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Samstag, 7. März 2020

Neues von Justizsenator Dirk Behrendt, der grünen Kanalratte aus Berlin

von Thomas Heck...

Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt war schon mehrfach Protagnist diverser Artikel im Heckticler. Ob es um den offenen Vollzug für Mörder und Vergewaltiger geht, den Knast als Event oder wenn der Senator den Anblick von Polizeiuniformen nicht ertragen kann, den Häftlingen der Hauptstadt aber schon mal iPads für 37.000 Euro pro Häftling zur Verfügung stellt. Das Muster wiederholt sich.

Denn der Justizsenator hat viel Verständnis für die schlimmsten Verbrecher des Landes, die Polizisten der Stadt mag er jedoch nicht besonders. Die müssen ja heute beweisen, dass sie einen festgenommene Dealer nicht wegen seiner Hautfarbe diskriminieren. Einmalig in Deutschland. Nun das nächste Ding.


Er stellte die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden unter einen unbegründeten und schlimmen Generalverdacht und richtete damit erheblichen Schaden an, meint Gunnar Schupelius.

Auf einer Pressekonferenz am vergangenen Dienstag sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Insbesondere in den verschiedenen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder haben wir es (…) zum Teil mit einer Affinität zu rechtspopulistischen und rechtsextremen Positionen zu tun.“

Einen Beweis für diese Behauptung erbrachte Behrendt nicht. Das hatte er anscheinend nicht nötig, denn die öffentliche Empörung hielt sich in Grenzen.

Der Deutsche Beamtenbund sprach von einer „diffamierenden Pauschalkritik“ und CDU-Fraktionschef Burkard Dregger von einem „unglaublichen Generalverdacht“. Behrendt schade dem Rechtsstaat, „den zu schützen seine politische Aufgabe ist“, sagte Dregger.

Viel mehr Widerspruch erntete Behrendt aber nicht, auch nicht von seinen Senatskollegen oder vom Regierenden Bürgermeister Müller, der eine sofortige Klarstellung unbedingt hätte verlangen müssen.

Behrendt hatte seine Bemerkung auf einer Pressekonferenz fallen lassen, die sich mit der Sicherheit der Muslime in Berlin nach dem mörderischen Amoklauf eines Rechtsextremisten in Hanau befasste.

Dieser Zusammenhang ist besonders befremdlich. Wollte der Senator unterstellen, dass sich die Muslime vor den deutschen Sicherheitsbehörden fürchten müssen?

Es ist nicht das erste Mal, dass die Beamten das Gefühl haben, dass der Justizsenator eher gegen sie arbeitet, als an ihrer Seite zu stehen.

Im vergangenen Jahr trieb er das „Landesantidiskriminierungsgesetz“ voran, in dem die Beweislast umgedreht wurde: Wenn ein Bürger einen Polizisten anzeigt, muss er künftig keine Beweise liefern und hat kein Prozessrisiko. Dann muss der Polizist beweisen, dass er frei von Schuld ist. Behrendt setzte diese Regel trotz erheblicher Gegenwehr der Polizisten durch.

Im August 2018 bedrohten 15 Linksextremisten aus der Rigaer Straße einen Mitarbeiter der Justiz in seinem Büro. Sie drohten „Rache“ für „Isa“ und „Nero“ an, die in Strafhaft saßen. Isa hatte einen 54jährigen Passanten verprügelt und „Nero“ den Piloten eines Polizeihubschraubers mit einem Laserpointer geblendet.

Als Terrorismus bezeichnete der SPD-Abgeordnete Tom Schreiber diesen Überfall auf den Justizbeamten. Senator Behrendt verurteilte die Tat nicht.

Vier Jahre zuvor, im Oktober 2014, als Behrendt noch einfacher Abgeordneter war, beschwerte er sich über Polizeischüler, die das Abgeordnetenhaus besuchten. „Spalier laufen durch Uniformierte geht nicht“, schrieb er auf Twitter.

Behrendt ist Dienstherr aller Richter und Staatsanwälte. An seiner Eignung für diese Aufgabe bestehen erhebliche Zweifel. Er stellte die Beamten unter Generalverdacht. Der Schaden ist groß. Das Mindeste wäre eine Entschuldigung.

Samstag, 3. Februar 2018

Im Gefängnis ein Leben in Freiheit...

von Thomas Heck...

Berlins Justizsenator ist schon ein drolliges Kerlchen. Ehemaliger Richter, Grüner, nun Justizsenator einer Stadt der offenen Gefängnismauern, wo der Ausbruch von Häftlingen, das Fernbleiben von schwerstkriminellen Freigängern mittlerweile an der Tagesordnung ist. Nun möchte Justizsenator Dirk Behrendt das Leben in der Haft dem Leben in Freiheit angleichen und spendiert seinen Häftlingen ein Special Event... dit jeht nur in Berlin.


So schreibt die BZ: Dirk Behrendt sorgt für einen exklusiven Berlinale-Abend in der JVA Tegel und schießt damit weit über das Ziel hinaus. Zur diesjährigen Berlinale wird erstmals eine exklusive Filmvorführung für Häftlinge in einem Gefängnis gegeben.

In der JVA Tegel soll am 23. Februar der Film „Das schweigende Klassenzimmer“ gezeigt werden, der in Berlin Weltpremiere feiert und ab dem 1. März in den Kinos zu sehen ist. Über die Wahl des Films kann man ja noch streiten, besser wäre vermutlich ein Film aus dem Milieu gewesen, z.B. "Nur Gott kann mich richten" mit Moritz Bleibtreu oder Ocean 11 mit George Clooney.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sorgte persönlich für den Berlinale-Abend in Tegel. Er dankte dem Intendanten des Festivals, Dieter Kosslick, dass „das größte Publikumsfestival der Welt“ auch „vor Gefängnismauern“ nicht haltmache und fügte hinzu: „So können wir das Leben in Haft dem Leben in Freiheit ein Stück weiter angleichen.“

Dieser Satz gibt zu denken. Hier erkennen wir, dass es Behrendt nicht um ein paar Stunden angenehmer Unterhaltung im Gefängnis geht, sondern um mehr. Darum, dass die Insassen auf die Teilnahme am normalen Leben möglichst gar nicht verzichten müssen, dass sie sogar die Höhepunkte der gesellschaftlichen Ereignisse miterleben können wie jeder andere Mensch in Freiheit auch.

Wenn wir aber das Leben in der Haft dem Leben in Freiheit angleichen, wie der Justizsenator es ankündigt, wie weit soll das dann gehen? Wo bleibt dann die Strafe? In der Haft sitzen viele kleine Fische, aber auch schwere Jungs und furchtbare Mörder. Sie verbüßen ihre Strafe. Am Ende der Zeit werden sie vorsichtig wieder mit dem Leben außerhalb vertraut gemacht. Diesen Versuch nennt man Resozialisierung, der oft übertrieben wird, aber im Grunde sinnvoll ist.

Vor der Resozialisierung leben die Gefangenen auch nicht im Kerker und an Ketten, sondern haben die Möglichkeit zu arbeiten, eine Ausbildung oder ein Fernstudium zu absolvieren, begrenzt das Internet zu nutzen und viel Sport zu treiben. Das ist, wenn man so will, auch schon eine gewisse Angleichung an das Leben in Freiheit.

Weiter darf diese Angleichung nicht gehen. Die Strafe dient der Sühne, der Vergeltung und der Abschreckung. Dafür muss sie gewisse Härten aufweisen. Deshalb ist man eingesperrt und vom normalen Leben ausgeschlossen. Wenn man immer mehr Freigang und sogar noch prominente Abende serviert bekommt, ist das Gefängnis keine Strafe, sondern eine Hotel mit Vollpension.

Mit dem Berlinale-Auftritt schießt der Justizsenator weit über das Ziel hinaus Und er privilegiert die Strafgefangenen sogar noch: Sie sehen die exklusive Vorführung gartis, dazu gibt’s ein Gespräch mit dem Regisseur des Films, Lars Kraume, der am 23. Februar im „Kultursaal“ der JVA Tegel zur Verfügung stehen wird.

Um einen solchen Abend zu erleben, müssen unbescholtene Bürger, die nicht im Gefängnis sitzen, ganz schön viel Geld zahlen und für die Eintrittskarte bei der Berlinale sogar noch Schlange stehen.

Und auch die Opfer der Verbrecher, die sich den Film im Gefängnis ansehen dürfen, bekommen von Dirk Behrendt und Dieter Kosslick übrigens keinen exklusiven Abend spendiert. Wer sich wundert, warum unsere Justiz keinen abschreckt, schon gar keine Schmutzlappen mit arabischen Hintergrund, braucht sich bloss diesen Justizsenator anzuschauen. Das erklärt alles. Verbrecher müsste man sein.

Freitag, 4. September 2020

Sonderstellung des Islam vor Berliner Gerichten...

von Thomas Heck...

In Berlin kann es Ihnen ab sofort passieren, dass Sie im Gerichtssaal mit der Religion des Friedens konfrontiert. Während des christliche Kreuz verboten bleibt, um die Neutralität der Staatsmacht zu verdeutlichen, ist Berlin in Sachen Islam eingeknickt. So können Referendarinnen im Kopftuch auch Anklageschriften verlesen. Ob nun auch die Scharia an deutschen Gericht Anwendung finden wird, konnte bis Redaktionsschluss nicht bestätigt werden. Inschallah...


Justizsenator erlaubt angehenden Staatsanwältinnen Kopftuch im Gerichtssaal

In Berliner Strafprozessen dürfen Rechtsreferendarinnen nun Kopftuch tragen. Bildungssenatorin Scheeres hält dagegen am Kopftuchverbot in Schulen fest.

 

Wegen einer Straftat vor Gericht – und die Vertreterin der Anklage mit Kopftuch? Darauf müssen sich mutmaßliche Straftäter, egal ob Atheist, Jude oder Christ, jetzt in Berlin einstellen. Auch bei einem Nachbarschaftsstreit könnten sich Kontrahenten im Zivilprozess zeitweise einer Richterin mit Kopftuch gegenüber sitzen. Was bislang als unmöglich galt, weil der Staat zur Neutralität verpflichtet ist, ist seit 1. August in Berlin erlaubt. 

Verantwortlich: Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Er provoziert damit einen Eklat in der rot-rot-grünen Koalition. Mittwoch, früher Abend im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses, ungläubige Blicke bei den Parlamentariern von SPD und Opposition: Behrendt äußerte sich zur jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt über das Berliner Neutralitätsgesetz.

Eine Muslimin bekam 5.129 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst des Landes Berlin eingestellt wurde.

Die Erfurter Richter bemängelten: Wenn eine angehende Lehrerin wegen eines Kopftuches nach dem Berliner Gesetz abgelehnt wird, muss klarer begründet werden, warum das Kopftuch den Schulfrieden stört – eine Einzelfallentscheidung, Die Bundesrichter haben das Neutralitätsgesetz selbst nicht explizit für verfassungswidrig erklärt, es gilt weiterhin.

Mit der Kopftuch-Freigabe hätten das Gemeinsame Justizprüfungsamt und das Berliner Kammergericht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar reagiert, hieß es. Karlsruhe hatte geurteilt, dass der Gesetzgeber muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten darf, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. 

Zwar ist es Beamten nach dem Berliner Neutralitätsgesetz untersagt, im Dienst religiöse Symbole zu tragen – zugleich lässt es für Beamte in der Ausbildung aber Ausnahmen zu. Unter welchen Umständen Ausnahmen zuzulassen sind, unterliege dem Ermessen der Dienstbehörde, teilt Behrendts Sprecher mit. 

Daraus zieht die Berliner Justiz nun eigene Schlüsse: Künftig sollen Referendarinnen islamischen Glaubens mit Kopftuch oder Männer mit Kippa vor Gericht die Anklageschrift verlesen dürfen. Einzige Einschränkung: Neben der Kopftuch tragenden Frau als Anklägerin soll ebenfalls die jeweilige Ausbilderin sitzen. 

Und für jeden im Gerichtssaal muss klar sein: Die Anklägerin mit Kopftuch ist in Ausbildung und wird von einem ausbildenden Staatsanwalt begleitet, wie Behrendt sagte. Oder ein Zivilrichter lässt einen religiöse Symbole tragenden Referendar in seinem Beisein zeitweise die Verhandlung führen. Der Ausbilder trage die Robe – und nicht wie sonst auch die Referendarin (die trägt nämlich Burka... Anm. der Heck Ticker-Redaktion). 

SPD beklagt Alleingang des Justizsenators

In der Koalition wird Behrendts Entscheidung als eigenmächtig und als Affront gewertet. SPD-Rechtsexperte Sven Kohlmeier sagte: „Hier müssen wir als Koalition eine einheitliche Linie finden. Der Alleingang von Dirk Behrendt ist nicht gut.“

Der Neuköllner Bundestagsabgeordnete Fritz Felgentreu (SPD), der das Neutralitätsgesetz 2005 im Abgeordnetenhaus mit verfasst hatte, twitterte: „Inakzeptable Haltung von Dirk Behrendt. Der eigene Senator stellt sich gegen den Sinn des geltenden Rechts. Er ist der falsche Mann an der Spitze der Berliner Justiz.“ 

CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann unterstellt dem Justizsenator, "Fakten schaffen zu wollen“. Ein Kopftuch bei Staatsdienern, zumal im Kernbereich der Staatsgewalt bei Justiz und Polizei, sei politisch und gesellschaftlich nicht gewollt.

In der SPD geht die Angst vor den Folgen der Behrendt-Entscheidung um: Kann einer Staatsanwältin künftig das Kopftuch untersagt werden, wenn sie bereits im Vorbereitungsdienst als Anklägerin und als Beamtin auf Probe Kopftuch tragen durfte?

Auch die Oppositionsfraktionen von FDP und AfD sagen: Behrendt reiße im Alleingang rechtliche und institutionelle Brandmauern ein. In der aktuell aufgeheizten Debatte zwischen Links und Rechts könnte die Entscheidung für weitere Radikalisierung sorgen.

Der fraktionslose Einzelabgeordnete Marcel Luthe (mit FDP-Parteibuch) sagt: „Ideologie und Recht gehören niemals zusammen. Wenn dem Justizsenator die persönliche Ideologie wichtiger ist als die staatliche Pflicht zur Neutralität, dann gehört er nicht in den Staatsdienst.“

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition ist ohnehin entzweit nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Mit der Erlaubnis von Kopftüchern bei Referendarinnen wird die Debatte um das Neutralitätsgesetz wieder angeheizt. 

Die SPD pocht auf das Neutralitätsgebot des Staates – gerade vor Gericht oder bei der Polizei. Die Sozialdemokraten befürchten einen politischen Dammbruch.

Am Donnerstag erklärte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) im Abgeordnetenhaus: „Wir werden uns jetzt die Urteilsbegründung anschauen und wir prüfen, ob wir Verfassungsbeschwerde einreichen.“ Es sei ihr wichtig, „dass wir eine neutrale Situation an den Berliner Schulen haben, damit keine Konflikte in die Schulen getragen werden“. 

Grüne und Linke betonen auf Vielfalt in Berlin

Sie sei „nicht zufrieden“ mit dem Urteil. Es gehe um ein Verbot religiöser Zeichen insgesamt, nicht nur des Kopftuchs. Dies sei wichtig, damit der Schulfrieden insgesamt gewahrt werde, bekräftigte Scheeres. „Wenn es Konflikte mit einer Lehrkraft gibt, hat das Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit des gesamten Kollegiums. Ich bekomme täglich Zuschriften von Lehrkräften und Schulleitungen, dass wir an dieser Linie festhalten sollen."

Auch die Interessengemeinschaft der Berliner Schulleitungen erklärte, das Urteil aus Erfurt sei fatal. Weil muslimische Schüler bereits jetzt Druck auf muslimische Schülerinnen ausübten, das Kopftuch zu tragen. Oder weil sie Lehrerinnen ohne Kopftuch nicht akzeptierten.

Die Grünen dagegen werten Kopftuch tragende Lehrerinnen als Zeichen für die Zukunft im multikulturellen Berlin – damit Kinder „mit Vielfalt und Differenz umzugehen“ lernen. Dazu gehöre ein „diverses Kollegium“ an den Schulen. Mit den Realitäten an den Schulen soll Akzeptanz „in der Gesamtgesellschaft“ geschaffen werden.

"Was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat"

Grünen und Linken geht das bisherige Neutralitätsgesetz gegen den Strich. Sie fordern nach dem Erfurter Urteil eine Novelle – wegen des Ziels der Antidiskriminierung. Auch Justizsenator Behrendt hatte das Gesetz wiederholt kritisiert. „In der multireligiösen Gesellschaft muss es darum gehen, was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat“, twitterte er.

Kurios: Während Teile der Linke und der Grünen das Urteil der Bundesarbeitsrichter feiern, beklagen andere Teile der beiden Parteien die Rückkehr der Religion im Staat. Zumal das Christentum in Berlin an Einfluss verliert. Nicht einmal ein Viertel der Berliner gehört einer der beiden christlichen Kirchen an. Dagegen gewinnt der Islam an Einfluss.

Für Beamte im Staatsdienst gilt ein Gebot, im Dienst Neutralität zu wahren - politisch und weltanschaulich-religiös. Daher geht es bei Behrendts Vorstoß auch um die Frage: Sollen Staatsdiener gegenüber Bürgern ihren Glauben offen zur Schau tragen dürfen? Oder zugespitzt: Ist eine Richterin mit Kopftuch im Gerichtssaal trotz Neutralitätsgebot noch vermittelbar? Oder eine Polizistin mit Kopftuch im Einsatz? Bislang ist das nicht erlaubt.

Staatsanwälte lehnen Kopftuch-Freigabe im Gerichtssaal ab

Für den Bund Berliner Staatsanwälte sollte das so bleiben. Vereinschef Ralph Knispel sagte: „In der Staatsanwaltschaft herrscht großes Befremden. Kopftuch, Burka oder Kruzifix haben im Gerichtssaal nichts zu suchen.“ Und: „An einem Ort, an dem unabhängig von Person und Sache entschieden werden soll, müssen sich jegliche Amtsträger jedem Anschein ihrer eigenen Überzeugung enthalten.“ 

Laut Kammergericht muss sich noch zeigen, wie das alles umgesetzt werden soll. Ausbildende Richter und Staatsanwälte entscheiden selbst, ob sie die Freigabe überhaupt nutzen. Pro Ausbildungsjahr sind es laut Justizsprecher eine bis zwei Referendarinnen, die ein Kopftuch tragen und daher bislang von hoheitlichen Aufgaben ausgeschlossen waren. 

Von Staatsanwälten heißt es aber ohnehin, es sei nicht zu schaffen, Referendare in Sitzungen zu begleiten – zumal derzeit rund 100 Kollegen nicht in Verhandlungen gehen könnten, weil sie zur Corona-Risikogruppe gehören. „Ein Drittel der Staatsanwälte fällt also aus“, sagte ein Beamter. 

„Es herrscht völliges Unverständnis. Ein Kollege sagte, dann werde er als Christ demnächst eine Dornenkrone tragen.“ Die Kopftuch-Freigabe habe „die Entfremdung zwischen dem Senator und der Justiz noch verstärkt“.

Am Donnerstagabend wollte sich das Abgeordnetenhaus im Plenum mit dem Thema befassen.



Dienstag, 8. September 2020

Berlins Justizsenator - Ein Mann des Unrechts...

von Thomas Heck...

Polizist in Berlin muss ein geiler Job sein. Ständig im Clinch mit der stadtweit operierende Antifa und eine politische Führung, die einem das Leben schwer macht, wo es nur geht. Als Berliner Polizist muss man hart im Nehmen sein. Die Strasse ist hart, der Dienstherr ist unfair. Diese Stadt ist einfach das Letzte. Nicht unschuldig an dieser Entwicklung ist die grüne Regierungspartei, darunter der Justizsenator Dirk Behrendt, der schon durch seine linke Arroganz unangenehm auffällt. 

Als Rudi Dutschke 1967 vom Marsch durch die Institutionen sprach, hier ist er. In Gestalt Dirk Behrendts, einem Feind der Demokratie in Berlin, der gerade nach DDR-Vorbild ein stasi-ähnliches Meldesystem für "demokratiefeindliche Tendenzen" aufbaut. Nun regt sich Widerstand in Berlins Beamtenapparat, vermutlich zu spät, haben sich doch Linke und Grüne überall breit gemacht.


Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) gerät zunehmend unter Druck: Nach der Versetzung zweier Staatsanwälte wegen unbewiesener Befangenheit im Neukölln-Komplex um rechtsextremistische Anschläge wächst nun auch bei den Justizvollzugsbediensteten der Unmut auf den Senator. 

Grund ist ein neues Meldesystem für „demokratiefeindliche Tendenzen“ – auch ohne ausreichenden Verdacht, um gegen Bedienstete disziplinarrechtlich vorzugehen. In einem Brief fordert der Beamtenbund (DBB) vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), „dem Treiben des Justizsenators umgehend ein Ende zu setzen“. 

Behrendts Meldesystem widerspreche den Grundsätzen des Datenschutzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zudem sei es mit Behrendts Landesantidiskriminierungsgesetz nicht vereinbar. 

„Wir sind fassungslos, besorgt und mehr als verärgert über das diskreditierende Verhalten des Justizsenators gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes“, heißt es in dem Schreiben. 

Die Justizverwaltung hat die Leiter der Vollzugsanstalten (JVA) Mitte August angewiesen, ab 1. September „alle Vorfälle mit demokratiefeindlichen Tendenzen“ oder Hinweisen darauf zu melden. Zwar anonymisiert, doch „soweit eine personenbezogene Zuordnung möglich ist“, sollen die Meldungen auch „Angaben zur Laufbahnfachrichtung, Alter und Geschlecht“ der Mitarbeiter enthalten. Damit wären sie doch identifizierbar.

Unter den Bediensteten brodelt es. Thomas Goiny, Landeschef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschland (BSBD), sagte: „Durch alle Berufsgruppen der Belegschaft, immerhin 2800 Mitarbeiter, geht ein Beben.“ 
Personalrat legt Protest ein

Der Personalrat der JVA Heidering legte in einem Schreiben an Behrendt Protest ein, weil Fälle gemeldet werden sollen, bei denen völlig unklar ist, ob es sich um einen Verstoß gegen die Beamtenpflichten handelt. Der Personalrat spricht von „Fassungslosigkeit und Unverständnis“. Die Mitarbeiter sähen sich einem „Spitzel- und Denunziationssystem nach DDR-Vorbild ausgesetzt“.

Auch der Beamtenbund geht den Justizsenator scharf an: „Jetzt schreckt er offenbar auch nicht mehr vor einer Bespitzelung der Bediensteten zurück“. Für die Meldung von Fällen, die nicht mal für Disziplinarermittlungen reichen, fehle jegliche Rechtsgrundlage. 

Bei Mitarbeitern, „die nicht treu zur Verfassung stehen“, gehe es in einem geordneten Verfahren um die Entlassung. Das Meldesystem aber öffne „persönlichen Ressentiments Tür und Tor“. Der Beamtenbund will daher von Müller wissen, „ob allein die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalten ausgerechnet vom Senator für Antidiskriminierung diskriminiert werden.“

Auch Berlins Landesdatenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk erfuhr durch einen Tagesspiegel-Bericht vom Meldesystem. Eine Sprecherin erklärte: „Wir werden den Sachverhalt prüfen.“ 

Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagte, Behrendts Meldesystem gehe zu weit. „Auch Landesbeschäftigte müssen ihre Meinung ohne Angst äußern dürfen, erst recht in dem vom Senator seit Jahren vernachlässigten Justizvollzug. Aber Mitarbeiter sollen offenbar mundtot gemacht werden.“

Behrendt rechtfertigt sich im Rechtsausschuss

Behrendt verteidigte am Mittwoch im Rechtsausschuss das Meldesystem. Es handle sich nicht nicht um ein Spitzelsystem, von einem Aufruf zur Überwachung könne keine Rede sein, Vielmehr gehe es um die Frage, „wie wir uns wappnen gegen eine mögliche Unterwanderung und Angriffe auf unsere Sicherheitsbehörden“ durch Rechtsextremisten, „wie wir umgehen“ mit Beamten, „die es nicht so ernst nehmen mit der Verfassungstreuepflicht“. 

Der Strafvollzug sei davon bislang weitgehend verschont geblieben. „Es gibt aber bedrückende Einzelfälle“, sagte Behrendt. 

Im März sei ein 45-jähriger Bediensteter des Jugendstrafvollzugs wegen Waffenbesitzes und Zeigen verfassungswidriger Zeichen verurteilt worden. Mehrfach habe er ein Tattoo auf seinem Unterarm in der Anstalt offen gezeigt: einen Totenkopf mit SS-Rune. 

Am 2. Juli 2019 habe ein anderer Mitarbeiter der Anstalt, ein Schwarzer, auf seinem Schreibtisch ein Foto gefunden, darauf zu sehen: ein Tierpfleger mit einem Affen auf dem Arm. Die Ermittlungen dazu liefen ins Leere, ein Täter wurde nicht gefasst.




Donnerstag, 29. August 2019

Polizisten sollen beweisen, dass sie Neger nicht diskriminieren...

von Facebook-Fundstück...


Die SPD, die Linken und die Grünen führten schon immer sowohl einen Kampf gegen den Rechtsstaat, dessen Vertreter die Polizisten sind, als auch einen persönlich motivierten Rachefeldzug gegen die Polizei. Immer stärker wird die Polizei gedemütigt, immer handlungsunfähiger und lächerlicher gemacht. 

Ab und zu wird ihr ein Bonbon hingeworfen, und sie darf gegenüber der einheimischen Bevölkerung, bei der mit wenig Gegenwehr zu rechnen ist, einen auf dicke Hose machen (z.B. zusammengetretene Rollstuhlfahrerin soll migrantische Täter rassistisch beleidigt haben - Staatsschutz ermittelt gegen die Rollstuhlfahrerin/Hausdurchsuchung bei Rentnern wegen sogenannter "Hasskommentare"), wohlwissend, dass die Polizei damit wiederum den letzten Rest an Mitgefühl und Achtung der gesetzestreuen Bevölkerung verliert. 

Das Ganze ist jedoch nur möglich, weil die Polizei mitmacht. Sie schmeißt nicht ihre Brocken hin, weil sie sich nicht mehr in der Lage sieht, für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Sie weigert sich nicht, rechtswidrige Hausdurchsuchungen durchzuführen. 

Insofern bleibt nur zu sagen, dass zu Demütigungen zwei gehören: Einer, der demütigt - und einer, der sich demütigen lässt. Beides geht gleichermaßen zu Lasten der öffentlichen Sicherheit und damit der Bevölkerung. 

"Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (48, Grüne) will, dass jeder ab 2020 leichter gegen Diskriminierung durch Behörden klagen kann. Jetzt schlagen Polizeigewerkschaften Alarm: Sie warnen vor der geplanten Beweislastumkehr im neuen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Polizeibeamte sollen noch stärker belegen müssen, nicht diskriminierend gehandelt zu haben."


WEGEN LANDESANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ Polizisten sollen beweisen, dass sie nicht diskriminieren


Personen-Kontrolle im Görlitzer Park. Kriminelle sollen leichter dagegen klagen können
Foto: Günther

Berlin – Beamte laufen Sturm gegen das neue Gesetz. Sie fürchten: Es stellt uns unter Generalverdacht.
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (48, Grüne) will, dass jeder ab 2020 leichter gegen Diskriminierung durch Behörden klagen kann. Jetzt schlagen Polizeigewerkschaften Alarm: Sie warnen vor der geplanten Beweislastumkehr im neuen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Polizeibeamte sollen noch stärker belegen müssen, nicht diskriminierend gehandelt zu haben.

Polizei in der Beweispflicht

Ein Beispiel: Ein bekannter Drogendealer aus Schwarzafrika wird im Görlitzer Park von der Polizei kontrolliert – und klagt danach gegen die Beamten, weil er ihnen rassistische Motive für die Kontrolle unterstellt.
Bodo Pfalzgraf, Landes-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), ist entsetzt: „Die Regierung kriegt bei der organisierten Kriminalität keine Beweislastumkehr hin, stellt jetzt aber den gesamten öffentlichen Dienst unter Generalverdacht“, sagt er zu BILD: „Wenn sich bei Parkverstößen in Berlin alle Falschparker als Autofahrer diskriminiert fühlen, zeigt das die Gefahr dieses Gesetzes.“

Unschuldsvermutung ausgehebelt?

Auch beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sorgt die geplante „Vermutungsregelung“ für Unbehagen. „Diese Regelung dürfte in konfliktträchtigen Aufgabengebieten für Diskussionen sorgen“, heißt es. Denn auch rechtmäßiges staatliches Handeln werde von Kriminellen oft nicht als solches empfunden.
Der Verein „Unabhängige in der Polizei“ prangert auf Twitter an: „So nicht!“ Und fügte hinzu: „Dirk Behrendt stellt Polizeibeamte unter Generalverdacht und öffnet Tür und Tor für ungerechtfertigte Anschuldigungen. Gleichzeitig hebelt er die gesetzliche Unschuldsvermutung aus.“

Polizeigewerkschaft kritisiert Gesetz

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält das Gesetz für überflüssig. Sprecher Benjamin Jendro: „Auf Bundesebene gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“ Kollegen müssten sich bereits jetzt mehrmals schriftlich dafür rechtfertigen, wenn jemand den Vorwurf erhebt, er sei diskriminiert worden.
Jendro: „Letztlich zeigt der Senator, dass er dem öffentlichen Dienst mehr misstraut als der organisierten Kriminalität.“


Soweit kommt das noch, dass jeder drogendealende Neger die Polizei verklagt und von seiner eigenen Straftat ablenkt.


Mittwoch, 6. März 2019

Offener Vollzug für Mörder und Sexualstraftäter in Berlin...

von Thomas Heck...

Der rot-rot-grüne Senat in Berlin bekommt nicht viel auf die Reihe. Ok, gendergerechte Toiletten für Unentschlossene, die gibt es, war aber eigentlich kein drängendes Problem. Und die Nicht-Eröffnung des BER als Dauerlösung entpuppt sich langfristig auch noch als Bestandteil des Klimaziels der Grünen. Wo die die Koalition aus Einheitsfront SPD und SED mit grüner Unterstützung jedoch richtig was schafft, ist der offene Strafvollzug für Mörder, Vergewaltiger und grüne Päderasten, die künftig Messermörder im Straßenbild verstärken werden. Leute, sperrt Eure Kinder weg, es wird richtig übel...

Norman Bates würde grün wählen...

Mörder und Sexualstraftäter, denen Gutachter und ein Gericht eine besondere Gefährlichkeit attestiert haben, sollen künftig auch im offenen Vollzug untergebracht werden und sich tagsüber frei in der Stadt bewegen können. Wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag mitteilte, soll ein Teil der sogenannten Sicherungsverwahrten künftig in einer noch zu schaffenden neuen Einrichtung des offenen Vollzugs an der Seidelstraße außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel untergebracht werden. 


Bei Sicherungsverwahrten handelt es um verurteilte Straftäter, die schwere Verbrechen begangen und ihre vom Gericht verhängte Strafe bereits abgesessen haben. Weil Gutachter ihnen aber attestierten, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Verbrechen begehen könnten, müssen sie zum Schutz der Allgemeinheit zwar nicht mehr im Gefängnis bleiben, aber in sogenannter Sicherungsverwahrung. In Berlin gibt es zurzeit 50 Sicherungsverwahrte. Sie wohnen getrennt von den Strafgefangenen in einer Einrichtung auf dem Gelände der JVA Tegel und dürfen die Einrichtung im Regelfall nicht verlassen. Eine Strafvollstreckungskammer überprüft auf der Grundlage psychologischer Gutachten jedes Jahr, ob der Grund für die Sicherungsverwahrung, also die prognostizierte Gefährlichkeit, weiterhin vorliegt.

Sicherungsverwahrte sollen in Doppelhaushälfte ziehen

Nach Behrendts Plänen soll die Anstaltsleitung Sicherungsverwahrte, von denen sie annimmt, dass sie bald entlassen werden, künftig in den offenen Vollzug überführen können. Dafür soll eine Doppelhaushälfte an der Seidelstraße, in denen früher Wohnungen für JVA-Bedienstete untergebracht werden, bis Herbst 2020 umgebaut werden, sodass Platz für acht bis zehn Sicherheitsverwahrte entsteht. In der Nachbarschaft befinden sich laut Justizverwaltung auch normale Mietshäuser.

Eine Anwohnerversammlung habe es noch nicht gegeben, sagte Behrendt. Die Abgeordneten würden am heutigen Mittwoch im Justizausschuss des Abgeordnetenhauses informiert. Mit der neuen Einrichtung setze man ein Gesetz um, das 2013 zu Zeiten der SPD-CDU-Koalition vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, sagte Behrendt. Darin ist festgeschrieben, dass die Untergebrachten, „vor allem zur Entlassungsvorbereitung im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzugs zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden.“ Diese Bedingungen würden berücksichtigt, hieß es aus der Justizverwaltung.

Bundesverfassungsgericht erklärte damalige Sicherungsverwahrung für unzulässig

Behrendt verwies zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die damaligen Bedingungen der Sicherungsverwahrung 2011 als verfassungswidrig erklärt. Mit der Einrichtung des neuen offenen Vollzugs für Sicherungsverwahrte erleichtere man den Untergebrachten den Übergang in die Freiheit und ermögliche ihnen so ein straffreies Leben. „Die Frage, wie wir mit schweren Straftätern umgehen, ist eine, die die Öffentlichkeit sehr bewegt“, sagte Behrendt. „Wir versuchen, das sensibel und rational zu erklären.“ 

Die CDU äußerte sich bereits am Dienstag zu dem Vorhaben. Es müsse sichergestellt sein, dass von den Sicherungsverwahrten keine Gefahren mehr zu erwarten seien. „Wir sind für eine Übergangsregelung, bei der zunächst mit weiteren Vollzugslockerungen die Zuverlässigkeit festgestellt wird“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Sven Rissmann.

Erschienen in der Berliner Morgenpost






Montag, 28. November 2016

Warum nicht mal ein Arschloch als Senator der Justiz?

von Thomas Heck...


Berliner Polizeischüler sind regelmäßig zu Gast, wenn das Parlament tagt. Dem Grünen-Abgeordneten Dirk Behrendt (45) geht das gegen den Strich. Auf dem Kurznachrichtenportal Twitter fragte er schon im Oktober 2014 empört: „Was soll das, Herr Präsident?“ Und dieses Arschloch soll Berlins neuer Justizsenator werden. Was für eine dumme Sau.




Sein Ärger von damals löst jetzt neue Diskussionen aus. Denn Behrendt soll am 8. Dezember zu Berlins neuem Justizsenator ernannt werden. Behrendts Kritik ging selbst Parteifreund und Innenpolitiker Benedikt Lux (34) zu weit. Er verteidigte die Beamten. Es sei gut, wenn sie sich informieren wollten.

Behrendt antwortete: „Besuch schön und gut. Aber Spalier laufen durch Uniformierte geht nicht.“ Andere Kommentatoren fragten, ob der Grünen-Politiker vielleicht an einer Uniform-Phobie leide. Eher handelt es sich wohl um grüner Hass auf den Staat.

Parlamentspräsident Ralf Wieland (59) versteht die Aufregung nicht. „Ich finde es toll, dass Polizeischüler ins Parlament kommen. Wir freuen uns darüber, dass sie zum Glück regelmäßig kommen. Auch die Bundeswehr ist regelmäßig Gast mit Vertretern vom Einsatzgruppenversorger ‚Berlin‘.“

Fassungslosigkeit beim Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro (27): „Es ist doch lobenswert, wenn Polizisten versuchen, mit Besuchen im Parlament Politiker und ihre Entscheidungen zu verstehen. Schließlich bestimmen Politiker die Musik, nach der die Beamten auf der Straße tanzen müssen.“

Auch die Opposition wundert sich. CDU-Innenpolitiker Peter Trapp (69): „Herr Behrendt sollte es auch Vollzugskräften der Justiz ermöglichen, sich im und über das Parlament zu informieren.“ Behrendt war am Sonntag zu keiner Stellungnahme zu erreichen.

Sonntag, 11. August 2019

Berliner Politiker fliegen um die Wette...

Bahn und Klimaschutz predigen, aber fleißig Kurzstrecke fliegen



Jede Woche checken zwei bis drei Senatoren, Staatssekretäre oder der Regierende Bürgermeister ein. Rot-Rot-Grün macht den Abflug zu Tagungen, Jubiläen, Konferenzen, Kultur-Events. B.Z. kennt die Zahlen.
Allein 341 Flüge buchten die Politiker von SPD, Linke und Grünen seit Beginn ihrer Regierungszeit (Angaben für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2019). In Zeiten der Klima-Sorgen ein heikles Thema!
Noch am vergangenen Wochenende propagierte die Berliner Grünen-Fraktion Enthaltsamkeit in Sachen CO2-Emissionen: „Wir wollen Kurzstreckenflüge von und nach Berlin an Orte, die in unter vier Stunden mit der Bahn erreicht werden können, überflüssig machen.“
In der Politiker-Praxis offensichtlich schwer einzuhalten. Nach München kommt man mit dem Zug in 3 Stunden 57 Minuten. Trotzdem wurden 16 Flüge gebucht. Oder Frankfurt/Main, wo man innerhalb von 3 Stunden 52 Minuten ankommt. 14 Mal bevorzugten Senats-Politiker trotzdem den Flieger.
► Michael Müller und seine zehn Senatsmitglieder machten 27 Inlandsflüge, 76 Europa-Flüge und 14 in die weite Welt.
► Die 26 Staatssekretäre flogen noch häufiger: 71 Inlandsflüge, 132 in Europa, 21 auf andere Kontinente.

 (Foto: )
(Grafik BZ)

„Die Analyse der Reiseziele des Senats zeigt die Doppelmoral der Politik: Dem Bürger möglichst Inlandsflüge verbieten wollen und als umweltfreundliche Alternative die Bahn empfehlen. Aber selbst etwas anderes vorleben“, kritisiert AfD-Fraktionschef Georg Pazderski (67).
Flug oder Bahnfahrt, wer entscheidet? Nach dem Bundesreisekostengesetz spricht für den Flieger, wenn so ein Arbeitstag gewonnen wird und die Bahnfahrt höhere Kosten verursacht.
Für die vom Flugzeug verursachte CO2-Belastung gibt’s immer einen finanziellen Ausgleich an Naturschutzstiftungen. Der Reiseetat der gesamten Senatskanzlei: 175.000 Euro – pro Jahr!
Politiker Pazderski: „Die Vielfliegerei zeigt aber auch, dass ein funktionierender Flughafen gerade auch für Geschäftsleute wichtig ist und, dass wir mit Tegel Kapazitäten in Berlin erhalten müssen.“
*Angaben für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2019

Das sind die genauen Zahlen

Justizsenator Dirk Behrendt (48, Grüne)
FLÜGE: Karlsruhe, Köln/Bonn, Saarbrücken, Kopenhagen, Brüssel (2), Luxemburg
BAHN (Ausland): –
AUTO: 37 Fahrten, u.a. Lüneburg, Eisenach, Potsdam (13)

Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), Justizsenator des Landes Berlin (Foto: dpa)

Sozialsenatorin Elke Breitenbach (58, Linke)
FLÜGE: Friedrichshafen, Moskau, Brüssel (2)
BAHN (Ausland): –
AUTO: 3 Fahrten, Potsdam, Rheinsberg, Dresden

Elke Breitenbach, Senatorin für Arbeit und Soziales (Foto: Charles Yunck)

Innensenator Andreas Geisel (53, SPD)
FLÜGE: Frankfurt, Wiesbaden, Düsseldorf, Brüssel (3), Moskau, Venedig, Barcelona, Madrid, Tiflis, Washington, Peking/Shanghai/Singapur, Abu Dhabi, Beirut
BAHN (Ausland): –
AUTO: 8 Fahrten, u.a. Dresden, Leipzig, Magdeburg, Kiel, Hamburg

Innensenator Andreas Geisel (53, SPD) (Archivbild) (Foto: dpa)

Umweltsenatorin Regine Günther (56, Grüne)
FLÜGE: Saarbrücken, Nürnberg, Brüssel, Paris (2), Wien/London, Moskau, Peking
BAHN (Ausland): –
AUTO: eine Fahrt nach Nauen

Verkehrssenatorin Regine Günther (Foto: picture alliance/dpa)

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (52, SPD)
FLÜGE: Köln, Düsseldorf, Brüssel (2), Athen, St. Petersburg
BAHN (Ausland): –
AUTO: 4 Fahrten, Potsdam, Leipzig, Frankfurt, Nauen

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci brachte das Projekt auf den Weg (Foto: picture-alliance)

Finanzsenator Matthias Kollatz (61, SPD)
FLÜGE: Wiesbaden (2), Konstanz, München, Karlsruhe (2), Frankfurt/M. (3), Brüssel (3) Zagreb, Cannes (2), Stockholm
BAHN (Ausland): –
AUTO: vier Mal nach Potsdam

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) (Foto: dpa)

Kultursenator Klaus Lederer (45, Linke)
FLÜGE: Avignon, Brüssel (8), Edinburgh, Paris, Wien (2), Thessaloniki, Warschau
BAHN (Ausland): Breslau (2)
AUTO: ein Mal Rheinsberg

Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) (Foto: picture alliance/dpa)

Bausenatorin Katrin Lompscher (57, Linke)
FLÜGE: München (2), Brüssel (4), Rotterdam, Nizza, Venedig, Barcelona
BAHN (Ausland): –
AUTO: 18 Fahrten, u.a. Bad Saarow, Potsdam (10)

Die Pläne von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher gingen Müller offenbar nicht weit genug (Foto: picture alliance/dpa)

Regierender Bürgermeister Michael Müller (54, SPD)
FLÜGE: Bonn, München, Barcelona, Brüssel (3), London (2), Kiew, Luxemburg, Madrid, Moskau, Wien, Straßburg, Venedig/Rom, New York, Montreal, Ulan Bator, Los Angeles, Johannesburg, Buenos Aires/ Montevideo, Tokio
BAHN (Ausland): –
AUTO: 10 Mal, u.a. Hamburg, Mainz, Erfurt, Wilhelmshaven

Berlins Regierender Michael Müller sieht beim Zoo vor allem dessen Einzigartigkeit, u.a. als ältester Deutschlands (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (41, Grüne)
FLÜGE: Lissabon, Brüssel, Oslo, Peking/Shanghai
BAHN (Ausland): –
AUTO: 8 Reisen, meistens Potsdam (6)

Ramona Pop (Bündnis 90/Die Grünen) (Foto: picture alliance/dpa)

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (49, SPD)
FLÜGE: Stuttgart, Köln, München, Brüssel (2), Paris, Tel Aviv
BAHN (Ausland): –
AUTO: 2 Fahrten, Erfurt und Quedlinburg

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) (Foto: picture alliance/dpa)



Mittwoch, 30. September 2020

Berlins grüner Justizsenator erteilt rechtswidrige Anweisungen...

von Thomas Heck...

Über die katastrophale Haltung des Berliner Senats und seiner Verwaltung zu Recht und Gesetz und zu Urteilen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit haben wir hier beim Heck Ticker oft berichtet. Z.B. hier, hier, hier und zuletzt besonders widerlich hier

Verantwortlich für diesen untragbaren Zustand ist maßgeblich Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt, der mit dem Gesetz das macht, was seine Ehefrau mit ihm schon lange nicht mehr gemacht haben kann. Doch nun gibt es Widerstand gegen den arroganten, grünen Fatzken aus der Justizverwaltung, deren Beamte sich zunehmend wehren und sich nicht vom juristischen Irrweg ihres Chefs instrumentalisieren lassen wollen, der sie fortwährend zum Rechtsbruch auffordert.


„Ich habe nur Befehle befolgt“: Mit dieser Aussage haben sich nach der Zeit des Nationalsozialismus viele aus der Verantwortung zu ziehen versucht, sogar Adolf Eichmann selbst, und das, obwohl er für den millionenfachen Mord an Juden auch eigene Befehle erteilte. 

Aus dieser Vorgeschichte heraus ist im Staatsrecht der Bundesrepublik ein einzigartiges Instrument geschaffen worden, das als zivilisatorische Leistung seinesgleichen sucht: die Remonstrationspflicht. 

Sie besagt, dass jeder deutsche Beamte sich verweigern muss, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Weisung hat. Das ist im Bundesbeamtengesetz für Bundesbeamte geregelt. 

Es ist sogar im Soldatengesetz für Soldaten geregelt, und zwar im Paragrafen über den Gehorsam. „Ich habe nur Befehle befolgt“: Das soll nie mehr möglich sein. Einen rechtswidrigen Befehl zu befolgen, kann sogar strafbar sein, siehe Wehrstrafgesetz.

Der Beamte ist persönlich für die Rechtmäßigkeit seines Handelns verantwortlich. Oder anders gesagt: Blinder Gehorsam ist illegal. 

Rechtswidrige Weisungen darf keiner befolgen

Was die Berliner Staatsanwälte jetzt mit Blick auf das islamische Kopftuch machen, ist im Prinzip genau das. Der Hauptrichter- und Staatsanwaltsrat (HRSR) hat sämtlichen Kolleginnen und Kollegen eine Stellungnahme geschickt, aus der hervorgeht, dass man die jüngste Anordnung zum Kopftuch für verfassungswidrig hält und warum – und ihnen damit die Remonstration nahegelegt. 

Erteilt wurde die Anordnung am 4. August vom Kammergerichtspräsidenten, der für die Ausbildung in der Justiz zuständig ist. Danach sollen Rechtsreferendarinnen bei der Staatsanwaltschaft, die ein Kopftuch tragen, seit 1. August das volle Geschäft des Anklagens erledigen können, allerdings ohne Robe und nur in Begleitung eines Ausbilders. Einen ersten Fall gab es inzwischen, in dem das geschah. 

Verfassungsgericht: Die Frage gehört in ein Gesetz

Die Vertreter der Staatsanwaltschaft waren vor dem Erlass dieser neuen Verwaltungspraxis angehört worden und hatten sie einhellig abgelehnt. Jetzt haben sie aufgerüstet. Sie berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar diesen Jahres. 

Eine hessische Rechtsreferendarin hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, weil es ihr untersagt wurde, im Referendariat bei hoheitlichen Tätigkeiten mit Außenwirkung ein Kopftuch zu tragen. Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde zurück. 

Es stellte fest, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, in dem Spannungsfeld zwischen staatlicher Neutralität und Glaubensfreiheit eine Regelung zu treffen. Dabei könne auch ein komplettes Verbot herauskommen. Jedenfalls aber gehöre die Frage ins Parlament. 

In Berlin regelt die Verwaltung die Ausnahmen

Genau das ist in Berlin der kritische Punkt. In Paragraph 4 des Berliner Neutralitätsgesetzes steht nur, dass für Personen in der Ausbildung Ausnahmen von dem grundsätzlichen Kopftuchverbot zugelassen werden können, und dass diese Entscheidung von der zuständigen Personalstelle zu treffen ist. 

Hier werde etwas von der Verwaltung geregelt, das in ein Gesetz gehöre, so der HRSR. Er gibt mit seiner Stellungnahme allen Richtern und Staatsanwälten eine Grundlage in die Hand, um die Befolgung der Anordnung des Kammergerichts zu verweigern.

Weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft ist der Kammergerichtspräsident nicht, wohl aber der Justizsenator. Aktuell ist das Dirk Behrendt (Grüne) – von ihm ist bekannt, dass er das Neutralitätsgesetz am liebsten ganz abschaffen und das Kopftuch erlauben würde. Auch ihm gegenüber wäre ein von der Rechtswidrigkeit der Weisung überzeugter Staatsanwalt verpflichtet, zu remonstrieren.

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Von der Remonstrationspflicht wird im Alltag jedoch selten Gebrauch gemacht. Remonstrieren muss man nämlich zunächst beim direkten Vorgesetzten - also dem, der die beanstandete Weisung erteilt hat. Und der vielleicht die nächste Beurteilung schreibt, was die weitere Karriere behindern könnte.