Freitag, 2. Oktober 2020

Trump positiv auf Covid-19 getestet... Jubel in Deutschland...

von Thomas Heck...

US-Präsident Donald Trump und Ehefrau Melania Trump sind positiv auf Covid-19 getestet worden und plötzlich zeigt sich die pure Heuchlerei in Deutschland. Linke und grüne "Menschenfreunde", die ganz offen ihre Häme und unverhohlene Freude über die Erkrankung eines Menschen zeigen. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Wobei nicht vergessen werden darf: Positiv getestet heisst noch lange nicht, an Covid-19 erkrankt zu sein.



In der medialen Fassungslosigkeit über Donald Trumps „Selbstentlassung“ am Montagabend aus dem Krankenhaus schwingt die unverhohlene Enttäuschung darüber mit, dass nach Großbritanniens Boris Johnson und Brasiliens Jair Bolsonaro nunmehr schon der dritte prominente „Populist“ eine Corona-Infektion schadlos überstanden hat – der damit seiner vermeintlich schicksalsgerechten Strafe entgangen ist, just dem Virus von der Schippe gesprungen zu sein, das er zuvor angeblich selbst „geleugnet“ habe.

Der Vorwurf der „Verharmlosung“ Trumps wird nun sogar auf die Tatsache ausgedehnt, dass auch in seinem Fall das Virus wieder ganz offenkundig genau das war, als was es sich bislang noch in den meisten Fällen (sogar bei Vertretern der sogenannten Risikogruppen) herausgestellt hat: harmlos. Andernfalls nämlich wäre der US-Präsident wohl kaum so schnell ins Weiße Haus zurückgekehrt.

Doch damit geben sich seine Hater und geschworenen Todfeinde dies- und jenseits des Atlantiks natürlich nicht zufrieden: Für sie ist Trumps offensichtliche Genesung, die Wiedererlangung seiner körperlichen und mentalen Stärke, reiner Betrug – denn: Nicht sein kann, was nicht sein darf. Die „Coronamania“ erreicht damit eine ganz neue Qualität: Offenbar ist dieses Virus sogar so gefährlich, dass es seinen Opfern vorspielt, wieder gesund zu sein. „Trotz Corona: Trump verlässt Klinik“ oder „Corona-kranker Trump zurück im Weißen Haus“ lauteten die typischen Schlagzeilen hierzulande, die den Eindruck erwecken sollten, als spiele hier ein in Wahrheit schwerkranker, von experimentellen Medikamenten à la Dexamethason oder gar Drogen fitgedopter Präsident den Genesenen - und setze sich damit regelwidrig über seine naturgesetzliche Pflichtschuldigkeit hinweg, ein zum (zuvor allseits behaupteten) „schweren Verlauf“ passendes Siechtum zur Schau zu stellen. Hollywood-Linke und Größen des demokratischen prominenten Braintrusts in den USA schäumen über: Der Hashtag „Faking Recovery“ geht durch die Decke, und den Ärzten der Walter-Reed-Militärklinik wird inzwischen gar vorgeworfen, sie hätten „für einen Massenmörder gelogen“.

„Massenmord“ bezieht sich hierbei auf die angeblich über 210.000 US-„Corona-Toten“; eine auf der (von der hiesigen „Veröffentlichkeit“ gerne willfährig übernommenen) Zähl- und Sichtweise der WHO gründende, abenteuerliche Horrorzahl, die sämtliche irgendwie „an und mit“ Verstorbenen umfasst und in Wahrheit nichts mit der vom CDC (Central für Disease Control, dem amerikanischen Pendant zum Robert-Koch-Institut) ermittelten realen Zahl von wirklich kausal durch Covid Dahingeschiedenen zu tun hat. Diese lag nämlich laut CDC, ausweislich einer Studie von Ende August auf Grundlage von Obduktionen, bei maximal 6 Prozent der Todesfälle – wobei selbst von diesen die Mehrheit vorerkrankt und/oder hochbetagt war. Die übrigen 94 Prozent der „Corona-Toten“ beinhalten prinzipiell jeden, der entweder zum Zeitpunkt seines Todes (bzw. erst postum) positiv getestet wurde, oder der irgendwann zu Lebzeiten infiziert und später wieder genesen war – egal woran er letztlich tatsächlich gestorben ist, vom Autounfall über Selbstmord bis zum Schlaganfall. Hätte man Grippetote jemals nach dieser Methode gezählt, dann hätte es praktisch noch nie eine andere „Todesursache“ als Influenza geben dürfen – weil prinzipiell jeder Mensch zum Todeszeitpunkt irgendwelche Influenzaerreger in sich trägt und zeitlebens schon einmal erkältet war.

Aber zurück zu Trump: Dass die Leibärzte des US-Präsidenten seit jeher alle erdenklichen Vorsorgemaßnahmen bis hin zur „Übertherapierung“ anwenden und Untersuchungen und Behandlungen zum Ausschluss aller erdenklichen Eventualitäten vornehmen, ist überhaupt nichts Ungewöhnliches. Dieses Protokoll schließt eine präventive Hospitalisierung zur Beobachtung ebenso ein wie die Verabreichung von („Normalsterblichen“ ansonsten verwehrten) Präparaten, bedarfweise auch zusätzliche Sauerstoffzufuhr (nicht zu verwechseln übrigens mit künstlicher Beatmung). In der Panikmache deutscher Journalisten jedoch, die sich auf den ersehnten „schweren Verlauf“ versteift hatten, wurde all dies zum Beweis für das vertuschte wahre Ausmaß von Trumps Erkrankung umgedichtet. Umso größer deshalb die Enttäuschung, dass Trump vom fast Totgesagten nun erst recht zum Kronzeugen für die weitgehende Harmlosigkeit geworden ist. „Reality bites“, kann man da nur festhalten.

Was Trump nach seiner Entlassung tat, war dabei genau das, was auch hierzulande dringend Not täte und übrigens die eigentliche Aufgabe verantwortungsvoller Staatenlenker sein sollte: Die Menschen nicht in grundlose Ängste zu stürzen, sie dauerzuverunsichern und einzuschüchtern, sondern ihnen Mut und Zuversicht zu geben. „Lasst euer Leben nicht von Corona dominieren!“, sagte der Präsident wörtlich – und dies war eben kein Ausdruck von Verharmlosung, sondern ein optimistischer Appell an mündige Bürger, Corona als eines neben vielen sonstigen Lebensrisiken durchaus ernstzunehmen, aber dem nicht alles unterzuordnen. Mit dieser Botschaft verkörpert Trump einmal mehr das genaue Gegenteil jener Politikertypen, die wir hier seit sechs Monaten in Hochform erleben dürfen: Diese behandeln ihre eigene Bevölkerung nämlich wie unmündige, hilflose Kleinkinder, denen sie mit autoritärer Vormundschaft ihr Sozial- und Freizeitverhalten bis ins Kleinste vorschreiben wollen und deren Freiheit und Eigenverantwortlichkeit sie durch Zwänge und Reglementierungen beschneiden - von der Maske bis zum Feierabendbier, vom Kantinenbesuch bis zur Auswahl des Reiseziels.

Es spricht Bände, dass sich ganz Deutschland das Maul zerreißt über Trumps angebliche Unredlichkeit in der Kommunikation und Bewältigung einer Virusinfektion – während dröhnendes Schweigen herrscht über die einsilbige und geheimniskrämerische Art und Weise, mit der bisher die deutsche Überkanzlerin das eigene Volk über ihren wahren Gesundheitszustand informiert hat: Hier wäre der Verdacht einer Täuschung nämlich viel eher angebracht, nachdem sich Merkel seit vergangenem Jahr mehrfach durch Zitteranfälle speziell beim Hymnen-Absingen hervorgetan hatte. Mag man ihr keine allergische Abneigungsreaktion auf nationale Symbole oder Ehrbezeigungen für Deutschland unterstellen, so muss es dafür eine andere, eine medizinische Erklärung geben – und genau diese blieb Merkel stets schuldig. Kritik an der vorsätzlichen Vorenthaltung von Informationen zum Gesundheitszustand der wichtigsten Entscheidungsperson im Staat, auf die die Bürger einen Anspruch haben, wurde von den byzanthinischen Hofmedien praktisch nicht erhoben – eine Reminiszenz an den früheren französischen Staatschefs Francois Mitterand, der mit Hilfe loyaler Journalisten sein Wahlvolk jahrelang über seine Krebserkrankung im Unklaren lassen konnte.

Auch Merkel „sitzt“ das Problem buchstäblich aus; stattdessen durften dann Neurologen und Psychiater per Ferndiagnose Spekulationen äußern, die von Unterzuckerung über Burnout bis zu orthostatischem Tremor reichten. Mir persönlich ist da ein amerikanischer Präsident allemal lieber, der mit offenen Karten spielt und seine Krankheiten wie auch die ärztlichen Bulletins zu seiner Behandlung offenlegt – wie sehr diese von seinen Gegnern in der heißen Phase des Wahlkampfs auch angezweifelt werden mögen. Noch wichtiger als der Kampf gegen Corona ist der Kampf gegen die Angst – und da hat Trump die besseren Waffen.




Mittwoch, 30. September 2020

Berlins grüner Justizsenator erteilt rechtswidrige Anweisungen...

von Thomas Heck...

Über die katastrophale Haltung des Berliner Senats und seiner Verwaltung zu Recht und Gesetz und zu Urteilen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit haben wir hier beim Heck Ticker oft berichtet. Z.B. hier, hier, hier und zuletzt besonders widerlich hier

Verantwortlich für diesen untragbaren Zustand ist maßgeblich Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt, der mit dem Gesetz das macht, was seine Ehefrau mit ihm schon lange nicht mehr gemacht haben kann. Doch nun gibt es Widerstand gegen den arroganten, grünen Fatzken aus der Justizverwaltung, deren Beamte sich zunehmend wehren und sich nicht vom juristischen Irrweg ihres Chefs instrumentalisieren lassen wollen, der sie fortwährend zum Rechtsbruch auffordert.


„Ich habe nur Befehle befolgt“: Mit dieser Aussage haben sich nach der Zeit des Nationalsozialismus viele aus der Verantwortung zu ziehen versucht, sogar Adolf Eichmann selbst, und das, obwohl er für den millionenfachen Mord an Juden auch eigene Befehle erteilte. 

Aus dieser Vorgeschichte heraus ist im Staatsrecht der Bundesrepublik ein einzigartiges Instrument geschaffen worden, das als zivilisatorische Leistung seinesgleichen sucht: die Remonstrationspflicht. 

Sie besagt, dass jeder deutsche Beamte sich verweigern muss, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Weisung hat. Das ist im Bundesbeamtengesetz für Bundesbeamte geregelt. 

Es ist sogar im Soldatengesetz für Soldaten geregelt, und zwar im Paragrafen über den Gehorsam. „Ich habe nur Befehle befolgt“: Das soll nie mehr möglich sein. Einen rechtswidrigen Befehl zu befolgen, kann sogar strafbar sein, siehe Wehrstrafgesetz.

Der Beamte ist persönlich für die Rechtmäßigkeit seines Handelns verantwortlich. Oder anders gesagt: Blinder Gehorsam ist illegal. 

Rechtswidrige Weisungen darf keiner befolgen

Was die Berliner Staatsanwälte jetzt mit Blick auf das islamische Kopftuch machen, ist im Prinzip genau das. Der Hauptrichter- und Staatsanwaltsrat (HRSR) hat sämtlichen Kolleginnen und Kollegen eine Stellungnahme geschickt, aus der hervorgeht, dass man die jüngste Anordnung zum Kopftuch für verfassungswidrig hält und warum – und ihnen damit die Remonstration nahegelegt. 

Erteilt wurde die Anordnung am 4. August vom Kammergerichtspräsidenten, der für die Ausbildung in der Justiz zuständig ist. Danach sollen Rechtsreferendarinnen bei der Staatsanwaltschaft, die ein Kopftuch tragen, seit 1. August das volle Geschäft des Anklagens erledigen können, allerdings ohne Robe und nur in Begleitung eines Ausbilders. Einen ersten Fall gab es inzwischen, in dem das geschah. 

Verfassungsgericht: Die Frage gehört in ein Gesetz

Die Vertreter der Staatsanwaltschaft waren vor dem Erlass dieser neuen Verwaltungspraxis angehört worden und hatten sie einhellig abgelehnt. Jetzt haben sie aufgerüstet. Sie berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar diesen Jahres. 

Eine hessische Rechtsreferendarin hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, weil es ihr untersagt wurde, im Referendariat bei hoheitlichen Tätigkeiten mit Außenwirkung ein Kopftuch zu tragen. Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde zurück. 

Es stellte fest, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, in dem Spannungsfeld zwischen staatlicher Neutralität und Glaubensfreiheit eine Regelung zu treffen. Dabei könne auch ein komplettes Verbot herauskommen. Jedenfalls aber gehöre die Frage ins Parlament. 

In Berlin regelt die Verwaltung die Ausnahmen

Genau das ist in Berlin der kritische Punkt. In Paragraph 4 des Berliner Neutralitätsgesetzes steht nur, dass für Personen in der Ausbildung Ausnahmen von dem grundsätzlichen Kopftuchverbot zugelassen werden können, und dass diese Entscheidung von der zuständigen Personalstelle zu treffen ist. 

Hier werde etwas von der Verwaltung geregelt, das in ein Gesetz gehöre, so der HRSR. Er gibt mit seiner Stellungnahme allen Richtern und Staatsanwälten eine Grundlage in die Hand, um die Befolgung der Anordnung des Kammergerichts zu verweigern.

Weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft ist der Kammergerichtspräsident nicht, wohl aber der Justizsenator. Aktuell ist das Dirk Behrendt (Grüne) – von ihm ist bekannt, dass er das Neutralitätsgesetz am liebsten ganz abschaffen und das Kopftuch erlauben würde. Auch ihm gegenüber wäre ein von der Rechtswidrigkeit der Weisung überzeugter Staatsanwalt verpflichtet, zu remonstrieren.

Mehr zum Thema

Von der Remonstrationspflicht wird im Alltag jedoch selten Gebrauch gemacht. Remonstrieren muss man nämlich zunächst beim direkten Vorgesetzten - also dem, der die beanstandete Weisung erteilt hat. Und der vielleicht die nächste Beurteilung schreibt, was die weitere Karriere behindern könnte.





Ist die Duldung rechtswidriger Zustände rechts? So eine Frage stellt man nur in Berlin...

von Thomas Heck...

Bei den Kiezterroristen in der Rigaer 94 kann man nach Ansicht von Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) und Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) vom Brandschutz schon mal eine Ausnahme machen. Gesetze?  Schutz der Nachbarn? Schutz von Polizei und Rettungskräften? Wozu auch? Nachdem die jahrelangen vergeblichen Warnungen von Bezirksbeamten und Polizei publik wurden, lässt nun der Senat prüfen, ob die "Duldung der rechtswidrigen Zustände durch den Bezirk rechtens ist", eine Formulierung, die so vermutlich nur in der Hauptstadt der Bekloppten im Land der Irren möglich ist.

Kann in Friedrichshain jetzt generell gebaut werden, ohne Brandschutz oder Rettungswege zu beachten? Oder gilt das nur für Ausgewählte bei dem Grünen Stadtrat? Wenn das so weitergeht, muss die Linkspartei zum nächsten Koalitionsausschuss Blauhelme entsenden. Besser wäre ein Einsatz der GSG 9 zur Räumung des Gebäudes, die Festnahme der Terroristen und so eine Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände. In jeder anderen Regierung außerhalb Berlins würden solche Zustände zu Rücktritten und Neuwahlen führen. Nicht so in Berlin. Hier werden Terroristen von der Regierung geschützt. 

So darf die Polizei dort nur nach Rücksprache mit der vorgesetzten Dienststelle in der Rigaer Strasse ermitteln oder zur Strafverfolgung nachsetzen, vermutlich um Schmidt und Hermann Zeit informieren zu können, damit diese bei Ihren terroristischen Freunden in der Rigaer Strasse das Schärfen der unzähligen Fallen zu ermögliche. Man hält halt zusammen. Dagegen hilft nur noch die Räumung.

Der Tagesspiegel titelt:

So schützte Florian Schmidt die Autonomen in der Rigaer 94

Jahrelang drückte Baustadtrat Florian Schmidt beim Brandschutz im linken Hausprojekt Rigaer 94 offenbar beide Augen zu. Nun prüft der Innensenator die Vorgänge.

Geduldet: Gegen die Autonomen in der Rigaer Straße geht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nur sehr zurückhaltend vor.


Wenn es um Verstöße gegen den Brandschutz im teilbesetzten Haus in der Rigaer Straße 94 geht, ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sehr rücksichtsvoll – und hebelt über Jahre einfach geltendes Recht aus. Obendrein verhandelte Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) abseits der förmlichen Verwaltungswege einfach direkt mit dem Anwalt der Linksextremisten. Und Beamte der Bauaufsicht im Bezirksamt, die ein Einschreiten wegen Brandschutzmängeln für unabdingbar halten, hat der selbsternannte Aktivist im Amt einfach ausgebremst – obwohl es im Ernstfall um Menschenleben geht.

Das geht aus Unterlagen des Bezirksamts hervor, die dem Tagesspiegel vorliegen. Zuerst hatten der RBB berichtet.

Es ist die Chronologie eines jahrelangen Rechtsbruchs. Die Akten zeigen, wie ernst die Mitarbeiter der Bauaufsicht die Lage einschätzen. Und wie sie sich immer wieder absichern, um sich am Ende, wenn Menschen zu schaden kommen, nicht selbst strafbar zu machen.

Inzwischen prüft die Senatsinnenverwaltung „im Rahmen der Bezirksaufsicht, ob der Umgang des Bezirks mit der Situation in der Rigaer Straße 94 rechtmäßig ist“. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sei bereits um Stellungnahme gebeten worden. 

Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte dem Tagesspiegel: „Es ist Aufgabe des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, sich um die Abwehr von Gefahren in der Rigaer Straße 94 zu kümmern, die beispielsweise durch Baumängel oder nicht eingehaltene Brandschutzvorschriften bestehen.“ Und weiter heißt es: Soweit zur „Durchsetzung rechtmäßiger Zustände polizeiliche Unterstützung erforderlich ist, wird dem Bezirk diese Unterstützung gewährt“. Sollte der Bezirk gegen Rechtsvorschriften verstoßen und „gebotene Maßnahmen der Gefahrenabwehr“ unterlassen, „kommen Bezirksaufsichtsmaßnahmen in Betracht“.

Polizei warnte: Zutritt für Rettungskräfte kaum möglich

Alles begann mit einem Schreiben der Polizei Berlin an Schmidts Parteifreundin und Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann. Michael Krömer, damals Leiter der Direktion 5, berichtet ihr in seinem zweiseitigen Brief vom 5. Februar 2016 über die Erkenntnisse der Polizei über die Rigaer 94 – nämlich, dass dort „offenkundig die Brandschutzvorschriften verletzt werden“. Die Türen seien umgebaut worden, sodass „der Zutritt für ad hoc einzusetzende Rettungskräfte erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird“.

Mit dem Segen der Bezirksbürgermeisterin: Monika Herrmann (Grüne) unterstützte Schmidts Linie.


Hinzu kamen Elektroschrott und Müll auf dem Innenhof, der Zutritt zum Hinterhaus für Rettungskräfte erscheine ausgeschlossen, im Seitenflügel fehlten Treppengeländer, „teilweise sind mehrere Treppenstufen zurückgebaut und nicht mehr vorhanden“. Wände seien durchbrochen, im Hinterhof lägen Stromleitungen offen herum. „Damit sind die für das Gebäude vorgesehenen, zwingend erforderlichen Rettungswege unbenutzbar“, schrieb der Polizist der Bezirksbürgermeisterin. Krömer bat Herrmann, „die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen“.

Geschehen ist seither nichts. Bezirksbürgermeisterin Herrmann wies eine Mitarbeiterin der Bauaufsicht „in einem Acht-Augen-Gespräch“ sogar an, dass sie „der Einladung der Polizei zu einem Gespräch über die festgestellten Mängel (...) nicht folgen soll“.

Mit großer Vorsicht: Polizisten am Eingang zur Rigaer 94.


Auch der damalige Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) hatte seine Mitarbeiter mündlich angewiesen, stillzuhalten. Er stehe mit dem Anwalt der Bewohner in Kontakt, diese wollten die Baumängel selbst beseitigen. Panhoff sagte seinen Mitarbeitern mehrfach, dass einige Mängel behoben seien. So gibt es ein Gutachten, in Auftrag gegeben vom Anwalt der Bewohner. Der Sachverständige sah kein Problem in den Wanddurchbrüchen: Dadurch werde „ein zweiter (baulicher) Rettungsweg erreichbar“. Für den Brandschutz werde das Sicherheitsniveau sogar angehoben.

Führender Mitarbeiter: „Untätig zu bleiben ist nicht verantwortbar“

Im Frühjahr 2017 fragte die Hausverwaltung der Rigaer Straße 94 bei der Polizei an, wieder ging es um den Brandschutz. Ein Beamter antwortete knapp, die Polizei habe das Bezirksamt ein Jahr zuvor über die Brandschutzmängel informiert. „Ein Antwortschreiben habe ich nicht erhalten“, notierte der Beamte. Was das Bezirksamt unternommen habe, sei ihm nicht bekannt. Der Hausverwalter möge sich doch dorthin wenden.

Schließlich erkundigte sich der Anwalt des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers am 25. Mai 2017 beim Bezirksamt. Die Mitarbeiter der Bauaufsicht prüften den Fall und schrieben Baustadtrat Schmidt im Juni 2017, es fehle die Dokumentation, ob folgende Mängel beseitigt wurden: „Gewährleistung des Zugangs“ für Rettungskräfte, „Absturzsicherung und Treppenstufen der Treppe im Seitenflügel“. Ansonsten müsse ein Verfahren eingeleitet und der Eigentümer aufgefordert werden, die Mängel zu beseitigen.

Symbol des linksautonomen Berlins: das Haus Rigaer Straße 94 im Friedrichshainer Nordkiez.


Sogar eine „Anordnung zur Duldung der Mängelbeseitigung an die Bewohner“ zogen die Mitarbeiter in Betracht. Und sie forderten von Schmidt eine Weisung, „die der Bauaufsicht ein Einschreiten dienstlich untersagt“, denn „andernfalls muss die Bauaufsicht (...) ihrer Pflicht nachkommen“.

Vorsorglich schrieb ein führender Mitarbeiter an Schmidt: „Untätig zu bleiben ist für die Bauaufsicht nicht verantwortbar, wenn brandschutztechnische Mängel bekannt sind“. Weil die Rigaer 94 vom Verfassungsschutz als „zentrale Institution der gewaltbereiten autonomen Szene Berlins“ eingestuft wird, traf die Bauaufsicht ebenfalls Vorsorge. Da es in der Vergangenheit zu „Gewaltanwendung gegenüber Beamten, Sachbeschädigungen und Bedrohungen“ gekommen sei, würden in allen Schreiben Mitarbeiter nicht namentlich genannt.

Monika Herrmann: „Die Politik übernimmt die Verantwortung“

Auch Bezirksbürgermeisterin Herrmann war involviert. Eine Mitarbeiterin notierte im Juli 2017, was Herrmann vorschlug: „Die Politik übernimmt die Verantwortung.“ Sie gehe davon aus, dass durch den Anwalt der Bewohner die Mängelbeseitigung nachgewiesen sei. Ein Mitarbeiter der Bauaufsicht notierte: „Schon wieder so eine Sch.... Nebelkerze, um sich nicht entscheiden zu müssen.“ Maßgeblich für das Verfahren sei es, den Eigentümer der Rigaer Straße anzuhören. Auch Schmidt notierte, Herrmann bevorzuge es, „dass sich die Bauaufsicht mit dem Anwalt der Mieter zusammensetzt“.

Nichts Besonderes, nur ein Feuerchen in der Rigaer Straße. Die Feuerwehr rückt an, wird mit Flaschen beworfen. Ein Streifenwagen...


So lief es offenbar immer. Die im Frühjahr 2017 über die Bezirksbürgermeisterin selbst eingereichten Nachweise waren „Fotos ohne Datum mit Teilansichten des beräumten Hofs“ oder von der „instandgesetzten Treppe“, wobei „der Handlauf (...) nicht wieder hergestellt“ wurde. Nichts, was einem Beamten, der für den Brandschutz verantwortlich ist, als Beleg reichen kann. Denn, schrieb ein Mitarbeiter der Bezirksbürgermeisterin: Niemand sonst als der Eigentümer „kann zur Mängelbeseitigung verpflichtet werden“.

Notiz: „Nicht versendet aufgrund Anweisung Dez. Schmidt“

Die Bauaufsicht hatte bereits ein Anhörungsschreiben an den Anwalt des Eigentümers des Hauses verfasst. Ein Mitarbeiter notierte handschriftlich: „Nicht versendet aufgrund Anweisung Dez. Schmidt vom 21.7.2017.“ Der Baustadtrat selbst schrieb: Die „geplante Anhörung der Eigentümer der Rigaer Straße 94 ist nicht abzuschicken ohne meine ausdrückliche Freigabe“.

Ein führender Mitarbeiter der Bauaufsicht zog daraus die Konsequenzen. Im August 2017 verfasste er eine Remonstration. Es handelt sich um einen formalen Akt: Beamte müssen Befehle und Anweisungen verweigern, wenn sie die für rechtswidrig halten. Es ist eine Folge der Nazizeit, kein Beamter soll sich jemals wieder darauf berufen können, dass er nur Befehle befolgt habe. Beamte, so schrieb der Mitarbeiter der Bauaufsicht, haben „für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung“. Bedenken müssten sie sofort geltend machen.

Nur in Sorge um den öffentlichen Frieden? Der grüne Baustadtrat und Terroristenunterstützer Florian Schmidt.


Der Beamte notierte: Schmidts Anweisung würde „zu einem fachlich falschen Verwaltungshandeln führen, aus dem heraus dem Land Berlin ein Schaden entstehen kann“. Auch eineinhalb Jahre nach dem ersten Schreiben der Polizei sei „die vollständige Beseitigung der Brandschutzmängel derzeit nicht verlässlich nachgewiesen“. Deshalb müsse nach geltendem Recht vom Eigentümer der Immobilie ein Nachweis verlangt werden.

Zwei Wochen später legte eine andere Mitarbeiterin der Bauaufsicht nach, auch weil es für die Kneipe „Kadterschmiede“ keine baurechtliche Erlaubnis gibt. Es sei „zwingend erforderlich ein Verwaltungsverfahren zur Gefahrenabwehr gegen den Grundstückseigentümer einzuleiten“. Erneut schaltete sich Bezirksbürgermeisterin Herrmann ein und fragte bei der Bauaufsicht nach. Deren Mitarbeiterin schrieb zurück, sie „kann nur wiederholen“: Der Auftrag der Bauaufsicht als Ordnungsbehörde sei „im Gesetz klar definiert und alternativlos“.

Bitte um Amtshilfe „zur Inaugenscheinnahme einer Falltür“

Einige Monate später der nächste Fall. Die Polizei durchsuchte am 15. November 2018 die Rigaer 94 und bat um Amtshilfe „zur Inaugenscheinnahme einer Falltür“. Der Beamte schreibt noch am selben Tag an den Baustadtrat. Es habe „bauliche Veränderungen in den Treppenhäusern“ vorgefunden, die „brandschutzmäßige Mängel darstellen“. Mängel, die seit Anfang 2016 bekannt sind.

Doch der Beamte darf nichts tun. In einem Vermerk notierte er am 17. Dezember 2018, die Bauaufsicht sei erneut angewiesen worden, „nicht von Amts wegen gegen bauliche Missstände vorzugehen. Dies ist eine politische Entscheidung des Bezirks“. Schmidt selbst ordnete an: Seine früheren Anweisungen zur Rigaer 94 „bleiben in Kraft“, angeblich um die Mitarbeiter nicht in Gefahr zu bringen und um zu deeskalieren. Die Bewohner der Rigaer 94 seien nicht akut gefährdet, sie hätten keine Mängel angezeigt. Die Sache dreht sich im Kreis.

Aber da ist noch die Sache mit der Falltür, die 2018 gefunden wurde. Schmidt kümmerte sich persönlich darum und fragte im Mai 2020 beim Anwalt der Bewohner nach. Der hatte im November 2018 dem zuständigen Polizeiabschnitt Fotos von der Tür – ohne Falltür – geschickt: „Sehr geehrter Abschnitt, anbei wie gestern besprochen Fotos von der freien Tür.“

Bezirksamt: Schmidt will „Störung des öffentlichen Friedens vermeiden“

Das Bezirksamt selbst spricht auf Anfrage von einer Ermessensentscheidung. Schmidts Ziel sei es, „eine Störung des öffentlichen Friedens im Nordkiez von Friedrichshain zu vermeiden“. Es gehe um die Frage, ob „die gewaltsam erzwungene Beseitigung untergeordneter baulicher Mängel“ angemessen sei. „Bisher haben die ,Störer‘ nach Kenntnis des Bezirksamtes größere Mängel selbst beseitigt, sobald sie zu deren Beseitigung aufgefordert wurden.“

Nach einer Hausdurchsuchung im Juli, bei der wieder eine Falltür gefunden wurde, hat die Polizei das Bezirksamt in der vergangenen Woche einmal mehr über „brandschutztechnische Mängel“ informiert. Es werde nun „erneut eine abgewogene Ermessensentscheidung treffen“. Und während die Innenverwaltung dringenden Bedarf zur Gefahrenabwehr sieht, heißt es aus Friedrichshain-Kreuzberg: „Das Bezirksamt ist (...) zu einer anderen Auffassung gelangt.“

Erschienen im Tagesspiegel...




Dienstag, 29. September 2020

Demokratie ist außer Rand und Band...

von Thomas Heck...

Dass man den politischen Gegner bekämpft, gehört zur Demokratie dazu. Dass man dazu an die Grenzen geht und darüber hinaus, kann ich noch nachvollziehen, geht es doch heutzutage um nicht mehr oder weniger um die Existenz. Doch dass dafür jegliche demokratischen Regeln außer Kraft gesetzt werden, ist in einer Demokratie nicht hinnehmbar. Dies beginnt bei der Nichtwahl eines AfD-Politikers zum Bundestagsvize und endet bei dem Boykott jeglicher Zusammenarbeit.

Die Aufregung ist groß, wenn Politiker von diesen selbstgewählten, für mich undemokratischen Grundsätzen abweichen. Jetzt trifft es Bundesagrarministerin Julia Klöckner. So berichtet das Handelsblatt:

Der Einladungsbrief ist datiert auf den 22. September, umfasst vier Seiten und trägt die wenig spannende Überschrift: „Breites Bündnis für mehr Tierwohl“. Doch das Schreiben von Bundesagrarministerin Julia Klöckner hat es in sich.


Die CDU-Politikerin hat für diesen Mittwoch zum Fachgespräch eingeladen, und das nicht etwa ins Ministerium, sondern ins Steigenberger Hotel, direkt neben dem Kanzleramt. Der entscheidende Satz findet sich am Ende des Textes: „Zu dem Austausch habe ich die Fraktionsvorsitzenden, ihre thematisch zuständigen Stellvertreter sowie die agrarpolitischen Sprecher aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen“, schreibt Klöckner – und damit auch die AfD, mit der die Union und auch die SPD jegliche Zusammenarbeit ausschließen. 

Mit der Einladung, die dem Handelsblatt vorliegt, hat Klöckner die Koalition gegen sich aufgebracht. „Die AfD einzuladen ist ein absolutes No-Go“, hieß es in der Unionsfraktion. Darüber hinaus habe es zum Thema Tierwohl vor der parlamentarischen Sommerpause eine intensive Debatte im Bundestag und einen breiten Konsens gegeben, der in einen Antrag gemündet sei. Nun sei es am Ministerium, die Finanzierung einer tierfreundlichen Nutztierhaltung zu klären. 

Bei der SPD sorgte die Einladung für Entsetzen – und das sowohl über Art der Einladung, den Ort und die Eingeladenen. „Mich irritiert das Vorgehen von Frau Klöckner sehr“, sagte der für Agrarpolitik zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch dem Handelsblatt. „Anstatt große Treffen abzuhalten, sollte das Ministerium den Auftrag des Parlaments erfüllen.“

„Wir müssen das Thema Tierwohl und Finanzierung in der Nutztierhaltung umfassend und gemeinsam angehen – auch um die Unsicherheiten für den Sektor zu beenden“, schreibt hingegen Klöckner in ihrem Brief. „Mehr Tierschutz kostet Geld“, heißt es darin weiter. Daher lade sie zu dem Gespräch, um über „nächste Schritte“ zu beraten.

SPD lehnt Treffen in Hotel ab

Zum Kreis der Eingeladenen gehört auch der frühere Bundesagrarminister Jochen Borchert (CDU), der das von Klöckner initiierte „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ leitet. Dieser hatte im Februar Empfehlungen für mehr Tierwohl vorgelegt. Auf diese Empfehlungen verweist auch SPD-Agrarpolitiker Miersch. Er erinnert daran, dass der Bundestag Klöckners Ministerium im vergangenen Juli per Beschluss aufgefordert habe, die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks „konsequent umzusetzen“ 

„Stattdessen wird mit blumigen Worten suggeriert, einen Konsens schließen zu wollen“, kritisierte der SPD-Politiker. „So entsteht keine Rechtssicherheit für Verbraucher und Landwirte bei diesem wichtigen Thema.“ Ein Treffen in einem Hotel sei „jedenfalls nicht notwendig“. 

Klöckner verweist in ihrem Brief auf die Unterstützung durch das Parlament und fügt in ihrer Einladung sogar hinzu, dass die Agrarministerkonferenz der Länder sich „ebenfalls – sogar einstimmig“ hinter die Vorschläge gestellt habe. Es sei aber ebenso deutlich geworden, „dass wir uns über Ziele und Maßnahmen weiter austauschen müssen“.

Klöckner schon früher in der Kritik

Klöckner steht schon länger in der Kritik und gilt als Wackelkandidatin im vierten Kabinett von Angela Merkel. Derzeit gibt es auch Ärger wegen ihres Vorgehens im Umgang mit männlichen Küken bei der Eierproduktion. Und im vergangenen Jahr etwa stand sie wegen eines gemeinsamen Videos mit einem führenden Nestlé-Manager in der Kritik. 

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warf der CDU-Politikerin seinerzeit vor, sie habe ein „Werbevideo“ für Nestlé gedreht, der SPD-Bundestagabgeordnete Karl Lauterbach bezeichnete den Vorgang als „peinlich, ja bitter“. 

Ob der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus, die Einladung für die Runde am Mittwoch annimmt, war am Montag nicht zu erfahren. Die Unionsfraktion jedenfalls war am Montag zu einer Stellungnahme nicht bereit. Das Ministerium ist sich keines Fehlverhaltens bewusst. Es sei wichtig, „nun fraktionsübergreifend über weitere Schritte zu sprechen“.

Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, sollte die Einladung an diesem Montag sowohl im geschäftsführenden Fraktionsvorstand der Union wie auch der SPD thematisiert werden. Man wolle nicht „mit Gauland und Weidel an einem Tisch sitzen“, hieß es.




Sonntag, 27. September 2020

Wenn die nicht spuren, schafft eben die geheime Wahl ab...

von Thomas Heck...

Was haben wir Deutsche doch für ein merkwürdiges Demokratieverständnis? Wenn die Wahlergebnisse nicht mehr mit den Erwartungen übereinstimmen, sucht man nach Wegen aus dem Dilemma. Früher hätte man die Politik verändert, um wieder für den Wähler interessant zu werden. Durch Merkels Einheitskurs ist diese Melange aus linken Parteien für viele Wähler jedoch nicht mehr wählbar. Deswegen kam die AfD ins Spiel und hat einiges in Deutschland kräftig aufgemischt. Auch wenn Ihre Bedeutung bis heute hinter den Erwartungen zurückblieb, die Angst der etablierten Parteien ist groß. 


Es gilt daher, neue Wege im Kampf gegen die AfD zu finden. Der Versuch, die Partei und ihre Wähler in die radikale Ecke zu stellen, wird mit zunehmenden Erfolg scheitern, doch noch funktioniert diese Strategie. Und manche gehen jetzt schon neue Wege. So wollen Grüne, Linkspartei und SPD das Wahlalter senken, um das vermeintlich linke Wahlvolk für sich zu gewinnen. Ein Schelm, der böses dabei denkt. 

Andere wollen an den "Regeln der Demokratie" drehen. Ein ganz gefährlicher Ansatz, wenn dabei sogar die geheime Wahl zur Disposition steht und klarer Verfassungsbruch gefordert wird. Merkels Korrektur der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten war nur die Ouvertüre. 

Die Wahl zum Vorsitzenden des Stadtrates von Gera, bei der ein AfD-Politiker auch mit Stimmen der anderen Parteien in geheimer Wahl gewählt wurde, hat die Republik und die Medienlandschaft aufgerüttelt, wie der Sturm auf den Reichstag vor einigen Wochen. Da kommt dann sogar das Auschwitz-Kommitee zu Wort. Was für ein Irrsinn. Anschließend kommen selbsternannte Demokraten und stellen die geheime Wahl an sich zur Disposition. Erlaubt ist anscheinend, was der AfD schadet und dem eigenen politischen Lager dienlich ist. Wen interessieren da noch  Verfassung oder Gesetze. Das Credo? Für die Rettung der Demokratie muss man eben die Demokratie opfern. Eine irrige Annahme, das Demokratie nur dann herrscht, wenn CDU, SPD, Grüne oder Linkspartei obsiegen. Was sind wir doch für eine schwache Demokratie, was für ein schwaches Land, was für ein schwaches Volk, welches sich das bieten lässt?

In der ZEIT wird das genauer ausgeführt: Zu den Konsequenzen des neuen Fünfparteiensystems in Deutschland gehört nicht nur, dass Wahlen und die anschließende Koalitions- und Regierungsbildung ergebnisoffener und mithin spannender geworden sind. Auch die Wahl der Kanzler und der Ministerpräsidenten im Bundestag und den Landesparlamenten, die als Nachvollzug der Regierungsbildung eigentlich eine Formsache sein sollte, birgt zunehmend Überraschungen. Dies kann soweit gehen, dass eine vereinbarte Koalition ganz scheitert wie im Falle der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis vor viereinhalb Jahren.

Dieser Fall blieb bislang allerdings die Ausnahme. In der Regel begnügen sich manche Abgeordnete damit, ihrem Kandidaten (oder ihrer Kandidatin) einen Denkzettel zu verpassen, indem sie ihm oder ihr die sicher geglaubte Zustimmung verweigern. So fehlten Angela Merkel bei der Wiederwahl zur Kanzlerin Ende Oktober mindestens neun Stimmen aus dem eigenen Lager. Ihre Mehrheit bereits im ersten Wahlgang gefährdete das freilich nicht.

Die CDU-Politikerin Christine Lieberknecht konnte demgegenüber zwei Tage später erst im dritten Wahlgang zur thüringischen Ministerpräsidentin gekürt werden, weil ihr zuvor jeweils vier Abgeordnete aus der neuen schwarz-roten Koalition die Stimme verweigert hatten. Im dritten Durchgang, in dem laut Verfassung die einfache Mehrheit reichte, bekam sie dann sogar auch die Stimmen der FDP-Fraktion, weil plötzlich Bodo Ramelow von der Linken noch als Gegenkandidat angetreten war. Er hoffte wohl, dass ein Teil der SPD-Abgeordneten von der mit der CDU verabredeten Regierung abrücken und in der geheimen Wahl für ihn votieren würden, erreichte aber das Gegenteil.

Nach der verpatzten Wahl beschuldigten sich Union und SPD erwartungsgemäß gegenseitig, der Ministerpräsidentin die Stimmen versagt zu haben. Auch nach Angela Merkels Wahl begann ein öffentliches Rätselraten, wer die Abtrünnigen gewesen sein und welche Motive sie veranlasst haben könnten, der Abstimmung fernzubleiben. Über das, was das abweichenden Verhaltens erst möglich machte, wurde dabei bezeichnenderweise kein Wort verloren – es ist der Modus der geheimen Abstimmung. Die Wahl "mit verdeckten Stimmzetteln", wie es in den meisten parlamentarischen Geschäftsordnungen heißt, wird bei der Bestellung des Bundeskanzlers und der Länderregierungschefs in der Bundesrepublik als so selbstverständlich betrachtet, dass kaum jemand daran Anstoß nimmt. In Wirklichkeit bedeutet sie jedoch einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Prinzipien der Demokratie.

Als Argument für die geheime Wahl wird in der Regel das in Artikel 38 des Grundgesetzes geschützte freie Mandat ins Feld geführt. Um die Abgeordneten vor den Pressionen zu bewahren, die sie bei einem Abweichen von der Fraktionslinie unweigerlich zu gewärtigen hätten, sollen sie dem Zwang enthoben werden, sich bekennen zu müssen und mit offenem Visier zu kämpfen. Zu Ende gedacht würde das jedoch bedeuten, dass auch bei Gesetzesbeschlüssen, die ja fraktionsintern ebenfalls umstritten sein können, stets geheim abgestimmt werden müsste. Dies würde dem Transparenzgebot politischer Entscheidungen widersprechen, das dem demokratischen Prinzip inhärent ist. Entsprechend verlangt die Geschäftsordnung des Bundestages die offene Abstimmung über die Gesetze, die auf Antrag einer Minderheit sogar namentlich erfolgen muss.

Wenn grundlegende Parlamentsentscheidungen dem Transparenzgebot unterliegen, so ist nicht einzusehen, warum davon ausgerechnet die Entscheidung über die Bildung und den Bestand einer Regierung ausgenommen sein soll. Bei dieser handelt es sich ja um eine politische Richtungsentscheidung schlechthin. Gerade hier haben die Wähler einen Anspruch zu erfahren, wie sich "ihr" Abgeordneter bei der Abstimmung verhält.

Denn in einem parlamentarischen Regierungssystem beruht die Demokratie nicht nur auf der Gewissensfreiheit der Abgeordneten, sondern auch darauf, dass diese Abgeordneten als Vertreter einer Partei gewählt werden. Fühlen sie sich dem Wählervotum verpflichtet, können sie sich von den Positionen ihrer Partei deshalb – trotz freien Mandates – nicht nach Belieben entfernen. Nach Belieben heißt, dass sie es tun könnten (vielleicht sogar tun sollten), sofern dafür gute Gründe vorliegen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich die Partei nach den Wahlen selbst von Positionen entfernt, die sie gegenüber den Wählern zuvor vertreten hat (wie die SPD 2008 in Hessen). 

Gute Gründe liegen aber gewiss nicht vor, wenn die Abgeordneten nur aus persönlichen Motiven mit Nein stimmen (weil sie sich z.B. bei der Zusammenstellung des Kabinetts übergangen fühlen). Dies zu erkennen und gegebenenfalls zu sanktionieren, setzt aber die Offenlegung der Gründe voraus. Demokratie heißt also, dass die Parlamentarier für ihr "abweichendes" Verhalten vor dem Wähler einstehen müssen. Die geheime Regierungswahl ist damit nicht vereinbar.

Es zeugt von wenig Mut, wenn Abgeordnete, die einem Koalitionsvertrag auf Parteitagen und in der Fraktion in offener Abstimmung ihr Plazet geben, unter dem schützenden Deckmantel der Geheimwahl im Parlament genau das Gegenteil tun. Vielleicht mag es tröstlich sein, dass die Politiker sich in ihren diesbezüglichen Charaktereigenschaften von den Normalbürgern nicht sonderlich unterscheiden. Dies heißt aber keineswegs, dass ein solches Verhalten durch die Verfahrensregeln noch ermuntert werden sollte.

Statt billige Medienschelte zu üben und eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre zu fordern (was in der Konsequenz auf ein Weniger an Demokratie hinausläuft), täte Bundestagspräsident Lammert deshalb gut daran, sich endlich für die Abschaffung der überkommenen Geheimwahl einzusetzen. Diese vermag zwar die deutsche Demokratie um ein zusätzliches Spannungsmoment zu bereichern. Mit demokratischen Grundsätzen hat das aber ansonsten wenig zu tun.

Frank Decker ist Professor für Politikwissenschaften an der Universität Bonn




Samstag, 26. September 2020

Rot-rot-grünes Berlin behindert immer mehr den Wohnungsbau... aber, wir haben Platz...

von Thomas Heck...

Nach Mietendeckel und sonstigen Schikanen ist der Wohnungsmarkt in Berlin nahezu zusammengebrochen. Aber wir haben zwar Platz für die halbe Welt, doch die indigene Bevölkerung findet keinen bezahlbaren Wohnraum. Die Mieten sind gedeckelt, dennoch kaum bezahlbar. Vermieter verkaufen lieber, anstatt zu vermieten. Und es droht weiteres Ungemach.


Denn der rot-rot-grün-versiffte Berliner Senat lässt nichts unversucht, den Wohnungsbau noch mehr zu erschweren. Nach fünf Jahren schraubt Berlin wieder an seiner Bauordnung. Zahlreiche Vorschläge von Rot-Rot-Grün liegen auf dem Tisch, werden intern mit Vertretern der Bauwirtschaft diskutiert. Klar ist: So wird Bauen noch teurer. Was ist neu?
  • Aufzugspflicht bei Neubauten bei mehr als drei Geschossen (derzeit ab mehr als vier Etagen)
  • Barrierefreiheit ab dem Jahr 2024 bei 75 Prozent der neuen Wohnungen. Erst 2015 wurde auf 50 Prozent erhöht. Damals ermittelte der Wohnungsverband BBU zehn Prozent höhere Baukosten, plus 16.000 Euro/Wohnung
  • Dach- und Fassadenbegrünung – die Koalitionsexperten können sich eine Pflicht für bis zu 100 Prozent der Flächen vorstellen
  • Kundentoiletten bei Geschäften ab 800 m²
  • Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter und Quartiere für Fledermäuse
  • Lichtstreuung bei Außenlampen berücksichtigen (schont Insekten)
  • Asbestbeseitigung bis Ende 2029 aus bestehenden Gebäuden. Das halten Wohnungsbau-Experten für nicht umsetzbar, da Asbest auch in verdeckten Bauteilen und Fundamenten verbaut wurde und damit Auszug und Abbruch notwendig wären.
  • Werbe-Verbot an Baugerüsten
  • Verwaltungsgebäude und Gerichte müssen barrierefrei sein
Kaum zu glauben, aber es gibt allerdings auch einige Erleichterungen: 
  • Dachgeschoss-Ausbau um zwei Geschosse möglich ohne Aufzugs-Pflicht
  • Ladestationen Elektromobilität ohne Verfahren möglich
  • Mobilfunkausbau bis 15 Meter Höhe ohne Verfahren möglich
Nicht nur neue Vorschriften werden die Baukosten in die Höhe treiben. Nach Berechnungen von Finanzsenator Matthias Kollatz (63, SPD) sind die Kosten der beschlossenen Bauprojekte für die Planungsjahre 2019 bis 2023 ohnehin schon durch übliche Preissteigerungen um 700 Millionen Euro gestiegen.

Da muss man sich schon fragen, was diese Oberpfeifen im Roten Rathaus da wieder geritten hat. 





Grüne und ihr Umgang mit der parlamentarischen Demokratie...

von Thomas Heck...

Demokratische Regeln und auch parlamentarische Regeln werden von Linken und Grünen nur eingehalten, wenn es der eigenen politischen Agenda dient. Anderenfalls werden diese nach besten Kräften mit Füßen getreten. Alltag im rot-rot-grün-versifften Berlin. 


Für parlamentarische Untersuchungsausschüsse gelten besondere Regeln. Eine davon lautet: Zwischen zur Anhörung geladenen Zeugen und Mitgliedern des Ausschusses darf es keine Vorab-Absprachen geben. Alles andere verletzt die Unabhängigkeit der Zeugin und macht deren Aussagen unbrauchbar. Im schlimmsten Fall war die gesamte Vernehmung umsonst.

Ausgerechnet Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hat diese eherne Regel am Freitag im BER-Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhausesgebrochen. Relativ zu Beginn ihrer vor allem von den Vertretern der Opposition mit Spannung erwarteten Vernehmung stellte der CDU-Abgeordnete Christian Gräff Günther eine Art Fangfrage.

Gräff wollte wissen, ob sich diese im Vorfeld der Sitzung mit jemandem beraten habe. Zur Überraschung aller erklärte Günther daraufhin, sich mit Harald Moritz, dem verkehrspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion und Obmann im Untersuchungsausschuss, ausgetauscht zu haben.

Dabei sei es zwar nur um formale Fragen wie Abläufe und Regularien gegangen, aber dennoch: Der Austausch mit dem Parteifreund hatte stattgefunden, auch Moritz gestand das im Nachgang der Aussage durch die Senatorin ein.

Auch die SPD kritisiert die grüne Verkehrssenatorin Günther

Was folgte, war die Unterbrechung der Sitzung und wenig später, im nichtöffentlichen Teil, deren Abbruch. Beantragt hatte diesen Schritt dem Vernehmen nach die FDP-Fraktion. Alle übrigen stimmten dem zu, mit Ausnahme von Moritz. Der enthielt sich im Namen seiner Fraktion und hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die Sitzung zu verlassen.

Aus den Reihen der Opposition, aber auch der SPD, wurde Günther für ihr Vorgehen scharf kritisiert. Von einem "No-Go" war die Rede und davon, dass Günther sich ganz offensichtlich mit den Regeln des Parlamentarismus zu wenig auskenne.

Unklar ist, welche Folgen der Vorfall für Günther, aber auch Moritz haben wird. In einer ersten Erklärung sagte Gräff, beide hätten "in krasser Weise" gegen die Regeln des Untersuchungsausschusses verstoßen. Er kündigte an, dass der Fall durch den Parlamentspräsidenten Ralf Wieland (SPD) zu behandeln sein wird. Aus der SPD-Fraktion wiederum hieß es, man werde sich einer erneuten Vernehmung Günthers nicht in den Weg stellen, wenn die Opposition dies fordere.

Grünen-Sprecherin: Vorwurf ist "abwegig und falsch"

Die Grünen wiederum reagierten via Laura Hofmann, Sprecherin der Abgeordnetenhausfraktion, auf den Vorfall. Im Gespräch zwischen Harald Moritz und Regine Günther sei es "lediglich um das Setting des Untersuchungsausschusses, also um den Sitzungsraum, die Zusammensetzung des Ausschusses und den Ablauf der Sitzung" gegangen, erklärte sie. "Der Vorwurf inhaltlicher Vorabsprachen ist also genauso abwegig wie in der Sache falsch", sagte sie weiter.

Für etwaige "Verzögerungen im Ablauf des Untersuchungsausschusses", die mit Abbruch der Sitzung bereits eingetreten waren, bat Hofmann im Namen der Fraktion "höflich um Entschuldigung".