Samstag, 16. Mai 2026

Chefankläger Khan: Derzeit keine Beweise für einen Genozid im Gazastreifen

 

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Die Bild meldet gestern, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes habe keine Beweise für einen Genozid gefunden. Der Islam-Influencer Tarek Baé argumentiert nun, die Untersuchungen für eine Genozid würden andauern.
Beides ist richtig und falsch.

Unaufgeregt auseinanderklamüsert.

Zur Orientierung

Das „große“ Verfahren Südafrika gegen Israel läuft vor dem Internationalen Gerichtshof IGH.
Das ist der Gerichtshof der UN, vor dem Staaten angeklagt werden können.

Hier geht es jedoch um den Chefankläger, so zu sagen den Staatsanwalt, Karim Khan für den Internationalen Strafgerichtshof IStGH.
Diese beiden Gerichte haben quasi nichts miteinander zu tun. Es gibt allerdings ein Kooperationsabkommen.

Vor dem IStGH können nur Personen angeklagt werden. Ihre Herkunft spielt dafür keine Rolle.
Doch zur Zusammenarbeit verpflichtet sind nur die Staaten, die sich freiwillig dazu bereiterklärt haben. Man sagt auch, sie haben sich dem IStGH „unterworfen“. Festgehalten ist das im so genannten Römischen Statut, einem internationalen Vertrag.

Diesen Vertrag haben 125 Staaten unterschrieben. Das hört sich zunächst viel an.
Tatsache ist aber, dass Indien und China sich nie dem Gericht unterworfen haben, ebenso wie u.a. Saudi-Arabien, Indonesien, die Türkei, Pakistan, und viele mehr. Russland, Israel, der Sudan und die USA haben ihre Unterschriften sogar zurückgezogen.
Und das bedeutet, dass die Bestimmungen und beispielsweise Haftbefehle nur etwa gegenüber der Hälfte der Weltbevölkerung überhaupt eine Relevanz haben.

Es sind beispielsweise auch Haftbefehle ausgestellt gegen Putin, seine nette Kindesentführerin Marija Lwowa-Belowa, Waleri Gerassimow und Sergei Schoigu.
Es liefen auch Haftbefehle gegen die Hamas-Mitglieder Mohammed Deif, Sinwar und Haniyya, die wurden allerdings inzwischen getötet.

Die Haftbefehle

Der umstrittene Chefankläger Karim Khan hat auch einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant beantragt.

Das Wort „umstritten“ ist nicht dahingesagt. Er lässt sein Amt derzeit ruhen, da der IStGH selber gegen ihn wegen des Verdachts sexueller Übergriffe ermittelt.
Zusätzlich gibt es Anschuldigungen, er habe die Haftbefehle aufgrund von Druck oder Beeinflussung aus Katar beantragt. Und das ist wiederum der Rückzugsort der politischen Führung der Hamas.

Nun kann man sich tagelang darüber die Koppe einschlagen.
Die eine Seite argumentiert so, als sei durch die Haftbefehle bereits ein Genozid nachgewiesen. Aber erstens lauten diese auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht auf Genozid. Zum zweiten sind es Haftbefehle. Das bedeutet noch lange keine Schuld und kein Urteil.
Die andere Seite argumentiert, Khan sei einseitig, korrupt oder korrumpiert, und so weiter. Doch auch hier gilt: Es sind nur Haftbefehle. Eine Schuld müsste das Gericht in einem Verfahren mit einer Verteidigung feststellen, nicht Khan.

So oder so könnte Netanjahu den Rest seines Lebens ziemlich ruhig und frei leben. Er könnte sogar reisen. Mit der kommenden Wahl hat Netanjahu viel größere Probleme im eigenen Land.

Es geht also vor allem um Diplomatie und Zeichen, weniger um tatsächliche Konsequenzen.
Und das wird von allen Seiten entsprechend ausgenutzt und instrumentalisiert.

Die Aussage

Der britisch-amerikanische Journalist und Podcaster Mehdi Hasan hat die Plattform Zeteo begründet.
Diese ist nicht unbedingt Israel-freundlich. Um das unverfänglich zu formulieren.

Für diese Plattform hat Mehdi Hasan nun Karim Khan interviewt.
Das lange Gespräch wurde auf YouTube veröffentlicht. Der erste Teil bereits am 04.05.2026, also heute vor elf Tagen. Der zweite Teil - in dem Khan die Aussagen tätigte, um die es hier geht – folgte dann am 06.05.2026.

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Screenshot des Interviews

Zur Transparenz die Passage im Wortlaut:

Mehdi Hasan: „Wir haben uns also den Antrag auf Haftbefehle angesehen, und ich habe einige der Verbrechen aufgezählt, die Sie den Israelis zur Last gelegt haben – wobei natürlich auch die Hamas zahlreiche Verbrechen begangen hat.
Ich glaube, es gab einige Leute, die verärgert darüber waren, dass drei Hamas-Kommandeure, aber nur zwei Israelis betroffen waren. Doch lassen wir diesen Punkt beiseite.
Als Sie den Antrag auf Haftbefehle einreichten, empfahlen Sie, Netanyahu und Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen. Schwere Vorwürfe, schwerwiegende Verbrechen – jedoch keine Anklage wegen Völkermords.
Und dies, obwohl bereits Ihr eigener Vorgänger, der ehemalige Chefankläger des IStGH, Luis Moreno Ocampo, zu jenem Zeitpunkt erklärt hatte, dass die Belagerung des Gazastreifens an sich eine Form des Völkermords darstelle – und obwohl Artikel 5 des Römischen Statuts des IStGH festlegt, dass Sie sehr wohl über die Zuständigkeit verfügen, das Verbrechen des Völkermords strafrechtlich zu verfolgen. Warum also ließen Sie Netanyahu straffrei davonkommen – angesichts dessen, was mittlerweile so gut wie jeder Experte als Völkermord im Gazastreifen bezeichnet?“

Karim Khan: „Mehdie, niemand hat einen Freifahrtschein. Das Gesetz gilt für alle.
Es gibt keine Verjährungsfristen für Kriegsverbrechen oder internationale Verbrechen. Das ist eines der Nürnberger Prinzipien.
Man kann abwarten, eine Untersuchung abschließen und dann tätig werden. Oder man kann das tun, was ich in der Ukraine versucht habe – und was wir, wie Sie wissen, in Palästina und in anderen Situationen tun: Wir versuchen, mit der gebotenen Dringlichkeit zu handeln, um den Opfern zu zeigen, dass sie nicht unsichtbar sind und dass ihr Leid nicht sinnlos ist. Es wird zur Kenntnis genommen und ihr Leben ist kostbar.
Man sammelt die Beweise, die man erlangen kann und die ein Fehlverhalten belegen. Man beantragt Haftbefehle und arbeitet unermüdlich weiter. In der Situation in der Ukraine haben wir beispielsweise Haftbefehle wegen der Deportation und Verbringung von Kindern gegen Präsident Putin und Frau Lwowa-Belowa beantragt; anschließend haben wir jedoch weitere, öffentlich zugängliche Haftbefehle im Zusammenhang mit Angriffen auf die Infrastruktur beantragt.“

Mehdi Hasan: „Sie schließen also nicht aus, dass es in Zukunft weitere Haftbefehle geben könnte?“

Karim Khan: „Alles hängt von den Beweisen ab. Ich werde nicht ohne Grundlage tätig werden. Es wäre das Handeln eines rücksichtslosen Staatsanwalts…“

Mehdi Hasan unterbricht: „Während der vergangenen zwei Jahre gab es keine Beweise für einen Genozid?“

Karim Khan spricht einfach weiter: „…wenn man lediglich aufgrund öffentlichen Geschreis aktiv würde. Man handelt auf der Grundlage von Beweisen. Wenn Sie den Antrag vom 20. Mai sowie den Bericht des Expertengremiums lesen, werden Sie feststellen, dass dort auch von laufenden Ermittlungen und weiteren Anträgen die Rede ist. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen; das Leid in dieser Situation ist jedoch immens. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, sie wird fortgesetzt; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros arbeiten weiter, und wir werden nicht zögern – kein Verbrechen ist tabu.“

Die Meldung

Daraus strickt die Bild nun gestern die Meldung, in der sie diese Aussage im Fließtext wiedergibt.
Sie titelt „Chefankläger des Internationalen Gerichtshofs: Keine Beweise für einen Völkermord in Gaza gefunden“
Diese Überschrift ist nicht exakt das, was Khan gesagt hat. Denn, diplomatisch wie ein Chefankläger sein muss, ist er um eine klare Aussage herumgetanzt.

Warum die Bild nun nach über eine Woche eine Meldung daraus macht, ist merkwürdig, aber nicht ungewöhnlich. Auch die Bild ist vor allem ein gewinnorientiertes Unternehmen.

Screenshot der Bild-Meldung.

In meiner ganz persönlichen Wertung ist die Aussage der Überschrift, die auch ich so ähnlich verwende, aber dennoch richtig. Verkürzt, vereinfacht, aber richtig.
Denn sie ergibt sich aus dem Kontext.

Kahn hat gegen verschiedene israelische Politiker ermittelt, u.a. auch gegen Smotrich.
Hätte er Beweise gefunden, die einen Antrag auf einen Haftbefehl wegen eines Genozids rechtfertigen würden, hätte er ihn gestellt.

Die pro-palästinensische Seite argumentiert nun, er habe nur gesagt, dass noch weiter ermittelt würde.
Auch das ist richtig, aber eben selbstverständlich. Denn der Krieg ist ja nicht beendet. Kein Ankläger der Welt würde mittendrin die Akten zuschlagen und sagen „Fall geschlossen.“

Die Krux mit dem Krieg

Ich habe es häufig erklärt, hier nochmals in aller Kürze:
Die Völkermord-Konvention schreibt fünf Tatbestände vor. Vier davon können jedoch auch in jedem normalen Krieg stattfinden, ohne dass ein Genozid vorliegt:

  • Tötung von Mitgliedern der Gruppe

  • Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe

  • Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen

  • Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind

Das diese Tatbestände im Gazastreifen zutreffen könnten – oder offensichtlich tun – nehmen viele pro-palästinensische Argumentatoren als Beweis, dass ein Genozid stattfindet. Doch das ist nur die halbe Miete.

Entscheidend ist der Einleitungssatz, der als Motiv vorsieht „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Das ist der sog. Dolus Specialis.
Und dieses Motiv muss eindeutig nachgewiesen sein. Gemäß der juristischen Logik darf keine andere Erklärung möglich sein, als die Palästinenser „als solche ganz oder teilweise zerstören“ zu wollen.
Das ist juristisch sogar noch wichtiger als die Tatbestände, die ja nur die Umsetzung definieren.

Das bedeutet im Fall des Internationalen Gerichtshofes im Verfahren gegen Israel, es muss nachgewiesen werden, dass diese Absicht sich auch systematisch abbildet. Ich verkürze das gerne mit „Es fehlt die israelische Wannseekonferenz“.
Es müssten also beispielsweise Befehle vorliegen, die die Tötung der Gaza-Palästinenser an sich anordnen. Und das muss in einer großen Anzahl nachgewiesen sein. Beispielsweise in Hinrichtungen, unterschiedslose Tötungen, und so weiter.
Ein paar Äußerungen auf X von rechtsradikalen oder durch den Angriff aufgepeitschten oder traumatisierten Politikern oder Soldaten reichen dafür nicht.

Im Fall des Internationalen Strafgerichtshofes müsste Khan nachweisen, dass die Person Netanjahu entsprechende Befehle gegeben hat.
Und das kann Khan bisher nicht. Sonst hätte er entsprechende Haftbefehle beantragt.


Erschienen auf steady.page


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