Freitag, 3. April 2026

Deutschlands Streetworker- und Antifa-Justiz: Einen Polizisten mit sechs Schüssen hinzurichten soll kein Mord sein

von Daniel Matissek

Furchtbare Juristen 2026: Vorsitzende Richterin Klingelhöfer, die das Skandalurteil verantwortet 



Von deutschen Gerichten ist man im Umgang mit migrantischen Tätern seit Jahren wahrlich viel gewohnt. Der gestrige Tag markiert jedoch einen Dammbruch und macht die linke Kuschel- und Gesinnungsrechtsprechung als das deutlich, was sie seit langem ist: Eine neue Form der Unrechtsjustiz. Was sich das Landgericht Saarbrücken unter der Vorsitzenden Richterin Jennifer Klingelhöfer gestern geleistet hat, kann ohne Übertreibung einer der größten Justizskandale der deutschen Rechtsgeschichte genannt werden. Der Freispruch vom Tatvorwurf des Mordes für den 19-jährigen Deutsch-Türke Ahmet G., der im vergangenen August eine Tankstelle in Völklingen überfallen und dabei einen Polizisten mit sechs Schüssen aus seiner eigenen Dienstwaffe regelrecht exekutiert hatte, sowie die nur noch mit bösartiger Gutmenschennaivität zu erklärende Bereitschaft der Richterin, der durchschaubaren Verteidigungsstrategie des Angeklagten einer psychisch bedingten verminderten Schuldunfähigkeit blind zu folgen, zeigen, welche furchtbaren Juristen abermals in Deutschland in Robe und Talar “Recht“ sprechen – und wieder einmal stets im Sinne der Täter. Autorenkollege und Rechtsanwalt Dirk Schmitz zitiert treffend aus Karl Marx‘ Schrift “ Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte”: “Hegel bemerkte irgendwo, daß alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce”. In der Tat stellt die heutige Rechtsprechung in Deutschland gewissermaßen das Echo im Sinn eines Gegenextrems zur Freisler-Justiz des Dritten Reichs dar. Mit Rechtsstaatlichkeit hat beides ungefähr gleich wenig zu tun.

Denn nach keinem wertefundierten Grundverständnis – und erst recht nicht nach dem Gerechtigkeitsempfinden jenes Volkes, in dessen Namen hier angeblich geurteilt wird – stellt die minutiös dokumentierte Wahnsinnstat von Ahmet G. etwas anderes dar als kaltblütiger Mord. Doch die weltanschaulichen Grundschwingungen des Menschen- und Gesellschaftsbildes dieses Linksstaates durchdringen lange schon die Flure der Gerichte, vor allem, seit dort Frauen – überwiegend weltfremde junge Jura-Karrieristinnen, die gezielt das Richteramt wegen der attraktiver Work-Life-Balance anpeilen – die Spruchkörper dominieren. Ihre Rechtsprechung zeichnet sich tendenziell durch emotionale Irrationalität und vor allem große Milde gegenüber Tätern, die irgendwelchen angeblichen Minderheiten und Opfergruppen angehören aus.

Gutachterliche Täterapologetik: Schizophren, angstgestört, subjektiv bedroht

G. war bei seiner Flucht von drei Polizisten gestellt worden, entriss daraufhin einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und tötete mit dieser den 34-jährigen Polizeikommissar Simon Bohr – mit sechs Schüssen; es war eine Hinrichtung. Die Staatsanwaltschaft hatte daher Mord aus Mordlust plädiert und 13 Jahre Jugendhaft gefordert. Verurteilt wurde G. jedoch nur wegen besonders schweren Raubes – und auch das nicht zu einer Gefängnisstrafe, sondern zu einem Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie! Der ungeheuerliche Freispruch vom Mordvorwurf wurde von Richterin Klingelhöfer damit begründet, G. sei während des Polizeieinsatzes infolge einer von einem Gerichtsgutachter diagnostizierten schizophrenen Erkrankung „von massiver Angst getragen worden“. Diese Angst habe “sein Denken übernommen”, verkündete die Richterin – also habe er die Schüsse abgegeben, „weil er an einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“. Vor Gericht hatte G. von Mobbing, Selbstzweifeln, Angst vor Sirenen und Menschenmengen und Perspektivlosigkeit berichtet. Er habe „oft schlechte Laune“ gehabt, die wollte er bei einem Türkei-Urlaub aufbessern. Dort habe ihm ein Arzt einen Medikamenten-Cocktail verabreicht, den er vor der Tat eingenommen habe. Tenor hier also: Türkische Quacksalber waren schuld! In Deutschland war G. seit 2023 bei einem Neurologen in Behandlung. Dieser ging von einer “Angststörung” aus. Dass 15 Prozent der deutschen Bevölkerung von einer solchen Betroffen sind, von denen deshalb allerdings keiner zum Raubmörder wird, wurde von der saarländischen Streetworker-Justiz natürlich ausgeblendet. Hier wurde wieder mal alles, was entlastend wirken könnte, im Interesse des Täters herangezogen.

Hintergrundfolie dieses Falles ist natürlich ein weiteres Mal die katastrophal verfehlte Migrationspolitik: G.’s Familie kam vor rund 30 Jahren nach Deutschland. Der spielsüchtige Vater des Täters spricht nach wie vor kaum Deutsch. Vermutet wird, G. mit dem Überfall Geld für die Familie beschaffen wollte. So oder so war handelte es sich bei Tat jedenfalls völlig unzweifelhaft um ein planmäßiges Vorgehen, nicht die wirre Tat eines Menschen, der angeblich so geistesgestört ist, dass er nicht mehr weiß, was er tut, nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann und die ihn verfolgenden Polizisten für irgendwelche bösen Geister hielt, die ihm grundlos auf den Fersen waren. G. war nicht zufällig und auch nicht verwirrt in die Tankstelle gestolpert und war mit 600 Euro, die er eigentlich gar nicht nehmen wollte, wieder herausgelaufen. Sondern alles deutet darauf hin, dass er den Überfall absichtlich und planvoll beging, sich des Umstands bewusst war, dass er ein Verbrechen beging – und schließlich den Polizisten kaltblütig ermordete, um sich der Verhaftung zu entziehen. Außerdem schoss er auch noch auf andere Polizisten, bevor er von diesen selbst schließlich mit Schüssen überwältigt werden konnte.

Schutz vor importierten Störfällen mit dem Leben bezahlt

Die Witwe des Beamten, der mit seinem Leben für die ihm gegen ein kümmerliches Monatssalär obliegende Aufgabe zahlte, dem mittlerweile allgegenwärtigen Wahnsinn Einhalt zu gebieten und die Bevölkerung vor importierten Störfällen zu schützen, die ihnen eine verbrecherische Politik weiterhin und zunehmend aufbürdet, musste im Gerichtssaal mit ansehen, wie der Mörder ihres Mannes mit diesem Witzurteil davonkam. Sie musste der Opferverhöhnung dieser Richterin lauschen, die sich in ihrem perversen Denken und Handeln sichtbar auch noch als Inbegriff einer vermeintlich “modernen” Justiz fühlte und ihr Schandurteil mit hanebüchener und geradezu bizarrer Rabulistik zynisch rechtfertigte. Nicht nur Markus Sehn, der saarländische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), äußerte sich „fassungslos“ und erklärte, er müsse emotional “an sich halten”. Das Urteil sei „ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen“. Vor allem sei die Signalwirkung fatal. In der Tat: Zunehmend stellt sich natürlich die Frage, wer in Deutschland noch bereit ist, Polizist zu werden – bei einem solchen Berufsrisiko und fortgesetzten Dolchstößen einer ideologischen Antifa-Justiz gegen Anstand und gesunden Menschenverstand. Auch Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der DPolG, sagte: „Mir stockt der Atem bei einem solchen Urteilsspruch und ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen unseres Kollegen. Sie werden sich vom Rechtsstaat allein gelassen vorkommen und ich kann das gut nachvollziehen. Beim Überfall bei wachem Verstand und wenn er sich anschließend gnadenlos den Weg freischießt und einen Menschen tötet, setzt plötzlich die psychische Krankheit ein, das wiederum ist nicht nachvollziehbar.”

Immerhin kündigte die Staatsanwaltschaft umgehend Revision an. Die letzte verbleibende Hoffnung auf zumindest einen symbolischen Rechtsfrieden in diesem Fall ruht nun in der Folgeinstanz, die dieses himmelschreiende Schandurteil hoffentlich schleunigst aufhebt. Andernfalls ist wirklich keinem Polizisten in Deutschland mehr vermittelbar, warum er noch seinen Dienst versehen sollte, wenn der Staat selbst ihn zum Abschuss freigibt.


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