Samstag, 25. April 2026

Anti-AfD-Verfassungsänderungen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz: Amoklauf der Antidemokraten

von Olli Garch

Die AfD soll selbst im Falle ihres Wahlsiegs hinter der Brandmauer verharren



Dem deutschen Parteienkartell schwimmen die Felle immer schneller davon, weil sein Scheitern und der katastrophale Schaden, den es Deutschland zufügt, immer offensichtlicher werden. Die AfD legt bei Wahlen und in Umfragen immer stärker zu; der Versuch, sie erst durch Ignorieren (oder, laut Friedrich Merz, zu “halbieren”) und dann durch immer hysterischere Hasskampagnen zu zerstören, ist völlig nach hinten losgegangen. Weder juristisch noch politisch lässt sie sich mehr aus der Welt schaffen. Deshalb geht man nun dazu über, sich für den Fall zu wappnen, dass sie nicht nur stärkste Partei wird, sondern sogar eine Landesregierung stellt – und baut die parlamentarische Ordnung und den Staat in autoritärer Manier um, um im Falle der künftigen “Machtergreifung” (wie ein vom Wählerwillen demokratischer bestimmter Regierungswechsel in diesem Fall natürlich genannt wird), um einer künftigen AfD-Regierung möglichst viele Steine in den Weg zu legen.

Diese präventive Sabotage zeigt sich insbesondere In Sachsen-Anhalt, wo dieses Szenario angesichts von AfD-Umfragewerten von 40 Prozent nach der Landtagswahl im September realistisch ist: Hier hat der Landtag nun mit altparteilich derzeit noch gegebener Zweidrittelmehrheit die sogenannte „Parlamentsreform 2026“ beschlossen; 72 Abgeordnete stimmten mit Ja, 22 mit Nein. Die Zustimmung kam von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken. Nur die AfD stimmte dagegen – was keine Überraschung ist, denn dieser als Reform verkleidete Staatsstreich verfolgt ausschließlich und einzig das Ziel, der AfD eine künftige eventuelle Regierungsarbeit so schwer wie nur möglich zu machen. So wurde, um einen Landtagspräsidenten der AfD zu verhindern, die Regelung eingeführt, dass im zweiten Wahlgang alle Fraktionen Kandidaten vorschlagen können, wenn im ersten keine Mehrheit für einen Kandidaten der größten Fraktion zustande kommt (und diese wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die AfD sein).

Machtsicherung der gelenkten Demokratie – unabhängig vom Wahlergebnis

Mehr noch: Bei der Besetzung des Landesverfassungsgerichts wird die bisherige Sperrminorität von einem Drittel der Abgeordneten abgeschwächt. Wenn innerhalb von sechs Monaten keine Wahl zustande kommt, unterbreitet das Gericht dem Landtag einen Vorschlag, über den dann mit Mehrheit entschieden wird. Auch damit soll verhindert werden, dass die AfD einen ihrer Kandidaten entsendet. Staatsverträge – eigentlich eine klassische Domäne der Exekutive – bedürfen künftig der Zustimmung des Landtages; damit würde es dem AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund unmöglich gemacht, sein Wahlversprechen einzulösen, aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen und damit dem Propagandamoloch von ARD und ZDF einen schweren Schlag zu versetzen, falls er Ministerpräsident würde. Selbst dieser Bruch der Gewaltenteilung wird von den “Superdemokraten” in Kauf genommen, um die gelenkte Demokratie mit ihren Propagandamechanismen unabhängig vom Wahlergebnis fortzuführen.

Garniert wurde dieses lupenreine Anti-AfD-Gesetz mit der verlogenen Behauptung, Ziel sei es, „die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates Sachsen-Anhalt auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten“. Solche Rechtfertigungen erinnern an die zynischen juristischen Legitimierungen der NS-Diktatur, mit denen sogar demokratiezerstörende Normen wie Ermächtigungsgesetz oder Führerprinzip als notwendige “Schutzmaßnahmen” verkauft wurden. Doch wie zu allen Zeiten geht es allein um die Absicherung einer bestehenden ideologischen Ordnung und um den Machterhalt eines etablierten Kartells, das durch demokratische Wahlen und den Wählerwillen nicht gefährdet werden darf. Siegmund stellte dies gegenüber „Welt-TV“ auch klar: „Ich glaube, was hier gerade passiert, versteht der Wähler sehr wohl, nämlich dass es in diesem Land nur noch zwei Parteien gibt, nämlich alle anderen zusammen gegen Deutschland und die Alternative für Deutschland“, sagte er. Es gehe nicht mehr um inhaltliche politische Fragen, sondern darum, „wie können wir eine potenziell starke AfD irgendwie verhindern, ihr das Leben schwer machen“.

Plump und leicht durchschaubar

Allerdings würden immer mehr Wähler in Sachsen-Anhalt durchschauen, „was hier gerade passiert – und sie möchten genau so etwas nicht“, so Siegmund Im Landtag hatte der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Kirchner erklärt, die Reform erfolge aus „Angst vor dem Wahlergebnis“, und von einer „Trickbetrüger-Parlamentsreform“ gesprochen. Er warf den anderen Fraktionen vor, eine „totalitäre Demokratur“ zu errichten. Die feierten sich derweil höhnisch für ihren nächsten Staatsstreich von oben: Der SPD-Abgeordnete Falko Grube faselte: „Die Demokratie ist wie ein schöner Garten, man muss sie hegen und pflegen“; die Reaktion der AfD zeige, dass man “alles richtig gemacht” habe. Und dr CDU-Abgeordnete Andreas Schumann hatte den Nerv, zu behaupten, gemeinsam sende man das Signal, „dass wir unsere Demokratie nicht Machtmissbrauch und Willkür überlassen“ – obwohl das genaue Gegenteil der Fall ist – denn mehr Wählerverachtung und -diffamierung war nie in dieser Bundesrepublik.

Tatsächlich ist diese „Reform“ ein Musterbeispiel für Machtmissbrauch und Willkür. Die Vertreter von Parteien, die die große Mehrheit der Wähler in Sachsen-Anhalt nur noch in die Wüste schicken will, erklären sich zu Hütern der Demokratie, die sie in Wahrheit bekämpfen. Es ist ein einziger Skandal, wie hier putschartig der Wählerwille schon im Vorhinein ausgehebelt wird. Die Pläne sind allerdings derart plump und leicht durchschaubar, dass sich in der Tat niemand davon täuschen lassen und die AfD dadurch eher noch mehr Auftrieb erhalten wird.

Zugriff aufs Verfassungsgericht

Doch Sachsen-Anhalt ist nicht das einzige Bundesland, in dem das zerbröselnde Altparteienlager seine schwindende Macht und noch existente Mehrheiten dazu missbraucht, für die Zukunft antidemokratische Fakten zu schaffen: Auch in Mecklenburg-Vorpommern stellen sie die Weichen, um der AfD den vom Wähler gewollten Politikwechsel prophylaktisch zu verunmöglichen. Im Schweriner Landtag wollen SPD, Grüne und Linke nun verhindern, dass die Opposition Einfluss auf das Verfassungsgericht behält. Die AfD spricht von einer „Farce“. In diesem Fall sind die Manipulationsversuche jedoch so frech, dass sich – noch zumindest – sogar die CDU skeptisch dazu äußert. Wie die “Junge Freiheit” (JF) berichtet, strebt der vereinigte Linksblock nämlich eine Änderung der Wahlregeln für das Landesverfassungsgericht an – vorgeblich, um eine „Blockadegefahr“ wegen der mangelnden Zweidrittelmehrheit verhindern und das Gremium „der tagespolitischen Auseinandersetzung dauerhaft entziehen“, wie es im entsprechenden Gesetzesentwurf wörtlich heißt.

Der perfide Plan sieht vor, dass das Landesverfassungsgericht bei einer „Blockade“ die Nachfolge seiner ausscheidenden Mitglieder selbst regeln soll, sofern die Nachfolge nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit erfolgt ist. Über die Vorschläge würde dann der Landtag mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten entscheiden. Scheitert auch diese Wahl, dürften die bisherigen Richter im Amt bleiben. Außerdem, so die JF, versuchten SPD, Grüne und Linkspartei weitere Vorschriften wie etwa die zwölfjährige Amtszeit oder die Altersgrenze von 68 Jahren, in der Verfassung zu verankern; bislang konnten diese mit einer einfachen Mehrheit geändert werden. All dies dient dazu, den Handlungsspielraum einer künftigen AfD-Regierung einzuhegen.

Rheinland-Pfalz schießt den Vogel ab

Den Gipfel der Demokratie- und Wählerverachtung jedoch markiert wieder einmal Rheinland-Pfalz, das Land, das mit dem Ausschluss von AfD-Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen und der Durchleuchtung des Beamtenapparats zwecks politischer Säuberungen bislang am schamlosesten vorgeprescht war. Hier wird ein noch verlogeneres Spiel gespielt – denn es ist von den gemeinsamen Wahlverliererparteien ernsthaft geplant, noch mit den Stimmen des am 22. März abgewählten Landtags schnell die Landesverfassung zu ändern, damit die AfD keine Untersuchungsausschüsse erzwingen kann. Bislang reichten für deren Einsetzung nämlich 20 Prozent der Abgeordnetenstimmen, was die AfD mit ihren 24 Abgeordneten im neuen Landtag erfüllt. Nun soll dieses Quorum auf 25 Prozent angehoben werden. Damit soll der AfD eines der wichtigsten Rechte einer Oppositionspartei verweigert und insbesondere die von ihr versprochen Einberufung eines Corona-Untersuchungsausschusses verunmöglicht werden. Da dies ein zentrales Wahlversprechen der AfD war, bedeutet die Entscheidung ein Schlag ins Gesicht der Wähler.

Doch unbeirrt wollen CDU, SPD und Grüne gleich drei Sondersitzungen einberufen, um das Quorum so zu ändern, dass die AfD bei der Einsetzung von U-Ausschüssen auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen ist – die sie natürlich nicht erhalten wird. Im abgewählten Landtag hat sie nur sechs Abgeordnete, außerdem gehören ihm auch noch die Freien Wähler und die FDP an, die bei der Landtagwahl an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten. Ein Parlament, das nicht mehr dem gerade erst in freien Wahlen dokumentierten Volkswillen entspricht, soll nun also noch die Landesverfassung ändern, um eine Partei, die ein Fünftel der Wählerschaft repräsentiert, zu sabotieren. So läuft das in „unserer Demokratie™“, die ihre wahre Fratze derzeit aufs Abstoßendste offenbart. Was hier jedoch zuversichtlich stimmt: Die Bürger haben diese Machenschaften längst durchschaut, weshalb diese Manöver allesamt auf ihre Urheber selbst zurückfallen werden. Der AfD werden diese schäbigen und infamen, hochgradig machtmissbräuchlichen Eskapaden selbst jene Wähler in die Arme treiben, die bislang noch mit ihr fremdeln. Nur zu, bloß immer weiter so!


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