Sonntag, 14. Juni 2020

Bei Rassismus-Vorwürfen gegen Polizei und Bundeswehr geht es nur um Schwächung der Staatsgewalt...

von Thomas Heck...

Eva Högl, seit ein paar Wochen Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, die mit dem Hagelschaden im Gesicht, hat jetzt in einer ersten Amtshandlung Rassismus und Rechtsextremismus in der Bundeswehr kritisiert. Was für ein genialer Schachzug, die Soldaten mal schnell unter Generalverdacht zu stellen und das Amt des Wehrbeauftragten zu konterkarieren. Doch machen wir uns nichts vor. Man muss einfach mal klar sehen, worum es bei den Rassismus-Vorwürfen gegen Polizei und Militär in Wahrheit geht: Einschüchterung und Schwächung der Staatsgewalt, um sie am Ende dann politisch nach Belieben steuern bzw. übernehmen zu können. Allzu durchschaubar, netter Versuch, Lady.


Und die Taktik geht zunehmend auf. Denn wo SPD, Linke und Grüne an der Macht sind, haben Sicherheitsbehörden nicht viel zu melden. Am vergangenen Donnerstag vor einer Woche verabschiedete das Abgeordnetenhaus mit rot-rot-grüner Mehrheit das umstrittene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Es soll vor Beleidigungen und Benachteiligungen durch Behörden schützen. Noch am selben Tag hatte die Stadt ihren ersten Fall! Beschuldigter: ein Polizist.

Die Gewerkschaften nennen es nur Anti-Polizeigesetz. Denn im Verdachtsfall müssen die Beamten nachweisen, dass sie NICHT diskriminiert haben. Was vor einer Woche vor einem Spätkauf an der Neuköllner Wildenbruchstraße passierte, sehen die Gegner des Gesetzes jetzt als Bestätigung ihrer Befürchtungen.

Der Streit entbrennt zwischen einem Kiez-Polizisten und Mitgliedern der Familie R. Sie soll dem Beamten mit dem gerade verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetz gedroht haben. Der Polizist schreibt vorsorglich ein vierseitiges Gedächtnisprotokoll. Er hat sich nichts vorzuwerfen.

► Gegen 11.45 Uhr hat er vor dem Späti Bierbänke und Tisch entdeckt. Nicht zulässig! Denn die Inhaber haben keine Sondernutzungserlaubnis. Die Nachbarn des Spätis, Rabih (39) und Hicham R. (41), geben laut Gedächtnisprotokoll (liegt B.Z. vor) an, dass die Tochter einfach „Lust auf ein Picknick“ gehabt habe. Fußgänger bräuchten ja auch keine zusätzliche Erlaubnis. Als das nicht zieht, gehört die Garnitur plötzlich zum Restaurant nebenan. Es kommt zur Diskussion.

► Der Polizist erinnert sich im Protokoll: „Zwischenzeitlich gab Herr Hicham R. gegenüber dem Rabih R. lautstark an, dass ich zu ihm ‚Scheiß Ausländer‘ gesagt hätte. Ich verbot mir diese Aussage und gab weiterhin an, dass ich dieses zur Anzeige bringen werde, da unbeteiligte Passanten vor dem Restaurant saßen, welche die Äußerung mitbekommen haben könnten.“ Rabih R. filmt alles mit seinem Handy.

► Dann erscheint plötzlich Familienmitglied Nasser R. (43) vor dem Spätkauf. Der Polizist: „Er filmte ebenfalls die polizeiliche Maßnahme und mischte sich immer wieder lautstark ein. Herr Nasser R. gab immer wieder zu verstehen, dass er sich durch mein Einschreiten diskriminiert fühlte und dass das LADG ja heute, nach Auskunft seines Rechtsanwaltes, verabschiedet worden sei und ich nun der Erste wäre, der dies zu spüren bekomme.“ Nachdem zwei weitere Streifenwagen vorfahren, beruhigt sich die Situation.

► Doch die Notizen des Polizisten werden länger: „Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen stellte sich der Rabih R. in den Hausflur und telefonierte lautstark mit einem vermeintlichen Rechtsanwaltsbüro. Ich konnte verstehen, dass Herr Rabih R. fragte, was man gegen die durch mich getroffenen polizeilichen Maßnahmen unternehmen könne. Er gab weiterhin an, dass ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht ausreiche. Er führte aus, dass er gerne auch 2000 bis 3000 Euro bezahlen würde, damit ich nicht mehr so auftrete.“ Der Polizist schreibt später eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Hicham R. und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen der verbotenen Biergarnitur.

„Vor genau solchen Auswirkungen durch das LADG haben wir immer wieder gewarnt“, sagt Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Jendro weiter: „Man muss sich dessen bewusst sein, dass durch dieses Gesetz jegliche Polizeimaßnahmen verkompliziert werden. Rot-Rot-Grün möchte, dass sich unsere Kollegen in schriftlicher Ausführlichkeit dafür rechtfertigen müssen, wenn sie für Recht und Ordnung auf der Straße sorgen.“

Der betroffene Polizist müsse jetzt vier Seiten schreiben, damit ihm daraus kein Strick gedreht wird. Jendro: „Damit wird Kriminalitätsbekämpfung in dieser Stadt gelähmt und Straftätern das nötige Werkzeug an die Hand gegeben.“

Das sagt der Justiz-Senat zu dem Fall

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) geht auf die Initiative von Justizsenator Dirk Behrendt (48, Grüne) zurück. Sein Sprecher sagt zum jetzigen Vorfall: „Bereits heute – ohne dass das LADG in Kraft ist – muss die Polizei im Zweifel ihr Handeln gegenüber Bürgerinnen und Bürgern begründen können.“

Er verstehe nicht, weshalb die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hier einen „Bürokratiefall“ konstruieren wolle. Die Hintergründe des Vorfalls kenne er nicht. Aber: „Eine rechtswidrig aufgestellte Biertisch-Garnitur bleibt auch mit dem LADG rechtswidrig.“

Ein Fall fürs LADG wäre dagegen: wenn die Spätis der Inhaber Schmidt und Meyer in derselben Straße eine Biertisch-Garnitur genehmigt bekommen, aber der türkische Besitzer nicht.

Der Sprecher: „Das wäre dann aber keine polizeiliche Diskriminierung, sondern eine Diskriminierung durch das Bezirksamt. Unser Rat an die GdP: bitte einmal ruhig durchatmen.“



1 Kommentar:

  1. Tag,

    Äußerst eindrucksvoll zusammengefasst! Können wir dazu weiteres kennen lernen?

    Gruß,
    Wajos

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