Sonntag, 20. August 2017

Ab in den Urlaub... Flüchtlinge auf Erholungsurlaub...

von Thomas Heck...

Man versuche sich vorzustellen, dass Juden, die vor Nazideutschland fliehen konnten, an der Nordsee oder in den Alpen Urlaub machten, um sich von der stressigen Flucht zu erholen, oder auf Verwandtenbesuch in der Hauptstadt des Großgermanischen Reiches weilten, um Bar Mizwa zu feiern oder den Tod der Mutter auf dem jüdischen Friedhof in Berlin zu betrauen. Klingt absurd, ist es auch. Denn wer ein Land unter Lebensgefahr verlässt, alles zurücklässt und nur das nackte Leben retten kann, hat für derart profanes eigentlich keine Gedanken.


Bei den heutigen Flüchtlingen ist dies anders gelagert und es gibt auch große Bereitschaft in Politik, Verwaltung und Gesellschaft, den Flüchtlinge Reisen in ihre Unterdrückerländer zu ermöglichen. So sieht die SPD-Islamisierungsbeauftragte Özuguz durchaus gewichtige Gründe für Flüchtlinge, derartige Reisen anzutreten. Es müsse sich aber um Ausnahmefälle handeln. 

Fragt sich nur, mit welchen Reisedokumente gereist wird, sind doch die Reisepässe von Merkels Gästen oftmals verschollen. Doch der deutsche Staat hilft, stellt er doch für Flüchtlinge einen deutschen Reisepass aus. Sollte dann doch der eigene Reisepass wie durch ein Wunder wieder auftauchen, kann die Reise ins Heimatland einfach über Kopenhagen und Zürich verschleiert werden, um bei der deutschen Asylbehörde kein Mißtrauen aufkommen zu lassen. Zur Not lässt man halt den deutschen Reisepass verschwinden, erhält ein neues, jungfräuliches Dokument und kann so dieses Spiel endlos fortsetzen. 


Der Flughafenpolizei in Kopenhagen fielen die vielen Einreisen mit syrischen und irakischen Pässen auf – mit Wohnsitz in Deutschland. Seither meldet die dänische Polizei diese Personen an die Bundespolizei, die diese Daten auf den langen Behördenweg in das jeweilige Bundesland bis zu den  Ausländerbehörden schicken.

Täglich tauchen bis zu 50 Fälle auf. Die Ausländerbehörden sind gehalten, ein Widerrufsverfahren zum Asylbescheid einzuleiten. Bekanntlich landen diese Verfahren in total überlasteten Behörden und Gerichten und werden durch Klagen in die Länge gezogen. In jedem Fall ist sichergestellt, dass der Serien-Schwindel – die Verlustmeldung der in Wahrheit vorhandenen Papiere, die Verschleierung der eigenen Identität, die Urlaubsreise in das angebliche Verfolgungsland – nicht zu einer Ausweisung führen kann: Längst ist die Dreijahres-Frist errreicht, die die Aufenthaltsduldung auch bei Vergehen sicherstellt.


Passieren tut nichts, doch verlieren Sie mal Ihren Ausweis oder reisen oder falscher Identität quer durch Europa. Oder versuchen mal als Hartz-4-Empfänger Urlaub zu machen. 

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