Montag, 28. September 2015

Richter vor dem Nervenzusammenbruch

von Thomas Heck...


Wenn wir diese Flüchtlingskrise jemals in den Griff bekommen wollen, werden alle gesellschaftlichen Komponente daran aktiv mitarbeiten müssen. Wenn unser Asylrecht weiterhin Bestand haben soll, müssen wir auch Abschiebungen konsequent durchführen, sonst ist die gesamt Diskussion rein akademisch. 


Doch deutsche Gerichte machen da nicht mit. So ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Darmstadt das Leben in den Niederlanden für einen geduldeten Flüchtling nicht zumutbar. Denn der Somalier müsste womöglich ohne Dach über dem Kopf und ohne Nahrung auskommen. Das würde nach Ansicht des Gerichts gegen die Menschenwürde verstoßen, die das Grundgesetz im ersten Artikel garantiert.

Mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt einen jungen Mann vorläufig vor der Abschiebung in das Nachbarland geschützt. Er ist nicht allein: Auch einige andere Somalier haben in den vergangenen Tagen ähnliche Beschlüsse vor dem Darmstädter Gericht erkämpft.


Damit bricht das so genannte Dublin-System, das die Zuständigkeit der europäischen Staaten für Asylbewerber regelt, mehr und mehr auseinander. Zuvor hatten deutsche Gerichte bereits Zweifel daran angemeldet, ob Flüchtlinge angesichts der Lebensbedingungen nach Griechenland oder Italien zurückgeschickt werden dürfen.

In Italien geht es, wie jetzt in den Niederlanden, um geduldete Ausländer. Hier hatte die gleiche Kammer des Darmstädter Verwaltungsgerichts mit ihren Entscheidungen vor zwei Jahren eine Debatte angestoßen. Ähnliche Entscheidungen anderer Gerichte zum Schutz vor einer Rückführung nach Italien folgten.

Im aktuellen Fall hatte ein 29-jähriger Mann aus Somalia in den Niederlanden Schutz gesucht. Sein Asylbegehren wurde zwar abgelehnt, aber eine Rückreise nach Somalia war praktisch ausgeschlossen. Das Land besitzt seit Jahrzehnten keine funktionierenden staatlichen Strukturen.

In den Niederlanden lebte der Somalier auf der Straße und durfte nicht arbeiten. Daraufhin entschloss er sich im September 2013, in den Zug nach Deutschland zu steigen. Hier stellte er Ende vorigen Jahres einen neuen Asylantrag.

Das ist eigentlich nicht möglich, wenn ein Ausländer bereits in einem anderen europäischen Land um Asyl nachgesucht hatte. Deswegen sollte er in die Niederlande zurückgebracht werden, was das Verwaltungsgericht im Februar auch billigte.

Das gleiche Gericht hob den eigenen Beschluss aber nun im Eilverfahren auf. Die Stellungnahme einer kirchlichen Menschenrechtsgruppe aus den Niederlanden lasse den Schluss zu, dass der Somalier unter unwürdigen Bedingungen leben müsse.

Es sei nicht sicher auszuschließen, „dass der Antragsteller bei einer Rückkehr in die Niederlande wieder obdachlos und ohne Nahrungsmittelversorgung sein wird“, stellte die Vorsitzende Richterin fest. „Angesichts der auf dem Spiel stehenden körperlichen Unversehrtheit“ überwiege das Interesse des Somaliers gegenüber dem „öffentlichen Vollzugsinteresse“.

Mit solchen "Rechtssprechungen" dürfen wir uns nicht wundern, warum die Flüchtlinge nach Deutschland streben. Sie erhalten hier nicht nur ein Mehr an finanziellen Leistungen, die Gesetze und die Gerichte sind ihnen wohlgesonnen, auch wenn die Gerechtigkeit da offensichtlich keine Rolle mehr spielt.

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