Freitag, 30. November 2018

Die SED der DDR war ja so friedlich...

von Thomas Heck...

Wenn sich die Linkspartei heute im Bundestag als die Partei des Friedens präsentieren will, ist das nur die halbe Wahrheit, denn die Nachfolgepartei der SED der DDR war damals ganz anders. Eine Partei, die eine Hälfte des Volkes durch die andere Hälfte kontrollieren und bespitzeln ließ, die damals in Kinder schon im Kindergarten im sozialistischen Sinne erziehen ließ und Abweichler unter den Eltern gnadenlos verfolgte, eine Fähigkeit, die sich erst heute wieder bewährt

Genau diese Partei erteilte der NVA den Auftrag, einen Angriffskrieg gegen den Nachbarn im Westen zu planen, die schon Besatzungsgeld gedruckt und Verdienstorden geprägt hatte, sitzt heute im gemeinsamen Bundestag des vereinten Deutschlands und agiert ganz offen gegen die Bundeswehr und deren Soldaten. Und wenn die wieder von Frieden faseln, denken Sie an diesen Artikel, der in der WELT erschien und machen sich klar, was da für Gestalten sitzen. 




Dritter Weltkrieg: NVA plante Sechstagekrieg gegen die Bundesrepublik


Für den Angriff auf die Nato hatte der Warschauer Pakt detaillierte Pläne ausgearbeitet. Danach sollte die 5. NVA-Armee Norddeutschland überrennen, bevor der Westen Atomwaffen hätte einsetzen können.

Knapp 300 Kilometer Luftlinie – so weit ist es von Boizenburg an der Elbe bis zur deutsch-niederländischen Grenze bei Nordhorn. Nirgendwo in Deutschland ist es weniger weit zwischen der ehemaligen DDR, an deren äußerstem westlichen Rand Boizenburg lag, und Westeuropa.

Genau deshalb sollte hier, so die streng geheimen Planungen des Warschauer Pakts, die wichtigste Offensive des Dritten Weltkriegs geführt werden. Denn zwischen Boizenburg und Nordhorn hätte in nur fünf bis sieben Tagen ein konventioneller Angriff aus dem geteilten Deutschland heraus in ein anderes Nato-Land vorstoßen können.

In seiner Dokumentation „Die sieben Geheimnisse der NVA“ wirft der Berliner Filmemacher Matthias Hoferichter jetzt auf ZDFinfo einen Blick tief in die Eingeweide der ostdeutschen Armee. Herausgekommen ist ein sehr sehenswertes Stück Fernsehen, das die Selbstdarstellung der NVA als „Friedensarmee“ ohne historische Belastungen zu Recht dekonstruiert.

Ein NVA-Panzer des sowjetischen Typs T-55 auf einem Übungsplatz 


Mehr als 30 Jahre lang sah die Grundstrategie des Warschauer Pakts einen massiven Angriff auf Westeuropa als wesentliche Methode im Falle eskalierender Spannungen zwischen Ost und West vor. Die an Panzern und Mannschaften hoffnungslos unterlegene Nato hielt anfangs mit der Strategie der „massiven Vergeltung“ mit Atomwaffen dagegen, später mit der flexibleren „abgestuften Abschreckung“. Doch würde sich der Westen mit seinen komplizierten Entscheidungsstrukturen wirklich zum Nukleareinsatz durchringen?

Die sowjetische Strategie, deren unlösbarer Teil die NVA war, setzte auf den Zeitbedarf demokratisch-rechtsstaatlicher Regierungen zur Entscheidungsfindung: Idealerweise sollte ein Angriff bereits die Niederlande erreicht haben, bevor sich die Nato auf einen atomaren Schlag gegen die vorrückenden Streitkräfte des Warschauer Pakts geeinigt hätte.

Denn dann wären die Kernwaffen entweder auf dem nun besetzten Territorium der Bundesrepublik oder sogar – wenn die sowjetischen Angriffsspitzen attackiert worden wären – auf niederländischem Gebiet einzusetzen gewesen. Das hätten westdeutsche oder holländische Politiker mutmaßlich zu verzögern versucht – und damit die ganze Nato-Strategie zum Einsturz gebracht. 
Dieser Kriegsplan des Warschauer Pakts gegen den Westen hat sich erhalten 


Detaillierte Offensivpläne für den Warschauer Pakt sind nur für den Bereich der 5. NVA-Armee erhalten – weil sie der seinerzeit zuständige Stabsoffizier, Oberstleutnant Siegfried Lautsch, beiseitegeschafft hat. Lautsch, der nach der Wiedervereinigung Deutschlands bis 2007 in der Bundeswehr diente, veröffentlichte seine Erinnerungen 2013 in einer Mischung aus persönlichen Memoiren und militärisch-strategischem Fachbuch; jetzt dienen sie Hoferichters Dokumentation als zentrale Quelle.

Ziel der Planung war dem Kronzeugen Lautsch nach, die von der Nato vorgesehene konventionelle „Vorwärtsverteidigung“ unmittelbar an der innerdeutschen Grenze zu stören, die taktische Initiative zu erringen und die Kämpfe schnell und möglichst weit auf das gegnerische Territorium vorzutragen, „um eigene Verluste an Kräften und Mitteln sowie Schäden zu begrenzen“. In Hoferichters Film erklärt Harald Kujat, der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, dass die Nato-Streitkräfte gut vorbereitet gewesen seien, einen Angriff des Warschauer Pakts aufzufangen. Zum Glück ist die Probe nie gemacht worden. 

Die von Lautsch dokumentierte Planung sah jedenfalls vor, dass drei motorisierte Schützen-Divisionen (Mot-Schützen-Division) und eine Panzerdivision der NVA in Norddeutschland in Angriffskeilen auf einer Frontbreite von etwa 60 Kilometern vorstoßen sollten. Am Abend des ersten Tages sollten Lüneburg und Uelzen überrannt sein – ein Vormarsch von etwas mehr als 50 Kilometern also. In solchen Dimensionen hatten sich die Panzervorstöße der Wehrmacht in den ersten Jahren des Zweiten Weltkriegs bewegt. 
Fahrausbildung auf einem Panzer T-55 in Schneeberg 1986 


Am Abend des zweiten Tags waren die niedersächsischen Kleinstädte Schneverdingen und Winsen (Aller) das Ziel, am dritten Abend wollte die NVA Brückenköpfe am Westufer der Weser errichtet haben. Weitere 24 Stunden sollte eine Mot-Schützen-Division vor Osnabrück stehen. 

Auf den Plänen, die Lautsch rekonstruiert hat, sind diesseits der deutsch-niederländischen Grenze Sammelräume für alle vier NVA-Divisionen vorgesehen – südlich von Nordhorn, um Steinfurt und nördlich von Bocholt. Nicht eingetragen sind allerdings die Vormarschziele der sowjetischen 94. Mot-Schützen-Division und der beiden selbstständigen Panzerregimenter der UdSSR, die ebenfalls zum Bestand der 5. NVA-Armee gehörten, die erst im Konfliktfall gebildet worden wäre. 

Naturgemäß finden sich auf den Plänen für die 5. NVA-Armee auch nicht die Ziele des Hauptangriffskeils, den der Warschauer Pakt gen Westen geschickt hätte – durch die „Fulda Gap“ im südlichen Hessen. Hier sollten, wie man aus anderen Quellen weiß, wenngleich nicht annähernd so detailliert, massive Panzerkräfte die Hauptmacht der US Army in Europa in vernichtende Kämpfe verwickeln. 

Ein Krieg wäre wohl in Europa nach einer Woche schon entschieden gewesen. Entweder hätten die USA und Großbritannien, damals die beiden einzigen Atommächte der Nato (Frankreich war 1966 aus dem Bündnis ausgetreten) Moskau sofort glaubhaft mit einem massiven Atomschlag für den Fall eines nicht sofortigen Rückzugs gedroht – doch dafür hätte es schon einer Persönlichkeit wie John F. Kennedy bedurft. 

Wacklige Angelegenheit für diesen NVA-Unteroffizier 


Oder – und das war wahrscheinlicher – die westlichen Staaten und ihre führenden Politiker hätten sich untereinander zerstritten. Belgien und die Niederlande hätten zum Beispiel darauf bestehen können, dass nicht atomar zurückgeschlagen würde, solange ihre Grenzen nicht überschritten seien. Für den Fall, dass dies doch geschehe, hätten sie ebenso die Bundesrepublik opfern und verlangen können, dass die Truppen des Warschauer Pakts sich lediglich über die deutsche (dann allerdings nicht mehr westdeutsche) Grenze zurückzögen. 

Damit rechneten die Strategen des Warschauer Pakts wohl, denn nur bei einer solchen Erwartung hätten die dokumentierten Angriffspläne politisch Sinn gemacht. In einem Sechstagekrieg die Bundesrepublik zu überrennen, die damals über die stärkste konventionelle Armee der Nato in Europa verfügte, hätte Eindruck gemacht. So hätte der sowjetisch-kommunistische Machtbereich stark ausgeweitet und ein Atomkrieg dennoch vermieden werden können. 

„Die sieben Geheimnisse der NVA“, 30. November, 20.15 Uhr, ZDFinfo




Finale Oho... geiles Leichtathletik-Event...

von Thomas Heck...

Die Sexismus-Debatte verhindert mittlerweile normale Werbungen für ein Sport-Event, so in Düsseldorf, wo Plakate für das Leichtathletik-Meeting wegen Sexismus-Vorwürfen von der Stadt wieder abgehängt werden. Trotz schwerster Bedenken unsere Frauen-Abteilung haben wir uns entschlossen, Ihnen die Fotos nicht vorzuenthalten.


Wer das hier für sexistisch hält, der will das für sexistisch halten, um die Werbung für die Sexismus-Debatte zu instrumentaliiseren. Der will dann auch, dass künftig Sportübertragung mit Frauen so zensiert werden, wie dies im Iran üblich ist.


Die Diskussion würde ich ja noch verstehen, wenn es um Beach-Volleyball gehen würde, wo Frauen ja immer noch gezwungen werden, in knappsten Bikinis gezwungen werden. Doch auch hier scheint mittlerweile die Vernunft einzukehren.




Sexismus: Düsseldorf hängt Werbeplakate für Leichathletik-Event ab


Düsseldorf - Die Rückansicht von Sandi Morris sorgt in Düsseldorf für Aufregung, dabei kommt sie erst nächstes Jahr in die Stadt – der Veranstalter des „PSD Bank Leichtathletik-Hallenmeetings“ ist fassungslos. Ist das Sexismus?

Von Alexander Schulte

Sandi Morris, die amtierende Hallenweltmeisterin im Stabhochsprung, hat jetzt in Düsseldorf für reichlich Wirbel gesorgt – dabei kommt die 26-jährige Amerikanerin erst am 20. Februar nach Düsseldorf in die Leichtathletikhalle. Das hoffen jedenfalls die Organisatoren des „PSD Bank Leichtathletik-Hallenmeetings“. Auf einem Werbeplakat für diese etablierte Sportveranstaltung ist Frau Morris nun von hinten zu sehen, sie steht da in ihrem knappen Sportdress und neben ihr prangt der Spruch: „Finale oho“. Darin nun sahen einige Düsseldorfer eine unangemessene Zur-Schau-Stellung und plumpe Instrumentaliserung der Athletin, ja letztlich Sexismus.

CDU-Ratsherr und Sportexperte Stefan Wiedon etwa reklamiert für sich, gewiss kein Hardliner beim Thema Gleichberechtigung zu sein, sagt aber: „Als ich jetzt an dem Plakat vorbeifuhr, habe ich sofort gedacht: Herrje, muss das wieder sein? Muss jetzt auch schon für eine schöne Sportveranstaltung so geworben werden? Und dann noch mit dem eindeutig-zweideutigen Spruch ,Oho’ daneben?“ Er findet: „Nein, das ist einer drüber.“

„Das ist die ganz normale Sportkleidung der Athletin“

Und siehe da: Die „Sportstadt Düsseldorf“ als wichtigster Partner des Veranstalters, hat prompt reagiert: „Wir werden die Plakate mit diesem Motiv sofort entfernen“, sagt Martin Ammermann, der für den Sportbereich bei der städtischen Eventtochter „D.Live“ Verantwortliche. Denn man wolle jede negative Wirkung, die von diesem Plakat ausgehen könnte, vermeiden „im Sinne einer rein positiven Werbung für dieses tolle Event“, so Ammermann.

Und was sagt der Veranstalter des „tollen Events“ zu alledem? „Meeting-Direktor“ Marc Osenberg fiel erst einmal aus allen Wolken. „Wir haben doch verschiedende Motive auf den Plakaten, zum Beispiel auch einen männlichen Kugelstoßer. Und das Bild mit Sandi Morris geht für mich hundertprozentig in Ordnung, das hat mit Sexismus gar nichts zu tun.“

Der Leichtathletik-Manager betont, dass die Springerin auf dem Foto in ihrer ganz normalen Sportkleidung zu sehen sei, „die Trikots haben heute nicht mehr Stoff“. Dass daneben der Spruch „Finale oho“ stehe, sei auch rein sachlich zu begründen. Osenberg: „Zum ersten Mal ist unser Meeting in Düsseldorf das Finale der IAAF World Indoor Tour, das ist eine besondere Ehre.“ Zur Seite springt ihm FDP-Ratsfrau Monika Lehmhaus, die sich politisch besonders in den Bereichen Sport- und Stadtmarketing engagiert: „Ich finde dieses Motiv null anzüglich. Es ist einfach das tolle Bild des durchtrainierten Körpers einer Athletin.“ Entscheidend sei für sie, dass die Gezeigte diesem Bildmotiv auf Werbeplakaten zugestimmt habe: „Dann muss so etwas erlaubt sein, so wie schon in der Antike die Körper von männlichen und weiblichen Athleten – etwa in Büsten – noch freizügiger dargestellt worden sind.“

Das wiederum sieht Elisabeth Wilfart, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Düsseldorf, doch anders: „Das Plakat ist grenzwertig, letztlich aber doch anzüglich“, sagt sie. Denn es liefere den Subtext mit: Dieses Event ist sexy, so Wilfart. Sie fragt: „Warum zeigt man nicht das Gesicht der Athletin, sondern ihr Hinterteil?“ Ja, heutzutage würden viele Produkte mit schönen Frauen „sexualisiert beworben“, sagt Wilfart, aber das mache es eben nicht besser.




Donnerstag, 29. November 2018

Ihr Feiglinge...

Facebook-Fundstück...

Das Maas'sche Netzwerkdurchsetzungszensurgesetz hat wieder zugeschlagen, wie so oft, wenn es kritisch gegen den Islam geht. Diesmal hat es den Islam-Kritiker Hamed Abdel-Samad getroffen. Nicht das erste Mal und sicher auch nicht das letzte Mal.




Ihr Feiglinge!
Viele junge Muslime/Muslimas leben im Westen und genießen die Vorzüge der Freiheit, setzen sie sich aber für diese Freiheit kaum ein. Viele sind gut gebildet und haben einen guten Job, bleiben aber in den Zwängen der Religion und der eigenen Community verhaftet. Ihre Bildung und Engagement stellen sie selten im Dienste der Aufklärung und des Gemeinwesens, sondern eher im Dienste des Islam oder der Parallelgesellschaft. Sie kritisieren die rechte Ideologie, solange sie von Bio-Deutschen kommt, aber wir hören von Ihnen kaum Kritik gegen die reaktionären Islamverbände, die nationalistischen Grauen Wölfe oder die patriarchalischen Strukturen in den eigenen Familien. Im Gegenteil, viele von Ihnen sind Krawatten-Islamisten, die Erdogan, die grauen Wölfe und die Muslimbruderschaft unterstützen und das Patriarchat verteidigen. Sie zitieren Kant und Adorno, um die Aufklärung zu relativieren und den Islamismus zu verniedlichen. Sie verlangen Sonderrechte für Muslime in Deutschland, lehnen aber die Minderheitenrechte für Kurden in der Türkei oder für Christen in der arabischen Welt. Selbst viele muslimische Intellektuelle und Journalisten sind in diesen Sippen verhaftet und werben ständig um Verständnis für den Islam und die Parallelgesellschaft statt ihre Leute mit Kritik herauszufordern. Selbst wenn diese Kritik manchmal kommt, ist sie oft leise und relativiert sich nach zwei Sätzen, indem die Debatte in Richtung Kampf gegen Islamophobie driftet.
Migrantenkinder der zweiten und dritten Generationen wissen ganz genau was schief läuft in der Erziehung und in den Communities, und haben selbst oft darunter gelitten, nehmen aber ihre Leute sippenhaft in Schutz wenn Kritik von außen kommt. Statt Selbstkritik zu üben, geben sie den anderen die Schuld für die Misere. Die Frauenhäuser sind voll von entrichteten muslimischen Frauen, aber viele gebildete Muslimas machen eher Kampagnen für das Kopftuch und Burkini. Statt sich vom Joch der patriarchalischen Tradition zu emanzipieren, starten sie Initiativen und Projekte, um einen Propheten, der Frauen als Kriegsbeute nahm und ein sechs-jähriges Mädchen heiratete, als Vorbild für den modernen Menschen zu rehabilitieren!
Ich sage euch, ihr seid Feiglinge und Heuchler! Ihr seid keine freie mündige Bürger, sondern Untertanen eurer Religion und eurer Community! Und wenn ihr genauso vehement gegen die Missstände in eueren eigenen Reihen vorgehen würdet wie gegen Islamkritik, wäre diese Kritik überflüssig! Wenn ihr mehr Mut zeigen würdet statt Opferhaltung, wäre die Gesellschaft reicher. Wenn ihr euch für die Freiheit aller einsetzen würdet, statt nur Sonderbehandlung für euch zu verlangen, wäre viel gewonnen!
Von Hamed Abdel-Samad

Schnell und leicht verdientes Geld?

von Thomas Heck...

Um mal so eben und nebenbei die nicht unbedeutende Summe von 5.159,88 Euro einzustreichen, befolgen Sie folgende Prozedur.
  • Tragen Sie ein Kopftuch analog für Männer Turban, Gebetskappe o.ä.
  • Bewerben Sie sich auf eine Stelle für die das Neutralitätsgesetz gilt, möglichst in Berlin, der Hauptstadt der Bekloppten und Irren
  • Warten Sie auf die Ablehnung wegen des Kopftuchs
  • Klagen Sie auf Verstoß nach Antisdiskriminierungsgesetz
  • Lachen Sie sich ins Fäustchen
  • Schreiben Sie die nächste Bewerbung



Kopftuch-Urteil: Berlin muss Lehrerin Entschädigung zahlen

Eine Informatikerin bekommt eine Stelle nicht - wegen ihres Kopftuchs. Ein Gericht spricht ihr dafür eineinhalb Monatsgehälter zu. Ein ähnlicher Fall folgt.

Das Land Berlin muss eine weitere Lehrerin entschädigen, die aufgrund ihres Kopftuches nicht eingestellt wurde. Diesmal handelte es sich um eine Informatikerin, die sich als Quereinsteigerin beworben hatte. Ihr müssen für die Benachteiligung nun anderthalb Monatsgehälter Entschädigung gezahlt werden: 5159,88 Euro. Das entschied das Landesarbeitsgericht am Dienstag. Ein weiterer Antrag auf Entschädigung soll demnächst verhandelt werden. Beides sind Berufungsverfahren.


Das Arbeitsgericht hatte im Mai keine Zweifel an der Gültigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes. Der Gesetzgeber habe in zulässiger Weise die Glaubensfreiheit der Lehrkräfte gegen die Religionsfreiheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und den staatlichen Erziehungsauftrag abgewogen, hieß es in der mündlichen Begründung damals. Es dürfe auch berücksichtigt werden, dass die Lehrkräfte speziell bei jüngeren Schülerinnen und Schülern eine Vorbildfunktion innehätten. Die Einschränkung der Religionsfreiheit der Klägerin sei hinzunehmen, zumal die Klägerin mit Kopftuch an einer beruflichen Schule arbeiten könne.

Das Berufungsgericht sah dies jedoch anders. Es gebe keinen Anlass anzunehmen, dass der Schulfrieden durch das Tragen des Kopftuchs gefährdet gewesen wäre. Mit dieser Begründung hätte man die Bewerberin nicht ablehnen dürfen. „Wir brauchen eine Tatsachengrundlage, auf der wir unseren Fall entscheiden können“, sagte die Richterin Daniele Reber. Das Gericht sei bei der Auslegung des Berliner Neutralitätsgesetzes an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 gebunden, wonach für ein allgemeines Verbot religiöser Symbole eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden vorliegen müsse.

Kopftuch als Gefahr für den Schulfrieden

Seyran Ates hält schon dies für juristisch falsch. „Schon die Tatsache, dass eine Lehrerin Kopftuch trägt, gefährdet den Schulfrieden und birgt die Gefahr der religiösen Beeinflussung der Schüler“, sagt Ates, die das Land als Anwältin in den Kopftuchfällen vertritt. Sie ist Imamin der von ihr gegründeten liberalen Moschee und erscheint stets mit drei Personenschützern, da sie massiv bedroht wird. Die Konflikte an den Schulen verschärften sich zusehends, sagt sie, es gehe dabei um Sitte und Moral und Anstand und die Frage, was ein guter Moslem sei.

Zudem habe das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Kopftuchurteil von 2015 für genau solche Fälle ein generelles Kopftuchverbot als weiterhin möglich anerkannt. Ates will Revision einlegen und vor das Bundesarbeitsgericht gehen. Das ist folgerichtig, wenngleich man die erste Gelegenheit dieser Art bewusst hat verstreichen lassen. Im Mai 2017 ließ die Bildungsverwaltung die Revisionsfrist in einem anderen Fall, in dem sie Entschädigung zahlen musste, ablaufen. Damals war der Fehler gewesen, dass das Kopftuch als Begründung für die Ablehnung der Bewerberin ausdrücklich genannt wurde – ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

Die Klägerin hätte laut Gericht nicht wegen des Kopftuchs abgelehnt werden dürfen

In dem aktuellen Fall hatte es gar keine schriftliche Absage gegeben, es gab jedoch genügend Indizien dafür, dass das Kopftuch auch hier der Grund war. „Die Nichteinstellung der Klägerin war nicht gerechtfertigt“, sagte das Gericht.

Insgesamt sind es wenig Kopftuchfälle an den Arbeitsgerichten – dieses war der zweite Berufungsfall; erstinstanzlich sind es kaum mehr. Anwältin Maryam Haschemi Yekani freute sich über ihren Erfolg, sieht das Ziel jedoch woanders: „Das Ziel ist, dass meine Mandantin sich auf jede Stelle bewerben kann und es keine Rolle spielt, ob sie ein Kopftuch trägt oder nicht“, sagte sie. Antidiskriminierungssenator Dirk Behrendt (Grüne), der das Neutralitätsgesetz ablehnt, forderte das Abgeordnetenhaus auf, das Neutralitätsgesetz verfassungskonform auszugestalten.

Der zweite im Mai entschiedene Fall betraf eine Lehrerin mit Kopftuch, die an einer Spandauer Grundschule unterrichten will. Ihre Berufung wird demnächst verhandelt.

In Berlin befreien Frauen Sexgangster aus Polizeigewahrsam...

von Thomas Heck...

Der Kampf gegen Rechts und gegen Rassismus führt schon mal zu merkwürdigen Vorkommnissen, vor allem in einer so linksversifften Stadt wie Berlin, der Hauptstadt der Bekloppten und Irren. Da wird schon mal versucht, einen mit Haftbefehl gesuchten Straftäter aus Polizeigewahrsam zu befreien, nachdem dieser auch sexuell übergriffig gegen Frauen war und dabei inflagranti erwischt wurde. Kann man sich nicht ausdenken, gibt es nur in Berlin. Zu lesen in der B.Z. 



Mann wollte zu Edeka und schnappt Sexgangster



Ein aufmerksamer Berliner half am Montagmittag der Polizei einen Sexualtäter in Neukölln zu schnappen. 
„Der Mann fiel mir sofort auf, weil er in Höhe des Rütli-Campus mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs war“, erzählt Anatol Wiecki. Eigentlich, so berichtet der 46-Jährige, habe er sich nur umgedreht, um den Radfahrer darauf aufmerksam zu machen, dass dies verboten sei: „Da sah ich, wie er im Vorbeifahren einer Frau ans Gesäß griff. Ich war mir zunächst unsicher, wie ich das zu bewerten habe. Es hätte ja sein können, dass beide sich kennen.“

Zeuge verfolgte Grapscher fast einen Kilometer

Als er den Mann ansprechen will, begrapschte der schon die nächste Frau. „Da war klar, dass das kein Zufall war.“ Wicki reagierte schnell, sprach einen Zeugen an, ob der die Tat auch bestätigen könne, notierte sich Name und Adresse und nahm die Verfolgung auf. Fast einen Kilometer rannte er dem Grapscher durch Neukölln hinterher, rief zeitgleich die 110 an und lotste Polizisten am Telefon zu dem Täter.

„Er fuhr langsam und hielt dabei ganz offensichtlich nach Frauen Ausschau“, so der Zeuge.

Bei Festnahme Widerstand geleistet

An der Kreuzung Pannierstraße Ecke Pflügerstraße konnte der Streifenwagen den Verdächtigen stellen. Mehrere Beamte waren nötig, um den 33-Jährigen zu überwältigen. Der Jamaikaner leistete selbst im Streifenwagen sitzend noch heftigen Widerstand. Kein Wunder: denn bei der Überprüfung der Personalien des polizeibekannten Mannes stellten die Polizisten fest, dass gegen den Mann bereits ein Haftbefehl vorlag.

Bizarr: Als der Festgenommene bereits randalierend im Streifenwagen saß, kam eine völlig unbeteiligte Frau vorbei und versuchte, dem Grapscher zur Hilfe zu eilen. „Obwohl ich ihr gesagt hatte, was der Herr getan hatte, wähnte sie vermutlich Rassismus.“ Laut Polizeibericht musste die Passantin davon abgehalten werden, den Verdächtigen aus dem Streifenwagen zu befreien.




Mittwoch, 28. November 2018

Was für Deutsche gut ist, kann für Flüchtlinge doch nicht falsch sein...

von Thomas Heck...

Für deutsche Langzeitarbeitslose gilt die Zeitarbeit als Chance zum Einstieg in ein normales Beschäftigungsverhältnis. Gilt aber nur für Deutsche, denn Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) warnt vor einer schnellen Öffnung der Leiharbeit für Flüchtlinge. «Leiharbeit ist nicht die Brücke in reguläre Beschäftigung, als die sie gerne verkauft wird», sagte Werner am Mittwoch in Erfurt.


Vielmehr nutzen sie nicht wenige Unternehmen, um Löhne zu drücken. Darunter leiden nach Auffassung der Ministerin bereits Hunderttausende Beschäftigte. «In diese Sackgasse jetzt auch geflüchtete Menschen zu schicken, ist einfach falsch.» Werner reagierte damit auf das am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Integrationsgesetz.

Es sieht eine verbesserte Förderung für Flüchtlinge vor, auch durch einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Enthalten sind aber auch zahlreiche Verschärfungen wie Leistungskürzungen bei einer Verweigerung von Integrationsangeboten. Erleichterungen soll es bei der Berufsausbildung geben. Eine Lehre sei «die beste Grundlage für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und damit auch in die Gesellschaft», sagte Werner.

Thüringen hatte sich nach ihren Angaben bereits im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, dass Flüchtlingen während der Ausbildung und anschließend zwei Jahre im Beruf ein Aufenthaltsrecht gewährt wird.




Wieviel Punkte gibt es für Vergewaltigung?

von Thomas Heck...

Boris Pistorius, Niedersachsens Innenminister tut alles dafür, dass straffällige Ausländer möglichst lange in Deutschland bleiben können. Denn eine Abschiebung soll künftig erst nach einem Punktesystem bei 60 Punkten erfolgen, was für 60 minderschwere Diebstähle der Fall wäre. Bei Mord wäre das Maß sofort voll, 70 Punkte schlagen hier zu Buche.

Was ist aber bei Vergewaltigung? Was wäre angemessen, Herr Pistorius? 5 Punkte oder 10 Punkte? Soll die Abschiebung erst nach 12 Vergewaltigungen vollzogen werden oder bereits nach sechs? Gibt es Maluspunkte für eine besonderes brutale Ausführung der Tat oder Bonuspunkte, wenn das Opfer zuvor aufreizend gekleidet war, der muslimische Vergewaltiger also fast nichts dafür konnte? Was ist bei Massenvergewaltigungen? Werden dann die Punkte geteilt? 

Fragen über Fragen bei einem Vorschlag, bei dem ich zunächst dachte, es handle sich um einen verfrühten Aprilscherz. Ist es aber nicht, wie die FAZ zu berichten weiß.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat sich dafür ausgesprochen, dass kriminelle Asylbewerber künftig nach einem Punktesystem eingeschätzt werden, das in der Endkonsequenz zur Abschiebung führt. Ein entsprechendes Konzept des Bundeskriminalamts (BKA) soll Thema auf der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz werden. Pistorius als in der SPD federführender Innenpolitiker sagte dem Radiosender NDR Info: „Es ist ein sehr vernünftiger Vorschlag, der ist sehr maßvoll und führt vor allem nicht zu einer Stigmatisierung von Flüchtlingen, sondern sorgt gerade dafür zu differenzieren zwischen denjenigen, die hier nichts oder ganz wenige oder unbedeutende Straftaten begehen, und denjenigen, die wirklich gefährlich sind.“ Pistorius geht davon aus, dass der BKA-Plan bei der am Abend beginnenden Innenministerkonferenz beschlossen wird.



Das BKA-Konzept sieht nach einem Bericht des Berliner „Tagesspiegels“ eine rote Linie bei maximal 60 Punkten erreicht. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl sei ein Punkt vorgesehen, schrieb die Zeitung. Zehn Punkte würden fällig, wenn ein Asylbewerber mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft werde - etwa wegen einer Körperverletzung oder einem Rauschgiftdelikt. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen.

Das BKA registrierte dem „Tagesspiegel“ zufolge 2017 ungefähr 2800 tatverdächtige Migranten, die mehr als zehn Delikte verübt haben. Bei knapp 60.000 Zuwanderern seien es zwei bis maximal zehn Straftaten. In den Zahlen nicht enthalten seien die häufigen Verstöße von Asylbewerbern gegen die Residenzpflicht, also das unerlaubte Verlassen der zugewiesenen Region.




Deutschland will seine Terroristen unbedingt wieder haben...

von Thomas Heck...

Deutschland hat eine seltene Gabe. Nämlich die, sich Schwierigkeiten und Probleme grundsätzlich einzuladen. Da war man früher schlauer. Im Falle von Murat Kurnaz versuchte man noch, sich die Finger nicht selbst schmutzig zu machen und überließ dies tunlichst den amerikanischen Freunden, weil Kurnaz wohl doch nicht so unschuldig war, wie uns heute verkauft wird, doch wer weiß das schon. Im Falle von IS-Schmutzlappen will man den gleichen Fehler wohl nicht nochmal machen und will sie alle wiederhaben.



Die Bundesregierung prüft laut einem Zeitungsbericht der WELT, deutsche IS-Anhänger mithilfe des Roten Kreuzes und syrischer Kurden nach Deutschland zurückzuholen. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf die Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Anfrage der Linken. „Die Bundesregierung prüft alle Optionen hinsichtlich einer möglichen Rückkehr deutscher Staatsangehöriger nach Deutschland sorgfältig“, zitieren die Zeitungen aus dieser Antwort.

Demnach ermittelt der Generalbundesanwalt derzeit gegen 14 Deutsche in Syrien, die der Mitgliedschaft bei der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) beschuldigt sind, darunter 13 Männer und eine Frau. Laut dem Bericht sind derzeit mindestens 35 mutmaßliche deutsche IS-Anhänger in Gefangenschaft der Kurden in Syrien, darunter zehn Männer, zehn Frauen und 15 Kinder. 

Da Deutschland in Syrien anders als im Irak derzeit keine Auslandsvertretung hat, könnte die Bundesregierung dem Bericht zufolge Mitarbeiter des Roten Kreuzes oder Vertreter der kurdischen Autonomiegebiete bitten, die Verdächtigen an die syrisch-irakische Grenze zu transportieren.

Wir berichten über dieses sinnlose Ansinnen eigentlich nur, damit später keiner behaupten kann, wir hätten es nicht gewusst, dass die Bundesregierung förmlich danach hechelt, Mördern, Vergewaltigern, Halsabschneidern und sonstigem Gesindel hier ein schönes Leben zu ermöglichen. Business as usual...




Dienstag, 27. November 2018

Das britische Imperium schlägt zurück...

von Thomas Heck...

Deutsche Arroganz gegenüber Großbritannien angesichts der Querelen um den Brexit ist nicht angezeigt, verliert doch die EU mit Großbritannien ihr militärisch bestes Pferd im Stall, erfahren, professionell und weltweit im Einsatz und verwurzelt. Der feuchte Traum einer europäischen Armee, und ich meine damit eine kriegstüchtige, funktionierende Armee, ist mit dem Brexit schnell auf den Boden der Tatsachen angekommen. Gegenüber Großbritannien backt der Rest Europas in militärischen Bereichen eher kleine Brötchen. Europa sollte tunlichst darauf achten, nach einem wichtigen EU-Mitglied Großbritannien nicht auch noch einen starken Verbündeten Großbritannien zu verlieren...



Das britische Militär spielt in einer anderen Liga



Als strategischer Akteur spielt Großbritannien in einer gänzlich anderen Liga als die EU. Das Land ist atomar bewaffnet und erneuert mit dem Bau zweier mit Tarnkappenflugzeugen der fünften Generation bestückten Flugzeugträgern in hohem Tempo die Schlagkraft seiner Marine.

Europa hingegen ist bloß eine internationale Organisation ohne eigene militärische Mittel. Großbritannien ist in der Tat mit einigem Abstand die führende Militärmacht Europas. Nach den Vereinigten Staaten hat das Land den größten Wehretat innerhalb der NATO, die Bruttotonnage seiner Marine übersteigt die von Frankreich und Deutschland zusammengenommen. Die britischen Spionagefähigkeiten übersteigen die der anderen europäischen Länder bei weitem und die strategische Kultur des Landes sucht, vielleicht mit der Ausnahme von Frankreich, in Europa ihres gleichen. Mit seinen Militärbasen in Gibraltar und Zypern wacht Großbritannien auch über die Ein- und Ausfahrt ins Mittelmeer und es ist das einzige europäische Land, das eine tatsächlich globale militärische Präsenz hat. Während Großbritannien jetzt die EU verlässt, bleiben diese strategischen Fakten bestehen.

Auch die britischen geostrategischen Ziele in Europa ein Kräfteverhältnis zugunsten eines liberalen Europas zu wahren, werden sich nicht ändern. Auf dieser Grundlage hat Großbritannien eine seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ununterbrochene militärische Präsenz auf dem europäischen Festland gewahrt. In Deutschland sind 5.000, in Estland 850 und in Polen 150 Soldaten stationiert und Kampfjets der britischen Luftwaffe RAF sind regelmäßig über Rumänien, Litauen und Island im Einsatz.

Großbritannien hat mehr Truppen in anderen Nato Staaten stationiert als alle anderen Verbündeten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten. Anders als Frankreich, das nicht Mitglied der Nuklearen Planungsgruppe der Nato ist, dient die nukleare Abschreckung Großbritanniens zudem „unter allen Umständen“ dem Schutz des gesamten Nato-Gebiets.

Für Großbritannien bleibt die Nato der Kern europäischer Geopolitik und allgemeiner Garant des Friedens in Europa. Entsprechend rangiert die EU im weiteren auf britischer und amerikanischer strategischer Stärke beruhenden atlantischen Rahmen nur auf einem untergeordneten Rang. Viele EU-Länder scheinen daher davon überzeugt zu sein, dass es an der Zeit ist, eine EU-„Souveränität“ bzw. -„Autonomie“ zu entwickeln – in Richtung dessen, was EU Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker als „Verteidigungsunion“ bezeichnet hat. Ohne eine substantielle Steigerung der europäischen Verteidigungsausgaben scheint dieses Ziel jedoch kaum verwirklichbar.

Kooperation mit Großbritannien notwendig

Nach jahrelangen Kürzungen seines Militärhaushalts hat Frankreich nicht mehr die Mittel (obwohl das Land Atomwaffen unterhält, ist sein Verteidigungshaushalt mit dem Deutschlands vergleichbar). Deutschland verfügt weder über das volle Spektrum militärischer Fähigkeiten noch hat es den politischen Willen, diese aktiv (militärische Interventionen) oder passiv (Abschreckung) einzusetzen. Daraus folgt, dass die Europäer mehr mit Großbritannien werden kooperieren müssen, wenn sie militärische Mittel und Fähigkeiten bewahren, geschweige denn erweitern wollen. Britische Bedenken in Bezug auf die Richtung, die eine solche Verteidigungsunion nehmen könnte und deren Potential, die Nato zu unterlaufen, könnten solche Partnerschaften schwierig machen.

Für die Verteidigungszusammenarbeit zwischen Großbritannien und der EU könnten sich daher EU-externe Strukturen, in die EU-Staaten eingebunden sind, wie etwa die Interventionsinitiative des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und die britisch-französischen Combined Expeditionary Forces als fruchtbarer erweisen. Manche der in diese Initiativen eingebunden Länder sind näher an Großbritanniens aktiver strategischer Kultur, die der EU völlig fehlt. 

Britische Truppen bleiben in Deutschland

In ihrem verteidigungspolitischen Strategiepapier aus dem Jahr 2010 (Strategic Defence and Security Review) hatte sich die britische Regierung für einen Abzug der in Deutschland verbleibenden Truppen bis 2020 ausgesprochen. Angesichts des revisionistisch-aggressiven Kurses Russlands ist diese Entscheidung nun zurückgenommen worden. Britische Truppen werden in Deutschland bleiben. Dieses geänderte strategische Engagement Großbritanniens bildet die Basis für eine mögliche Zusammenarbeit zwischen London und Berlin, insbesondere in Hinblick auf das gemeinsame Interesse Russland an der Ostflanke der Nato in Schach zu halten.

Wie auch die Vereinigten Staaten könnte Großbritannien leicht die Geduld verlieren, sollte Deutschland seine Verteidigungsausgaben nicht erhöhen, nicht zuletzt weil Berlin bereits zugesagt hat, diese bis 2024 auf 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hochzuschrauben. Sollte sich Deutschland nicht voll einbringen, würde dies kein gutes Licht auf Europas wirtschaftlichen Motor werfen, insbesondere wenn ärmere Alliierte wie die baltischen Staaten, Rumänien oder Polen die vereinbarten Sätze bereits beitragen.

In der Tat ist nicht auszuschließen, dass Großbritannien in zunehmend jeder Form europäischer strategischer Zusammenarbeit ablehnend gegenüber stehen wird, sollte der Graben zwischen der EU und Großbritannien größer werden. Dies ist eine Frage, die die EU und die Länder Europas sorgfältig analysieren müssen. Für Europäer könnte das zunehmend wichtig werden, dann nämlich, wenn die Vereinigten Staaten entweder vom Unwillen vieler europäischer Länder ihr volles Gewicht einzubringen müde werden oder ihren Fokus mehr auf Ostasien legen. Dann könnten sich alte Freunde noch immer als die besten Freunde erweisen.

Alan Mendoza ist Gründer und Leiter der Henry Jackson Society und James Rogers ist Leiter des Global Britain Programme der Henry Jackson Society

Kindertagesbetreuung in Zeiten rechtspopulistischer Mobilisierungen...

von Thomas Heck...

Deutschland entwickelt sich mehr und mehr zum einem sozialistischen Land, wo der Staat sich in Sachen einmischt, in der er sich nicht einmischen sollte. Z.B. in die Kindererziehung. Da reicht es schon, ein klassisches Familienbild zu vertreten, den Islam kritisch zu sehen, AfD-Wähler zu sein oder der Meinung zu sein, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sollten nicht das Recht zur Adoption haben, um ganz schnell beim Blockwart der Kita der eigenen Kinder antreten und sich erklären zu müssen. Da ist der nächste Schritt des Umerziehungslagers gar nicht mehr so weit. Ein klarer Angriff auf den Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes, wo es heisst, Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Die SPD-Volkskommissarin für Familie und Erziehung...
Eine neue Broschüre der Bundesregierung enthält eine Anleitung, wie ErzieherInnen rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut in den Kinderköpfen erkennen und ihm entgegenwirken können. Das geht zu weit, findet Gunnar Schupelius

Mit Unterstützung der Bundesregierung ist eine neue Anleitung für Erzieherinnen in den Kindergärten erschienen. Sie trägt den Titel „Ene, mene, muh – und raus bis du!“In der Broschüre werden Ratschläge erteilt, wie man rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut in den Kinderköpfen erkennt und ihm entgegenwirken kann.

Im Vorwort schreibt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD): „Wir erleben (…) einen deutlichen Anstieg rechtspopulistischer Bewegungen.“ Deshalb sei es „wichtig, die frühkindliche Bildung demokratisch zu gestalten (…).
Ganz besonders begrüßt Frau Giffey „die Handlungshinweise und Hilfsangebote“ in der Broschüre. Diese Angebote werden dort anhand von Fallanalysen unterbreitet. Im Fall I.3. zum Beispiel wird erklärt, wie man „Kinder aus völkischen Elternhäusern“ erkennt. Und zwar so: „Das Mädchen trägt Kleider und Zöpfe, es wird zu Hause zu Haus- und Handarbeiten angeleitet, der Junge wird stark körperlich gefordert."

In einem solchen Falle wird empfohlen, „die Eltern zum persönlichen Gespräch in die Kita einzuladen“, um ihnen zu erklären, wie „autoritäre und geschlechterstereotype Erziehungsstile die vielfältigen Möglichkeiten von Kindern einschränken (…).“

Im Fallbeispiel II.2 wird beschrieben, wie sich eine Mutter Sorgen macht, weil Flüchtlingskinder aufgenommen werden. Sie fürchtet, dass das Bildungsniveau sinkt. Ihr soll erklärt werden: „Diese Sorgen sind unbegründet.“ Das habe die „Migrationsforschung“ herausgefunden. Sie möge bitte die „Vielfaltspädagogik“ beachten.

Die Ministerin und die Autoren der Broschüre gehen zu weit

Die Broschüre „Ene, mene, muh“ ist wahrscheinlich mit den besten Absichten entstanden und auch Frau Giffey meint es sicherlich gut mit ihrem Vorwort. Aber sie geht als Ministerin eindeutig zu weit. Und die Autoren der Broschüre auch.

Es ist nämlich nicht Aufgabe des Staates und der Kindergärten, die Lebensweise der Eltern zu prüfen und zu korrigieren. Die Meinungsfreiheit muss uns ebenso heilig sein wie die Privatsphäre.

Wenn man dem Staat erst einmal zugesteht, sich in dieser Weise auf die Privatsphäre von Familien Zugriff zu verschaffen, dann ist eine prinzipielle Grenze überschritten. Dann kann sehr schnell wieder geschehen, was in den deutschen Diktaturen geschah: In der DDR und im NS-Staat wurden Kinder einer Gesinnungskontrolle unterzogen und sogar als Spitzel gegen ihre Eltern eingesetzt.

Erzieher sollten nach ihrer Ausbildung in der Lage sein, eigenständig und ohne staatliche Anweisung zu entscheiden, ob ein Kind durch radikale Einstellungen des Elternhauses leidet. Dann können sie das Gespräch suchen.

Ihnen aber vorzugeben, welche politischen Einstellungen sie als gefährlich einzustufen haben, ist ein Eingriff, den es in einem freien Land nicht geben darf.

Wehret den Anfängen, könnte man auch sagen.

Völkermord an den Deutschen?

Erschienen in der Express Zeitung Ausgabe 19

«Für eine aktiv gestaltende Migrationspolitik ergibt sich daraus zunächst, welche Ziele sie (Anm.: Die Regierung) nicht verfolgen darf: Sie darf nicht die Überwindung des Nationalstaates durch eine multikulturelle Gesellschaft oder gar einen Vielvölkerstaat anstreben. Die Entstehung ethnisch-religiöser und sprachlicher Parallelgesellschaften darf weder geplant noch in Kauf genommen werden»




«Damit wäre es, um den Extremfall zu bezeichnen, unvereinbar, wenn die Migrationspolitik dazu führt, dass in Deutschland eine kulturell hier nicht verwurzelte Mehrheitsbevölkerung entsteht. […] Bleibt die Geburtenrate der Deutschen so niedrig wie bisher und die der Immigranten so hoch, wie sie in ihren Herkunftsländern ist, wird der Extremfall immer wahrscheinlicher. Und wenn die Grenzen für alle Immigrationswilligen ohne Obergrenze geöffnet bleiben, wird dieser Fall in absehbarer Zukunft sogar mit Gewissheit eintreten. […] Die Verfassung lässt dem Gesetzgeber die Möglichkeit offen, durch Einbürgerungen auch die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu verändern. Aber diese Ermächtigung bedeutet nicht, dass Regierung und Parlament durch politische Entscheidungen eine völlig neue ethnisch-kulturelle Struktur des Staatsvolkes herbeiführen dürfen.»

Prof. Dietrich Murswiek, Rechtswissen­schaftler

Tatbestand Völkermord?

Alle Völker geniessen bestimmte Rechte, deshalb spricht man ja auch von einem «Völkerrecht». Subjekte (also Träger oder Inhaber) dieses Völkerrechts sind zwar meistens Staaten, können aber auch internationale Organisationen oder Völker sein, wie zum Beispiel die Palästinenser. Zu den wichtigsten Rechten eines Volkes gehört natürlich das Recht auf seinen Bestand, so wie das wichtigste Recht des menschlichen Individuums das Recht auf Leben ist. Beispielsweise ist es strikt verboten, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören». Ja, dies ist das schwerste Verbrechen des sogenannten Völkerstrafrechts überhaupt, nämlich Völkermord (1). Für den Begriff «Völkermord» kommt es nach UN-Definition jedoch nicht unbedingt auf ein Staatsgebiet, auf physische Pogrome oder auf eine vollständige Zerstörung eines Volkes an. Zur Erfüllung des Völkermord-Straftatbestandes genügt die teilweise und gezielte Zerstörung einer «nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen» Gruppe, einer Gruppe also, die sich über ihre Herkunft und Abstammung definiert. Um den Straftatbestand des Völkermordes zu erfüllen, muss kein Mensch dieser Gruppe ermordet werden. Verboten ist vielmehr die gezielte Dezimierung an sich – wodurch auch immer. So reicht es beispielsweise, wenn ein Volk bewusst unter Lebensbedingungen gestellt wird, «die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen», also zum Beispiel durch «die Anordnung von Massnahmen zur Geburtenverhinderung» (1). Dazu gehört auch die «Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.» Laut dem Akayesu-Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda vom 2. September 1998 fallen unter diese Massnahmen zum Beispiel «sexuelle Verstümmelungen, Sterilisationen, erzwungene Geburtenkontrollen, Trennung der Geschlechter und Heiratsverbote» (2).

Einwanderer statt mehr Geburten

Seit der Völkermordkonvention von 1951 hat sich die Politik der UN jedoch erheblich verändert und greift inzwischen selbst zu «Soft-Law»-Massnahmen (siehe S.10), die zumindest dahin tendieren, Völker unter Lebensbedingungen zu stellen, die zu deren physischer Zerstörung führen (siehe

«Replacement Migration», S.4). Ebenso beteiligen sich die europäischen Regierungen, insbesondere die deutsche, an Massnahmen, die zu einer Auflösung des eigenen Volkes führen. In Deutschland wird seit Langem so getan, als ob man an den sinkenden Geburtenraten rein gar nichts ändern könnte. In Wirklichkeit sind sie das logische Ergebnis des politischen und medialen Kurses der letzten Jahrzehnte.

2015, am Höhepunkt der sogenannten «Flüchtlingskrise», taten manche Mitglieder der Bundesregierung so, als müsse sich Deutschland anstrengen, um vom grossen Kuchen der internationalen «Fachkräfte» auch ja genug abzubekommen: «Deutschland muss sich im globalen Wettbewerb um Fachkräfte aber noch besser aufstellen», sagte Vizekanzler Gabriel anlässlich der Vorstellung einer Studie über den Wert «internationaler Fachkräfte für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)».

«Wir brauchen eine Willkommenskultur über alle Bereiche der Gesellschaft hinweg.» Man beachte vor allem seine Formulierung: «Nur so» könne Deutschland «im Wettbewerb um die besten Fachkräfte weltweit bestehen und den demografischen Wandel meistern».

Diese Fixierung auf ausländische Zuwanderer ist verdächtig. Kein einziger der Politiker, die in den vergangenen Jahren den «demografischen Wandel» – das heisst im Klartext das Aussterben der Deutschen – ansprachen, erwähnte auch nur mit einem Wort die Möglichkeit, die deutsche Geburtenrate anzuheben. Ein Zufall kann das nicht sein, denn immerhin wäre die biologische «Nachwuchsförderung» nun mal das naheliegendste Verfahren, «Fachkräfte» zu beschaffen. Schliesslich wird der angebliche «Fachkräftemangel» ja auch erst in ein bis zwei Jahrzehnten erwartet. Wenn Geburtenanreize für die Heimatbevölkerung also schlicht vermieden werden und stattdessen für mehr Einwanderer geworben wird, kann das tatsächlich nur heissen, dass die deutsche Bevölkerung auf Dauer ausgetauscht wird (oder werden soll?) – höchstwahrscheinlich u.a. nach «Soft-Law»-Vorgaben der UN, die diese Art der Politik wiederum selbst als «Völkermord» definiert. (tk/gw)

Quellen:

1. UN-Völkermordkonvention: «Internatio­nales Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes», Artikel 2 

International Criminal Tribunal for Rwanda: The Prosecutor versus Jean-Paul Akayesu, Case No ICTR-96-4-T, S. 208

Kasten und Zitate:

Seit 1974 wurden in Deutschland ca. 5,7 Millionen Kinder abgetrieben. Die allmähliche Normalisierung einer brutalen Massnahme, die vor dem «Marsch durch die Institutionen» der 68er-Generation noch als absolutes Tabu galt, hat dazu geführt, dass Deutschlands Bevölkerung nach zwei Generati­onen mindestens acht Millionen Menschen fehlen – schliess­lich hätte ein Teil dieser 5,7 Millionen Kinder ebenfalls Kin­der gezeugt. Die Schere zwischen Alt und Jung hätte damit erheblich geschlossen werden können. Da verwundert es nicht, dass der moderne Feminismus, der sich (erfolgreich) dafür einsetzt, Abtreibungen zu legalisieren, ideologisch dem Marxismus entstammt, dessen führende Anhänger seit mehr als 100 Jahren das Ziel verfolgen, die bürgerliche Ge­sellschaftsordnung der westlichen Staaten aufzulösen, um daraufhin den Kommunismus im Weltmassstab zu errichten. Mehr dazu in der ExpressZeitung Ausgabe 07/Mai 2017 – Thema: Abtreibung. Die Ausgabe ist auf unserer Webseite (expresszeitung.com) weiterhin bestellbar.

«Für mich hat Angela Merkel die Deutschen praktisch ins Koma regiert. Sie hat auf viele Dinge überhaupt nicht reagiert oder sie rausgeschoben und immer gesagt, Deutschland ginge es eh gut. [...] Jetzt kommen dann noch Zustände, dass wir in Europa eigentlich umgevolkt werden sollten. Eine gross angelegte Geschichte und die Leute reagieren nicht darauf, was ich sehr verrückt finde. [...] Wir müssen irgendwann einsehen, dass unsere Kultur, Identität und von mir aus auch unsere Traditionen irgendwann aus dieser europäischen Welt verschwinden sollen, als hätte es das nie gegeben. Der Fahrplan für alles, was jetzt passiert, steht.»

Peter Cornelius, österreichischer Liedermacher und Gitarrist

Quelle: krone.at, «Angela Merkel hat die Deutschen ins Koma regiert», 20.10.2017

Horst Seehofer über Folgen der Massenmigration: «Das ist ein anderes Land»

In einem Video, das auf Youtube aufgetaucht ist, spricht Horst Seehofer ungewöhnlich offen über die Folgen der deutschen Einwanderungspolitik. In einer Pressekonferenz nahm er kein Blatt vor den Mund und sagte:

«Die Zahlen sind doch genannt. Ich rechne jetzt wirklich noch sehr sehr zurückhaltend um da jede Schärfe herauszunehmen. Aber wenn es so weitergeht, werden wir in diesem Jahr (2016) mehr Flüchtlinge haben als im letzten Jahr. Jetzt rechnen wir noch gar nicht den Familiennachzug. Und bei denen, die den Familiennachzug rechnen, bin ich noch auf der total konservativen Seite. Ich rechne für jeden Flüchtling einen Faktor 0,5. Gestern haben uns Experten allerdings auch gesagt, man könnte auch den Faktor 2, 3 und 4 rechnen.

Ich rechne nur 0,5, das heisst übersetzt, nur jeder zweite Flüchtling bringt einen Familienangehörigen nach. Dann sind sie bei drei Millionen. Sie können gerne mit mir tauschen, mit uns beiden, was dies für Sicherheit, für die Integration, für die Finanzierbarkeit, für die Funktionsfähigkeit und unsere Verwaltung, einschliesslich unsere Justiz in Deutschland und Bayern bedeutet. Das ist ein anderes Land! Und die Bevölkerung will nicht, dass Deutschland oder Bayern ein anderes Land wird. Das ist jetzt wirklich zurückhaltend formuliert, weil es auch unserer Verantwortung entspricht.»

Vordenker der EU sah Völkervermischung als vorherbestimmt

Offen und politisch wurde die Abschaffung der europäischen Völkervielfalt zuerst in den frü­hen 20er-Jahren angedacht. Von Graf Nikolaus Coudenhove-Ka­lergi, dem Gründer der Paneu­ropaBewegung, die als frühes­te Keimzelle der Europäischen Union gilt. Kalergi verfasste die Multikulti-Schriften «Adel» 1922 und «Praktischer Idealismus» 1925. Im letzteren Buch lesen wir: «Der Mensch der fernen Zukunft wird Mischling sein. Die heutigen Rassen und Kasten werden der zunehmenden Überwindung von Raum, Zeit und Vorurteilen zum Opfer fallen. Die eurasisch-negroide Zukunftsrasse, äusserlich der altägyptischen ähnlich, wird die Vielfalt der Völker durch die Vielfalt der Persönlichkeiten ersetzen.»

Interessanterweise wird die angebliche «Alternativlosig­keit» der Völkervermischung von Kalergis Nachfahren bis heute publizistisch herbeigeredet. Nach wie vor prophe­tisch denn immer noch Monate vor dem Anlanden der afrikanisch-nahöstlichen Millionen an den Gestaden Eu­ropas schrieb seine Nichte Barbara Coudenhove-Kalergi in ihrer Kolumne für den österreichischen Standard, dass «jetzt für Europa eine Epoche der Völkerwanderung und Masseneinwanderung einbricht, die die Bevölkerungs­struktur Europas noch gehörig durcheinanderbringen wird. Es ist unumkehrbar. Europa bekommt ein neues Ge­sicht, ob es den Alteingesessenen passt oder nicht. Wir leben in einer Ära der Völkerwanderung. Sie hat eben erst begonnen und sie wird mit Sicherheit noch lange nicht zu Ende sein.» (1)

Quelle: derstandard.at, Europa bekommt ein neues Gesicht, ob es den Alteingesessenen passt oder nicht, 07.01.2015

Angela Merkel erhält Kalergi-Preis

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde 2010 mit dem «Europapreis» der «CoudenhoveKalergi Stiftung» ausgezeichnet. Merkel betonte bei der Entgegennahme des Preises, die Auszeichnung sei ihr Ansporn, mit ihrer Arbeit für Europa engagiert fortzufahren. Ist Multi-Kulti bei der Kanzlerin deshalb so angesagt, weil sie Kalergis Konzept der grösstmöglichen Vermischung aller Völker und Kulturen vorantreiben will?

Bundesverfassungsgericht 1987: «Der Staat hat die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.»

Noch 1987 hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes als Verfassungsauftrag hervorgehoben und wortwörtlich verfügt: «Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grundentscheidung. Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.» (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988) Erfüllt die Politik der letzten Jahrzehnte, Deutschland zu einer vollständig multikulturellen Gesellschaft umzubauen, dann nicht den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit?
Expresszeitung.com - Jetzt abonnieren!