Freitag, 15. September 2017

Nur die Wahlen stören bei der Arbeit...

von Thomas Heck...

Wenn nur die Wähler nicht wären. Wenn es nicht immer diese lästigen Wahlen geben würde. Da muss man doch was machen können? Die Fraktionsspitzen aller Bundesparteien sind sich einig und wollen die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahren verlängern. Warum nicht gleich auf 10 Jahre? Was so harmlos daherkommt, könnte sich als Bumerang für die Demokratie erweisen. Denn eine längere Legislaturperiode bedeutet ja auch erhöhte Kosten für Diäten und daraus resultierenden Pensionsansprüchen. Und den Nutzen für die Regierung kann ich ebenfalls nicht erkennen. Den Hauptnutzen hat wohl eher der Abgeordnete, denen das eigene Hemd wohl näher ist. Denn der pekuniäre Mehrwert ist nicht unerheblich. Die Kosten trägt wie immer der Steuerzahler.



Gesetze werden immer komplexer, Koalitionsverhandlungen ziehen sich in die Länge – die Zeit zum Regieren sei schlicht zu kurz, sagen Politiker aller Bundestagsparteien. Sie haben eine Lösung des Problems.

Die Fraktionsspitzen aller Bundestagsparteien haben sich für eine für Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre ausgesprochen. Sie sollte in der kommenden Periode beschlossen werden und dann nach der folgenden Bundestagswahl 2021 gelten.

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer wies im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland auf die entsprechende Praxis in den meisten Landtagen und im EU-Parlament hin und sagte: „Hinzu kommt, dass vor der Wahl der Wahlkampf seine Zeit erfordert und nach der Wahl Zeit für Koalitionsverhandlungen benötigt wird, was jeweils zu Lasten der Regierungszeit geht.“ Auch CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sprach sich dafür aus.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte: „Das würde der Komplexität vieler Gesetze gerecht, und es wären sinnvolle Nachsteuerungen noch vor der nächsten Wahl möglich.“ Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch und die Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, zeigten sich offen für eine Verlängerung. Nach Einschätzung des FDP-Vizevorsitzenden Wolfgang Kubicki gibt es in seiner Partei mehr Unterstützer als Gegner des Vorhabens.

Lohnen würde sich das ganze wohl eher für die Abgeordneten. Denn ein Aspekt, der bei der Debatte kaum beleuchtet wird, ist jedoch die Vergütung der Abgeordneten. Sind sie ein Jahr länger im Amt, bekommen sie auch ein Jahr länger ihre Diäten und Pauschalen.

Die Zahlungen an die Abgeordneten in der Übersicht:

1. Aufwandsentschädigung („Diät“)

Die Abgeordneten verlassen in der Regel ihre bisherigen Berufe, wenn sie in den Bundestag gewählt werden. Damit fällt der reguläre Verdienst weg. Um dennoch die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu gewährleisten, wird ihnen monatlich eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sie wird auch „Diät“ genannt. Die Entschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Die Aufwandsentschädigung beträgt seit Juli monatlich 9541,74 Euro. Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland, als Vergleichsgröße dient das Gehalt eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Der Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber davon ausgehen, dass Bundestagsabgeordnete eine ähnliche Arbeitsbelastung und Verantwortung haben wie solche Richter.

Jährliche Zahlung pro Abgeordnetem: 114.500,88 Euro
Macht in 4 Jahren: 458.003,52 Euro
Macht in 5 Jahren: 572.504,40 Euro

2. Aufwandspauschale/Kostenpauschale

Von dieser Pauschale bestreitet der Abgeordnete die Kosten wie für das Büromaterial, sein Büro im Wahlkreis und die Zweitwohnung in Berlin. Sie beträgt derzeit monatlich 4318,88 Euro und ist steuerfrei. Jeder Abgeordnete erhält ein ausgestattetes und möbliertes Büro in Berlin. Bei den Kosten, die über die Aufwandspauschale bezahlt werden, geht es daher um zusätzliche Ausgaben.

Macht in 4 Jahren: 207.306,24 Euro
Macht in 5 Jahren: 259.132,80 Euro

3. Konto für Büroausstattung

Die Abgeordneten können zusätzlich zur Büroausstattung weitere Arbeitsmittel wie Laptops, Diktiergeräte, Fachbücher mit Bezug zu ihrem Mandat, Schreibgeräte oder Briefpapier anschaffen. Dafür können sie bis zu 12.000 Euro jährlich abrufen. Auch die Telefonkosten des Wahlkreisbüros können davon bestritten werden.

Macht in 4 Jahren: 48.000 Euro
Macht in 5 Jahren: 60.000 Euro

4. Pauschale für Mitarbeiter

Zur Unterstützung ihrer parlamentarischen Arbeit beschäftigen alle Bundestagsabgeordneten Mitarbeiter. Für die Gehälter dieser Mitarbeiter dürfen sie monatlich bis zu 20.870 Euro ausgeben. Die Abrechnung erfolgt über die Bundestagsverwaltung.

Macht in 4 Jahren: 1.001.760 Euro
Macht in 5 Jahren: 1.252.200 Euro

5. Kosten von Dienstreisen

Wenn der Abgeordnete eine Dienstreise macht, trägt der Bundestag die Kosten. Reist er für sein Mandat, werden die Kosten nur im Einzelfall und auf Antrag erstattet. Im Berliner Stadtgebiet können die Abgeordneten Dienstwagen mitbenutzen. Außerdem dürfen alle Abgeordneten kostenlos die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Die Konditionen entsprechen der BahnCard 100. Legt man den Preis für die Erste Klasse zugrunde, kostet dies derzeit 7090 Euro pro Jahr.

Macht in 4 Jahren (nur Bahnreisen): 28.360 Euro
Macht in 5 Jahren (nur Bahnreisen): 35.450 Euro

6. Altersentschädigung

Die Altersentschädigung soll eine mögliche Rentenlücke der Abgeordneten stopfen: In der Zeit, in der sie Bundestagsabgeordnete sind, erwerben sie nämlich keine Renten- oder Pensionsansprüche. Anspruch auf diese Entschädigung haben die Abgeordneten nach einem Jahr im Bundestag. Der Entschädigungsbeitrag steigt stufenweise, je länger der Abgeordnete dem Bundestag angehört hat: Nach einem Jahr beträgt die Entschädigung 2,5 Prozent der Aufwandsentschädigung/Diät. Mit jedem weiteren Jahr im Bundestag steigt sie um 2,5 Prozent an. Die Abgeordneten können bis zu 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erreichen – allerdings erst nach 27 Jahren im Bundestag. Das Eintrittsalter für diese Zahlung wird seit 2008 stufenweise auf 67 Jahre angehoben.

Altersentschädigung nach 4 Jahren:    954,17 Euro
Altersentschädigung nach 5 Jahren: 1.192,72 Euro
Maximaler Anspruch auf Altersentschädigung (27 Jahre Bundestag, Alter 67 Jahre): 95.4174 Euro - der Abgeordnete müsste dafür eine Wahl weniger überstehen als bei einer 4-Jahresperiode

7. Übergangsgeld

Dieser Beitrag wird nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag gezahlt und soll den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Die Höhe entspricht der monatlichen Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Gesamtsumme richtet sich danach, wie lange der Abgeordnete dem Parlament angehört hat: Für jedes Jahr Zugehörigkeit gibt es einen Monatssatz Übergangsgeld.

Zahlung nach 4 Jahren: 38.166,96 Euro
Zahlung nach 5 Jahren: 47.708,70 Euro

Neben diesen Zahlungen erhalten Bundestagsabgeordnete nach Wahl eine Beihilfe oder einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie im Todesfall das sogenannte „Überbrückungsgeld“ für Angehörige.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen