opferfamilien aus. Durch diese Tat in Hanau erfuhr ich überhaupt erst vom Opferentschädigungsgesetz und stellte im August 2020 einen Antrag. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 11. Juni 2021 abgelehnt. Ablehnungsgrund ist die Gutachterliche Stellungnahme der Frau Dr. med. Sch.

In diesem Gutachten bezweifelt diese Ärztin, dass ich einen Schockschaden erlitten hätte und dass es sich bei mir „naturgemäß“ nur um eine Vorübergehende Gesundheitsstörung handele. Das Gutachten schließt mit dem Satz ab „Mit einer Verschlimmerung des Leidens ist nicht zu rechnen“.

Dieses Gutachten wurde erstellt, ohne dass diese Ärztin mich kennt bzw. je mit mir gesprochen hat! 

Allein daran sieht man, in was für einer Zweiklassengesellschaft wir leben und wie offensichtlich hier in diesem Land Menschen diskriminiert werden. Allein schon diese Einschätzung, dass mein Leiden nicht schlimmer werde, ist eine absolute Frechheit und zeugt nicht gerade von ärztlicher Intelligenz. Frau Dr. Sch., mein Leid hat in den letzten vier Jahren täglich enorm zugenommen, allein schon deshalb, weil ich nahezu täglich Schreiben von Staatsanwälten, Richtern oder vom Justizministerium erhalte, mit genau solch blödsinnigen Schriftsätzen wie von Ihnen! Warum erlebt ein Angehöriger der Opfer von Hanau mehr Leid als ich? Bin ich ein schlechterer Angehöriger, oder ist der wahre Grund einfach nur der, dass ich mich seit fast vier Jahren gegen eine Justiz wehre, die mich fortlaufend belügt und betrügt?

Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit sind gern verwendete Begriffe von Politikern, dabei muss ich bezweifeln, ob diese Politiker überhaupt wissen, was sich hinter dieser Wortwahl in Definition verbirgt, denn Rechtsstaatlichkeit habe ich im Fall meines Sohnes in Sachsen-Anhalt leider bisher nicht erlebt. Ich hoffe das die Verantwortlichen eines Tages dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Auch wenn ich viel Unrecht und Demütigungen in den letzten 3,5 Jahren durch Justiz und Behörden in Sachsen-Anhalt erleben musste, so kann ich Ihnen eines sagen: Ich werde mit allen rechtlichen Mitteln weiter um einen ehrlichen und fairen Prozess kämpfen, in dem dann der Täter eine angemessene Strafe für die Tötung eines Menschen erhält. Aufgeben werde ich nicht! 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von ganzem Herzen, dass Sie von solchen Taten verschont bleiben, damit Sie nicht das durchleben müssen, was ich durchlebe.

Erschienen in der Jüdischen Rundschau...



Sonntag, 5. September 2021

Taliban fordern von Deutschland, während ihre Staatsbürger hier messern...

von Thomas Heck...

Die Taliban stellen erste Forderungen an die Bundesregierung.

Taliban-Sprecher Sabiullah Mudschahid zur WELT am Sonntag: „Wir wollen starke und offizielle diplomatische Beziehungen zu Deutschland.“ Demnach wünschen sich die Taliban von Berlin ebenso wie von anderen Ländern finanzielle Unterstützung, humanitäre Hilfe und Kooperation bei Gesundheit, Landwirtschaft und Bildung.

Die Deutschen seien in Afghanistan immer willkommen gewesen. Schon zu Zeiten des Königreichs vor etwa hundert Jahren hätten die Deutschen in Afghanistan viel Gutes bewirkt: „Leider haben sie sich dann den Amerikanern angeschlossen. Aber das ist jetzt vergeben.“



Deutschland ist auf Gespräche mit den Taliban angewiesen, weil es nach dem Ende der militärischen Evakuierungsaktion die Ausreise weiterer Schutzsuchender aus dem Land ermöglichen will.

Außenminister Heiko Maas (54) vor wenigen Tagen: „Wenn es politisch möglich wäre und wenn die Sicherheitslage es erlaubt, dann sollte auch Deutschland in Kabul wieder eine eigene Botschaft haben.“ Der SPD-Politiker betonte aber auch, dass eine diplomatische Vertretung keine Anerkennung einer Taliban-Regierung bedeute.

Die Bundesregierung hatte nach dem Siegeszug der Taliban die Botschaft in Kabul geschlossen. Botschafter Markus Potzel wurde ins katarische Doha entsandt, um dort Gespräche mit den Islamisten zu führen. In der Hauptstadt des Golfemirats haben die Taliban ihr politisches Büro, das quasi als Außenministerium fungiert. Allerdings sind schon die ersten Taliban-Vertreter aus Doha nach Afghanistan zurückgekehrt. Daher gibt es die Überlegungen, wie man den kurzen Draht zu den neuen Machthabern aufrechterhalten kann.

Während die Taliban in Afghanistan diplomatische Beziehungen zu Deutschland wünschen, finanzielle Unterstützung von Deutschland einfordern und erklären, Frauen nicht so unterdrücke zu wollen wie früher, machen afghanische Staatsbürger in Berlin was sie wollen. Und nachdem im Zuge der "Rettungsmission" kaum afghanische Ortskräfte evakuiert wurden, aber im hohen Maße bereits aus Deutschland abgeschobene Kriminelle, werden wir uns künftig wohl an Nachrichten wie die folgende gewöhnen (müssen). Im besten Deutschland aller Zeiten:

Schreckliche Szenen am Samstagnachmittag in einer Grünanlage in Wilmersdorf. Der 29-jähriger Afghane Abdul Malik A. verletzte eine Frau (58) lebensgefährlich. Ein 66-Jähriger, der ihr zur Hilfe eilte, wurde ebenfalls schwer verletzt. Hat der Angriff einen islamistischen Hintergrund? Malik A. wollte auch schon seine Nachbarn zum Islam bekehren.



Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, sprach der 29-jährige Afghane die 58-Jährige gegen 13.30 Uhr an der Prinzregentenstraße Ecke Güntzelstraße an, weil es ihn offenbar störte, dass die Landschaftsgärtnerin als Frau arbeitete.

Dann zog der Mann plötzlich ein Messer und stach zu! Durch mehrere Messerstiche in den Hals wurde die Frau lebensgefährlich verletzt. Auch ein 66-Jähriger, der herbeieilte, um zu helfen, wurde von dem Mann attackiert und durch Halsstiche schwer verletzt. Beide kamen in Krankenhäuser, wo sie umgehend operiert wurden.

Die Beamten konnten den psychisch kranken Mann, der seit 2016 in Deutschland lebt, noch am Tatort festnehmen. Die Erkrankung habe laut Polizei auch eine Rolle bei der Tat gespielt. (Wie jetzt? Das bewertet der Polizist bereits vor Ort? das beste hellseherische Verhalten deutscher Polizisten seit dem Reichstagsbrand - Anm. der Heck Ticker-Redaktion)

Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an. Auch ein islamistisches Motiv wird überprüft. Der 29-Jährige soll im Laufe des Sonntags einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Unterbringungsbeschlusses vorgeführt werden. Für das Opfer werden bleibende Schäden bleiben. Nach letzten Meldungen arbeitet eine Gehirnhälfte nicht mehr. Ein weiterer "Kollateralschaden" Merkelscher Migrationspolitik...



 

Der öffentlich-rechtliche Staatsfunk liebt offensichtlich rot-stasi-rot-grün...

von Thomas Heck...

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gestärkt aus dem Streit um die Erhöhung der Zwangsgebühren hervorgegangen, nachdem diese nunmehr jederzeit und auf Verlangen eines einzelnen Bundeslandes erhöht werden MÜSSEN. Ein Nein eines Landesparlaments dagegen wäre verfassungswidrig, wir hatten berichtet

Gebührenverweigerer wie Georg Thiel müssen weiterhin mit langen Haftstrafen rechnen. Die einseitige Berichterstattung bei sogenannten Querdenker-Demos verwundert schon gar nicht mehr. Et Voilá, wir haben einen Staatsfunk nach DDR-Vorbild, wie man schon 2017 sehen konnte, als Kanzlerin Merkel Fragen aus dem "Volk" gestellt werden konnten. Alles keine Einzelfälle mehr und von den meisten Vorfällen würden wir nie was erfahren, wenn nicht aufmerksame Bürger, Blogger und Journalisten darüber berichten würden.

Da erscheint eine gewisse Arroganz öffentlich-rechtlicher Medien, die mehr und mehr einen Bildungsauftrag für den Wähler in ihre Sendungen reininterpretieren und kurz vor der Bundestagswahl ganz offen ihre Präferenz für linke und grüne Parteien zeigen. Anja Reschke würde das Haltungsjournalismus nennen. 

Letztens noch die Sendung Quarks, denen die FDP in Umfragen sichtlich zu gut wegkam, was mal schnell korrigiert werden musste, weil so der öffentlich-rechtliche feuchte Traum von rot-stasi-rot-grün auf Bundesebene noch mit einer Kenia-Koalition hätte versalzen werden können. 

Dann der MDR, dem das Logo des Konkurrenten BILD störte und er es per Photoshop wegretuschierte.

Nun der RBB, der in der Berliner Abendschau rein zufällig manipulativ zugunsten rot-stasi-rot-grün agitiert.


Kann das echt alles „Zufall“ sein? Ein Video, das die „rbb Abendschau“ des öffentlich-rechtlichen Senders RBB am Samstagnachmittag veröffentlicht hat, sorgt für Stirnrunzeln im Netz.

Der gut einminütige Clip mit dem Titel „Fahrradfahren in Berlin“ und der Leitfrage „Was würdet ihr euch für sicheres Radfahren in Berlin wünschen?“ zeigt zwei Kurzinterviews mit sichtlich genervten Fahrradfahrern an belebten Straßen in Berlin.

Eine typische Straßenumfrage mit zufällig ausgewählten Protagonisten, so scheint es …

Zuerst regt sich eine Dame auf, sie fände „Berlin insgesamt scheiße zum Fahrradfahren“, weil es „überall total voll“ und „überall total eng“ sei.

Dann lobt ein scheinbar gerade gestoppter Fahrradfahrer mit Helm und eilig rausgerissenem Headset, „es gibt mehr und mehr Popup-Radwege. Das fände er „super“ und Berlin brauche „noch so viel mehr“ davon. Dann kritisiert auch er, „auf der Sonnenallee fahre ich nach wie vor nicht“. Das sei ihm „zu gefährlich“.

Ein Radler, der den Grünen in Berlin aus der Seele spricht, so scheint es, und ihre begonnene Verkehrswende in der Stadt als Lichtblick aus der Misere sieht.

Aber halt! Nutzern im sozialen Netzwerk Twitter fällt auf, dass der Mann kein Unbekannter ist.

Bei dem Radfahrer handelt sich um Georg Kössler, seines Zeichens Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses in der Fraktion der Grünen, zu dessen erklärten politischen Zielen die Schaffung von mehr Popup-Radwegen in Berlin zählt.

Der Berliner Grünen-Politiker Georg Kössler – hier 2018 im Abgeordnetenhaus 



Hat der RBB wirklich nicht gewusst, wen er da interviewt oder handelt es sich um geschickt getarnte Wahlwerbung, drei Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin?

Eine BILD-Anfrage beim Sender dazu läuft. Mit einer Antwort, so ein Sprecher, sei „mit Sicherheit“ am Sonntag zu rechnen.

Fahrradexperte arbeitet für den RBB

Wen der RBB mit Sicherheit erkannt hat, ist der ebenfalls scheinbar unabhängige Simon Brauer, der nur als „Fahrradexperte“ vorgestellt wird, und anschließend im Video Fahrradfahrern empfiehlt, „selbstbewusst (zu) fahren“ und sich „nicht rechts an den Rand drücken“ zu lassen.

Denn laut seinem Twitter-Profil ist Brauer „fleißig beim rbbFernsehen“, also Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Senders. „Im rbb empfängt er regelmäßig Musikerinnen und Musiker an seinem portablen Plattenspieler“, berichtet sein ebenfalls öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber radioeins über ihn.

Immerhin: Der ausgewiesene „Musikjournalist“ nennt auf seinem Profil neben „Musik“ auch „Fahrrad“ als „Lieblingsthemen“, was ihn gegebenenfalls zum Experten auf dem Gebiet macht. Dass er Angestellter des RBB ist, erfährt der Zuschauer im Video des Senders trotzdem nicht.

Auch hierzu hat BILD dem RBB am Samstagabend eine Anfrage gestellt, die der RBB nach eigener Auskunft am Sonntag beantworten wollte.

Knapp zwei Stunden nach der BILD-Anfrage löschte der RBB das betreffende Video bei Twitter, nachdem es zuvor etwa sieben Stunden online gestanden hatte.



Kurz darauf erklärte der Sender bei Twitter: „Wir haben die Straßenumfrage ‚Radfahren in Berlin‘ gelöscht. Einer der Interviewten ist der Grünen-Abgeordnete Georg Kössler. Er war als solcher nicht gekennzeichnet. Wir bedauern den Fehler.“



 

Samstag, 4. September 2021

22 Maßnahmen, mit den denen Deutschland endgültig an die Wand gefahren wird...

von Thomas Heck...

Der Stern hat in einem Manifest schon mal festgelegt, was eine neue Regierung in den ersten 100 Tagen anschieben muss, um die Welt zu retten. Doch da darf man sich schon mal fragen, ob es nicht eine Nummer kleiner geht, denn im gleichen Zeitraum wird China geschätzte 100 Kohlekraftwerke ans Netz bringen und sich einen Dreck um deutsche Maßnahmen scheren. Doch wozu überhaupt noch wählen, wenn ein selbsternannter "Experten-Rat" vorschreibt, was zu machen ist? Am besten übergeben wir den Stab sofort an Greta Thunberg, Franziska Neugebauer und Annalena Baerbock. Deutschland ist sowieso am Ende. Und die hysterische Klima-Propaganda-Maschinerie läuft 24/7 auf allen Kanälen auf Hochtouren...

... unterdessen sich die deutsche Industrie sicher auf den Tag X vorbereitet hat. Oder haben Sie sich nicht auch schon gewundert, warum die Autoriesen Volkswagen, Mercedes und BMW angesichts der geschäftsbedrohenden Klimahysterie so merkwürdig entspannt und ruhig sind? Die lagern die Produktion schlichtweg nach China aus, so dass die zu erwartenden Produktionsbeschränkungen in Deutschland ins Leere greifen werden.




Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden – aber wie soll das gehen? Experten haben eine Liste vorgelegt, die von der neuen Bundesregierung schon in den ersten 100 Tagen abgearbeitet werden sollte, damit das Ziel erreicht werden kann.

Wer nach der Bundestagswahl regieren wird, ist noch vollkommen offen. Klar ist aber, dass die neue Regierung keine Zeit verlieren darf, will sie die eigenen Klimaziele nicht krachend verfehlen. Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein, schon bis 2030 müssen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent runter (gegenüber 1990), so steht es im nachgeschärften Klimaschutzgesetz. Das wird nicht leicht.

Wissenschaftler der Thinktanks Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität haben nun einen Plan vorgestellt, mit dem diese Mammut-Aufgabe bewältigt werden kann: ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit 22 konkreten Handlungsempfehlungen, die nach der Wahl unverzüglich umgesetzt werden sollen. 

"Deutschland braucht in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung das größte Klimaschutz-Programm in der Geschichte der Bundesrepublik", erklärte Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende, bei der Vorstellung des Papiers in dieser Woche. Das 100-Tage-Programm enthalte "schnell wirkende, ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren", ergänzte Rainer Baake von der Stiftung Klimaneutralität. Ohne eine solche Kraftanstrengung würden die Klimaziele laut den Autoren Jahr für Jahr verfehlt und die Klimaneutralität 2045 komme außer Reichweite.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen:

Allgemeines

1. Klima-Haushalt aufstellen und Klimaschutzgesetz reformieren: Ab 2022 soll es einen Klima-Haushalt mit jährlich 30 Milliarden Euro für Investitionen und Förderprogramme geben. Umweltschädliche Subventionen sollen dagegen abgebaut werden. Bei Investitionen der öffentlichen Hand soll ein CO2-Schattenpreis von 195 Euro je Tonne gegengerechnet werden, um die Wirtschaftlichkeit zu bestimmen. Bei Verfehlen der Sektorenziele für Gebäude und Verkehr oder den Stromsektor soll der CO2-Preis automatisch steigen.

2. EEG-Umlage abschaffen, CO2-Preis anheben: Die Abschaffung der Ökostromumlage senkt den Strompreis und soll Raum geben für einen höheren CO2-Preis. Dieser soll von derzeit 25 Euro je Tonne schon 2023 auf 60 Euro steigen und 2025 auf mindestens 80 Euro. Derzeit sind 55 Euro ab 2025 vorgesehen.

3. Das Thema nachhaltige Finanzen und Investitionen soll ein Schwerpunkt der Bundesregierung werden. Alle Investitions- und Förderprogramme des Bundes sollen ab 2022 auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Große Unternehmen und Finanzmarktakteure sollen einen CO2-Schattenpreis von 195 Euro je Tonne in ihren Unternehmensberichten angeben. 

Stromsektor

4. Der Kohleausstieg soll per Gesetz von 2038 auf 2030 vorgezogen werden.

5. Der Ausbau von Windenergie an Landsoll verdreifacht werden – unter anderem durch Bereitstellung von mehr Flächen und durch schnellere Genehmigungsverfahren.

6. Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee soll ebenfalls schneller ausgebaut werden

7. Solarenergie soll bis 2030 verdreifacht werden. Wesentliche Schritte sind eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen sowie mehr Photovoltaik-Freiflächenanlagen

8. Netzausbau: Für 2035 vorgesehene Stromtrassen sollen schon 2030 fertig sein. Zusätzliche Batteriespeicher sollen das Netz intelligenter machen.

Industrie

9. Über Klimaschutzverträge mit der Industrie soll der Aufbau CO2-armer Schlüsseltechnologien gewährleistet werden. Die Idee: Der Staat beteiligt sich an den Mehrkosten bei Investitionen in klimafreundliche Produktionsanlagen zum Beispiel in der Stahl- und Zementindustrie, von denen später alle profitieren.

10. Die Förderprogramme zur Erzeugung von grünem Wasserstoffsollen mindestens verdoppelt und eine Infrastruktur zur Belieferung der Industrie aufgebaut werden.

11. Klimaschutz- und Effizienzinvestitionen in der Industrie sollen durch günstigere steuerliche Abschreibungsregeln gefördert werden. 

Verkehr

12. Die Höhe der Kfz-Steuer soll sich für neu zugelassene Autos ab 2023 am CO2-Ausstoß orientieren. Außerdem soll die Dienstwagen-Besteuerung ökologisch reformiert, Plug-in-Hybride nicht mehr mit Kaufprämien gefördert und das Steuerprivileg für Diesel abgeschafft werden.

13. Aufstellung eines Masterplans für die Ladeinfrastruktur, um die Elektromobilität voranzubringen. Außerdem soll ein Förderprogramm des Bundes die Umstellung des ÖPNV auf elektrische Fahrzeuge beschleunigen.

14. Tempolimit 130 auf der Autobahn. Innerorts soll Tempo 30 die Regel und Tempo 50 nur in Ausnahmefällen erlaubt sein.

15. Der Bundesverkehrswegeplan soll stärker auf Klimaschutz ausgerichtet werden. Bedeutet: Mehr Geld für die Schiene, weniger für Straßen.

16. Güterverkehr dekarbonisieren durch Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Straßen und höheren CO2-Aufschlag. Außerdem: Infrastrukturprojekte für Oberleitungs-Lkw, Batterie-Lkw und Brennstoffzellen-Lkw sowie niedrigere Infrastrukturentgelte für Eisenbahnunternehmen. 

Gebäude

17. Um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes zu erreichen, soll das Gebäudeenergiegesetz schon Anfang 2022 angepasst werden statt erst 2023. Ab 2024 soll der Einbau von fossilen Heizungen verboten sein, Neubauten müssen mindestens das Niveau "Effizienzhaus 40" haben.

18. Die Förderprogramme für energieeffizienten Neubau, energetische Sanierung und klimafreundlichen Heizungstausch sollen mit zusätzlichen Milliarden deutlich ausgeweitet werden. Förderungen, die nicht auf das Ziel Klimaneutralität einzahlen, sollen beendet werden.

19. Soziale Wärmewende: Mieter sollen nicht von steigenden Kosten überfordert werden. Daher soll die zulässige Modernisierungsumlage auf 1,5 Prozent abgesenkt werden (derzeit 8 Prozent), die Mehrkosten durch den CO2-Preis sollen nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die Einführung von Warmmieten ab 2025 soll Vermietern Anreize zur Gebäudesanierung geben.

20. Bis 2030 sollen acht Millionen Haushalte (plus 50 Prozent) mit grüner Fern- oder Nahwärme versorgt werden. Dafür müssten jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden.
Landwirtschaft

21. Tierbestände reduzieren und Nährstoffbilanzen ausgleichen: Dies soll unter anderem durch eine neue Stickstoffsteuer sowie das Streichen der Mehrwertsteuerermäßigung für tierische Produkte erreicht werden

22. Eine Moorschutzstrategie soll die Wiedervernässung aller landwirtschaftlich genutzten Moore bis 2045 verfolgen, da trocken gelegte Moore sehr viel Treibhausgas emittieren (etwa 40 Prozent aller landwirtschaftlichen Emissionen).

Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität sind Zusammenschlüsse von wissenschaftlichen Experten, die Analysen erstellen und die Politik beraten. "Es ist uns bewusst, dass die Umsetzung unserer zahlreichen Vorschläge eine gewaltige Herausforderung für Politik und Verwaltung darstellt und auch der Gesellschaft einiges abverlangen wird", schreiben die Autoren in ihrem aktuellen Papier.

Kein Rosinenpicken mehr

Über die Details einzelner Maßnahmen könne und müsse selbstverständlich diskutiert werden. Klar sei jedoch, dass es kein "Rosinenpicken" geben könne, sondern dass alle Bereiche ihren Beitrag leisten müssen, um die Klimaziele zu erreichen: "Angesichts der historischen, globalen Menschheitsaufgabe, den Klimawandel zu bekämpfen und den künftigen Generationen einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen, gibt es zu diesem Weg jedoch keine vernünftige Alternative."





Freitag, 3. September 2021

Der islamistische Anschlag von Neuseeland, der nichts mit dem Islam zu tun hat...

von Thomas Heck...

In Neuseeland hat es einen Messerangriffe auf mehrere Menschen gegeben. Auch wenn unsere Medien wie so oft nicht so klar ausdrücken, was da wirklich passiert ist, auch wenn die neuseeländische Premierministerin verharmlost. Es war ein islamistischer Anschlag und und es war nicht der erste dieser Art.


Ein Mann hat in einem Supermarkt in Auckland mehrere Menschen mit einem Messer attackiert, sechs Personen wurden verletzt. Sicherheitskräfte erschossen den Angreifer. Es handelte sich um einen „gewalttätigen Extremisten“, sagte Neuseelands Premierministerin. 

Bei einem Messerangriff in einem Supermarkt in einem Vorort der neuseeländischen Stadt Auckland sind sechs Menschen verletzt worden. Vier der Opfer sind den Einsatzkräften zufolge in kritischem Zustand. Die Attacke im Einkaufszentrum LynnMall hat nach Regierungsangaben einen terroristischen Hintergrund. Verantwortlich sei ein „gewalttätiger Extremist“, sagte Ministerpräsidentin Jacinda Ardern am Freitag. Er wurde von der Polizei erschossen.

Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern sprach am Freitag von einem „Terrorangriff“, der Täter sei ein „gewalttätiger Extremist“. Es handele sich um einen Mann aus Sri Lanka, der den Behörden seit 2016 bekannt gewesen sei und unter Beobachtung gestanden habe. Der Mann sei von der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates (IS) inspiriert gewesen, sagte Ardern. „Was heute passiert ist, war verabscheuungswürdig, es war hasserfüllt, es war falsch“, sagte Ardern. Dahinter stecke kein Glauben, sondern „eine Ideologie, die hier von niemandem unterstützt wird“.

Mann sticht mit Messer auf Menschen ein

Den Angaben zufolge soll der Mann die Tatwaffe in dem Supermarkt gekauft haben, bevor er mit dem Messer auf Anwesende losging. Die Supermarktkette Countdown, zu der LynnMall gehört, teilte mit, das Management sei wegen des Vorfalls „am Boden zerstört“. Erst im Mai hatte es in einem anderen Supermarkt der Kette eine Messerattacke mit fünf Verletzten gegeben.

Die Polizei, die mit einem Großaufgebot und einem Hubschrauber im Einsatz war, sperrte das Gebiet um das Einkaufszentrum LynnMall großräumig ab. 

Anwohner berichteten neuseeländischen Medien von Panik und Schreien. Mehrere Dutzend Kunden flohen in eine nahe gelegene Apotheke und verschanzten sich dort. In einem in sozialen Medien verbreiteten Video sind Menschen zu hören, die einander warnen: „Da ist jemand mit einem Messer drin!“ Kurz darauf sind Schüsse zu hören.

Die Millionenmetropole Auckland auf der Nordinsel ist Neuseelands größte Stadt. Seit Mitte August steht sie wegen eines Corona-Ausbruchs unter einem strikten Lockdown. Nur wesentliche Geschäfte wie Supermärkte und Apotheken dürfen öffnen.



Donnerstag, 2. September 2021

WDR Quarks - Ihre GEZ-Gebühren bei der Arbeit...

von Thomas Heck...

Die Sendung "Quarks" vom WDR erhebt für sich den Anspruch, dem Publikum Wissenschaft verständlich näherzubringen, scheitert jedoch regelmäßig auf sehr niedrigem Niveau. Denn mit Wissenschaft hat die Sendung wenig zu tun, viel mehr geht es hier um gezielte Wahlempfehlungen für Linke und Grüne. Und was nicht passt wird passend gemacht...



Was ist im Film falsch?
  • Es werden die Begriffe »Strom« und »Energie« bunt durcheinander verwendet. Strom gehört aber als ein Anteil zum Bereich Energie.
  • Es werden Diagramme ohne Größe und Einheit verwendet. Im Sprechtext heißt es dann anstelle von Zahlen: »SO VIEL« und »SO VIEL« »hier dazuzubauen«. Für einen Beitrag selbst mit einem rudimentären wissenschaftlichen Anspruch ist das bizarr.
  • Technologie wird tendenziös bewertet. Das Abscheiden am Prozess und Verpressen oder Binden von CO₂ wird etwa pauschal abgelehnt. Das hat keine wissenschaftliche Grundlage. 
  • Der Import von Energie wird völlig ausgeklammert, als ob DE allein klimaneutral werden könnte.
  • Die von den Parteien vorgeschlagene Maßnahmen werden tendenziös bewertet: zugunsten der Linkspartei und der Grünen. Die Auswirkungen linker und grüner Vorschläge auf Umwelt, Versorgungssicherheit, Preise und Wirtschaft werden nicht untersucht.
  • Nur bei der FDP ist sich Quarks vom WDR als Pointe der Sendung völlig sicher: Deren Vorschlag KANN nicht funktionieren und wird auf das Level knapp über der AfD runtergestuft.
  • Die bei Youtube hinterlegten Quellen stammen zum Teil aus dem Umfeld der Protagonisten und Interessenvertretungen für Solar- und Windkraft – bis hin zu Greenpeace. Das ist nicht unparteiisch. Vom IPCC wird nur verwendet, was ins Bild passt – deren Position zu CCS aber nicht.
Fazit: Der Beitrag ist unter einigen Aspekten fachlich zweifelhaft und er ist politisch auf jeden Fall tendenziös gegen die FDP gerichtet.



 

Mittwoch, 1. September 2021

135 Millionen für ein... Segelschiffchen...

von Thomas Heck...

Unter Ursula von der Leyen nahm das Unheil seinen Lauf.  Die Bundesmarine wollte ihr Segelschulschiff "Gorch Fock" wieder im neuen Glanz erstrahlen lassen. Was leicht daherkam, entpuppte sich schnell als Rohrkrepierer. Die Kosten liefen dermaßen aus dem Ruder, dass man sich angesichts maroder Staatsfinanzen nur an den Kopf fassen konnte. Man musste schon froh sein, dass die Gorch Fock an der "Evakuierung" in Afghanistan mangels Wasser nicht teilnehmen konnte.


Die jahrelange Sanierung der "Gorch Fock" halten Kritiker für ein Symbol des leichtfertigen Umgangs mit Steuergeld. Wäre ein kompletter Neubau des Segelschulschiffs die schnellere und günstigere Lösung gewesen? 


Es war ein vergleichsweise kleines technisches Problem, das die "Gorch Fock" kurz nach Beginn ihrer ersten Probefahrt nach sechs Jahren Sanierung zu bewältigen hatte. Ein Ventil im Motor war defekt - und das Schulschiff der deutschen Marine musste auf der Weser in Schlepp genommen werden, bevor sie die Fahrt Richtung Helgoland fortsetzen konnte. 

Am Donnerstag wird das Schiff für letzte Arbeiten in Wilhelmshaven erwartet. Ende des Monats soll es schließlich an die Marine übergeben werden - nach einer Serie von Pannen, Bauverzögerungen und Kostensteigerungen, die Kritiker für einen besonders schwerwiegenden Fall von Missmanagement bei öffentlichen Projekten halten.

Zu viel Rost am Rumpf

Rückblick: Als die "Gorch Fock" im November 2015 der Elsflether Werft übergeben wird, sind eigentlich nur kleinere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten geplant. Auf zehn Millionen Euro werden damals die Kosten der nötigen Arbeiten taxiert - also deutlich weniger, als ein Neubau eines vergleichbaren Schiffs kosten würde. 

Doch schon bald stellt sich damals heraus: Diese Summe wird nicht reichen. Immer größere Schäden am Rumpf, an Trägern und Schottwänden stellen die Spezialisten der Werft fest. Mehrfach werden die geschätzten Reparaturkosten hochgesetzt: Erst auf mehr als 12 Millionen, dann auf gut 22 Millionen, schließlich ist von 64 Millionen Euro die Rede. Ein erster Baustopp wird verhängt. 

Schwere Rüge vom Rechnungshof

Als die Sanierung Anfang 2017 bereits bis zu 75 Millionen Euro kosten soll, entscheidet Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen trotzdem, dass die "dass die 'Gorch Fock' weitersegeln soll". Überlegungen der Projektleitung, das Schiff außer Dienst zu stellen, hat ihr Ministerium verworfen - obwohl längst klar ist, dass bis auf den Kiel "fast alles ersetzt werden" muss, wie von der Leyen damals sagt. 

Im Frühjahr 2018 sind die geschätzten Kosten der Instandsetzung auf 135 Millionen Euro hochgeschnellt. Erneut ruhen die Werftarbeiten. Trotzdem bleibt das Verteidigungsministerium bei seinem Beschluss, das Segelschulschiff wieder flottzumachen - statt etwa einen Neubau in Auftrag zu geben. 

Wenig später beginnt der Bundesrechnungshof, den Fall zu untersuchen. In einem Bericht von Anfang 2019 kommt er zu einem verheerenden Urteil - und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Verantwortlichen, die das Verteidigungsministerium später im Wesentlichen einräumt. So war vor Beginn der Arbeiten an der "Gorch Fock" weder der Zustand des Schiffs genau untersucht worden, noch hatte das Ministerium geprüft, ob eine Reparatur überhaupt noch wirtschaftlich war.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Im Februar 2019 dann der nächste schwere Rückschlag für die Sanierung der "Gorch Fock": Die Elsflether Werft meldet Insolvenz an. Die beiden Vorstände waren zuvor entlassen worden. Das Verteidigungsministerium wirft der Firmenleitung vor, mehrere Millionen Euro nicht an Unterauftragnehmer weitergeleitet zu haben. Die Staatsanwalt Osnabrück nimmt Ermittlungen auf wegen des Verdachts auf Korruption, Betrug und Untreue im Umfeld der Werft. 

Auch wenn aus der Opposition im Bundestag Forderungen laut werden, die Arbeiten am Schiff sofort einzustellen: Die Arbeiten an der "Gorch Fock" sollen weitergehen. Möglich wird das im Herbst 2019, als die Bremer Lürssen-Werft die insolvente Elsflether Werft übernimmt. Das Unternehmen ist spezialisiert auf den Bau von Marineschiffen und Megayachten. Schon mehr als 70 Millionen Euro sind zu diesem Zeitpunkt in die Sanierung des Segelschulschiffs der deutschen Marine geflossen.

Auch bei Lürssen ist kommt es noch zu Verzögerungen des Projekts: Ursprünglich hatte die Werft in Aussicht gestellt, die "Gorch Fock" bereits Mitte 2020 hochseetauglich der Marine zu übergeben. 

Zumindest beim "Kostenrahmen" von 135 Millionen Euro ist es zuletzt geblieben. Allerdings gelten die jahrelangen Arbeiten an dem 1958 in Dienst gestellten Schiff inzwischen als Sanierung, die einem Neubau gleichkommt. So wurde die die Außenhaut zu 80 Prozent ausgetauscht.