Donnerstag, 31. Dezember 2020

Himalaya-Salz läuft ab - Das war knapp

von Thomas Heck...

Ab und zu mag ich Salz auf meinem Frühstücksei. Heute war es wieder soweit. Und für das direkte Streuen auf das Ei nehme ich gerne Himalaya-Salz, rosa, grobkörniger, 250 Mio. Jahre alt, läuft ab in 04/2024. Daher besser jetzt noch verbrauchen, bevor es schlecht wird. Aber es ist schon erstaunlich. Da liegt das Zeug 250 Mio. Jahre im Boden, landet letztlich auf meinem Tisch kurz bevor es abläuft. Puh, das war knapp...




Alle Jahre wieder...

 



















Mittwoch, 30. Dezember 2020

Sensation: Mann stirbt an natürlichem Tod...

von Thomas Heck...

Die Impfung wirkt. Zwar langsam, weil den Deutschen gehen ja die Impfdosen aus, die lieber ans europäische und außereuropäische Ausland verschenkt wurden. Doch das nur am Rande. Spannend ist nur, dass bis vor kurzem nahezu jeder an oder mit Corona verstorben ist und in die Corona-Sterbestatistik fiel. Auch der 99Jährige mit Schlaganfall. 

Das alles ändert sich mit der Impfung. Denn nun ist er wieder möglich: Der natürliche Tod. Wer nach einer Corona-Impfung verstirbt, verstirbt natürlich nicht an der Impfung, höchstens an der Langeweile im Lockdown. Doch der Trends geht wieder zum natürlichen Tod. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Bankkaufmann Ihres Vertrauens.





Das Tor ist immer noch geöffnet. Keine Ende des Flüchtlingsansturms...

Flüchtlinge in Deutschland: „Dann können wir jede Arbeit machen“

Die Lager auf den griechischen Inseln sind Sinnbild für das europäische Versagen in der Migrationspolitik. Deutschland hat zugesagt, einige Tausend Flüchtlinge im Rahmen von Sonderaufnahmen zu holen. Hier erzählen einige von ihnen, was sie in ihrem neuen Leben vorhaben.


Alle paar Wochen landet inzwischen in Hannover ein Sonderflug aus Griechenland. An Bord: Kinder, Frauen und Männer aus Krisengebieten, etwa Syrien oder Afghanistan. Wenn sie in Hannover aussteigen, haben sie meist schon eine Odyssee hinter sich.

Viele von ihnen waren monatelang auf der Flucht, bevor sie irgendwann auf den griechischen Inseln landeten. Dort waren sie untergebracht in behelfsmäßigen, zum Teil elenden Lagern. Babys würden in nassen Zelten „von Ratten gebissen“, sagte vor Kurzem Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) über den aktuellen Zustand vor Ort. Um zumindest einen Teil der Migranten besser zu versorgen, hat sich die Bundesregierung in diesem Jahr zu mehreren Sonderaufnahmen entschlossen.

Rund 2750 Personen aus Griechenland sollen nach Deutschland kommen können, darunter 203 unbegleitete Minderjährige sowie 243 behandlungsbedürftige Kinder oder Jugendliche mit ihren Kernfamilien. Außerdem 1553 anerkannte Flüchtlinge im Familienverbund. 1519 Personen seien inzwischen angekommen, teilt das Bundesinnenministerium mit. WELT AM SONNTAG wollte wissen, wie es ihnen geht.

„Viele Flüchtlinge haben noch Hoffnung“

Am Ende des Gesprächs schickt Sameha Al Zurqa ihre Jüngste vor. Sie solle sich vorstellen, erklärt ihr die Mutter. „Lial“, sagt das fünfjährige Mädchen. Dann flitzt es aus dem Raum. Vor dem Gebäude gibt es einen kleinen Spielplatz für die Flüchtlingskinder, die in Friedland untergebracht sind: eine Schaukel, eine Rutschbahn, ein Klettergerüst. Die Jungen und Mädchen rufen fröhlich durcheinander, manche können sogar schon ein paar Brocken Deutsch.


Nichts erinnert im Moment an das Elend in Griechenland, von dem so oft berichtet wird. Die Familie, so stellt sie es selbst dar, hat vergleichsweise Glück gehabt. „Gut“ sei das Lager auf der griechischen Insel Kos gewesen, sagt Sameha Al Zurqa, 43. Nach ihrer Flucht aus dem kriegsgebeutelten Jemen seien sie 2019 in Griechenland zunächst in einem Zelt unterbracht worden. Dann seien sie in einen Wohnwagen umgezogen: Toiletten und Waschbecken inklusive. In einer Kantine habe es Essen gegeben. 

„Das war eigentlich in Ordnung“, sagt Samehas Partner Basheer Abdullah. Wie die Familie E. bekam auch die Familie Abdullah bereits in Griechenland Asyl. Nach anderthalb Jahren Wartezeit im Sommer 2020. Sie seien zunächst in das Flüchtlingslager auf Kos zurückgekehrt. Irgendwann hätten sie in den Nachrichten gehört, dass einige der Migranten nach Deutschland gehen könnten, sagt Basheer – ohne zu wissen, dass sie selbst dazugehören könnten.

Es sei wohl „Zufall“ gewesen, dass sie ausgewählt worden seien, sagt Sameha und ist darüber offensichtlich froh. Man habe viel Positives über Deutschland gehört: dass man hier freundlich mit Flüchtlingen umgehe, dass es gute Gesetze und vor allem ein gutes Bildungssystem gebe. 

Sie dreht sich zu ihren Kindern um und fragt ab, was jedes von ihnen beruflich werden wolle. Erzieherin wolle sie werden, sagt die Älteste. Ihr Partner und sie wollten sich irgendeine handwerkliche Arbeit suchen, sagt Sameha. Vielleicht auch in der Gastronomie. Man wolle schauen, wo Bedarf bestehe. „Und dann können wir jede Arbeit machen.“ 

Am Ende formuliert das Paar noch einen Wunsch. Sie wollten Griechenland für die Aufnahme danken – und trotzdem dafür plädieren, noch mehr Menschen die Weiterreise nach Deutschland zu ermöglichen. „Wir kennen viele Flüchtlinge, die noch Hoffnung haben.“

„Wir haben wie Ratten gelebt“

Yasmin E. ist misstrauisch, als sie in den kleinen Büroraum im Grenzdurchgangslager Friedland tritt. Fotos wolle sie keine machen lassen, teilt sie über den Dolmetscher mit. Die 38-Jährige trägt einen Schleier und eine Gesichtsmaske, die nur die Augen freilassen. Auch ihre zwei Töchter, 17 und 19, sind verschleiert. Nur die beiden Söhne, beide noch Kinder, zeigen ihre Gesichter. Sie schauen skeptisch. 

E. und ihre Kinder kamen Anfang Dezember nach Deutschland. Wie die meisten Personen, die im Rahmen des Aufnahmeprogramms ausgeflogen worden sind, wurde die Familie zunächst nach Friedland gebracht. Das Lager stammt noch aus den 1940er-Jahren. Zwei Wochen lang erhalten Migranten einen Crashkurs, bevor sie weiterverteilt werden. Für Familie E. wird es nach Trier gehen, eine Stadt, von der Yasmin E. noch nie gehört hat.

Alles sei besser als die Situation in Syrien oder Griechenland. E. erzählt, dass sie in Jarmuk gelebt habe, einem Flüchtlingslager für Palästinenser in der Nähe von Damaskus. 2014 hätten Extremisten des Islamischen Staats das Gebiet belagert. Nach dem Tod ihre Mannes sei sie in die Türkei geflohen. 2019 habe sie dann mit einem Schlauchboot auf die griechische Insel Samos übergesetzt. Warum? „Als Alleinerziehende mit vier Kindern in der Türkei zu leben, war schwer“, sagt sie. 

Außerdem seien sie nicht willkommen gewesen. Aber auch in Griechenland nicht – obwohl sie dort später Asyl erhielten. „Wir mussten uns selbst ein Zelt bauen und sieben Monate darin leben.“ Die Toiletten im Camp hätten sie nachts als Frauen nicht aufsuchen wollen und deswegen in Eimer „gepinkelt“, erzählt E. „Wir haben wie Ratten gelebt.“ 

Dann kam ein Anruf. „Uns wurde gesagt, dass wir am nächsten Tag nach Athen kommen sollen.“ Dort habe sie in der deutschen Botschaft ihre Fluchtgeschichte erzählt. Ein paar Tage später sei ihr gesagt worden, dass sie nach Deutschland ausreisen könnten. „Hauptsache, wir können neu anfangen.“

Was eine Psychologin berichtet

Es gibt Personen, die nicht in Friedland ankommen: Weil sie nämlich so hilfsbedürftig sind, dass sie direkt betreut werden müssen. Dazu zählen die rund 200 minderjährigen Migranten, die ohne ihre Eltern nach Griechenland gekommen sind und von denen bereits ein Teil nach Deutschland ausgeflogen wurde. Sie werden in der Regel direkt am Flughafen Hannover abgeholt und in den Ländern untergebracht, meist in Jugendhilfeeinrichtungen. Ein Vormund übernimmt die rechtliche Betreuung. 

Verglichen mit den Familien, die dort bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, ist die Lage der allein reisenden Jugendlichen schwierig. Oft haben sie noch Verwandte in Krisengebieten oder Freunde in den griechischen Lagern, um deren Schicksal sie fürchten. Außerdem müssen die unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland wie jeder reguläre Asylbewerber in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen. Flüchtlingsorganisationen berichten, dass die Migranten aus Moria keine Sonderbehandlung erfahren. 

In Berlin ist mindestens ein Fall bekannt, bei welchem dem Vormund eines minderjährigen Afghanen bereits eine Abschiebeandrohung zugestellt wurde. Er habe sich nicht rechtzeitig um das Asylgesuch gekümmert, heißt es. Wie es den Kindern und Jugendlichen selbst geht, lässt sich nur schwer nachzeichnen. Vormünder, die WELT AM SONNTAG angefragt hat, wollen sich nicht öffentlich äußern.

Die Psychologin Janina Meyeringh berichtet allerdings von auffallend vielen Personen, die „psychisch stark belastet oder körperlich erkrankt“ seien. „Uns haben Jugendliche berichtet, dass sie schon in Griechenland Suizidversuche unternommen hätten“, sagt Meyeringh, die sich bei der psychosozialen Beratungsstelle Xenion auch um minderjährige Migranten aus Griechenland kümmert. „Ein Jugendlicher war akut suizidal, als er hier ankam.“ 

Ob es in Griechenland schon therapeutische Behandlungen gegeben habe, wisse sie nicht. „Je länger aber Traumata nicht behandelt werden, desto höher ist die Gefahr langfristiger Folgen.“ Ein Problem: „Viele kommen mit dem Gefühl: Jetzt habe ich es endlich geschafft“, sagt Meyeringh. Sie wüssten nicht, dass ihr Aufenthalt in Deutschland noch gar nicht gesichert sei. 

Nicht jeden hält es in Deutschland. Von den acht Kindern, die aus Moria in Berlin aufgenommen wurden, sei eines „unbekannt verzogen“, teilte die Senatsverwaltung für Inneres auf eine Anfrage der FDP-Fraktion Mitte Dezember mit. Inzwischen ist auch klar wohin. „Ermittlungen der Polizei Berlin ergaben einen Hinweis, wonach sich das vermisste Kind in Belgien aufhalten könnte“, sagte ein Sprecher des Innensenators WELT AM SONNTAG. Das Bundeskriminalamt habe bestätigt, dass dort Angehörige bekannt seien. Wie sich das Kind ohne Wissen der Betreuer absetzen konnte, beantwortete die Behörde nicht.





Grüne Abzockerei im Namen der Umwelt...

von Thomas Heck...

Das Jahr 2020 nähert sich immer mehr dem Ende und morgen ist die Gelegenheit, den Tank des eigenen Verbrenners letztmalig zu alten Konditionen zu befüllen, denn ab Freitag, den 01.01.2021 wird es knackig teurer werden. 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent beim Diesel. Politisch gewollt. Für die "Umwelt"? Nein, eher Einnahmen für Vater Staat. Und ein Ende der Abzockerei im Namen der Umwelt ist nicht abzusehen.


So schreibt der FOCUS: Auf Druck der Grünen wird die CO2-Steuer die Deutschen teuer zu stehen kommen. Vor allem die Mittelschicht wird draufzahlen, zeigen Berechnungen. Die Elektromobilität soll eigentlich gefördert werden - doch so gefährdet man eher ihre Akzeptanz. 


Die GroKo feiert sich für ihr Klimapaket. Eigentlich müsste man ja von einer GrüGroKo sprechen, denn der von SPD und CDU/CSU ausgehandelte sogenannte CO2-Preis wurde von den Grünen durch ihren Einfluss in den Bundesländern im Vermittlungsausschuss ordentlich nach oben gepeitscht. Man hat nicht den Eindruck, dass es da allzu große Konflikte zwischen den Parteien gab.

"Wir müssen" steht für "Ihr zahlt"

Die Bundesregierung strahlt übers ganze Gesicht: Wir tun was fürs Klima! Kleiner Tipp: Wenn man in Berlin von "Wir" spricht, meint man natürlich Sie. Und eigentlich schielt man dabei zielsicher an Ihnen vorbei und meint Ihr Portemonnaie. Wer ein Auto mit Benzin- oder Dieselantrieb fährt oder als Mieter oder Hausbesitzer mit normalen Brennstoffen heizt, bekommt eine Art Staffelmieterhöhung aufgedrückt: Tanken und Heizen wird ab 2021 jedes Jahr empfindlich teurer. 47 Millionen Autofahrer werden sich bedanken. Und viele sich die Frage stellen: Wofür das bitte? Länder wie China oder die USA interessiert es ja nicht wirklich, ob Deutschland nun seinen im internationalen Vergleich homöopathischen Ausstoß eines Spurengases noch stärker reduziert oder nicht. Das zeigten die bescheidenen Ergebnisse der Madrider Klimakonferenz. Die Welt scheint andere Probleme zu haben als den von der EU beschlossenen Klimanotstand. 

Je schlechter das Produkt ist, desto besser muss natürlich das Marketing sein. Deshalb wird die CO2-Steuer den Bürgern auch als "Preis" verkauft, den man als "Klima-Sünder" eben zu zahlen habe. Die angekündigten Entlastungen, etwa beim Strompreis, sind für viele Bürger eine Mogelpackung. „Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen haben kaum was davon, sie zahlen drauf", so das Fazit des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW. Sobald die Grünen im Bund mitregieren, wird der CO2-Preis erst recht in schwindelerregende Höhen steigen. Der Öko-Lobbyverein BUND schwärmt schon von Preisen um 200 Euro pro Tonne. Dann wird Tanken unbezahlbar.

Die Entlastungen sind ohnehin nur für Pendler gedacht, die lange Strecken fahren. Wer nicht pendelt, aber ab und zu Auto fährt, wird sein grünes Wunder an der Zapfsäule erleben. Und noch ein Aspekt kommt in den ganzen Plänen nicht vor: Mit den Spritkosten steigen automatisch auch die Transportkosten, was Firmen, Handwerker und Dienstleister natürlich auf ihre Preise aufschlagen werden. 

In drei Wochen pustet China soviel CO2 in die Luft wie alle EU-PKW in einem Jahr

Kein Brot? Esst doch Kuchen!

Wer sich künftig fragt, wie er seine Tank- und Heizrechnung bezahlen soll, dem rufen die Verfechter des Klimapakets zu: Dann kauft euch doch ein Elektroauto! Das erinnert ein wenig an das der französischen Königin Marie Antoinette in den Mund gelegte Zitat, wenn das Volk kein Brot habe, dann solle es eben Kuchen essen. Für den durchschnittlichen Preis, den man für einen familientauglichen Gebrauchtwagen bezahlt, bekommt man mit Elektroantrieb gerade mal einen Kleinwagen. Dazu kommt die fehlende Infrastruktur zum Laden in der heimischen Garage oder eher der gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage; genau dort entscheidet sich nämlich, ob das E-Auto überhaupt für Privatleute machbar ist oder nicht.

Grüne Umverteilung von unten nach oben

Gleichwohl finanziert man über seine Ökosteuern jetzt nicht nur die Solaranlage auf dem Dach seines Nachbarn - sondern wegen der erhöhten Elektro-Kaufprämie auch gleich noch dessen Tesla in der Garage. Das nennt man dann wohl grüne Umverteilung von unten nach oben. Damit der Fahrrad oder Elektroauto fahrende Gutverdiener in der urbanen Altbau-Wohnung seinen Traum von der Verkehrs- und Energiewende weiterträumen darf, soll der dumme Pendler vom Land mit seinem alten Diesel gefälligst beim Tanken bluten. Und am besten noch die Klappe halten, wenn ihm demnächst ein Windrad vor die Nase gesetzt wird.

Mit einer solchen Politik wird man den Erfolg der Elektromobilität nicht befördern. Man wird ihn eher gefährden. Denn in jeder Marktwirtschaft setzt sich ein neues Produkt nur dann durch, wenn es in der Summe seiner Eigenschaften besser ist als das alte. Das ist das Elektroauto für viele Autofahrer eben einfach noch nicht. Wer dann wie ein trotziges Kind mit Verboten und Strafsteuern arbeitet und gleichzeitig auch noch den Erfolg der erhofften Technologie mit immer höheren Summen meint herbeifördern zu können, der hat den Boden der Marktwirtschaft offenbar längst verlassen.




 

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien

von Thomas Heck...

In der Pressemitteilung 108/2020 vom 30.12.2020 titelte das Bundesverfassungsgericht merklich nicht ohne stolz: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Es lag eine Grundrechtsverletzung verschiedener Straftäter vor, diese können demnach nicht nach Rumänien abgeschoben werden. Mission accomplished... Hurra, wir haben wieder zwei Schmutzlappen als Neubürger...


Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die von Fachgerichten für zulässig erachtete Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung beziehungsweise der Strafvollstreckung die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verletzt.

Die Fachgerichte haben die Bedeutung und Tragweite des hier maßgeblichen Unionsgrundrechts aus Art. 4 GRCh verkannt und die damit verbundenen Aufklärungspflichten nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Sie haben nicht hinreichend genau geprüft und aufgeklärt, ob eine konkrete Gefahr besteht, dass die Beschwerdeführer nach der Überstellung in Rumänien unmenschlichen oder erniedrigenden Haftbedingungen ausgesetzt sind.

Sachverhalt:

Gegen den Beschwerdeführer zu 1., einen rumänischen Staatsangehörigen, besteht ein Europäischer Haftbefehl zur Strafvollstreckung zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren insbesondere wegen versuchten Mordes in Rumänien. Das Kammergericht ordnete die Auslieferungshaft an. Im Verfahrensverlauf teilten die rumänischen Behörden der Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit, dass der Beschwerdeführer zu 1. zunächst für eine Quarantänezeit von 21 Tagen in einer Gemeinschaftszelle mit einem persönlichen Raum von mindestens 3 m² untergebracht werde. Die darauffolgende Haftstrafe werde höchstwahrscheinlich im geschlossenen Vollzug vollstreckt, in dem er wiederum in einer Gemeinschaftszelle einen persönlichen Raum von 3 m² erhalte. Dort seien alle Räume mit WC, Waschbecken und Duschen ausgestattet. Es gebe natürliches Licht durch ein Fenster, künstliches weißes Neonlicht sowie einen Tisch, Stühle und Kleiderhaken. Kaltes Trinkwasser sei ständig zugänglich, warmes Wasser drei Mal die Woche nach einem von der Anstalt festgelegten Badeprogramm. Alle Räume würden regelmäßig desinfiziert. Nach der Vollstreckung eines Fünftels der Strafe werde der Verfolgte neu beurteilt. Bei einer Verlegung in ein offenes Vollzugsregime stehe ihm ein individueller persönlicher Raum von 2 m² zu. Die Hafträume seien mit WC, Waschbecken, Regalen und Spiegeln ausgestattet. Fünf von acht Hafteinheiten verfügten zudem über Duschen. Es gebe ausreichend Licht, eine natürliche Belüftung, und es werde regelmäßig desinfiziert. Im halboffenen Vollzug seien die Türen tagsüber offen und die Gefangenen könnten sich ohne Begleitung in der Anstalt und auf dem Hof bewegen. Nach dem Abendappell um 19.00 Uhr fänden bis zur Nachtruhe um 22.00 Uhr individuelle Freizeittätigkeiten in den Hafträumen statt.

Das Kammergericht erklärte die Auslieferung des Beschwerdeführers zu 1. für zulässig. Die Haftbedingungen des (halb)offenen Vollzugsregimes seien nicht maßgeblich, weil ungewiss sei, ob es zu einer Verlegung kommen werde. Die Überprüfung der Haftbedingungen von Vollzugsanstalten, in denen der Beschwerdeführer später inhaftiert sein könnte, falle in die alleinige Zuständigkeit der Gerichte des ersuchten Mitgliedstaats. Die Haftbedingungen in der Quarantäne und im geschlossenen Vollzug entsprächen mit einem Mindesthaftraumanteil von 3 m² pro Gefangenem den unionsrechtlichen Mindestvorschriften aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK.

Gegen den Beschwerdeführer zu 2., einen irakischen Staatsangehörigen, besteht ein Europäischer Haftbefehl eines rumänischen Gerichts zur Strafverfolgung wegen Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt. Das Oberlandesgericht Celle ordnete Auslieferungshaft an. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle erkundigte sich bei den rumänischen Behörden nach den zu erwartenden Haftbedingungen für die Untersuchungshaft und für die Strafvollstreckung nach einer möglichen Verurteilung und bat um Zusicherung von Haftbedingungen, die den Anforderungen von Art. 3 EMRK für jede Form des Strafvollzugs (geschlossen, halboffen und offen) entsprächen. Die rumänischen Behörden teilten mit, dass die Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer zu 2. in einem Arrestzentrum vollstreckt werde, in dem ihm mindestens 4,15 m² persönlicher Raum einschließlich Bett und Möbeln zur Verfügung stünden. Die Räume könnten belüftet und beheizt werden. Die Insassen hätten Zugang zu fließendem Wasser und sanitären Anlagen und könnten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Freien spazieren. In welcher Haftanstalt der Beschwerdeführer zu 2. im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung untergebracht würde, stehe noch nicht fest. In einem zweiten Schreiben bat die Generalstaatsanwaltschaft die rumänischen Behörden erneut, zuzusichern, dass der dem Beschwerdeführer nach einer Verurteilung zur Verfügung stehende persönliche Raum mindestens 3 m² betrage.

Das Oberlandesgericht erklärte die Auslieferung des Beschwerdeführers zu 2. für zulässig, ohne eine Antwort der rumänischen Behörden auf die Nachfrage der Generalstaatsanwaltschaft abzuwarten. Das Vorliegen einer echten Gefahr menschenrechtswidriger Haftbedingungen könne im konkreten Einzelfall ausgeschlossen werden. In Anbetracht des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten seien die Justizbehörden des ersuchten Mitgliedstaats nicht verpflichtet, die Haftbedingungen auch in Haftanstalten, in denen der Beschwerdeführer gegebenenfalls später inhaftiert werden könnte, zu überprüfen.

Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 19 Abs. 4 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Die zulässigen Verfassungsbeschwerden sind begründet. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführer jeweils in ihrem Grundrecht aus Art. 4 GRCh.

1. Der Rechtsstreit der Ausgangsverfahren betrifft eine unionsrechtlich vollständig determinierte Materie. Die Grundrechte des Grundgesetzes kommen deshalb nicht als unmittelbarer Prüfungsmaßstab zur Anwendung. Maßgeblich sind die Unionsgrundrechte, wie sie insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Ausdruck gefunden haben. Bei der Auslegung der Unionsgrundrechte sind sowohl die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte konkretisierten Konventionsrechte als auch die von den Verfassungs- und Höchstgerichten der Mitgliedstaaten ausgeformten mitgliedstaatlichen Grundrechte, wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen ergeben, heranzuziehen.

2. Das mit einem Überstellungsersuchen befasste Gericht muss in einem durch einen Europäischen Haftbefehl eingeleiteten Überstellungsverfahren nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union prüfen, ob für den zu Überstellenden eine konkrete Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh ausgesetzt zu werden. Dies ist durch das zuständige Fachgericht in zwei Prüfungsschritten von Amts wegen aufzuklären.

Im ersten, die allgemeine Haftsituation betreffenden Schritt ist das Gericht verpflichtet, anhand objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben zu prüfen, ob es in Bezug auf die Haftbedingungen in den Haftanstalten des Ausstellungsmitgliedstaats systemische oder allgemeine Mängel gibt.

In einem zweiten, auf die Situation des Betroffenen bezogenen Schritt muss das Gericht genau prüfen, ob es unter den konkreten Umständen ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die gesuchte Person nach ihrer Überstellung an den Ausstellungsmitgliedstaat aufgrund der Haftbedingungen, unter denen sie inhaftiert sein wird, einer echten Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh ausgesetzt sein wird. Dies erfordert eine aktuelle und eingehende Prüfung der Situation und muss auf einer Gesamtwürdigung der maßgeblichen, konkret zu erwartenden Haftbedingungen beruhen.

Bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung der Haftbedingungen ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei Gemeinschaftszellen hinsichtlich des einem Inhaftierten zur Verfügung stehenden Raums zu unterscheiden, ob dieser unter 3 m², zwischen 3 m² und 4 m² oder über 4 m² liegt.

Liegt der persönliche Raum in einer Gemeinschaftszelle unter 3 m², begründet dies eine starke Vermutung für einen Verstoß gegen Art. 4 GRCh beziehungsweise Art. 3 EMRK.

Verfügt ein Gefangener in einer Gemeinschaftszelle über einen persönlichen Raum, der zwischen 3 m² und 4 m² beträgt, kann ein Verstoß gegen Art. 4 GRCh beziehungsweise Art. 3 EMRK vorliegen, wenn zu dem Raummangel weitere defizitäre Haftbedingungen hinzutreten, wie etwa fehlender Zugang zu Frischluft und Tageslicht, schlechte Belüftung, eine zu niedrige oder zu hohe Raumtemperatur, fehlende Intimsphäre in den Toiletten oder schlechte Sanitär- und Hygienebedingungen.

Bei mehr als 4 m² persönlichem Raum in einer Gemeinschaftszelle bleiben die weiteren Aspekte der Haftbedingungen für die erforderliche Gesamtbeurteilung relevant.

3. Mit dem zweistufigen Prüfprogramm sind Aufklärungspflichten des mit einem Überstellungsersuchen befassten Gerichts verbunden. Aus Art. 4 GRCh folgt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Pflicht, im Einzelfall zu prüfen und durch zusätzliche Informationen aufzuklären, ob das Grundrecht des zu Überstellenden aus Art. 4 GRCh gewahrt ist.

Das Gericht muss den Ausstellungsmitgliedstaat um die unverzügliche Übermittlung aller notwendigen zusätzlichen Informationen in Bezug auf die Bedingungen bitten, unter denen die betreffende Person in diesem Mitgliedstaat inhaftiert werden soll. Der Ausstellungsmitgliedstaat ist verpflichtet, diese Informationen innerhalb der ihm vom ersuchten Mitgliedstaat gesetzten Fristen zu übermitteln. Kann das Vorliegen einer solchen Gefahr nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgeschlossen werden, muss das Gericht darüber entscheiden, ob das Übergabeverfahren zu beenden ist.

4. Diese vom Gerichtshof der Europäischen Union bei der Auslegung des Art. 4 GRCh angewandten Maßstäbe decken sich mit Art. 1 Abs. 1 GG sowohl hinsichtlich der Mindestanforderungen an Haftbedingungen im ersuchenden Staat als auch hinsichtlich der damit verbundenen Aufklärungspflichten des mit dem Überstellungsersuchen befassten Gerichts. Eine unter Rückgriff auf Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG begründete Begrenzung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts im Rahmen der Identitätskontrolle ist deshalb im vorliegenden Zusammenhang nicht veranlasst.

5. Nach diesen Maßstäben halten die angegriffenen Entscheidungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand, weil sie die Bedeutung und Tragweite von Art. 4 GRCh und die damit verbundenen Aufklärungspflichten nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt haben.

a) Das Kammergericht hat die im zweiten Prüfungsschritt erforderliche Gesamtabwägung der maßgeblichen Haftbedingungen nur unzureichend durchgeführt.

Das bloße Abstellen auf die mitgeteilte Mindesthaftraumgröße von 3 m² pro Person ist für die erforderliche Gesamtwürdigung der Haftbedingungen nicht ausreichend, weil der dem Inhaftierten zur Verfügung stehende persönliche Raum zwar ein bedeutender, aber nicht der alleinige Faktor für deren Bewertung ist. Auch bei einem persönlichen Raum in einer Gemeinschaftszelle von 3 m² beziehungsweise zwischen 3 m² und 4 m² können erniedrigende und unmenschliche Haftbedingungen im Sinne von Art. 4 GRCh vorliegen, wenn zum Raummangel noch weitere defizitäre Haftbedingungen hinzutreten. Das Kammergericht war aufgrund seiner Aufklärungspflichten deshalb verpflichtet, zusätzliche Informationen über die weiteren Haftbedingungen bei den rumänischen Behörden anzufordern. Das Gericht hat seine Prüfung ferner zu Unrecht auf die ersten beiden Vollzugsregime (Quarantäne und geschlossener Vollzug) beschränkt. Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung der Haftbedingungen hätte das Kammergericht berücksichtigen müssen, dass bei einer hinreichend wahrscheinlichen Überstellung in den halboffenen Vollzug eine dauerhafte Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle mit einem persönlichen Raum von nur 2 m² mit Art. 4 GRCh unvereinbar ist.

b) Das Oberlandesgericht Celle ist seiner Aufklärungspflicht nach Art. 4 GRCh auf der zweiten Prüfungsstufe ebenfalls nicht nachgekommen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte aufgrund der problematischen Haftbedingungen zusätzliche Informationen von den rumänischen Behörden angefordert sowie diese zur Abgabe einer konkreten Zusicherung für den Strafvollzug im Falle einer Verurteilung des Beschwerdeführers zu 2. aufgefordert. Eine Antwort der rumänischen Behörden auf das zweite Informationsschreiben der Generalstaatsanwaltschaft stand noch aus. Deshalb war das Oberlandesgericht verpflichtet, den rumänischen Behörden eine konkrete Frist für die Übermittlung der angeforderten zusätzlichen Informationen zu setzen und die Entscheidung über die Zulässigkeit der Überstellung bis zum Eingang einer Antwort zurückzustellen. Wäre dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, hätte das Oberlandesgericht darüber entscheiden müssen, ob das Überstellungsverfahren hätte beendet werden müssen.



Dienstag, 29. Dezember 2020

Das Antisemitenpack unter den "Kulturschaffenden"...

von Thomas Heck...

Ein Schlag mitten in das hässliche antisemitische Gesicht deutscher "Kulturschaffender", die sich für die antiisraelische und somit antisemitische BSD-Kampagne einsetzen, ist die „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ gegen den Anti-BDS-Beschluss des deutschen Bundestags, die Platz 7 auf der Liste der schlimmsten antisemitischen Vorfälle 2020 des Simon Wiesenthal Centers belegt.


Wie die Jerusalem Post erfahren hat, stehen mehrere deutsche Kulturinstitutionen und Politiker auf der Liste des Simon Wiesenthal Centers mit den 10 schlimmsten Fällen von Antisemitismus und Anti-Israel-Aktivitäten im Jahr 2020 Die dem Kampf gegen Nationalsozialismus und Antisemitismus verpflichtete Menschenrechts-Organisation wird ihre Liste heute im Lauf des Tages veröffentlichen.

„Die deutsche Elite startet einen Großangriff, um der antisemitischen Israelboykott-Bewegung BDS ihre Legitimation zurückzugewinnen“, schrieb das Wiesenthal Center. „Die Initiative verschiedener Kultureinrichtungen, die sich ein Jahr lang im Geheimen traf und sich wie ein Who is Who der deutschen Kulturszene liest – darunter das Goethe-Institut, die Kulturstiftung des Bundes, das Deutsche Theater Berlin, das Künstlerprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, die Berliner Festspiele und das Einstein Forum –, griff den BDS-Beschluss des Bundestages als einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit an“, heißt es im Eintrag zur Nr. 7 auf der Top-10-Liste.

„Die Unterzeichner bedankten sich ausdrücklich bei Andreas Görgen, dem Abteilungsleiter für Kultur und Kommunikation im Auswärtigen Amt, für ‚fachlichen Rat und Diskussionsbeiträge‘. Das SWC hatte Görgen bereits zuvor kritisiert, weil er einen führenden Befürworter von BDS in Südafrika verteidigt hatte“, schrieb das Wiesenthal Center in Los-Angeles.

Im April hatte die Jerusalem Post über Görgens Tweets zur Unterstützung des BDS-Befürworters und Akademikers Achille Mbembe, dem auch vorgeworfen wurde, den Holocaust zu verharmlosen, berichtet. „Ein ähnlicher Aufruf von neunhundert [mittlerweile knapp 1.400; Anm. Mena-Watch] Künstlern, Akademikern, Schriftstellern und anderen kulturellen Persönlichkeiten folgte, in dem die Anti-BDS-Resolution als ‚gefährlich‘ und ‚schädlich für die demokratische Öffentlichkeit‘ bezeichnet wurde“, schrieb das Wiesenthal Center.

(Aus dem Artikel „German NGOs, MPs make Wiesenthal list of top 2020 antisemitism outbreaks“ der bei Al-Monitor erschienen ist. Übersetzung von Alexander Gruber.)

Und auch Politiker hat es erwischt. Denn auch deutsche Politiker sind 2020 erneut in den TOP 10 der vom Simon Wiesenthal-Zentrum dokumentierten, übelsten anti-semitischen Ausbrüche aufgeführt. Aydan Özogus (SPD), Omid Nouripour (Grüne), die Jusos und Andreas Görgen aus dem Auswärtigen Amt. Herzlichen Glückwunsch...



Tom Buhrows Drohung wirkt...

von Thomas Heck...

8.000.000.000 Euro Jahresbudget plus geschätzte 1.500.000.000 Euro Werbeeinnahmen. Und dennoch funktioniert die Technik nicht. Erst wollte der Bericht gar nicht starten, dann kam der falsche Bericht, dann der richtige Bericht, allerdings ohne Ton. Die Tagesschau-Sendung vom 29.12.2020 um 17.00 Uhr wurde tatsächlich vom entnervten Tagesschau-Sprecher Claus-Erich Boezges nach dem 3. Fehler abgebrochen...

MASSIVE TECHNISCHE PROBLEME BEI DER ARD

Tagesschau musste abgebrochen werden

Moderator nahm das Wort „Hacking“ in den Mund

Von: 
  • WOLFGANG EMRICH UND MARK PITTELKAU

Das gab es so noch nicht in der Geschichte der Tagesschau!

Die 17-Uhr-Nachrichtensendung der ARD musste wegen „massiver technischer Probleme“ um 17.01 Uhr abgebrochen werden. Keine MAZ (Einspielfilme) ließ sich abspielen. „Alle Beiträge stehen nicht zur Verfügung“, sagte Moderator Claus-Erich Boetzkes (64).

Dann wurde die „Störung“-Tafel eingeblendet.

Es hatte schon schlecht angefangen. Unübliche 15 Sekunden später als Schlag 17 Uhr ertönte die berühmte Fanfare zum Sendungsbeginn. Der Moderator wurde nicht richtig ausgeleuchtet. links neben ihm ist kein Teaserbild und keine Bildunterschrift, die über den folgenden Beitrag informieren.

Tapfer moderierte er den ersten geplanten Nachrichtenfilm zu Bundeshilfen für Krankenhäuser an. Doch danach passiert – nichts! Boetzkes verwirrt: „Jetzt sollte eigentlich ein Beitrag kommen.“ Er versucht, die Informationen aus seinem Miniaturlautsprecher, der direkt in seinem Ohr steckt, zu erfassen. 

Schlechtes ahnend fragt er: „Sind wir überhaupt auf Sendung?“ Dann der K.o. aus der Regie. Nichts geht mehr. Abbruch. Entschuldigung.

Zwei weitere kurze Versuche. Doch der Beitrag bricht wieder und wieder ab. Kein Bild ist zu sehen. Nur Ton. Boetzkes nimmt kurz das Wort „Hacking“ in den Mund. Der erfahrene TV-Mann, zur Regie: „Ich bleibe hier bis ihr mir sagt … Irgendwie kommen wir schon noch mal …“ Endgültiger Abbruch. Vorerst.

Aber damit ist Boetzkes noch nicht erlöst. Eine gefühlte Ewigkeit steht er ohne Ton und ohne eine Einblendung zur Erklärung der Situation vor der Kamera. Live.

Dann endlich die Störungstafel.

Die ARD gibt nicht auf. Neustart um 17.05 Uhr – doch auch der funktionierte nicht. Der erste Beitrag soll zu Rechten von Geimpften in Deutschland laufen. Doch es folgt ein Beitrag zu frustrierten Landwirten in der Coronakrise. 

Wieder Abbruch. „Wenn einmal der Wurm drin ist, dann ist er drin“, sagte Sprecher Boetzkes. „Ich kann nur anbieten, die 20 Uhr Tagesschau.“ Dann übernimmt das Boulevardmagazin „Brisant“, deutlich früher als sonst.

Auf BILD-Anfrage sagte NDR-Sprecher Ralf Pleßmann: „Es gab technische Probleme mit der Sendeabwicklung, die derzeit behoben werden.“

Später twitterte die Redaktion von ARD-Aktuell: „In unserer 17-Uhr-Ausgabe im Ersten gab es technische Probleme mit der Sendeabwicklung, die inzwischen behoben wurden. Die tagesschau sendet jetzt wieder ganz regulär auf tagesschau24.“

Die 20 Uhr Hauptausgabe der Tagesschau lief ohne Panne über den Sender.

Erschienen in der BILD...



 

Grüne wollen sich Tampons vom Staat bezahlen lassen...

von Thomas Heck...

Timon Dzienus vom Bundesvorstand der Grünen Jugend fordert für sich kostenfreie Tampons, Binden & Co. - Mir ist ziemlich egal, wer oder was oder weswegen sich jemand etwas vorne, hinten, oral, anal oder vaginal einführt. Wir sind ein freies Land. Aber ich habe meine Tampons immer noch selbst gekauft und bezahlt. Mir erschließt sich auch nicht, warum Hygieneartikel für Frauen nun kostenfrei vom Staat gestellt werden sollen. Zumal das Geschlecht eh nur ein Soziales Konstrukt ist. Insofern war auch dieser Beitrag von Tampon-Timon letztlich fürn Arsch...




 

Montag, 28. Dezember 2020

Merkel: Corona ist eine "demokratische Zumutung"...

von Thomas Heck...

Kanzlerin Merkel hat die Corona-Pandemie als eine "demokratische Zumutung" bezeichnet. Merkwürdige Worte für eine Kanzlerin, die in Thüringen eine demokratische Wahl rückgängig machen und in der Flüchtlingskrise sowie der Corona-Pandemie jedwedes demokratisches Verhalten vermissen liess.



Merkel zu Corona: „Eine der schwersten Entscheidungen meiner Amtszeit“

Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnet die Corona-Pandemie als eine „demokratische Zumutung“. Die Situation habe sie zu Entscheidungen getrieben, die ihr nicht leichtgefallen seien.

Die Pandemie ist für Merkel „eine nie da gewesene Herausforderung“ 

Quelle: REUTERS

Die Pandemie ist für Merkel „eine nie da gewesene Herausforderung“ 

Die Corona-Pandemie ist aus Sicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel „eine demokratische Zumutung“. Das gelte für das Land und auch für sie selbst, machte die CDU-Politikerin in einem Interview mit dem Magazin „DB Mobil“deutlich. „Dass Bund und Länder Freiheitsrechte einschränken, gehört zu den schwersten Entscheidungen meiner Amtszeit. Dennoch waren diese Entscheidungen im Wortsinn notwendig.“ Sie habe sich Ende 2019 nicht vorstellen können, dass eine Pandemie Staaten, Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der ganzen Welt vor eine nie da gewesene Herausforderung stelle und zu weitreichenden und einschneidenden Entscheidungen zwinge.

In der Pandemie vermisse sie Bürgerdialoge, Tage der offenen Tür oder Begegnungen am Rande von Gipfeltreffen. „Videokonferenzen funktionieren besser, als ich dachte. Wenn ich allerdings sehr komplexe Dinge besprechen will oder Kompromisse gefunden werden müssen, vermisse ich den persönlichen Kontakt.“ Menschen öffneten sich mehr, wenn sie sich persönlich sähen. Das gelte auch für sie. 

Merkel würdigte zugleich die Bedeutung der Deutschen Bahn (DB) in der Corona-Pandemie: „Dass Züge fahren und der Warenverkehr fließt, hat für unsere Gesellschaft große Bedeutung – die Corona-Pandemie führt uns das einmal mehr vor Augen. Die Beschäftigten der Bahn leisten in dieser Zeit Enormes für unser Gemeinwohl.“ Dafür danke sie ihnen. „Die Bahn bringt Berufstätige sicher zur Arbeit und hält die notwendigen Lieferketten aufrecht.“ Zudem werde man nur mithilfe des Schienenverkehrs die gesetzten Klimaziele erreichen.

Die Deutsche Bahn muss aus Merkels Sicht ihre Fahrzeiten verkürzen und ihr Schienennetz schnell ausbauen. Das wäre wichtig, „damit noch mehr Passagiere vom Flugzeug auf die Bahn umsteigen“, sagte sie. Auf die Frage, was die Bahn noch besser machen könne, antwortete sie außerdem: „Bei der Digitalisierung ist noch Luft nach oben, denn die Signal- und Kommunikationstechnik hinkt derzeit hinter den technischen Möglichkeiten her.“

Durch den effizienteren Einsatz digitaler Lösungen könnte, wie die Bahn selbst errechnet habe, rund 20 Prozent mehr Verkehr im Netz abgewickelt werden, erläuterte die Kanzlerin. „Ein Beitrag zu mehr Pünktlichkeit wäre es obendrein.“

Erschienen in der WELT...

Nach Deutschland gekommen, um Verbrechen zu begehen...

Prozess zur Stuttgarter Krawallnacht Mehrjährige Haftstrafe für Plünderer

Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Mann, der in der Krawallnacht unter anderem einen Bewusstlosen bestohlen hatte, zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Stuttgart - Ein Mann liegt bewusstlos auf dem Boden – niedergeschlagen von dem Mob, der in der Nacht auf den 21. Juni dieses Jahres eine Spur der Verwüstung vom Eckensee über die Königstraße bis zur Marienstraße gezogen hatte. Einige Passanten wollen dem Opfer helfen und knien neben ihm nieder. So auch ein Mann im Kapuzenpulli. Doch dieser will gar nicht helfen, er zieht dem Opfer den Geldbeutel aus der Hosentasche, nimmt ihm die kabellosen Kopfhörer ab und macht sich davon. Und dieser Mann wird noch mehr Straftaten in der sogenannten Krawallnacht begehen.

Nun sitzt er auf der Anklagebank vor dem Jugendschöffengericht, das von einer Minute auf die andere dann aber zu einem Erwachsenengericht wird. 

„Wie heißen Sie denn heute?“, fragt die Vorsitzende Richterin Susanne Böckeler den Mann. Diese Frage kommt nicht von ungefähr, denn der Angeklagte nutzt knapp ein Dutzend Aliasnamen mit verschiedenen Geburtsdaten. Angeblich soll er 18 Jahre alt sein, ein Heranwachsender also. Jetzt stellt sich heraus, dass er 26 Jahre alt ist und nicht aus Marokko, sondern aus Algerien stammt. Freunde hätten ihm geraten, verschiedene Namen zu benutzen, dann werde er nicht abgeschoben, sagt der Angeklagte.

„Beispielloser Angriff auf den Rechtsstaat“

In jener Randalenacht, die die Staatsanwältin einen „beispiellosen Angriff auf den Rechtsstaat“ nennt, soll der 26-Jährige besagten bewusstlosen Studenten bestohlen haben. Danach habe er zusammen mit einem Kumpel gegen 1.30 Uhr auf der Königstraße Kleidung aus einem Laden gestohlen, dessen Schaufenster eingeworfen worden war. Auf der Marienstraße soll der Angeklagte schließlich die Kasse bei McDonald’s herausgerissen und geplündert haben. Zwei Stunden später sei der Mann in einer Tankstelle in Feuerbach aufgetaucht und habe dort mehrmals Zigaretten gekauft – mit der gestohlenen Kreditkarte des Studenten. Die Anklägerin wirft dem Mann besonders schweren Landfriedensbruch, schweren Diebstahl und Computerbetrug vor.

„Ich habe Flaschenwürfe am Rand des Schlossplatzes gesehen. Ich bin dorthin und habe gesagt, die sollen das lassen. Dann bin ich im Krankenwagen wieder aufgewacht“, sagt der 24-jährige Student, der in jener Nacht niedergeschlagen und bestohlen worden war. Er hatte ein Schädelhirntrauma erlitten. An die Attacke auf ihn, die hinterrücks geführt worden sein muss, kann er sich nicht erinnern. Dass man ihm den Geldbeutel aus der vorderen Hosentasche gezogen hat, habe er auch nicht bemerkt. Inzwischen habe er das Ganze gut weggesteckt.

Eine 21-Jährige berichtet, wie sie den Angeklagten dabei gesehen habe, wie er die McDonald’s-Kasse herausgerissen und weggetragen habe. Sie hatteHandyvideos gemacht und sie noch in jener Nacht der Polizei zur Verfügung gestellt.

Kinderpornos auf dem Handy

Vor den Zeugenaussagen hatte Verteidigerin Anja Rößler-Rudolph im Namen ihres Mandanten ein knappes Geständnis abgelegt. Er räume alle Vorwürfe ein, es tue ihm leid, er wolle sich entschuldigen, werde aber keine weiteren Fragen beantworten. Der Mann war erst am 25. November 2019 nach Deutschland eingereist. Nur vier Tage nach der Ankunft verübte er in Heidelberg einen Diebstahl. In Frankreich soll er zuvor ebenfalls gestohlen haben. 

Die Staatsanwältin beantragt vier Jahre Gefängnis, die Verteidigerin zweieinhalb. Richterin Böckeler und ihre Schöffen verhängen schließlich drei Jahre Gefängnis gegen den 26-Jährigen. Sie nehmen dem Mann seine Reue nicht ab. „Ihm tut es leid, dass er erwischt wurde“, so die Richterin. Kaltblütig habe er dem Bewusstlosen die Geldbörse gestohlen. Bei der Randale habe er ohne Skrupel mitgemacht. 

Und bei dieser Strafe wird es nicht bleiben. Auf dem Handy des Algeriers hat man Kinderpornos sichergestellt. Dieses Verfahren kommt noch auf ihn zu.

Erschienen in den Stuttgarter Nachrichten...